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Anhänger ankuppeln. Elektrischer Anschluss und zulässige Nutzlast

VW Bora 1J
Themenstarteram 28. Februar 2017 um 14:29

Moin Zusammen,

ich weiß das diese Frage vielleicht ziemlich doof ist, trotzdem stelle ich sie:

Mein Bora ist das einzige Auto im Bekanntenkreis mit Anhängerkupplung. Also wurde ich auserkoren einen für morgen gemieteten Anhänger (vom Anhängerverleih) zu fahren. Habe die Anhängerkupplung an sich auch dran bekommen, alles einwandfrei. Der Hänger muss ja noch an die Elektrik angeschlossen werden. Geht das einfach so oder brauche ich da noch einen Adapter? Die Buchse konnte ich runter drehen und sieht aus wie neu, alles sauber.

Beste Grüße,

Firen

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31 Antworten

Musst du gucken wie viel Pole du hast und wie viel der Anhänger.

Es gibt 7 und 13 Pole. Dafür gibt es dann Adapter.

Einfach am Stecker vom Auto und am Kabel vom Anhänger gucken wie viel Löcher bzw Zapfen.

Je nach größe vom Anhänger beachten ob du das fahren darfst.

Bei einem kleinen ist das kein Problem, aber bei größeren könnte dein Führerschein nicht ausreichen.

Themenstarteram 28. Februar 2017 um 14:41

Danke schon mal für deine Antwort! Insgesamt habe ich 13 Löcher, davon sind 10 ausgefüllt, 3 leer. Hänge mal ein Bild an! Kann ich damit jetzt entspannt morgen zum Verleih fahren oder muss ich noch was organisieren, damit alles passt?

20170228-153920

Besorge dir einen Adapter, dann bist du auf der sicheren Seite. Oder erfrage beim Anhängerverleih welchen Anschluss der Anhänger hat und ob die, wenn nötig, eventuell so einen Adapter gleich mit verleihen.

Dass die Pins 10, 11 und 12 nicht belegt sind ist in Ordnung.

(11 und 12 sind nicht belegt, und 10 wäre Ladeleitung -> ich glaube für Wohnwagen)

Wer eine 13 Polige Buchse verbaut hat, sollte immer einen Adapter von 13-Pol auf 7-Pol mitführen.

Wer eine 7-Polige verbaut hat, sollte immer einen Adapter von 7-Pol auf 13-Pol mitführen.

sonst steht man halt dumm da wenn man plötzlich einen anderen Stecker vom Anhänger hat.

Wie oben schon geschrieben, es müssen Kupplung (bei Dir am Golf 13-polig) und der Stecker vom Anhänger zusammenpassen. Wenn am Hänger der Stecker ebenfalls 13-polig ist, dann paßt das. Sonst benötigst Du einen Adapter. Den bekommst Du beim Anhängerverleih üblicherweise aber auch.

Viel wichtiger ist, daß Du den gemieteten Anhänger überhaupt ziehen darfst. Wenn Du Jahrgang 1991 bist, wie Dein Nickname vermuten läßt, dann hast Du den Führerschein in Scheckkartenformat mit Klasse B. Bei "großen" Anhänger könntest Du ein Problem mit der "zulässigen Gesamtmasse" von 3,5 Tonnen für den kompletten Zug (bestehend aus Fahrzeug und Hänger) bekommen.

Und dann sollte man natürlich auch noch darauf achten, daß die maximal zulässige Anhängelast nicht überschritten wird. Die steht bei Deinem Bora in den Papieren auf der linken Seite mittig bei O.1 und O.2 (erster Wert gebremster Hänger, zweiter Wert ungebremster Hänger).

Themenstarteram 28. Februar 2017 um 14:57

Zitat:

@das-markus schrieb am 28. Februar 2017 um 15:50:11 Uhr:

Dass die Pins 10, 11 und 12 nicht belegt sind ist in Ordnung.

(11 und 12 sind nicht belegt, und 10 wäre Ladeleitung -> ich glaube für Wohnwagen)

Wer eine 13 Polige Buchse verbaut hat, sollte immer einen Adapter von 13-Pol auf 7-Pol mitführen.

Wer eine 7-Polige verbaut hat, sollte immer einen Adapter von 7-Pol auf 13-Pol mitführen.

sonst steht man halt dumm da wenn man plötzlich einen anderen Stecker vom Anhänger hat.

Besten Dank, ich kümmere mich um einen Adapter. Danke für die ausführliche Antwort, auch an alle anderen!

Themenstarteram 28. Februar 2017 um 15:03

Habe gerade noch das Thema Führerschein gelesen. Ich bin tatsächlich Jahrgang 91 und habe die Klasse B im Scheckkartenformat. Es handelt sich nur um einen kleinen Kasten hänger der oben offen ist und eine Art Laubgitter drumherum hat. Müssten ca. 350 Kilo sein. O.1 sind bei meinem Bora 01400 und O.2 0600 angegeben in den Papieren. Passt das dann soweit?

Edit: Habe gerade mal auf der Website geguckt. Zwei kommen in Frage. Bei dem steht "1300 kg gebremst", bei dem anderen "1350 kg gebremst". Der erste. Hat 1030 kg Nutzlast und der zweite 1090 kg.

Zitat:

@Firen91 schrieb am 28. Februar 2017 um 16:03:04 Uhr:

Habe gerade noch das Thema Führerschein gelesen. Ich bin tatsächlich Jahrgang 91 und habe die Klasse B im Scheckkartenformat. Es handelt sich nur um einen kleinen Kasten hänger der oben offen ist und eine Art Laubgitter drumherum hat. Müssten ca. 350 Kilo sein. O.1 sind bei meinem Bora 01400 und O.2 0600 angegeben in den Papieren. Passt das dann soweit?

Edit: Habe gerade mal auf der Website geguckt. Zwei kommen in Frage. Bei dem steht "1300 kg gebremst", bei dem anderen "1350 kg gebremst". Der erste. Hat 1030 kg Nutzlast und der zweite 1090 kg.

OK, von der Gesamtmasse des Hängers mit 1.350 kg bist Du schonmal innerhalb der zulässigen Anhängelast vom Bora. Der Bora selbst wird wohl eher unter 2.150 kg zulässigem Gesamtgewicht liegen und damit kommst Du nicht über die 3.500 kg gesamt. Paßt also!

P. S. Was bin ich froh, daß ich noch den "rosa Lappen" habe. Da brauche ich mir um so Sachen im Normalfall keine Gedanken machen. ;)

Wichtig ist es da aber, dass man die maximal zulässigen Gewichte aufaddiert und nicht die tatsächlichen Gewichte.

Die komfortableren 2-Achser haben gern ein max. Gesamtgewicht von 2,5t, dann wirds nicht mit Bora und Klasse B. Man dürfte allerdings einen 1,8t (max. GG) Anhänger ziehen, wenn dieser tatsächlich weniger/gleich der zulässigen max. Anhängelast wiegt. Da sollte aber auch der Anhängerverleih drauf achten, denn die dürften eigentlich niemanden ohne gültigen Führerschein vom Hof fahren lassen.

Themenstarteram 2. März 2017 um 14:39

Soo, wollte mal von meinem gestrigen Erlebnis berichten:

Ob ich überhaupt einen gültigen Führerschein habe war dem Verleih ziemlich egal (obwohl das kein kleiner Laden war und recht bekannt ist), geprüft wurde nichts. Ich hätte wohl auch was mieten können was Boote transportieren kann. Naja, letztendlich war der Anhänger direkt 13 polig sodass das ankoppeln kein Problem war. Fahren war auch super. Es war ein Hänger mit "1300 Kg gebremst" und der war doch schon recht groß. Nur mit dem Rückwärtsfahren kam ich so gar nicht klar und hab mich immer an Orte gehalten an denen ich nen großen Kreis zum Wenden fahren konnte...

Mutig von dem Verleiher..

Das mit dem Rückwärtsfahren machst du einmal unter Anleitung von jemand, der es kann und übst dann ein paar mal, dann ists nimmer schlimm ;) Macht natürlich nur Sinn, falls du noch öfters nen Hänger brauchst ;)

Als Kind hatte ich einen LKW mit Anhänger. (30cm langes Modell)

Ich hatte es damals schon drauf. :)

Damit konnte man gut üben, um erstmal ein Verständnis für das Rückwärts-Rangieren zu entwickeln.

Zitat:

@VVW schrieb am 28. Februar 2017 um 22:23:18 Uhr:

Wichtig ist es da aber, dass man die maximal zulässigen Gewichte aufaddiert und nicht die tatsächlichen Gewichte.

Die komfortableren 2-Achser haben gern ein max. Gesamtgewicht von 2,5t, dann wirds nicht mit Bora und Klasse B. Man dürfte allerdings einen 1,8t (max. GG) Anhänger ziehen, wenn dieser tatsächlich weniger/gleich der zulässigen max. Anhängelast wiegt. Da sollte aber auch der Anhängerverleih drauf achten, denn die dürften eigentlich niemanden ohne gültigen Führerschein vom Hof fahren lassen.

Diesen Punkt verstehe ich nicht so ganz, das würde ja bedeuten, dass man jeden Anhänger fahren darf, solange das tatsächliche Gewicht, die zulässige max. Anhängelast nicht überschreitet? Warum gerade einen 1,8t max GG?

Wo steht das genau? Ich kenne nur Anhänger bis 750kg, oder eben ein Gespann von max 3500kg zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns mit der Klasse B.

Also ein Anhänger 1,8t (max.GG) plus Bora ca.2,0t (max.GG)=3,8t, also geht doch eigentlich nicht, außer mit diesem Code 96, oder eben mit BE.

Als ich bei der Bundeswehr war, habe ich den Führerschein auf einem alten MAN gemacht. (so ohne Servo und synchronisiertes Getriebe) Der Gag war, dass ein Einachser Anhänger angehängt werden musste, der deutlich schmaler war als der LKW.

Wenn der beim Rückwärtsfahren im Spiegel auftauchte, war es schon zu spät...:D

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