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Anhängelasterhöhung C30 2,0D

Volvo
Themenstarteram 27. Juli 2014 um 16:31

Hallo!

Hat von euch schon 'mal jemand versucht, eine Anhängelasterhöhung für einen C30 2,0D von 1.500 kg auf 1.600 kg durchzuführen?

Ich überlege, mir einen C30 zuzulegen und möchte mit der Auto-Anhängerkombination auch weiterhin die 100 km/h-Regelung mit den vorhandenen Anhänger ausnutzen können. Ich denke mal, gerade mit dem C30 werde ich den Anhänger gerade für die Dänemarkurlaube brauchen.

Bevor der Vorschlag kommt: Nein, die Ablastung des Anhängers ist keine Alternative ;) .

Beste Antwort im Thema
am 27. Juli 2014 um 18:03

Eine spezielle AHK gibt es da nicht. Auf dem Typschild der AHK steht ein sogenannter D-Wert. Der liegt zwischen 8 und 11 irgendwo.

Aus dem kann man mit dem zGG des Zugfahrzeugs die mögliche Anhängelast errechnen.

Falls im Fahrzeugschein in Feld 22 noch was zum Zuggesamtgewicht steht, ist das natürlich auch zu berücksichtigen.

Ansonsten kannst du, Stoelo, mir auch eine PN mit der Typgenehmigungs-Nr deines Fahrzeugs schicken (die e-Nummer rechts unten mitte im Schein, z.b. e1*2005/116*00).

Mit der kann ich morgen auf der Arbeit in die Typgenehmigung des Fahrzeugs schauen, da sind auch Angaben über die Anhängelasten gemacht.

PS. ich bin quasi TÜV :D

Also Prüfingenieur aber nicht bei den blauen ;)

Generell sagen, dass da nichts geht mit der Anhängelast würde ich erstmal nicht

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Das wird nicht klappen. Der letzte Volvo mit mehr als 1500 kg war der XC90 mit 1900 kg (maximal). Im C30 wirst du höchstens am T5 sowas bekommen können, aber Volvo hat den C30 nicht auf Lasten über 1500 kg geprüft - weil Kleinwagen nicht solche Lasten ziehen sollen.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 17:18

Danke für die Info, stimmt aber nicht ganz.

Der aktuelle V60 (S wahrscheinlich auch, habe aber den Prospekt gerade nicht zur Hand) darf als D2 1.300 kg ziehen; T3, T4, D3 und D4 1.600 kg und die "Großen" (T5, T6, D4 AWD, und D5) 1.800 kg.

Okay, mein Stand war noch bei der Frage beim Kauf eines XC90... Dennoch: der C30 ist nicht für Lasten über 1500 kg ausgelegt... Liegt nicht an der Leistung sondern der Konstruktion/am Chassis.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 17:23

Das Problem hatte ich mit dem 1er BMW :(

Danke.

Sonst rufe mal morgen direkt beim TÜV an. Da kann man dir sicher sagen welche AHK dafür erforderlich ist sowie welche Umbauten noch in Frage kämen.

Zu "Alt-Volvo-Zeiten" hat man ein paar Verstärkungsbleche (ca. 5 mm dick) an den Längsträngern über der Hinterachse montiert, eine Volvo (Thule) Anhängerkupplung montiert und hatte seine Niveaumaten sowieso schon drin und war dann für 1,9t (2,2t für Sportzwecke) ausgelegt... :)

am 27. Juli 2014 um 18:03

Eine spezielle AHK gibt es da nicht. Auf dem Typschild der AHK steht ein sogenannter D-Wert. Der liegt zwischen 8 und 11 irgendwo.

Aus dem kann man mit dem zGG des Zugfahrzeugs die mögliche Anhängelast errechnen.

Falls im Fahrzeugschein in Feld 22 noch was zum Zuggesamtgewicht steht, ist das natürlich auch zu berücksichtigen.

Ansonsten kannst du, Stoelo, mir auch eine PN mit der Typgenehmigungs-Nr deines Fahrzeugs schicken (die e-Nummer rechts unten mitte im Schein, z.b. e1*2005/116*00).

Mit der kann ich morgen auf der Arbeit in die Typgenehmigung des Fahrzeugs schauen, da sind auch Angaben über die Anhängelasten gemacht.

PS. ich bin quasi TÜV :D

Also Prüfingenieur aber nicht bei den blauen ;)

Generell sagen, dass da nichts geht mit der Anhängelast würde ich erstmal nicht

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 19:17

Danke GTC_Sport für das Angebot. Noch habe ich keinen C30. Er steht "nur" auf der Liste der möglichen Fahrzeuge. Wenn es so weit ist, komme ich gerne darauf zurück.

Dann bist du grün und kommst aus dem Osten?

am 27. Juli 2014 um 19:29

ich bin grün aber nicht im Osten. Dann wäre ich aaS und nicht PI ;)

Ich darf also nicht ganz so viel (keinen 21er) wie meine Kollegen in blau, aber das was ich darf reicht mir ;)

Eine Änderung Fahrzeugpapiere nach §13FZV (nichts anderes ist eine Änderung der Anhängelast) darf ich problemlos. Bzw kann ich dir sagen was geht, auf Entfernung machen ist keine gute Idee ;)

Gruß

Sebastian

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 19:38

Alles klar - wie etwas gelernt:). Ich dachte, Änderungen dürfen im Westen nur die Blauen und im Osten nur die Grünen vornehmen.

am 27. Juli 2014 um 19:41

Nein, Änderungen auf Basis von Teilegutachten, ABEs, Nachtrag zur Fahrzeug ABE dürfen wir auch. Nur die Einzelabnahme nicht und Neuausstellung von ADR-Bescheinigungen (Gefahrgut-Fahrzeuge).

Aber die Sache mit der Befugnis ist für Laien nicht so leicht zu durchschauen ;)

am 28. Juli 2014 um 6:19

also, schlechte Nachrichten:

Da der C30 und V50 mit der selben EG-Typgenhemigung genehmigt wurden, hab ich anhand meiner Nr. das ganze gerade mal angeschaut.

Tatsächlich taucht der C30 darin auch auf.

Nur: die gesmte Tabelle der Anhängelasten geht nirgends über 1500kg raus. Also hat Volvo das Fzg für nicht mehr Anhängelast vorgesehen.

Insofern ist eine Auflastung nur in einem einzigen Fall möglich: Du bekommst von Volvo einen Schrieb wo drin steht, dass eine Erhöhung der Anhängelast um XY kg möglich ist (von Honda oder VW beispielsweise gibt es für bestimmte Fahrzeuge so Schreiben). Andernfalls dürfen wir da nix erhöhen

Themenstarteram 28. Juli 2014 um 6:22

Das ist sehr schade.

Danke für die Mühe.

am 28. Juli 2014 um 6:42

Ok, für mich nochmal zum Verständnis. Auflasten der Zuglast nicht möglich. Auflasten der Stützlast aber schon. Natürlich nur im Zusammenhang mit der entsprechenden AHK.

Der V50 hat ja "nur" 75kg unter Punkt 13. Ich hab aber jetzt 100kg eingetragen von den Herren in Blau...

am 28. Juli 2014 um 6:52

Hab das Dokument jetzt schon wieder zu, weiß nicht mehr was da zur Stützlast stand.

Keine Ahnung auf welcher Basis die Herren in blau das gemacht haben.

aber eine Erhöhung der Anhängelast unter O.1 bzw O.2 ist nicht ohne freigabe durch Volvo möglich, wenn die Typgenehmigung max. bis 1500kg erfolgt ist.

Aber wie gesagt, manche Hersteller geben es nachträglich frei, u.U. ist dann ein Zuggesamtgewicht zu beachten

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