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Anhängelast reduziert beim 1,7CDTI

Themenstarteram 28. August 2008 um 13:02

Bis zum letzten Modeljahr hatte der 1,7CDTI (100PS, 6-Gang) laut Prospekt (D) eine zul Anhängelast von 1300kg. Im neuesten Prospekt ist diese auf 1150kg reduziert.

Dies ist nicht ganz unwesentlich und schmälert die Eignung des 100PS-CDTI als Zugfahrzeug für Wohnwagen erheblich.

Kennt sich da jemand (ernsthaft) aus? Was wurde geändert?

Wenn es kein Druckfehler ist (dies ist bei Opel ja keine Seltenheit, schließlich hatte der Meriva auch schon mal 100kg Dachlast...), kann es meiner Meinung nur daran liegen, das Opel im Modelljahr 2009 bei diesem Modell am 2. Lüfter gespart hat.

Technisch gibt es sonst eigentlich keine Erklärung, da dieser Motor locker für 1300kg ausreicht.

Gruß

navec

 

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14 Antworten

Vielleicht liegt es daran, das man jetzt die AHK nur noch als Zubehör ordern kann und nicht mehr als Sonderausstattung.

Themenstarteram 29. August 2008 um 18:24

Das würde keinen Sinn machen. Dann hätte man die Anhängelast bei allen anderen Motorisierungen auch reduzieren müssen. Hat man aber nicht.

Selbst die Anhängelast beim, mechanisch baugleichen, 1,7 CDTI mit 125 PS wurde, mit 1300kg, gleich gelassen.

Bei opel.at kannst du immer noch sehen, dass das 2. Gebläse bei den 1,7 CDTI's ein Thema ist. Beim 100PS CDTI hat man, nach meiner Meinung, einfach nur am entsprechenden Gebläse gespart.

Das ist schade, da auch der 100PS Diesel normalerweise besser zum Anhängerziehen geeignet wäre, als der 1,8L-Benziner (mit ebenfalls 1300kg Anhängelast).

Zitat:

Original geschrieben von navec

Das ist schade, da auch der 100PS Diesel normalerweise besser zum Anhängerziehen geeignet wäre, als der 1,8L-Benziner (mit ebenfalls 1300kg Anhängelast).

Mit meinem 1.8er darf ich auch lt. Brief/Schein nur 1200 Kg ziehen.

Themenstarteram 30. August 2008 um 7:37

Habe noch mal nachgesehen:

Bei den anderen Motorisierungen hat man z.T. sogar nachgebessert.

Ich stelle daher mal die vollständige Liste laut Prospekt zusammen:

Für den 1,4 ist es geblieben: 1000kg bei 12% und 1200kg bei 10% (viel Spaß beim Ziehen...)

Für den 1,6-Schalter und ET: Vorher 1200kg bei 12%, jetzt zusätzlich 1300kg bei 10%.

Für den 1,8-Schalter: Vorher 1200kg bei 12%, jetzt 1300kg bei 12%.

Für den 1,8L-ET ist es geblieben: 1300kg bei 12%.

Für den 1,3 CDTI ist es geblieben: 1200kg bei 12% und 1300kg bei 10%.

Für den 1,7 CDTI (100PS): Vorher 1300kg bei 12%, jetzt 1150kg bei 12%.

Für den 1,7 CDTI (125PS) ist es geblieben: 1300kg bei 12%.

Der OPC hat nach wie vor keine Eintragungen zur Anhängelast.

Hallo Siggi1803,

Dann deckt sich deine Angabe mit den älteren Prospektwerten, sofern du keine ET hast.

Früher hat man der ET beim Anfahren mehr zugetraut, als den "Einkuppelkünsten" des Fahrers. Diese Ansicht hat sich jetzt wohl geändert.

Von daher ergibt sich für Besitzer von älteren 1,6L und 1,8L-Schalter-Modellen, mit einiger Sicherheit, die Möglichkeit andere bzw. geänderte Anhängelastwerte eintragen zu lassen, da sich technisch, an diesen Modellen wohl nichts geändert hat (jedenfalls keine Änderungen der Achsübersetzung laut opel.at).

Zitat:

Original geschrieben von navec

Für den 1,8-Schalter: Vorher 1200kg bei 12%, jetzt 1300kg bei 12%.

 

Für den 1,8L-ET ist es geblieben: 1300kg bei 12%.

 

Hallo Siggi1803,

Dann deckt sich deine Angabe mit den älteren Prospektwerten, sofern du keine ET hast.

Alles etwas verwirrend, denn ich habe die Easytronic.:confused:

Da ich aber "nur" einen 750 Kg Vereinsanhänger bewege ist es mir im Moment nicht wichtig

in per TÜV auflasten zu lassen, bzw. von Opel eine Freigabe zu holen.

Themenstarteram 31. August 2008 um 9:02

Ich habe ja die Angaben von Modelljahr 2008 mit Modelljahr 2009 gegenübergestellt.

Dein Wagen ist Baujahr 2004. Vielleicht ist das der Grund für die Abweichung.

Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten:

Entweder war man 2004 noch vorsichtiger mit dem, was man der ET zugetraut hat oder die Getriebeübersetzung war anders als bei den späteren Baujahren.

Für das Jahr 2004 habe ich darüber aber keine verlässlichen Angaben.

Übrigens wird dein Vereinsanhänger wahrscheinlich keine Bremse haben.

Den darfst du mit keinem Meriva volladen (auf ein Gesamtgewicht von 750kg) und es gibt auch keine Möglichkeit dies zu ändern.

Die Angaben, die ich zusammengestellt habe, beziehen sich ausschließlich auf gebremste Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von navec

 

Die Angaben, die ich zusammengestellt habe, beziehen sich ausschließlich auf gebremste Anhänger.

Ist schon klar, daß alles über 750 Kg gebremst sein muß.

Nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema.

Zitat:

Original geschrieben von navec

Bis zum letzten Modeljahr hatte der 1,7CDTI (100PS, 6-Gang) laut Prospekt (D) eine zul Anhängelast von 1300kg. Im neuesten Prospekt ist diese auf 1150kg reduziert.

Dies ist nicht ganz unwesentlich und schmälert die Eignung des 100PS-CDTI als Zugfahrzeug für Wohnwagen erheblich.

Kennt sich da jemand (ernsthaft) aus? Was wurde geändert?

Wenn es kein Druckfehler ist (dies ist bei Opel ja keine Seltenheit, schließlich hatte der Meriva auch schon mal 100kg Dachlast...), kann es meiner Meinung nur daran liegen, das Opel im Modelljahr 2009 bei diesem Modell am 2. Lüfter gespart hat.

Technisch gibt es sonst eigentlich keine Erklärung, da dieser Motor locker für 1300kg ausreicht.

Gruß

navec

Hallo zusammen!

Ist es nicht irrelevant, was Opel sagt zwecks Anhängelast, das im Fahrzeugschein ist doch wichtig. Bei mir steht da 1200kg.

Habe übrigens letzte Woche versucht herauszubekommen, ob man den Meriva auflasten kann, wegen Wohnanhängerkauf.

Fehlanzeige!

TÜV, Dekra und Opel haben verneint!

Gruß, Björn

Hallo Björn,

natürlich musst du dich an die Werte in deinem FZ-Schein halten.

Ich muss nur noch mal betonen:

Meine Gegenüberstellung ist ein Vergleich zwischen MJ 2008 und 2009, mehr nicht.

Jemand der den 1,7 CDTI mit 100PS aus dem Modelljahr 2008 hat, sieht in seinem Schein 1300kg und jemand der sich aktuell (MJ 2009) den gleichen Wagen bestellt, hat da nur noch 1150kg drin stehen. Das war die Kernaussage.

Dein Auto ist aber von 2003, hat einen anderen Motor (weniger Drehmoment, keinen DPF) und ein anderes Getriebe (5-Gang und für erheblich weniger Drehmoment ausgelegt).

Außerdem hat man dem Meriva in den ersten Jahren anscheinend generell weniger Anhängelast zugetraut (siehe den 1,8L aus 2004 von Siggi1803)

Das für dein Modell andere Werte gelten, die dann natürlich auch so im Schein stehen, dürfte daher nicht verwunderlich sein.

Wenn sich technisch nichts geändert haben sollte (was bei dir aber definitiv nicht der Fall ist, s.o.), sollte es schon möglich sein, eine entsprechende Bescheinigung von Opel bis 1300kg (beim 1,8L) zu bekommen.

gruß

navec

Allerdings, sollte möglich sein. Bin mal gespannt ob Opel das auch macht.

Björn

am 1. Februar 2009 um 16:10

Wir haben einen Meriva aus dem Modelljahr 2008, den ich als Vorführwagen gekauft habe und der ab Werk noch keine AHK hatte. Im Prospekt standen die 1300kg drin, aber in den Fahrzeugpapieren nur 1000kg. Nach 5 Monaten Diskussion mit FOH und dem Werk stand fest, dass der Wagen tatsächlich nur 1000kg ziehen kann. Grund: Für die 1300kg müsste ein zweiter Lüfter verbaut werden, der ab Werk ohne AHK nicht eingebaut ist (wird wegen DPF / CDTI benötigt, da er sonst bei Berglast zu heiß werden würde lt. Auskunt Werk Opel). Dies war in meinem Fahrzeug nicht möglich, da für den 2.Lüfter kein Steckplatz mehr im Kabebaum frei war. Theoretisch wäre aber möglich gewesen (Austausch des kompletten Kabelbaumes, Einbau 2. Lüfter, anderes Steuergerät), wurde aber aus Kostengründen abgelehnt. Ich hatte angefragt, ob man ihn nicht auflasten könnte, wenn man die Prüfsteigung von 12% auf 8% runternimmt. Aussage Opel Werk: nein!

Ich habe jetzt ein Auto, dass ich eigentlich nicht brauchen kann, weil die Anhängelast zu gering ist.

Nach Aussage von Opel müsste man, um ab bei einem 2009 Modell 1300kg ziehen zu können auf die 125PS Variante umsteigen, die dann allerdings auch teurer ist.

Ich habe auf jedenfall das alte Prospekt und das Neue da. Die AHK im alten war bei 1300kg eingetragen, was ja wohl auch nicht übereinstimmt.

Themenstarteram 1. Februar 2009 um 19:02

Da muss man wohl aufpassen wie ein Schießhund.

Ich habe ein Prospekt vom Juni/2007 aus Österreich. Da stehen sogar beide 1,7CDTI (mit 100 und mit 125PS), ohne werksmäßige Kupplung, mit 1000kg drin.

Beim 1,7 mit 5-Gang-Getriebe (ohne DPF) galt das auch in Deutschland.

Im deutschen Prospekt vom Oktober 2007 stehen beide (6-Gang-Getriebe, DPF) mit 1300kg ohne einen besonderen Hinweis.

Wenn in deinem Prospekt, was für dich die Verkaufsgrundlage war (woanders ist die Anhängelast schließlich nicht beschrieben), 1300 kg ohne wenn und aber und ohne *) drinsteht, wäre das eine zugesicherte Eigenschaft deines Autos.

Zitat:

Original geschrieben von Udo K

Ich habe auf jedenfall das alte Prospekt und das Neue da. Die AHK im alten war bei 1300kg eingetragen, was ja wohl auch nicht übereinstimmt.

Dann würde ich deinem FOH nahelegen, dass er den Kaufvertrag rückgängig macht. Hättest du die richtigen Angaben gehabt, hättest du den Wagen schließlich nicht gekauft. Allenfalls mit einem Anwalt vorgehen, wenn sich der FOH sturr stellt.

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 10:56

Ich habe mal bei Put-Schelper nachgesehen:

Es gibt ja noch 2 "natürliche" Erklärungen:

1. Die (deutsche) Preisliste vom Juli 2007 ist die erste des Modelljahres 2008.

In dieser Preisliste gibt es ja noch den alten 1,7er mit 5-Gang-Getriebe.

Bei dem sind auch die 1000kg ohne werksseitige AHK eingetragen.

Dies (die 5-Gang-Variante) wird Udo K wahrscheinlich nicht der Fall sein, da er ja etwas vom DPF geschrieben hat, den die 5-Gang-Variante niemals hatte.

2. Das Auto ist nicht für den deutschen Markt hergestellt worden. Z.B. sämtliche 1,7er (100PS und 125PS) in Österreich ohne werksseitige AHK haben sogar im aktuellen Prospekt nur die 1000kg zugelassen (also keinen zweiten Lüfter).

Das alles sollte vielleicht erstmal überprüft werden, bevor man losschießt.

In beiden Fällen könnte man, m.E., überhaupt nichts machen, da es, laut Prospekten, ja sogar eindeutig erwähnt wird.

Außerdem, und das ist eigentlich das entscheidende, hatte Udo, da es sich ja um einen Vorführwagen (Gebrauchtwagen) handelt, vor dem Kauf die Gelegenheit, sich den FZ-Schein anzusehen und aufgrund der Eintragung von 1000kg, v o r h e r mit dem FOH darüber zu diskutieren. (ich würde es jedenfalls machen, wenn mir die Anhängelast wichtig ist)

Nachher mit irgendwelchen Prospekten (die dann natürlich auch keine zugesicherte Eigenschaft darstellen) zu kommen, dürfte ziemlich sinnlos sein.

Das geht wirklich nur, wenn man ein Auto auch aufgrund dieser Prospekte bestellt hat.

 

 

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