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Anhänger als Selbstfahrervermietfahrzeug

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 13:57

Liebe Community!

Kann oder muss ich einen Anhänger, den ich im Rahmen eines bestehenden Gewerbes, das nichts mit KFZ oder Vermietung zu tun hat, vermieten will, als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen?

VG Mimro

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27 Antworten
am 26. Januar 2011 um 16:35

Wenn du ihn gewerblich Vermietest dann musst auch Anhænger als Selbstfahrervermietfahrzeug anmelden.

noch fix was gefunden: http://www.buzer.de/gesetz/4199/

Halloler zusammen

jegliche Tätigkeit die du gegen Entgeld durchführst ist rechtlich gewerblich bzw wird vom Finanzamt so angesehen.

Durch die Anmeldung als Selbstfahrervermietfahrzeug erhöht sich lediglich der Versicherungsschutz und weil gewerbliche Vermietung geplant auch das Risiko einen Schaden zu erleiden steigt. .

Entsprechend sind die Beiträge höher. Ich habe auch einen Hänger als Vermietfahrzeug angemeldet , der einzige Unterschied ist eben die Versicherung die teurer wird.

In welchem Umfang die Versicherungsleistungen im Schadensfall da höher wären entzieht sich meiner Kenntniss.

Mir war nur wichtig das die Option abgesichert ist. Mein Tipp : Mach einen gesonderten Vertrag als Vordruck indem sich der Nutzer verpflichtet alle anfallenden Schäden zu tragen und zu melden.

So kannst Du den Verursacher auch zur Kasse bitten wenn mal was Ist, den Hänger nach jeder Rückgabe genaustends überprüfen ggf auch fahren und bremsprobe und beleuchtung prüfen. Das sind Klassiker. Sonst lohnt sich das nicht und die Kosten sind höher wie der Nutzen. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

jegliche Tätigkeit die du gegen Entgeld durchführst ist rechtlich gewerblich bzw wird vom Finanzamt so angesehen.

Alles klar :rolleyes: Wo steht das mit dem Entgelt denn, dafür hätte ich dann doch gerne mal ne fundierte Quelle...

Steuerpflichtig wird es, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht damit verbunden ist. Also nicht nur kostendeckend.

Ich hab für meine Anhänger ein Kleingewerbe angemeldet und zur Umsatzsteuerbefreiung optiert (bis 18500 Gewinn/Jahr ungefähr).

Hat den entscheidenden Vorteil, dass ich keine Umsatzsteuer in den Mietpreisen ausweisen muss und eben auch nicht regelm. erklären und abführen.

Nachteil ist, dass man die Anschaffungskosten der Anhänger halt Brutto hat. Da ich aber zu 99% private Kunden habe, stört das niemanden. Solltest Du mit dem Anhänger auf gewerbl. Kunden zielen, haben die ganz gerne ausgew. Umsatzsteuer.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

jegliche Tätigkeit die du gegen Entgeld durchführst ist rechtlich gewerblich bzw wird vom Finanzamt so angesehen.

Alles klar :rolleyes: Wo steht das mit dem Entgelt denn, dafür hätte ich dann doch gerne mal ne fundierte Quelle...

Einkommensteuerrecht, genaues dazu sagt Dir

Dein Finanzamt oder dein Steuerberater Die

genauen Zahlen sind individuell , genau wie

deine Steuerlichen Veranlagungen.Jol.

am 26. Januar 2011 um 18:29

Wenn ich für das Zaunstreichen bei Oma Erna als Dank ein Pfund Kaffee bekomme, erhalte ich auch Entgelt. Muss ich nun meiner Steuererklärung auch 1/3 Pfund Kaffee beilegen?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Alles klar :rolleyes: Wo steht das mit dem Entgelt denn, dafür hätte ich dann doch gerne mal ne fundierte Quelle...

Einkommensteuerrecht, genaues dazu sagt Dir

Dein Finanzamt oder dein Steuerberater Die

genauen Zahlen sind individuell , genau wie

deine Steuerlichen Veranlagungen.Jol.

Nein, ich will es von dir hören. Gescheite Quelle, auf gehts. Ansonsten ist das einfach nur Stammtischgeblubber ohne jeglichen Hintergrund. Und welchen Zahlen redest du denn?? Geht doch nur um deine Aussage, die du belegen sollst...

am 26. Januar 2011 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Einkommensteuerrecht, genaues dazu sagt Dir

Dein Finanzamt oder dein Steuerberater Die

genauen Zahlen sind individuell , genau wie

deine Steuerlichen Veranlagungen.Jol.

Da wirst Du lange suchen können…

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 8:19

.....also die steuerliche Behandlung ist mir klar. Ist mit dem Steuerberater auch geklärt: ich habe wie Lewellyn ein Kleingewerbe, das einfach um die Vermietung erweitert wird..... Versicherung ist auch geklärt: da ist als Wagnis Anhänger im Werkverkehr mit Vermietung vereinbart.

Lediglich in den Fahrzeugpapieren ist nicht vermerkt, dass es sich um ein Vermietfahrzeug handelt.... Ich bin mir einfach nicht sicher, ob ich das eintragen lassen muss oder nicht, v.a., weil es steuerlich (KFZ-Steuer) und versicherungstechnisch keine Auswirkungen hätte. Auch für einen eventuellen Wiederverkaufswert hätte dies imo kaum Auswirkungen bei einem Neupreis von 5.000 EUR für den einen und 8.000 EUR für den anderen Anhänger.......

Du musst das mit deiner Versicherung klären, die gibt das vor. Zulassungstechnisch gibt es da keine Vorschriften. Du musst natürlich beachten, dass der Anhänger als Vermietfahrzeug jährlich zum TÜV muss.

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zulassungstechnisch gibt es da keine Vorschriften.

.....das war das, was ich hören wollte. Für mich bedeutet die Umschreibung der Papiere bzw. das Eintragen von "Selbstfahrervermietfahrzeug" nur bürokratischen Aufwand..... An die jährliche Hauptuntersuchung hab ich gar nicht gedacht!

Der Versicherung ist es egal, was im FZ-Schein steht, bei denen ist es gemeldet und dokumentiert und es kostet beim Anhänger nicht mal mehr :D!

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Einkommensteuerrecht, genaues dazu sagt Dir

Dein Finanzamt oder dein Steuerberater Die

genauen Zahlen sind individuell , genau wie

deine Steuerlichen Veranlagungen.Jol.

Nein, ich will es von dir hören. Gescheite Quelle, auf gehts. Ansonsten ist das einfach nur Stammtischgeblubber ohne jeglichen Hintergrund. Und welchen Zahlen redest du denn?? Geht doch nur um deine Aussage, die du belegen sollst...

Ich kann mich hierbei nur auf die Aussage meines Steuerberaters stützen was der TE inzwischen auch erfolgreich gemacht hat.

Ich gebe die Zahlen rein und alles andere macht der. dafür bekommt er auch genug Geld... Jol

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zulassungstechnisch gibt es da keine Vorschriften.

.....das war das, was ich hören wollte. Für mich bedeutet die Umschreibung der Papiere bzw. das Eintragen von "Selbstfahrervermietfahrzeug" nur bürokratischen Aufwand..... An die jährliche Hauptuntersuchung hab ich gar nicht gedacht!

Der Versicherung ist es egal, was im FZ-Schein steht, bei denen ist es gemeldet und dokumentiert und es kostet beim Anhänger nicht mal mehr :D!

Ein Eintrag in FzSchein ist eher Kontraproduktiv. erstends kostet das unnötig zum andern ist bei einem möglichen Weiterverkauf der zu erziehlende Preis erheblich geringer wenn gewerblich Genutzt wird obwohl die laufstrecke deutlich geringer sein kann wie bei Privat genutzen Hängern. ersteller ein Fahrtenbuch indem die gefahrenen km vom Zugfahrzeug übernommen werden. so kannst du verschleiß und wartungen besser planen bzw Kalkulieren. . Jol.

Hi Zusammen,

möchte das gleiche tun, finde aber keine Versicherung die mir den Anhänger als Selbstfahrervermietfahrzeug versichert. Habt ihr einen Tipp für mich?

Lg

quizmasta

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