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Angel Eyes

BMW 3er E46
Themenstarteram 29. Januar 2018 um 5:47

Hey Leute!

Ich weiß, es gibt schon etliche 1000 x durchgesprochene Threads von dem Thema, aber dennoch geht keiner explizit auf meine Frage ein.

Und zwar habe ich mir die Tage Angel Eyes eingebaut und direkt mit der Batterie verbunden, werden also nur per Fernbedienung an oder ausgeschaltet. Bei eingeschaltetem Abblendlicht Licht bleiben diese aus.

Wollte sie nur für Treffen oder ein paar nette Bilder anmachen.

Nun meine Frage: Da die bekanntlicherweise nicht zugelassen sind, diese aber wie gesagt nicht mit der normalen Lichtanlage verbunden sind und auch im Straßenverkehr nie genutzt werden, würde ich trotzdem im Schlimmstfall (Unfall) stress mit Polizei und Versicherung bekommen?

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
am 29. Januar 2018 um 9:04

Das ist aber alles jetzt etwas übertrieben, zwar fachlich und rechtlich ziemlich richtig, praktisch aber in der Regel nicht angewendet. Dein Auto verliert z.B. auch die BE wenn du eine LED Soffite in deine Kennzeichenbeleuchtung eingebaut hast. Rein rechtlich! Praktisch ist heutzutage aber klar, das die Kennzeichenbeleuchtung bei einem Frontalaufprall nichts mit dem Unfall zu tun hat und folglich würde auch eine Versicherung niemals da klagen gegen, weil sie verlieren würde am Ende. Du darfst.z.B. im Innenraum dir eine rote Fußraumbeleuchtung einbauen, wenn diese an ist und dein Kopf feuerrot leuchtet in der Nacht, bist du faktisch auch mit Fahrzeug ohne BE unterwegs... Der Gegenverkehr könnte ja denken, der Teufel fährt einen E46 ;).

 

Ich habe letztens eine Reportage zum Thema Licht an KFZ gesehen. Da wurde z.B. genau das gesagt, was ich schon seit langem predige. Die Autolobby verhindert momentan das sich die Gesetzgebung mit dem Thema Licht beschäftigt, weil sie verdammt viel Gewinn mit überteuerten LED Systemen machen. Faktisch sind die Gesetze für Lichteinrichtungen aus dem Zeitalter der Glühbirne und schon beim Xenon hätten ganz neue Regeln hergemusst, die den Lichtstrom begrenzen hätten müssen bzw. es müssten Regeln her die einem erlauben alte Lampen durch neue auf den Stand der Technik zu bringen. Jeder kennt es vielleicht, wenn man mit Halogen unterwegs ist, wirkt das eigene Licht nicht vorhanden, wenn man umgeben von Xenon und LED Fahrzeugen ist. Man füllt sich geblendet. Wahrend der im Xenon Fahrzeug nicht das Gefühl hat. Das hat teilweise einfach mit dem Auge zu tun und genau an das sollte sich die Gesetzgebung halten und nicht an die Kasse der Autohersteller und Lieferanten.

 

Ich finde es immer schade zu sehen, das die Menschen die blödesten Kreaturen auf Erden sind.

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Wenn dir Teile ursächlich ( !!! ) für den Unfall sind ja , ansonsten nein .

Erlaubt sind sie trotzdem nicht wie du schon selbst erwähnt hast .

am 29. Januar 2018 um 6:49

Wenn die Dinger nicht an sind sieht man sie sowieso kaum also denke ich nicht das es da groß Probleme geben wird

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 6:51

Danke schonmal für die prompten Antworten.

Das wäre dann ja nicht der Fall, da sie ja im Straßenverkehr deaktiviert sind.

War mir nur unsicher, da viele schreiben das der Wagen die BE verliert und somit auch den Versicherungsschutz.

am 29. Januar 2018 um 7:45

Zitat:

@BMWE46328 schrieb am 29. Januar 2018 um 07:51:04 Uhr:

Danke schonmal für die prompten Antworten.

Das wäre dann ja nicht der Fall, da sie ja im Straßenverkehr deaktiviert sind.

War mir nur unsicher, da viele schreiben das der Wagen die BE verliert und somit auch den Versicherungsschutz.

Jupp weil du an den scheinwerfern rumdoktorst...

Zitat:

@BMWE46328 schrieb am 29. Jan. 2018 um 07:51:04 Uhr:

War mir nur unsicher, da viele schreiben das der Wagen die BE verliert und somit auch den Versicherungsschutz

Genau das passiert auch.

 

Die Scheinwerfer wurden durch das Einbauen der Ringe in ihrer Bauart verändert, dadurch verlieren sie ihre Betriebserlaubnis. Hättest du eine Blende umlackiert, wäre das was anderes, das verändert nicht die Bauart.

 

Baust du diese unzulässigen Scheinwerfer jetzt ans Auto, verliert das gesamte Auto die Betriebserlaubnis.

 

Das sind die Tatsachen. Ob sich dadurch zwingend negative Auswirkungen ergeben - theoretisch möglich ist es.

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 8:25

Zitat:

@FlashbackFM schrieb am 29. Januar 2018 um 09:23:00 Uhr:

Zitat:

@BMWE46328 schrieb am 29. Jan. 2018 um 07:51:04 Uhr:

War mir nur unsicher, da viele schreiben das der Wagen die BE verliert und somit auch den Versicherungsschutz

Genau das passiert auch.

Die Scheinwerfer wurden durch das Einbauen der Ringe in ihrer Bauart verändert, dadurch verlieren sie ihre Betriebserlaubnis. (hättest du eine Blende umlackiert, wäre das was anderes, das verändert nicht die Bauart). Baust du diese Scheinwerfer jetzt ins Auto, verliert das ganze Auto die Betriebserlaubnis.

Das sind mal die Tatsachen. Ob sich dadurch zwingend negative Auswirkungen ergeben - keine Ahnung. Theoretisch möglich ist es.

Aber ansich würde die Versichetung trotzdem greifen, wenn wirklich was passiereb sollte ?

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 8:30

Lasse die ja im normalen Straßenverkehr aus

Die Versicherung zahlt in jedem Fall erstmal. Sie kann dich im Fall der Fälle halt in Regress nehmen. 5000 € sind glaub ich die Grenze.

am 29. Januar 2018 um 9:04

Das ist aber alles jetzt etwas übertrieben, zwar fachlich und rechtlich ziemlich richtig, praktisch aber in der Regel nicht angewendet. Dein Auto verliert z.B. auch die BE wenn du eine LED Soffite in deine Kennzeichenbeleuchtung eingebaut hast. Rein rechtlich! Praktisch ist heutzutage aber klar, das die Kennzeichenbeleuchtung bei einem Frontalaufprall nichts mit dem Unfall zu tun hat und folglich würde auch eine Versicherung niemals da klagen gegen, weil sie verlieren würde am Ende. Du darfst.z.B. im Innenraum dir eine rote Fußraumbeleuchtung einbauen, wenn diese an ist und dein Kopf feuerrot leuchtet in der Nacht, bist du faktisch auch mit Fahrzeug ohne BE unterwegs... Der Gegenverkehr könnte ja denken, der Teufel fährt einen E46 ;).

 

Ich habe letztens eine Reportage zum Thema Licht an KFZ gesehen. Da wurde z.B. genau das gesagt, was ich schon seit langem predige. Die Autolobby verhindert momentan das sich die Gesetzgebung mit dem Thema Licht beschäftigt, weil sie verdammt viel Gewinn mit überteuerten LED Systemen machen. Faktisch sind die Gesetze für Lichteinrichtungen aus dem Zeitalter der Glühbirne und schon beim Xenon hätten ganz neue Regeln hergemusst, die den Lichtstrom begrenzen hätten müssen bzw. es müssten Regeln her die einem erlauben alte Lampen durch neue auf den Stand der Technik zu bringen. Jeder kennt es vielleicht, wenn man mit Halogen unterwegs ist, wirkt das eigene Licht nicht vorhanden, wenn man umgeben von Xenon und LED Fahrzeugen ist. Man füllt sich geblendet. Wahrend der im Xenon Fahrzeug nicht das Gefühl hat. Das hat teilweise einfach mit dem Auge zu tun und genau an das sollte sich die Gesetzgebung halten und nicht an die Kasse der Autohersteller und Lieferanten.

 

Ich finde es immer schade zu sehen, das die Menschen die blödesten Kreaturen auf Erden sind.

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 10:59

Danke für die informativen Antworten!

Dann werde ich die Angel eyes im Straßenverkehr aufjedefall nicht einschalten ( auch wenn es schade ist, da es verdammt schön aussieht ).

Andere Frage noch: habt ihr Erfahrungen Thema Tüv gemacht? Nehmen sie einem das Auto mit so einem Umbau ab?

Ich hab meine immer an während der Fahrt, also als Standlicht nachgerüstet. Der Tüv Kontrolleur hat bei mir nichts dazu gesagt obwohl er selbst wusste das diese nachgerüstet wurden :D

Bei nem halbwegs entspannten Prüfer könnte (!) es durchgehen , ist er aber überkorrekt ist es Essig mit Plakette .

Da gibt's ja klare Richtlinien .

Was dran ist braucht 'n entsprechendens Prüfzeichen

und muss dann auch funktionieren .

Also n bisschen risk beim TÜV.

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 11:33

Zitat:

@THLBMW schrieb am 29. Januar 2018 um 12:26:21 Uhr:

Ich hab meine immer an während der Fahrt, also als Standlicht nachgerüstet. Der Tüv Kontrolleur hat bei mir nichts dazu gesagt obwohl er selbst wusste das diese nachgerüstet wurden :D

Da hatte der Kontrolleur wohl einen guten Tag, oder? :D

Oder du hast welche mit E-Prüfzeichen montiert...

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 11:37

Zitat:

@ME1200 schrieb am 29. Januar 2018 um 12:31:42 Uhr:

Bei nem halbwegs entspannten Prüfer könnte (!) es durchgehen , ist er aber überkorrekt ist es Essig mit Plakette .

Da gibt's ja klare Richtlinien .

Was dran ist braucht 'n entsprechendens Prüfzeichen

und muss dann auch funktionieren .

Also n bisschen risk beim TÜV.

Okay, habe die Leitungen sehr ordentlich verlegt, also das beste hoffen oder wenn ich Pech habe ausbauen und wiederkommen.

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