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Anhänger = Sonntagsfahrverbot mit Firmenwagen?

Themenstarteram 13. August 2010 um 20:15

Moin moin.

Ich denke mal, dass Unsere Kraftfahrer im Forum da besser bescheid wissen als ich :p

Folgendes Problem: Ich möchte kommenden Sonntag ein Motorrad aus dem Umland abholen (150km Landstraße) und müsste dazu meinen Firmenwagen plus Firmenanhänger nutzen.

Da dies aber eigendlich eine private Fahrt ist, müsste dies doch eigendlich vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sein oder?

Es handelt sich dabei um einen Ford Courier plus Humbaur-Anhänger, also werden auch die berüchtigten 7,5t nicht überschritten.

Ich würde mich über eine fachkundige Auskunft freuen.

MfG SePanischa

Beste Antwort im Thema

ist doch gut.. oh mann -_-

Ich hab bei google nix gefunde zu: Sonntagsfahrverbot PKW mit abhänger!

Wofür ist ein forum denn da?? für Frage und Antworten oder nicht!!?

Meine Frage wurde beantwortet, ich hab mich dafür bedankt. FERTIG!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

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Hi, hab eine Frage...

Will am Sonntag ein Wagen abholen, mit anhänger!

Jetzt hab ich gehört, das es Sonntags Verboten ist ein PKW mit Anhänger auf eine Autobahn zu fahren??

Kann es nicht glauben??

Google spuckt auch nix raus..

Weißt einer von euch was ???

 

Gruss

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

PKW mit Anhänger ist auch Sonntags kein Problem...

LKW mit Anhänger ist Sonntags verboten, unabhängig vom Gewicht!! Also z.B. auch ein alter Post-Golf mit LKW-Zulassung samt 400kg Anhänger ist Sonntags nicht drin.

der Habicht

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

PKW mit Anhänger ist auch Sonntags kein Problem...

Danke für die schnelle antwort!

Gruss

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

am 27. Februar 2009 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von obinobi

Google spuckt auch nix raus..

Was hast du denn Eingegeben? "Liebe Google-Seite: Ich will am Sonntag einen Wagen abholen. Darf ich das?"

Probiers mal mit "Wochenendfahrverbot". Alternativ geht auch "Sonntagsfahrverbot"

Die Suche dauert ca. 0,16 Sekunden und liefert mehr als 5000 Treffer.

Allein der erst Link auf die Seite von Wikipedia sollte Deine Frage beantworten.

Ansonsten ist dieser Link http://www.google.de/support/websearch/bin/answer.py?answer=35889 für dich bestimmt ganz brauchbar.

MfG Zille1976

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

ist doch gut.. oh mann -_-

Ich hab bei google nix gefunde zu: Sonntagsfahrverbot PKW mit abhänger!

Wofür ist ein forum denn da?? für Frage und Antworten oder nicht!!?

Meine Frage wurde beantwortet, ich hab mich dafür bedankt. FERTIG!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

am 27. Februar 2009 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von obinobi

Wofür ist ein forum denn da?? für Frage und Antworten oder nicht!!?

Klar ist ein Forum für Fragen und Antworten da. Ich wollte dir auch nur helfen in Zukunft noch mehr Zeit zu sparen. Ausserdem kann man sich hier leider nicht immer auf die Richtigkeit der Antworten verlassen. (In diesem Fall aber schon)

Leider hilft dir das nämlich nicht viel, wenn du mal wegen irgendwas von der Polizei angehalten wirst und dann sagst "Die bei Motor-Talk haben aber gesagt."

MfG Zille1976

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

§30 StVO

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

1.

kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,

1a.

kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

2.

die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,

3.

Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

4.

Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

Neujahr,

Karfreitag,

Ostermontag,

Tag der Arbeit (1. Mai),

Christi Himmelfahrt,

Pfingstmontag,

Fronleichnam,

jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),

Reformationstag (31. Oktober),

jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,

Allerheiligen (1. November),

jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,

1. und 2. Weihnachtstag.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von obinobi

Wofür ist ein forum denn da?? für Frage und Antworten oder nicht!!?

Klar ist ein Forum für Fragen und Antworten da. Ich wollte dir auch nur helfen in Zukunft noch mehr Zeit zu sparen. Ausserdem kann man sich hier leider nicht immer auf die Richtigkeit der Antworten verlassen. (In diesem Fall aber schon)

Leider hilft dir das nämlich nicht viel, wenn du mal wegen irgendwas von der Polizei angehalten wirst und dann sagst "Die bei Motor-Talk haben aber gesagt."

MfG Zille1976

Deswegen hängt man denn ja auch die passende § ran.

Denn kann der TE sich selber belesen und man hat Ihm eine große Hilfe gegeben, wie es in einem Forum sein sollte.

Siehe Schyschka.

§30 der STVO sagt ja alles.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Sonntags Verbot für Autos mit Anhänger?' überführt.]

Privatfahrt zählt nicht, LKW ist LKW, mal vereinfacht ausgedrückt.

Du hast recht, Sonntagsfahrverbot gilt erst ab 7,5 to, aber nur solange das Auto solo unterwegs ist.

Sobald der LKW einen Anhänger zieht, und sei er noch so klein, wie dein Courier, ist er Sonntags unerlaubterweise unterwegs.

Gruß

MS

Themenstarteram 13. August 2010 um 20:28

Hmm, da hilft das sicher auch nichts, dass mein Courier einer der wenigen ist, der als PKW angemeldet ist oder? :rolleyes:

MfG SePanischa

Steht denn in den Papieren PKW?

Wenn ja, dann ist das kein Problem, wenn doch LKW in der Zulassungsbescheinigung steht darfst du eben nicht damit mit Hänger am WE fahren

"an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen"

Themenstarteram 13. August 2010 um 20:43

Verdammicht. Ist als PKW angemeldet und versichert, steht aber LKW Geschlossener Kasten :rolleyes:

Gott ich krieg nen Herzkasper... Nu darf ich mir auf die schnelle noch nen Mietwagen für nen Wochenende organisieren... teurer Spaß wird das.

MfG

tja, was in den Papieren steht gilt eben verbindlich.

So teuer sind Transporter garnicht in der Vermietung. Warum fürs Wochenende? Samstags Abends geholt und am Sonntag dann per Einwurf zurück gegeben = 1 Tag Miete.

Nachtrag:

Verstoß gegen das Fahrverbot bringt 1 Punkt für Fahrer und Halter sowie 75,-€ für den Fahrer und 380,-€ für den Halter.

Dürfte also billiger sein zu Mieten als sich eventuell erwischen zu lassen.

Themenstarteram 13. August 2010 um 20:53

Jau, knappe 25Euronen... Hilft ja alles nichts, da muss dann wohl 'nen Mietwagen her. Mit dem kann man wenigstens mit 120 über die Bahn heizen.

Vll bau ich auch die Telegabel ab und schieb das gute Stück so in mein Hochdachkombi :D.

Auf jedenfall schonmal vielen Dank an euch, für die schnelle Auskunft.

MfG SePanischa

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