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Anhänger Beleuchtungen Wohwangen & LKW Auflieger gleiche Vorschriften?
Hallo!
Ich habe ne Frage an euch!
Sind die Vorschriften für Beleuchtungen am Wohnwagen & Aufliegern identisch?
Denn ich bin dabei einen WW umzubauen! Ich möchte die Beleuchtung dieses Aufliegers nach ahnen.
Nicht genau so... aber in gleicher Weise, das auf jeder Seite zwei dieser Kombileuchten sind.
Hier diese habe ich schon da:
Hier mal eine grafische Vorstellung wie das dann aussehen sollte:
Der WW hat schon eine andere Farbe!
Ich hatte mit meinem TÜVler gesprochen, der meinte nun folgendes per Email:
Zitat:
An einem Anhänger dürfen nur zwei Schluß- und Bremsleuchten angebracht sein. Zusätzlich angebrachte Schluß- und Bremsleuchten müssen, wie in der Info (siehe Anhang Seite 56/57) beschrieben, angebracht werden.
Somit ist jeweils links und rechts nur eine Ihrer Leuchten zulässig.
Auf Seite 56/57 ist beschrieben... das die zusatz Leuchte oben am Heck dran sind.. wie man zB mal bei Tankwagen sieht!
Was ist den mit den Aufliegern die sowas haben? Haben die Sonderzulassungen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!
LG Chris
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12 Antworten
Hallo,
die Auflieger oder Anhänger die doppelte Rückleuchten haben besitzten keine Sonderzulassungen, sie werden nur geduldet.
Mh... also könnte der TüVler ein klares Nein aussprechen oder?
Ich erkundige mich halt gerne im Vorraus! NIcht das ich die Stoßstange ändere und dann es nicht geduldet wird!
Oder soll ich das drauf an kommen lassen?
LG chris
Wenn sie dran sind wird wohl kein nein mehr kommen.
Hallo!
Mh...ist nen Risiko, aber vielleicht gehe ich das ein!
Ich habe meinen Tüvler mal mit dem Bild des Aufliegers gezeigt und gefragt warum das nicht am WW gehen könne!
Hier diesen Text bekam ich per Mail:
Zitat:
Hallo Herr xxxxx,
diese Fahrzeuge sind bezüglich der Beleuchtung komplett nach EG-Vorschriften ausgerüstet. Dort gibt es die Möglichkeit zwei Leuchten zu verbauen, wenn diese auf ein bestimmtes Maß zusammen angebracht sind und dann wie eine Leuchte wirken.
Wie gesagt, dann muß aber das ganze Fahrzeug nach EG beleuchtet sein.
Jut ich denke meine Lampen wirken als eine oder?
Aber was bedeutet nach EG beleuchtet sein? Andere als die normale Beleuchtung am WW ?
Ich werde folgendes am WW haben:
- Seitenmarkierungsleuchten (muss ich nachrüsten)
- Nelbelschlussleuchte (muss ich nachrüsten)
- Blinker / Bremslichter / Schlussleuchten (klar)
- an der front ne Umrissleuchte
- an beiden Seiten eine Rot/Weiße Umrissleuchte
Ist dsa nach EG? ODer was meint der Herr?
Brauch ich da auch einen Rückfahrscheinwerfer?
LG Chris
Zitat:
Original geschrieben von Chrisschan
diese Fahrzeuge sind bezüglich der Beleuchtung komplett nach EG-Vorschriften ausgerüstet.
Ich werde folgendes am WW haben:
- Seitenmarkierungsleuchten (muss ich nachrüsten)
- Nelbelschlussleuchte (muss ich nachrüsten)
- Blinker / Bremslichter / Schlussleuchten (klar)
- an der front ne Umrissleuchte
- an beiden Seiten eine Rot/Weiße Umrissleuchte
Ist dsa nach EG? ODer was meint der Herr?
Brauch ich da auch einen Rückfahrscheinwerfer?
Nach EG heißt eben nach EG-Vorschriften, in Details weichen die von den Vorschriften der StVZO ab. Da beide Regelungen gültig sind kannst du dir quasi aussuchen welche du erfüllst. Aber es muss die ganze Beleuchtung einer Regelung entsprechen, Frontbeleuchtung nach EG und am Heck nach StVZO ist nicht erlaubt.
Die Regelungen nach StVZO kannst du z.B. hier in der immer aktuellsten Fassung nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/
Gute Übersicht mit Gegenüberstellung EG-StVZO gibt´s hier:
http://www.michael-flammer.de/mf_schimmel/Lichttechnik.pdf
Ist m.W. trotz Datum 2003 für deine Belange aktuell, viel hat sich seit dem nicht geändert.
Aufpassen bei den Baujahren, einige Vorschriften gelten ab einer bestimmten Erstzulassung.
Gruß Meik
Ja jut... ich werde mich an die Erstzulassung von 2010 halten müssen ... da mein WW noch keine Erstzulassung hatte... -_-
Danke ich werde mir mal die Page anschauen!
LG Chris
So ich habe mir das PDF angeschaut...leider steht nirgends...ab wann zwei Leuchten als eine gelten.
Steht das irgendwo geschrieben?
LG Chris
Nicht dass ich wüsste. Du darfst aber eh vier Schlussleuchten haben, wenn du statt der rot/weißen Umrissleuchte Spurhalteleuchten verbaust, also solche die nur nach vorne weiß leuchten hättest du ja nur vier.
Ab wann sie als eine gelten ist sehr "wischi-waschi" formuliert, sie müssen nah aneinander gebaut sein und wirken als wenn sie eine Leuchte wären. Kein Thema ist das wenn man zwei rechteckige Leuchten übereinander baut, dann liegen die Leuchten direkt übereinander und wirken wie eine große. Aber wo die Grenze genau liegt ist m.W. nirgendwo exakt definiert.
Gruß Meik
In meinem ersten Post habe ich ja den LINK zum Fake gepostet!
So möchte ich das auch machen und nur einen kleinen Abstand zwischen den Leuchten haben. Also sollte es ja wie eine wirken!
Ich habe nicht gerade den Unterschied herraus gefunden für meinen WWzwischen EG Und STVO.
Meine Kiste ist 7.80 Lang, und 2,48m breit.
LG Chris
Steht im pdf gut aufgelistet, Beispiel vordere Rückstrahler:
Nach StVZO zulässig, d.h. du dürftest auch ohne fahren, nach EG vorgeschrieben. Die meisten Regelungen sind aber weitgehend identisch.
Gruß Meik
warum will man denn unbedingt mehr leuchten als die StVZO fordert?
ist es um tatsächlich besser erkennbar zu sein?
ist es für den Blingbling-Faktor?
ist es um permananent weihnachten zu verkünden?
@ Meik´s 190er
Ja da hast du schon RechT!
@ der-schrittmacher
Also ich finde die Anordnung der Lampen recht schick und wenn ich schonmal dabei bin den WW umzubauen.. kann ich doch auch die Heckpartie so gestalten!
Keine Angst.. auf den Wohnwagen kommt kein Spoiler oder eine Unterbodenbeleuchtung... ich will nur die Scheinwerfer einbauen und erkundige mich nach der Rechtslage!
ist es um tatsächlich besser erkennbar zu sein? ----> ehr 40 %
ist es für den Blingbling-Faktor? ----> ehr 59 %
ist es um permananent weihnachten zu verkünden? ---> 1 % (aber eigentlich ist das für Ostern gedacht! )
LG Chris