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Anhängelast überschritten
Hallo,
mein Caddy darf lt. Papieren 1500 kg am Haken haben. Mein Wohnwagen wiegt beladen ca. 1600 kg.
Meine Frage ist nun, ob eine Überladung von 100 kg Probleme bei einer Kontrolle machen würde?
Mit nem Bußgeld könnt ich ja leben, aber nicht dass ich dann nicht weiterfahren darf.
Den Wohnwagen leichter zu machen hätte auch keinen Sinn, das wäre eine erhebliche Einbuße im Komfort.
Danke
chip
Beste Antwort im Thema
sorry das ich so doof frage : Aber in welchem Land bist du aufgewachsen ?
Natürlich gibt das Ärger bei einer Kontrolle und natürlich lassen die dich so nicht weiter fahren (es sei denn die Herrschaften in grün haben einen extrem guten Tag )
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14 Antworten
sorry das ich so doof frage : Aber in welchem Land bist du aufgewachsen ?
Natürlich gibt das Ärger bei einer Kontrolle und natürlich lassen die dich so nicht weiter fahren (es sei denn die Herrschaften in grün haben einen extrem guten Tag )
Und lass da mal einen Unfall passieren.
Wäre für Deine Versicherung ideal!
Gruß Stopsi
Hi,
der Wohnwagen müsste schon derart überladen sein, dass es mit blossem Auge zu erkennen wäre bevor die Rennleitung einschreitet.
Andererseits sollte man immer einen möglichen Versicherungsfall in Betracht ziehen, da wird dann schon genauer nachgeforscht.
Vielleicht kannst Du ja während der Reise ein paar schwere Sachen umlagern, z.B. Wassertanks leeren, Gasflaschen vor Ort befüllen...
Grüsse,
Martin
Der Wohnwagen wäre eigentlich nicht das Problem. Der darf 1600 kg haben. Allerdings hab ich zwischenzeitig herausgefunden, dass man die Stützlast abziehen darf, das sind dann ja nochmal 75 kg. Das heißt der WoWa darf 1575 kg wiegen. Ich denke damit komm ich dann zurecht.
gruss
chip
Zitat:
Original geschrieben von Chip504
Der Wohnwagen wäre eigentlich nicht das Problem. Der darf 1600 kg haben. Allerdings hab ich zwischenzeitig herausgefunden, dass man die Stützlast abziehen darf, das sind dann ja nochmal 75 kg. Das heißt der WoWa darf 1575 kg wiegen. Ich denke damit komm ich dann zurecht.
gruss
chip
Vielleicht kannst du etwas gewichtiges nach vorne in den Caddy packen. Ist zwar etwas umständlicher oder du hängst ein paar Gassäcke unter den Hänger, dann wird er auch leichter.
Gruss Jumpy66
Bei dem Ganzen würde ich aber das zulässige Zuggesamtgewicht nicht aus den Augen verlieren, das steht auch irgendwo in den Papieren und dann wird es beim Caddy schon ziemlich eng mit der Zuladung und dem Gewicht des Anhängers. Ich habe leider die Papiere nicht griffbereit aber ich meine das liegt irgendwo bei 3400 Kg. 1700 kg Caddy + 1600 Anhänger + 120 kg Fahrer* = Verloren.
* mein Gewicht mal angenommen.
Bitte um Korrektur falls es nicht so sein sollte.
Viele Grüße 0815Caddy
Hast du deinen Wohnwagen mal gewogen? Soweit ich weiß, darfst du auch Anhänger ziehen, welche ein wesentlich höheres zulässiges Gesamtgewicht haben als dein Zugfahrzeug Anhängelast. Nur darf eben der Anhänger tatsächlich nicht so viel wiegen. In deinem Falle also: wenn dein 1600kg WoWa gewogen nur ca. 1500kg hat, dann kannst du ihn an den Caddy hängen ohne das dich jemand belangen wird. Nur darfst du ihn eben nicht über die zulässige Anhängelast beladen... Also: wie schon gesagt, schwere Sachen nach vorn ins Zugfahrzeug.
Gruß
Thomas
Ich wiege den Wohnwagen vor jeder Urlaubsfahrt. Und ich kanns drehen und wenden wie ich will, ich komm nicht unter 1600 kg. Der WoWa dürfte 1700 haben. Ich kann auch nicht mehr so viel schwere Sachen in den Caddy laden, da das schon passiert ist (Vorzelt, Grill, Fahrräder usw.) Was jetzt noch schwer ist (Klima, Mover, Batterie, Kühlschrank, Heizung) lässt sich nicht rausnehmen. Die Wassertanks sind natürlich leer.
gruss
chip
Hallo zusammen,
ich bekomme demnächst auch meinen Caddy 1,9 TDI mit DSG.
Jetzt sind wir am Überlegen, ob wir uns einen Wohnwagen zulegen sollen. (Gesamtgewicht 1500 kg)
Was habt ihr für eine Motorisierung im Caddy, und wie ist eure Erfahrung im Hängerbetrieb mit Wohnwagen?
Gruß
schwedma
Hallo
Prinzipiell ist es sehr teuer "überladen" zu fahren,
Mein Vater hat vor über 10 Jahren(!) für 30 % über 800 DM bezahlt und mußte an ort und Stelle das Gewicht reduzieren ansonsten keine Weiterfahrt.
Wird bei dir ähnlich sein!
Das mit dem Tipp (wenn der Hänger nicht überladen ist sagt die Rennleitung nichts), kannst du meiner Meinung nach getrost vergessen!!!
Bei allgemienen Verkehrskontrollen (aktionstage Wohnanhänger auf Autobahnen- Ferienbeginn?!??) werden alle rausgezogen die einen Wohnwagen haben.
Es darf nur die tatsächliche Stützlast abgezogen werden!!!!!
ALso wenn du 40 kg Stützlast nutz dann nur 40kg.
Ansonsten ist es wie mit den Witzfragen an Radio Eriwan
Im Prinzip Ist möglich: Problem du kommen an Polizisten mit wenig Humor oder haben Unfall dann ist es nicht möglich.
mit freundlichen Grüßen
Alex
PS hab da mal ein T-Shirt in Griechenland gesehen:
Himmel ist: Deutsche Automechaniker richten dir Alles
Italienische Liebhaber ....
Griechische Polizisten lassen auch mal 5 gerade sein
HÖLLE ist: Deutsche Polizisten bissig wie´n Pitbull
Italienische Automechaniker ...
Griechische Liebhaber ....
(nix perönliches - Auch nicht meine Meinung - bis auf den Pitbull)
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Hallo
Prinzipiell ist es sehr teuer "überladen" zu fahren,
Mein Vater hat vor über 10 Jahren(!) für 30 % über 800 DM bezahlt und mußte an ort und Stelle das Gewicht reduzieren ansonsten keine Weiterfahrt.
Wird bei dir ähnlich sein!
Nach bisherigen Erfahrungen komm ich max. 10% drüber. Mit etwas mehr Intelligenz beim packen schaff ich wahrscheinlich 5% drüber und damit kann ich dann leben.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Es darf nur die tatsächliche Stützlast abgezogen werden!!!!!
ALso wenn du 40 kg Stützlast nutz dann nur 40kg.
Die Stützlast nutz ich immer voll aus. Vorher bei meinem T4 waren es 100 kg, jetzt halt nur noch 75. Desto höher die Stützlast, desto besser ist die Nachlaufeigenschaft; zumindest beim Monoachser.
gruss
chip
Hallo zusammen,
Ich bin der Meinung wenn man so grenzwertig ausklügeln muss ob ich, so kann, so darf, ob mir so auch keiner was haben kann, und, und ,und würde ich nicht ruhigen Gewissens in Urlaub fahren. Übrigens habe ich schon Strafe bez. und einen Punkt gesammelt bei 11% Überladung. Falls dann noch etwas passieren sollte kannst du dir vorstellen was dir deine Versicherung erzählt.
Grüße aus dem Odenwald
was fahrzeug und bremsen und alles angeht sind reserven von über 20 % konstruktib in der EU vorgeschrieben...
das bedeutet nicht dass man so fahen darf.
frage ist auch ob du noch den alten führerschein hast!?! weil sonst wäre bei 3500kg per zug schluss
ansonsten 7500kg
die eu hat einige tolle sachen geregelt, die nie und nimmer machbar sind.
Bsp es gibt keine offiziell vorgeschriebene dachlast, dachlasten in bedienungsanleitungen sind nur weil mit ein paar M6er schrauben eben die meißten dachrelings abreißen würden bei überbeladung.
laut eu ist es möglic die komplette erlaubte zuladung aufs dach zu packen...