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Anhängelast

Themenstarteram 11. August 2015 um 12:31

Hallo, ich habe zu diesem Thema viel gelesen aber entweder habe ich es nicht verstanden oder es war nie meine Sitation genannt.

Mein Fahrzeug: Gelaendewagen SUV

Zul.GG: 2170Kg

Zuglast ungebremst: 750 Kg

und jetzt kommts................

Zuglast gebremst: 2500 Kg

(O1/O2)

Mit dem Zusatz Nr. 22

Beachtung dass 4670 kg nicht ueberschritten werden.

Ich dachte sowas geht gar nicht.

Kann mir jemand erklaeren wie das zustande kommt?

Dank und Gruss

Andreas

Beste Antwort im Thema

@giovannibastanza:

Zitat:

Mehr nicht . Das ist der Nachteil eines Forums , dass bestimmte Leute vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen . Wahrscheinlich aus einer gewissen Selbstdarstellung .

interessant:

Das schreibt ausgerechnet derjenige, der das Thema auf die leidigen 3,5T Anhängelast gebracht hat und diese Aussage hatte Felix zudem ganz bestimmt überhaupt nichts gebracht.

Das mit den 3,5T-Anhängelast wurde hier nur zu Ende diskutiert und zumindest ich habe etwas dazu gelernt.

Felix hat sich ohnehin noch nicht weiter geäußert und von daher würden weitere Spekulationen (z.B. deine 3,5T-Spekulation) nichts bringen.

Wenn er unter besonderen Bedingungen mehr als 2,5T Anhängelast ziehen darf, wird das im Fz-Schein oder in der COC auch (z.B. unter Bemerkungen) drin stehen.

 

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„Normalerweise” entspricht das zul. max. Anhängergewicht GEBREMST, in etwa dem eingetragenen Leergewicht des Zugfahrzeugs. Ungebremste Anhänger gibt es (bei uns) nur bis max 750 kg zul ges Gew.

Ich lese das so

4670 kg maximales Gespanngewicht!

abzgl. 2500 kg Anhänger

= 2170 KG Maximalgewicht des Zugwagen

(nun kannst Du mit den Zahlen spielen: Anhänger 2000 kg = 2670 KG max. Zugwagen. Aber ACHTUNG: das max. zul. Gesamtgewicht jeder Komponente darf auch nicht überschritten werden)

Das ein "gebremster Anhänger" (also ein Anhänger mit eigener Bremse) schwerer sein darf als ein "ungebremster Anhänger" ist m.E. immer schon so gewesen und auch logisch

Hi, wenn das ohne weiteren Zusatz so eingetragen ist , deine max. Anhängelast 4670 kg ?

Weil du, wie ich vermute ,ein Zugfahrzeug mit 4 rad Antrieb hast , dürfte der Anhänger das 1,5 fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen . So begrenzt es aber der Hersteller auf den obengenannten Wert.

Schau mal in das Doc. 2 , früher Fahrzeugbrief, da hast du alle Werte noch einmal ausführlicher .

Giovanni.

Es gibt verschiedene Forumbeiträge hierzu. Die Erklärung warum die Zuglast über das zul.GGW liegt, ist demnach der EU geschuldet. Danach können Geländewagen eine max. Zuglast des 1,5 zul. GGW. haben. Personenwagen wie Touring x oder quatro z.B. sind in diesem Sinn keine Geländewagen. dafür gilt nur max.das 1 fache des zul GGW. Natürlich immer unter der Voraussetzung was der Hersteller angibt und technisch für möglich hält.

In der Kombination der möglichen zGG. des Zugfahrzeuges und des Anhängers beim TE macht der Zusatz 22 tatsächlich nur wenig sinn.

Es könnte sein das man das Zugfahrzeug auflasten kann (z.B. auf 2500kg) und sich dadurch (2500 + 2500) ein zu hohes zuggesamtgewicht "entwickeln könnte"

Die Daten lassen einen Tiguan vermuten ?? Track and Field ? Dann kommt (wahrscheinlich) das ins Spiel was Giovanni schrieb.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 11. August 2015 um 14:50:38 Uhr:

Weil du, wie ich vermute ,ein Zugfahrzeug mit 4 rad Antrieb hast , dürfte der Anhänger das 1,5 fache des zul. Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges betragen .

Jein. Ob die Anhängelast größer als das zGG des Zugfahrzeugs sein darf, hängt nicht nur vom Allradantrieb, sondern auch von der Bauart des Zugfahrzeugs ab.

So gelten z.B. der Passat und der Tiguan Trend&Fun und -SPort & Style als "Pkw", die immer auch mit Allrad eine kleinere Anhängelast als das zGG des Zugfahrzeugs haben (z.B. zGG 2280kg, max. Anhängelast 2200 kg), der Tiguan Track & Style Allrad dank größerer Böschungswinkel dagegen als "Geländewagen", der bei 2280kg zGG technisch nur "dank" anderer Stoßfänger 2500kg ziehen darf.

Siehe auch http://www.volkswagen.de/.../tiguan_preisliste.pdf

man kann an einigen Geländewagen grundsätzlich über 3,5t Anhängen, dazu benötigt es aber eine andere Anhängerkupplung und eine Drucklufteinrichtung. Es ist aber, wie schon oben erwähnt bei einigen Fahrzeugen auch ein Gespanngewicht eingetragen ( ob das die Streckenkontrolle immer weiß, halte ich für fraglich - würde aber im Falle eines Unfalls Probleme bringen ), dieses Gespanngewicht ist in der Tat auch mal unterhalb der Summe aus zul. Ges.Gewicht des Zugwagens und der erlaubten Anhängelast. Wer auf Nr. Sicher gehen will, schaut in seine Papiere oder aufs Typenschild ( wo es auch oft steht) wenn es nicht im Fahrzeugschein oder im Typenschild steht, wird dem eher weniger Wert eingeräumt - aber - vorsicht ist angeraten.

Themenstarteram 11. August 2015 um 19:56

Mann dankt

Hej, "Felix1966" , im Prinzip hat "Nordjoe" als einziger wirklich recht !? Warum die Einschränkung "im Prinzip" ???

Es gibt Geländewagen, z.B. der ursprüngliche "Mercedes G" und die älteren Toyota- oder Nissan-Pick-up-Modelle, die eine gebremste Anhängelast über 3,5t ziehen dürfen ! Das war früher von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. Motorisierung, Eigengewicht, Zuladung des Geländewagens und Art der Bremsanlage !!! Heute ist das alles reglementiert und im Rahmen der EU-Zugehörigkeit geändert worden ! Im Prinzip sollte man heute nur danach gehen, was im Fahrzeugschein der zusammengehörigen Gespannkomponenten steht ! Gruß, joeleo .

Wäre ein Geländewagen mit über 3,5T zul. Anhängelast noch ein PKW?

Hallo,

es kann auch durchaus sein das mit einer entsprechenden anderen AHK eine höhere Anhängelast mit Steigungsbegrenzung möglich wäre wodurch der 22er wieder Sinn machen würde.Für meinen Santa gibt es z.B.

AHKs von 2,2 -3,0 t.

Zitat:

@navec schrieb am 12. August 2015 um 09:07:55 Uhr:

Wäre ein Geländewagen mit über 3,5T zul. Anhängelast noch ein PKW?

???? Was? Was hat denn die Anhängelast mit der Einstufung als Pkw zu tun??? Allerdings kenne ich keinen Pkw, der mehr als 3,5 t Anhängelast hat! Dafür findet man wahrscheinlich auch keine AHK!

Zitat:

@navec schrieb am 12. August 2015 um 09:07:55 Uhr:

Wäre ein Geländewagen mit über 3,5T zul. Anhängelast noch ein PKW?

Natürlich. Es muss aber bei mehr als 3,5t ne Maulkupplung/Sattelkupplung sein ( ob ne grössere kugel wie in der landwirtschaft geht ? ) welche bei fast keinem Geländewagen/SUV so einfach nachzurüsten ist. Landrover Defender müsste gehen. Die Ami Pick-Up mit Sattelauflieger sind je nach grösse der Ladefläche auch in D PKW wenn hinten 5t drannhängen.

ein wirklicher Geländewagen gilt in der EU ( nicht in DE ) als ein sogenanntes Kombinationsfahrzeug. Die Kugelkopf-AHK ist nur bis 3,5t Anhängelast möglich - egal welcher Ausführung, für höhere Anhängelasten sind Ringmaul-Kupplungen erforderlich. Ich hab am Defender schon häufiger solche Lösungen gesehen, dann ist ein Druckluftanschlußausserdem erforderlich. Der Einwand das es kein PKW mehr ist, stimmt, aber Geländewagen sind eigentlich keine PKW's - beim SUV bin ich mir da nicht so sicher. Interessant ist auch der Aspekt, das man mit den neueren Führerscheinen nicht mehr auf "Einachs-Lösungen" festgelegt ist, es sind auch mehrachsige Lösungen ( Tandemachse gilt vor Gesetz beim Abstand von unter einem Meter als eine Achse ) beim BE erlaubt, Drehschemel oder Achsschenkellenker dürfen dann genutzt werden, dann hat man nicht mehr das problem mit der Stützlast, dafür muß man diese dann auch rückwärts setzen können.

Ich denke es führt alles zu weit, die erlaubten Anhängelasten und das zul. Gespanngewicht im Verhältnis zum tatsächlichen Gewicht des Zugfahrzeuges das sind die daten, die man wissen sollte, davon hängt dann auch z.B. die 100km/h Eignung auch mit ab.

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