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Anhängelast und Wohnwagen

VW Käfer 1303
Themenstarteram 12. Mai 2014 um 17:46

Hallo,

ich habe eine Frage zur Anhängelast. Bei mir sind 650KG gebremst eingetragen. 1303 LS Cabrio. Hier im Forum lese ich immer von 800KG gebremst. Kann ich meinen Käfer auflasten lassen? Oder ist das ein Fehler in meinen Papieren?

Auch zur Anhängerkupplung habe ich eine Frage. Entschieden habe ich mich für die AK von Aukup. In der Beschreibung steht zwar auch das Cabrio, aber in der Bedienungsanleitung ist der Typ 15 nicht aufgeführt. Eingetragen werden muss die AK nicht. Krieg ich da Probleme bei einer Kontrolle?

Für kurze Angelreisen möchte ich mir einen kleinen Wohnwagen zulegen für 2-3 Personen. Hat da jemand einen Tipp? Vielen Dank für eure Erfahrungen.

Gruss Rainer

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

hier nun für alle der "Technische Ratgeber für den Anhängerbetrieb" von 1976! - Cabrio ist nicht gesondert aufgeführt. Mein TÜV-Mensch hatte damit kein Problem und mit "H" sowieso nicht.

MfG

Reiwei

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Quek junior ca. 400 kg, aero ca. 500 kg oder der 325er mit ca 600 kg....klein und günstig...aus ost-produktion, wenn dich das nicht stört...

jep die beiden sind schon ganz gut, würde aber mehr zum aero tendieren, weil:

wenn ich an unserem golf 2 td (60ps) einen schweren anhänger ziehe (1 to) aber flach läuft er noch sehr gut, habe ich nur unseren kleinen anhänger dran leer mit plane (ca 2,50 hoch) schafft er gerade so 70

daher fand ich den klappfix vom kumpel ganz gut, habe fast garnicht gemerkt das er dran hing. richtig gut ist der auch, wenn man kein platz zuhause hat.

zu deiner anhängerkupplung: NEIN; DAS IST NICHT ERLAUBT!!!!!

wenn du pech hast darfst du an ort und stelle deinen anhänger stehen lassen und dein auto wird an ort und stelle ausser betrieb genommen.

ein bsp (aber übertrieben):

die felgen 15" vom audi a3 lk 5x112, schraube ich auf einen t4 alle daten im groben passen, traglast???

da würde es wahrscheinlich schon platzen.

deshalb habe ich felgen vom a8 dran, das passt musste aber per einzelabnahme eingetragen werden.

aber eigentlich kontrolliert das keiner, an unserem golf 4 habe ich eine verbaut und alle papiere liegen im handschuhfach.

keiner guckt da jemals hin, nur der tüv, findet der die ece nr hört er aber schon wieder auf.

 

Hallo Rainer,

ich habe mir im letzten Jahr folgende AHK gekauft und montiert:

http://www.aukup.de/.../Anhaengerkupplung-VW-Kaefer::682.html

Da sind auch die technischen Details und ein .pdf zu finden.

Ich bin mit der Ausführung und Qualität sehr zufrieden!

TÜV steht mir allerdings noch bevor..... Bin mal gespannt was die sagen?

Was man dazu sagen muss, die Bodenfreiheit ist etwas eingeschränkt. Ich habe bei Einfahrten schon mal aufgesetzt.

Kann Dir auch mal Bilder schicken falls Interesse besteht.

Grüße,

andreas

Themenstarteram 15. Mai 2014 um 9:59

Hallo Andreas,

genau diese Kupplung hab ich mir auch ausgesucht. Nach der Beschreibung musst du damit nicht zum TÜV. Guck doch bitte mal in die Beschreibung, ob da der Typ 15 aufgeführt ist. Dann ist diese Kupplung auch für das Cabrio zugelassen. Bei Aukup kämm mir keiner was dazu sagen.

LG

Rainer

Hallo Rainer,

Du hast Recht, von Typ 15 steht da nix! Ich habe auch 1303 Cabrio Bj.79, Du machst mir Angst!:eek:

Als Zulassungspapier bekommt man tatsächlich nur das ausgedruckte .pdf der oben angegebenen Seite mitgeliefert. Das Typ 15 nicht aufgeführt ist war mir gar nicht aufgefallen.

Nein und ich bin auch nicht zu TÜV gefahren!

Ich meinte nur, dass ich jetzt nur nach 2Jahren auch mal wieder dran bin und das ich dann mal gespannt bin ob die sich dafür interessieren. Eventuell mache ich das schon nächste Woche aber ich habe auch noch ein paar andere Baustellen....

Die Montage der AHK fand ich recht einfach, ist mir auch alleine ohne Helfer gelungen. E-Satz ist dann noch mal ein bisschen Gefummel wenn man es denn schön machen will.

Jetzt ärgere ich mich allerdings, dass ich nicht gleich den Auspuff erneuert habe, denn nun muss die AHK wohl schon bald wieder runter.

Also anbei noch ein paar schnelle Bilder und dann vertrauen wir mal drauf das alles gut geht!:rolleyes:

Bei Fragen melde dich gerne!

Gute Nacht!

andreas

Käfer Cabrio 1303 AHK 1
Käfer Cabrio 1303 AHK 2
Käfer Cabrio 1303 AHK 4

Hallo Rainer,

ich habe die gleiche Kupplung an meinem 1302Cabrio und, neben Reifen, Vergaser etc. auch problemlos eingetragen bekommen!

Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein

Reiwei

Vw-1302-cabrio-mit-eriba-pan
Themenstarteram 16. Mai 2014 um 10:12

Hallo Reiwei,

vielen Dank für die Antwort. Ich hab jetzt die Aukup Kupplung bestellt. Was hast du für eine gebremste Anhängelast eingetragen? Bei mir sind das nur 650 Kg.

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

800kg sind bei mir eingetragen. Ich habe dazu einen "Technischen Ratgeber" von VW-Audi aus 1976 vorgelegt. Ich kann Dir gerne den Ratgeber an Deine E-Mail schicken. 650kg sind etwas wenig. Mit 800kg kannst Du, so wie in meinem Fall, zumindest einen Eriba-Pan (600kg-Leergewicht) ziehen. Darunter geht nur der Eriba-Puck und der ist doch recht klein.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende!

MfG

Reiwei

Themenstarteram 16. Mai 2014 um 11:36

Hallo Reiwei,

danke für dein Angebot. Kannst du diesen Ratgeber scannen und als PDF an meine Emailadresse schicken? Oder kopieren und schicken? Ich kann das auch abholen, da ich auch vom Niederrhein bin. Ich wohne in Duisburg-Rheinhausen. Ich liebäugele mit einem Paul und Paula. Den find ich genial.

Gruß Rainer

Hallo,

anbei noch mal mein Typenschild auf der AHK.

Wie kommst Du auf 650kg Rainer?

Ich verstehe das so das 800kg Zug- und sogar 75kg Stützlast zulässig sind, wobei letzteres wohl noch mal zusätzlich auf die Bodenfreiheit geht.

Denkt Ihr es ist besser wenn man sich die AHK eintragen lässt? Verträgt sich das (bzw. genau diese AHK) eigentlich mit einem H-Kennzeichen? Bisher fahre ich mit Saisonkennzeichen aber ich glaube es wäre sinnvoll das mit dem H mal zu versuchen. Diesbezüglich würde ich mich dann auch für die alten VW Unterlagen interessieren.

Beste Grüße,

andreas

AHK Typenschild
Themenstarteram 18. Mai 2014 um 6:06

Moin Andreas,

in meinem Brief sind nur 650 Kg gebremst eingetragen. Fehler vom Amt? Werd ich aber mit den technischen Unterlagen geändert bekommen.

Gruss Rainer

am 18. Mai 2014 um 17:55

So jetzt mal was bei mir für ein Roman drinsteht:D

Zul Anh Last M BR. 500kg Jed 650kg wenn ein Wohnanh od ein Anh zur Beförd.

v Booten od Segelflugzeug mitgef wird. Anh ohne Br 400kg

Die vieln Punkte hab ich mal weggelassen

1302 Cabrio Bj. 04. 1971

Hallo zusammen,

hier nun für alle der "Technische Ratgeber für den Anhängerbetrieb" von 1976! - Cabrio ist nicht gesondert aufgeführt. Mein TÜV-Mensch hatte damit kein Problem und mit "H" sowieso nicht.

MfG

Reiwei

Img-20140516-0001
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Themenstarteram 22. Mai 2014 um 9:32

Hallo,

eine Frage hab ich noch. Ich könnte jetzt einen sehr schönen Hubdachwohnwagen bekommen. Rapido 31TDS. Der hat aber ein zul. Gesamtgewicht von 850 KG. Kann ich den auf 800 Kilo runterlasten lassen? Oder werden die 50 Kilo mehr bei einer Kontrolle "übersehen"? Und was ist ausschlaggebend bei einer Kontrolle, das tatsächliche Gewicht oder das eingetragenen zul. Gesamtgewicht? Leider hab ich nirgendwo das Leergewicht des Wagens gefunden, damit ich feststellen kann, ob ich bei 800 Kilo noch eine Zuladung habe. Ich glaub war doch mehr als eine Frage. Aber ich bin dankbar für Antworten.

LG Rainer

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