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Angemeldetes Auto gekauft, Fahrzeugschein fehlt

Themenstarteram 26. August 2018 um 12:14

hallo liebe user

ich habe heute ein angemeldetes auto gekauft, ich habe alles erhalten, kennzeichen, fahrzeug brief, HU/AU untersuchungsbericht, leider ist der fahzeugschein verloren laut verkäufer.

meine frage ist nun, kann ich das auto problemlos ummelden?das auto ist aus potsdam und ich müsste es in berlin ummelden.

Beste Antwort im Thema

Dann haste ein Problem.

Warum kauft man ein Auto ohne Fahrzeugschein?

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22 Antworten

Nein, der Verkäufer muss der Verlust anzeigen.

Themenstarteram 26. August 2018 um 12:41

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 26. August 2018 um 14:19:58 Uhr:

Nein, der Verkäufer muss der Verlust anzeigen.

wenn dieser nicht zu erreichen ist bzw sich weigert weil er ,,keine zeit'' hat?

Dann haste ein Problem.

Warum kauft man ein Auto ohne Fahrzeugschein?

am 26. August 2018 um 12:51

Wie bitte???? Du kaufst ein Auto von einem Verkäufer der nicht zu erreichen ist bzw. keine Zeit hat und verweigert eine Verlustmeldung abzugeben. In welcher Welt lebst du?

Wie soll man dir hier helfen?

am 26. August 2018 um 12:56

...hmm wetten, dass die Motivation des Verkäufers erheblich höher wäre, wenn man statt zu kaufen gesagt hätte ich kommt wieder wenn alles erledigt ist und sämtliche Papiere aufm Tisch liegen.

Oder wenn man vereinbart hätte, dass z.B. 500,- EUR des Preises erst bezahlt werden, wenn der am Verkaufstag fehlende Schein aufgetaucht und ausgehändigt ist.

Und wenn der Käufer (höchst kriminell) behaupten würde, er hätte alles erhalten, und den Schein dann selbst verloren?

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 26. August 2018 um 15:30:44 Uhr:

Und wenn der Käufer (höchst kriminell) behaupten würde, er hätte alles erhalten, und den Schein dann selbst verloren?

Kann er versuchen. Wenn er nachweisen kann,dass er die Papiere vollständig erhalten hat. ZB durch einen ordentlichen KV. Bis er in Berlin einen Termin bekommt, hat er ja noch Zeit sich Gedanken zu machen. Die Schnelltermine in der Hauptstadt sind ja vorerst mal Geschichte.

Wenn im KV natürlich schon vermerkt ist,dass die ZB 1 weg und nicht übergeben wurde, dann muss sich der Erwerber an den Verkäufer wenden.

Warum bitte nimmt mein ein Auto mit,wo die Dokumente nicht vollständig sind?

War bestimmt wieder ein unglaubliches Schnäppchen

Gruß M

Zitat:

@ceinsler schrieb am 26. Aug. 2018 um 14:51:23 Uhr:

Wie bitte???? Du kaufst ein Auto von einem Verkäufer der nicht zu erreichen ist bzw. keine Zeit hat und verweigert eine Verlustmeldung abzugeben. In welcher Welt lebst du?

Wie soll man dir hier helfen?

Ich denke, der VK hat ein berechtigtes Interesse daran, dass das Auto zeitig umgemeldet wird und nicht dauerhaft auf seinen Namen läuft. Also mir wäre es zu blöd, sämtliche Knöllchen weiterzuleiten oder gar zu bezahlen.

Jetzt malt mal nicht Alice Schwarzer als notwendig.

am 26. August 2018 um 15:06

Teil dem Verkäufer schriftlich (Einschreiben - Rückschein) mit, dass der „Schein“ fehlt und Du das Fahrzeug mangels Möglichkeit der Ummeldung bis auf Weiteres auf seine Zulassung und sein Risiko bewegst. Ich wette, er meldet sich umgehend.

OpenAirFan

Themenstarteram 26. August 2018 um 16:44

ja das auto läuft auf seinem namen weiter, reicht der zulassungsbehörde ein kaufvertrag oder muss man wirklich diese verlustmeldung machen? wo und wie wird diese gemacht?

Ruf doch Morgen einfach bei der Zulassungsstelle an, die werden dir schon sagen was gemacht werden muss.

Zitat:

@suri89 schrieb am 26. August 2018 um 18:44:21 Uhr:

ja das auto läuft auf seinem namen weiter, reicht der zulassungsbehörde ein kaufvertrag oder muss man wirklich diese verlustmeldung machen? wo und wie wird diese gemacht?

Bei uns in der Zulassungsstelle ist eine einfache Verlusterklärung auch bei verlorener ZB 1 nicht ausreichend, es wird auf die eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments bestanden.

Da Du die ZB 1 nie gehabt hast,kannst Du die EV auch nicht abgeben.

Deshalb der Gedankengang von Damonarch

 

Gruß M

Die ZB 2 wurde übergeben und die ZB 1 ist weg?

Zitat:

@suri89 schrieb am 26. August 2018 um 14:14:45 Uhr:

 

leider ist der fahzeugschein verloren laut verkäufer.

Ich denke mit Fahrzeugschein meint er die ZB 1 und die hat er beim Kauf nicht mal mitbekommen.

Gruß M

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