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Anhängelast ungebremst

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich bei google nicht richtig fündig geworden bin.

Es gibt viele ungebremste Hänger mit bspw. 750 kg Gesamtgewicht (Anhänger + Ladung).

Allerdings haben viele (insbesondere kleinere) PKW ungebremst nicht die 750, sondern bspw. 680, 650, .... kg, also etwas weniger.

Daher meine Frage:

Darf ich an so ein Fahrzeug einen 750 kg Anhänger betreiben, wenn ich die maximal angegebene Anhängelast für ungebremste Anhänger nicht überschreite (also den Anhänger nicht voll auslade) oder muss dann der Anhänger auch die maximal bspw. 650 kg Gesamtgewicht haben ?

Danke für eure Rückmeldung.

Gruß

Karl

Beste Antwort im Thema

Ja richtig, es ist das tatsächliche und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ausschlaggebend.

Du darfst also einen solchen 750kg-Anhänger an ein Auto das z.B. nur 500kg Anhängelast (ungebremst) hat anhängen. Du darfst, wie du auch schon vermutet hast den Anhänger halt nur nicht bis zur komplett mögliche Nutzlast ausladen.

Ich selbst hab mir z.B. obwohl mein Volvo V50 nur 1.500kg (gebremst) ziehen darf einen gebremsten Anhänger mit 2,0to. zul. GG. gekauft...

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Ja richtig, es ist das tatsächliche und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ausschlaggebend.

Du darfst also einen solchen 750kg-Anhänger an ein Auto das z.B. nur 500kg Anhängelast (ungebremst) hat anhängen. Du darfst, wie du auch schon vermutet hast den Anhänger halt nur nicht bis zur komplett mögliche Nutzlast ausladen.

Ich selbst hab mir z.B. obwohl mein Volvo V50 nur 1.500kg (gebremst) ziehen darf einen gebremsten Anhänger mit 2,0to. zul. GG. gekauft...

ok das macht die Suche nach einem Anhänger deutlich einfacher ;-)

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß

Karl

Man kann so einen Anhänger auch in den Papieren Ablasten! Dann wird der in Steuer und meist auch in der Versicherung auch nochmal günstiger nur mal als Randbemerkung und gedankenanstoß

...naja, bei gerade mal 7,46 Euro Steuer pro 200kg zulässiges Gesamtgewicht macht es nicht wirklich Sinn einen Anhänger um 50 oder 100kg ablasten zu lassen.

Und Haftpflichtversicherung ist normalerweise auch nicht die Welt... mein 2,0to. Humbaur oben auf den Bildern liegt irgendwo zwischen 30 und 40,-€ im Jahr.

:)

Da haben wir in der CH mal wieder einen Vorteil

Anhänger kostet Verkehrkehrssteuer auch nach Gewicht 500Kg abstufung

Aber eine Haftpflicht brauchen wir nicht, da automatisch das Zugfahrzeug Haftpflichtig ist.

...das mit der Haftpflicht ist in D auch so, dass der Anhänger so lange er angekuppelt ist über das Zugfahrzeug versichert ist, trotzdem braucht man eine eigene Haftpflicht.

Aber das mit der Haftpflicht bei den Anhängern ist auch wieder deutsches Wischi Waschi <Achtung, running gag> :D:D:D ... ein steuerbefreiter Bootstrailer, wie mein 2,2 Tonner oder der Katamaran Trailer braucht z.B. wiederum keine eigene Haftpflichtversicherung.

Aha - Für einen abgekoppelten Anhänger eine Haftpflicht? Naja, man muss das nicht verstehen. Wenn etwas mit dem Hänger passiert (was auch immer) ohne dass er angehängt ist, gehört er zur Haftpflichtversicherung des Besitzers... :D:D:D

Daher muss er in der CH lediglich Eingelöst (Nummer) werden und Strassenverkehrsteuer bezahlen.

Will man aber das Ladegut versichern, dann brauchts wieder eine Versicherung. Aber solange man eigene Waren auflädt wird das wohl eher weniger der Fall sein.

Auch bei uns gibts ne Kategorie spezielle Hänger, wie z.B. Sportgeräte, Wohnanhänger usw. diese sind zwar nicht Steuerbefreit, aber billiger.

naja in Deutschland ist alles etwas anders ... ist nicht zu verstehen ... aber gut mach was dagegen.

Bei so kleinen Anhängern kostet das ja zum Glück nicht viel ... nicht zu verstehen ist wiederum die Befreiung bestimmter Anhänger ...

...das sind sog. "Anhänger zum Transport von Sportgeräten", wie das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 heißt. Oder auch Anhänger zum Transport von Sportpferden.

Die Anhänger sind Zweckgebunden und dürfen nur für den in den Papieren genannten Zweck verwednet werden... also Sport-Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen mal eben zu nem Umzug, oder mal eben ne Palette Mauersteine ausm Baustoffhandel is nicht... oder auch ein Bootstrailer -der sich eignetlich wegen der Länge anbietet- um mal eben ein paar überlange Kanthölzer irgendwo abzuholen is auch nicht.

Vor Jahrzehnten hat man für solche Anhänger nicht einmal eine eigene Zulassung oder eine Hauptuntersuchung vom TÜV gebraucht... an solche Anhänger kam ein ungestempeltes Folgekennzeichen vom Zugfahrzeug, wie man das heute bei diesen Fahrradträgern für die Anhängerkupplung kennt und das wars.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Dezember 2019 um 18:42:29 Uhr:

Ich selbst hab mir z.B. obwohl mein Volvo V50 nur 1.500kg (gebremst) ziehen darf einen gebremsten Anhänger mit 2,0to. zul. GG. gekauft...

Das macht aber nur Sinn, wenn Du genau diesen Hänger brauchst (Tandemachse, Langstrecke, Stabilität von Plane/Spriegel und Seitenwände, usw) oder die 2 to. auch mal genutzt werden sollen.

Dieses Problem ist mir beim Verleiher bewusst geworden.

Mein Wagen darf auch 1500 Kg ziehen. Der 2 to. Hänger hatte aber ein Eigengewicht von 600 Kg oder sogar mehr.

So bleibt für Dich (oder mir) eine Zuladung von 900 Kg.

Ein guter und für die meisten Fälle ausreichender 1300 Kg Hänger hätte z.B. ein Zuladung von fast 1100 kg.

 

Vor dem Volvo hatte ich einen Opel Frontera mit 2,4to. Anhängelast... zu den Zeiten als ich nur ca. 60km / Woche in die Arbeit gefahren bin war das ein schönes Teil, aber täglich 2x 30km mit 12-15Ltr. Superbenzin auf 100km... das war der Todesstoß und ich hab mir den Volvo mit 2.0D und je nach Fahrweise ca. 5-maximal 7 Ltr. Diesel / 100km gekauft.

Mit einem entsprechendem Wechselkennzeichen hätte ich den Geländewagen am Leben erhalten und statt dem Volvo V50 einen C30 oder nen VW Polo gekauft... aber das will ja die Politik nicht.

Evtl. wird der Nachfolger des Volvos wieder ein Auto mit entsprechender Anhängelast werden... Geländewagen, SUV oder dicker Kombi... wobei ich -jetzt werden se mich hier zwar steinigen, aber das ist mir egal- aber je nach Strecke / Streckenprofil auch kein Problem damit hätte den ausgeladenen 2,0to. an den Volvo zu hängen.

Den Anhänger hab ich gekauft, weils mir auf den Zeiger gegangen ist, dass jedes mal wenn ich einen Anhänger gebraucht hab keiner frei war.

Auf dem Gebrauchtmarkt wird ja echt viel Schrott angeboten -muß man echt aufpassen-... der Humbaur war einer, der vom Zustand und den Ausmaßen so in die Vorstellung gepaßt hat... wobei 1 oder 2 Nummern kleiner sicher auch gereicht hätte.

Der hat trotz eines zul. GG. von 2,0to. übrigends 2x 1,3-Tonnen-Achsen drunter d.h. der würde ggf. technisch auch als Anhänger mit einem zul. GG. 2,6to. durchgehen.

Nur mal so zur Übersicht... im Verwandten-/Familienfuhrpark stehen rum...

1x 750kg-Anhänger Heinemann, Tieflader, offene Pritsche ungebremst

1x 1.300kg-Anhänger Ansems Tieflader, offene Pritsche bzw. mit vom Vorbesitzer selbst gebautem Planengestell (praktisch, kann man mit 2 Mann nach dem Lösen von 4 Schrauben mitsammt der Plane runterheben... der wurde mal "zum Hausbau" gekauft... und hat zwischenzeitlich zig Tonnen an Sand, Kies, Schotter, Bauschutt, Mauer- / Pflastersteinen, GK-Platten und auch mein Motorrad nach Hause geschleppt)

1x 2,0to.-Anhänger Humbaur, Hochlader, Pritsche mit Plane 3,10 x 1,85 (meiner, der oben gezeigte)

1x 2,6to.- Anhänger Humbaur, Hochlader, offene Pritsche ohne Plane 4,10 x 1,85 (identische Konstruktion wie der 2,0to. nur länger)

Außerdem gibts da noch ein paar ungebremste und gebremste Bootstrailer... der schwerste ist der oben auf den Bildern gezeigte 2,2to. Harbeck Alu-Trailer (Leergewicht 390kg).

Zitat:

@Mountie schrieb am 28. Dezember 2019 um 11:32:52 Uhr:

[…]

Ein guter und für die meisten Fälle ausreichender 1300 Kg Hänger hätte z.B. ein Zuladung von fast 1100 kg.

Moin,

verrätst du mir, welcher 1.300kg Anhänger ein Leergewicht von weniger als 250kg hat?

Viele Grüße

Frank

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