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Anhängelast SZM
Hallo wollte mal nachfragen, ob hier jemand weiß was eine 7,5t SZM ziehen darf?
Wichtig für mich wäre zu wissen wäre für mich ob man beim zulässigen Gesamtzuggewicht das zul. GGW SZM + Anhängelast ansetzt, oder ob man das tats. Gew. SZM+Anhängelast ansetzt.
Viele Grüße und besten Dank
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18 Antworten
Das zGG der Zugmaschine plus die tatsächliche Anhängelast
Zugfahrzeug wird voll berechnet.
Geht auch garnicht anders, weil die Aufliegelast zusätzlich zum Leergewicht der SZM das zGG der Zugmaschine schon fast erfüllt
Fragst du weil du C1E oder den 3er hast?
Da gibts noch mal zusätzliche Einschränkungen beim Sattelfahrzeug
http://www.tuev-nord.de/de/Zugkombinationen_3155.htm
Folgendes Problem, bei uns in der Firma gibt es einige Leute die den alten dreier haben und 7,5 LKWt fahren, wir haben einen Kran der tatsächlich 13,5 t wiegt, Achslast 11,5t, Sattellast 2,0t.
Wenn ich es richtig verstehe darf 7,5t SZM + Kran mit dem 3 nicht gefahrenb werden, da zgM 21t?
Nun mein Frage darf mit der 7,5t SZM+Kran mit der Fahrerlaubnis CE gefahren werden?
1. nein, darf mit 3er nicht gefahren werden.
Sattelzuggespanne sind mit dem 3er auf 3 Achsen UND 7,5 Tonnen Zuggesamtgewicht beschränkt.
Nach Umschreibung auf C1E auf 12 Tonnen Zuggesamtgewicht ohne Achsbeschränkung und mit CE79 auf 18,5 Tonnen wiederum mit maximal 3 Achsen
2. die Anhängelast nach Abzug der Aufliegelast würde ja FAST passen um mit CE zu fahren - ist aber eben doch ein paar Kilogramm zu hoch.
Offiziel NEIN. Denn dazu hat dein Auflieger 265Kg zuviel an Achslast. Denn Laut gesetz liegt die zullässige Anhängelast bei Maximal dem 1,5 fachen des Fahrzeug Gesamtgewicht. Und da kommt nun mal 11235Kg bei raus. Warum soll der Kran denn mit der 7,5t zugmaschine gezogen werden?
Zusätzlich kommt aber noch hinzu, was die Zugmaschine denn als Anhängelast eingetragen hat. Das kann durchaus weniger sein. Da die Zugmaschine aber vermutlich mehr als 2t aufliege last hat, kommt es vielleicht doch hin, wenn vom Aufliegergewicht etwas mehr auf den Sattel drückt.
Aber wenns wirklich nur die 300Kg drüber sind, liegt das in der Regel im Toleranz bereich...
Daniel, da ist nichts mit Toleranz, das ist eine Vorsatztat wenn es nicht um (Zu-)Ladung geht sondern um ein fixes Gewicht an dem nichts zu rütteln ist.
Ist ja keine Überladung eines passenden Gespannes sondern ein generell falsches Gespann eben.
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Warum soll der Kran denn mit der 7,5t zugmaschine gezogen werden?
damit die Inhaber mit 3er Fahrerlaubnis fahren können - Geld sparen
@ TE, habt ihr kein passendes Zugfahrzeug?
Ich dachte das mit dem 3er ist sowieso gestorben?
Und auch so ein Kran hat kein Fixes Gewicht, sondern hat Betriebsflüssigkeiten, ketten, Bretter für unter die Stützen etc. Hinzu kommt, das die Achslast auch von der Sattelhöhe abhängig ist. Insofern ist es denkbar, das der Kran unter gewissen Umständen nur die 11235Kg Achslast hat.
Und die (reale) Achslast steht in keinem Schein drin.
Aber wie gesagt, OFFIZIELL darf es nicht.
Erst mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten
Ergänzung: Der Kran hat nur eine Achse.
Mit dem alten dreier darf also 7,49t+1,5x7,49t zgM gefahren werden.
Wie kommt es, dass ein Unimog dann 24t ziehen darf obwohl er selber nur 7,5t zGG hat?
Der Kran soll mit einer 7,5t SZM gezogen werden um das Fahrzeug bei uns im Betrieb besser auslasten zu können.
Hat jemand Ahnung was die Fahrausbildung CE momentan ca. Kostet?
Wie steht es mit 57 Jahren aus, den Führerschein noch zu bekommen?
Mit dem 3er darf bis 18,5 Tonnen als Zuggesamtgewicht (bei durchgehender Bremsanlage) gefahren werden, aber nicht als Sattelzug-Gespann - mit dem 3er darf ein Sattelgespann nur bis 7,5 Tonnen zuggesamtgewicht bewegt werden.
Bei mehr muss der Euroführerschein her
Unimog als LOF eingesetzt darf mehr ziehen. Voraussetzung ist: es sind landwirtschaftliche Anhänger oder Schausteller - reduzierte Höchstgeschwindigkeit - dann darf bis zum 4fachen des zGG der Zugmaschine angehängt werden.
Der CE kostet je nach Region locker 2K€, wie das mit 57 ausschaut erfährt man bei den ärztlichen Untersuchungen bevor man sich zur FE-Ausbildung anmeldet. Alles andere ist stures auswendig lernen nebst verstehen, das geht auch im hohen Alter noch.
Damit ist es aber nicht getan, denn je nachdem ob ihr vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ausgenommen seid oder nicht wird auch dies noch anfallen an Ausbildung / Weiterbildung um gwerblich LKW fahren zu dürfen.
Leute mit 3er haben zwar Besitzstandsrecht aber die Weiterbildungen alle 5 Jahre fallen trotzdem an.
Übrigends darf die Achslast nur 10 Tonnen bei einer nicht angetriebenen Einzelachse betragen.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
2. die Anhängelast nach Abzug der Aufliegelast würde ja FAST passen um mit CE zu fahren - ist aber eben doch ein paar Kilogramm zu hoch.
Schritti ich denke du meinst C1e und nicht CE denn mit CE darf er das Teil ja nun auf jeden Fall fahren.
nein darf er nicht, denn die Anhängelast ist höher als das 1,5 Fache zGG der Zugmaschine, das darf man auch mit CE nicht fahren ohne Ausnahmegenehmigung
Hab zum Glück ne Ausnahmegenemigung für 12t.
Und so eine Unimogverkäufer wollte mir doch glatt weis machen, dass das Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen 24t ziehen darf mit 80km/h auf der Autobahn. Und das mit 156PS!
Nein Fallen nicht unter Berufskraftfahrer. Unser Leute fahren mit dem LKW auf die Baustelle, arbeiten dort und fahren am Feierarbend wieder zurück.
Da liegst du aber total daneben Ich darf mir hiner meine SZM auch nen 4 Achs Semi packen solange ich mit meinen GGW bis 40t bleibe brauche ich auch keine Genehmigung und dazu kommt noch das die Genehmigung nicht mit CE zu tun hat.mehr wie CE gibts nun mal nicht Die Genhmigungen sind Fahrzeugbezogen und nicht fahrerbezogen.
Worti, ist schon klar, dass man mit CE alles nach oben offen fahren darf.
Jedoch nicht nach StVZO - da ist beim 1,5fachen zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges als Anhängelast erstmal Schluß.
Deine Zugmaschine hat ein zgg von 18 Tonnen. Das heist du darfst damit einen Auflieger ziehen, welcher 18x1,5t an Achslasten zusammenbringt. Das macht 27t an Achslast. plus die 18t von der zugmaschine sinds 45t. Passt also mit Reserven. Hast du nun einen Auflieger wlecher so wenig stützlast hat, das du über 27T achslast kommst, so darfst du diesen auflieger nicht ziehen.
Die Meisten Auflieger haben übrigens ein zgg von 36t bei einer Achslast von 24t.