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Anhänger wurde beschädigt - Wer haftet?!?! HILFE!

Themenstarteram 5. Februar 2011 um 11:30

Hallo!

Folgender Fall:

Ich bin nebenberuflich selbständig und vermiete Anhänger.

Nun ist folgendes Szenario eingetreten. Ich habe einen Anhänger vermietet und der Kunde hat diesen jetzt beschädigt. Nach Angaben des Kunden ist während der Fahrt durch den Wind der Anhänger umgekippt. Der Anhänger ist wohl hinüber. Plane und Spriegel, Deichsel und Kotflügel sind kaputt. Also kurz gesagt ein "Totalschaden".

Nun habe ich nach meinen AGB einen Selbstbeteiligung von 500 €, die der Kunde zahlen muss. Ist ja schön und gut, aber ich denke, das der Kunde die 500 € nicht freiwillig zahlt bzw. aufbringen kann.

Nun war der Anhänger aber "während des Unfalls" am Zugfahrzeug des Kunden angekuppelt (der Anhänger ist ja auch während der Fahrt umgekippt). Normalerweise bzw. meines Wissens haftet dann doch die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges oder?

Der Unfall wurde wohl auch durch die Polizei aufgenommen, die zufällig vorbei gefahren ist, somit könnte ich auch eine Bestätigung der Polizei bekommen.

 

Ist jemand hier, der WIRKLICH Ahnung hat? Versicherungsfachmänner oder Leute aus dieser Branche, die mir einen Rat geben können?

Danke im Voraus.

Gruß

Bo

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2011 um 8:46

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

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32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GENERAL-LEE

Ist jemand hier, der WIRKLICH Ahnung hat? Versicherungsfachmänner oder Leute aus dieser Branche, die mir einen Rat geben können?

ja, aber die schreiben erst nach mir ;)

das fahrzeug des mieters hat dir doch keinen schaden zugefuegt, also faellt aus meiner sicht schonmal die zugfahrzeug haftpflicht aus.

(ob der vermieter in so einem fall als "dritter" anzusehen ist, glaube ich auch nicht)

haette der angehaengte anhaenger einen dritten ( z.b. anhaenger kippt auf parkendes auto) geschaedigt, wäre es imho dem geschaedigten moeglich sich an die zugfahrzeug oder anhaenger haftpflicht zu wenden.

ich denke, das wird eher was fuer die VK.

wenns ein sturm war, ggf noch fuer die TK, sofern vorhanden und nachweisbar?!

 

am 5. Februar 2011 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von GENERAL-LEE

Hallo!

Folgender Fall:

 

Nun habe ich nach meinen AGB einen Selbstbeteiligung von 500 €, die der Kunde zahlen muss. Ist ja schön und gut, aber ich denke, das der Kunde die 500 € nicht freiwillig zahlt bzw. aufbringen kann.

Die 500 € solltest du den Kunden dann in Rechnung stellen, zahlt er nicht bleibt dir der Klageweg über ein gerichtliches  Mahnverfahren offen. Der Betrag welcher über die 500 € Selbstbeteiligung geht wird wohl deine Vollkasko Versicherung für den Anhänger zahlen müssen.

Hast du keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wirst du auf den Schaden sitzen bleiben.

Achso ich habe nicht wirklich Ahnung :p

Zitat:

Original geschrieben von GENERAL-LEE

 

aber ich denke, das der Kunde die 500 € nicht freiwillig zahlt bzw. aufbringen kann.

Hast du ihn den schonmal gefragt danach, oder vermutest du das nur so "Ins Blaue hinein"?

 

Zitat:

Original geschrieben von GENERAL-LEE

Nun war der Anhänger aber "während des Unfalls" am Zugfahrzeug des Kunden angekuppelt (der Anhänger ist ja auch während der Fahrt umgekippt). Normalerweise bzw. meines Wissens haftet dann doch die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges oder?

Die Haftpflicht "haftet" nie (sie hat ja den Schaden nicht verursacht).

Davon abgesehen: NEIN! Die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges wird für diesen Schaden NICHT aufkommen.

Nein- wird sie nicht!

Das schreibe ich jetzt extra mehrfach, dass du dieses Falschwissen schnellstens wieder vergisst.

 

Der Mieter wird für den vertraglichen Selbstbehalt aufkommen müssen - ganz allein.

Hiergegen ist er auch nicht versichert - er muss das aus eigener Tasche bezahlen.

 

Und wenn er es nicht kann, dann bleibst du auf dem Schaden sitzen (nennt sich Betriebsrisiko).

 

Zitat:

Original geschrieben von GENERAL-LEE

Ist jemand hier, der WIRKLICH Ahnung hat?

Wenn ich jemanden mit Ahnung treffe, schicke ich ihn hier vorbei.

Wenn du keine Vollkakso für den Hänger hast, zahlt die keiner den Schaden, du kannst nur den Selbstbehalt des Mieters einfordern.

am 7. Februar 2011 um 8:46

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

am 7. Februar 2011 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

solche klugen Sprüche sind als Beitrag wahrlich entbehrlich :o

Zitat:

Original geschrieben von radkappab

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

solche klugen Sprüche sind als Beitrag wahrlich entbehrlich :o

solche sprüche aber auch!

@topic

moment das ich das verstehe...du willst also darauf hinaus das die haftpflicht des zugfahrzeuges den schaden an deinem anhänger übernimmt?! da biste aber auf dem holzweg kamerad schnürschuh. ;) wen der hänger keine vk hat (gibts sowas für hänger???) dann bleibst auf dem schaden sitzen.

wen ich einen mitwagen nehmen und den gegen eine wand fahre dann zahl ich die vertrag vereinbarte sb und der rest ist das problem des vermieters.

Zitat:

Original geschrieben von radkappab

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Irgendwie ist das ne Frage, die man sich vor Beginn einer solchen Tätigkeit stellen sollte.

solche klugen Sprüche sind als Beitrag wahrlich entbehrlich :o

aber sie stimmen. Wer sich selbständig macht, muss - gerade solche Fragen - vorher geklärt haben.

Ein Mietwagenverleih hofft auch nicht, dass ihnen ein Blechschaden möglicherweise durch den Kunden ersetzt wird...

Zitat:

 

Ist jemand hier, der WIRKLICH Ahnung hat? Versicherungsfachmänner oder Leute aus dieser Branche, die mir einen Rat geben können?

nein, ich jedenfalls nicht, aber ich habe wieder einmal eine tolle Seite gefunden wo sogar ich die Informationen herausfinde, die ich branche. Leider bin ich mir nicht sicher ob sie wirklich stimmen? Also, wenn ihr mir Feedback geben könntet, ihr Versicherungsfachmänner und Laute aus der Branche. Was beim Abschluss einer Versicherung für Anhänger beachtet werden sollte

Unabhängig von der versicherungsrechtlichen Frage hat das Schadenereignis natürlich auch eine steuerrechtliche Auswirkung, die der Selbstständige beachten sollte.

am 16. April 2012 um 18:31

Davon abgesehen dass hier sowieso Schadensersatzansprüche bestehen, wurde hier kein Vertrag abgeschlossen woraus man ein VK mit Selbstbeteiligung ersehen und bestätigen konnte?

Im Grunde ist es hier sowieso egal, denn wenn man sich was leiht oder mietet musst man Schadenersatz leisten, wenn man hier ein Schaden verursacht. Hierbei ist es uninteressant dass es am Wind gelegen hat, da man fremden Eigentum im Ursprung Zustand zurück geben muss.

Im übrigem wäre es aus dem Privatbereich auch nicht anders, leiht man sich Beispielsweise einen Wagen von einem Freund aus, dann kann man diesen nicht kaputt fahren und dann einfach denn wagen beschädigt zurück geben. Hier wird man auch für den Schaden aufkommen müssen oder die SB übernehmen müssen.

Bei einem Mietvertrag schließt man diesen nochmal separat ab oder musst zumindest Unterschreiben, dass einem bekannt ist, dass eine eventuelle SB im Schadensfall getragen werden muss.

Bei den Fahrzeugen die ich angemietet habe, wurde ich sogar gefragt ob ich eine VK haben möchte und wer hier spart, spart an der Falschen Stelle.

am 16. April 2012 um 20:00

@cpedv

Und was möchtest du uns mit einem Beitrag sagen?

 

 

Zitat:

Zitat vom TE:

Nun habe ich nach meinen AGB einen Selbstbeteiligung von 500 €, die der Kunde zahlen muss.

Wenn man den Kunden beim Anhängerverleih vertraglich nur mit einer Selbstbeteiligung von lediglich 500,- € belastet, dann muß man doch den Wert des Anhängers, der ja i.d.R. höher als diese 500,- € ist, anderweitig versichern. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen.

am 16. April 2012 um 22:52

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn man den Kunden beim Anhängerverleih vertraglich nur mit einer Selbstbeteiligung von lediglich 500,- € belastet, dann muß man doch den Wert des Anhängers, der ja i.d.R. höher als diese 500,- € ist, anderweitig versichern. Dies ist hier offensichtlich nicht geschehen.

:confused::confused::confused:

Dir ist sicherlich klar was eine Selbstbeteiligung ist oder?;)

Es wird sich hier um eine Vollkaskoversicherung handeln, dass Prämien bedingt eine SB von 500 Euro beinhaltet.

@xAKBx

Was ich damit sagen wollte ist, dass der Kunde froh sein soll, dass hier nur eine SB von 500 Euro anfällt, denn ohne Vollkasko könnte er den kompletten Hänger bezahlen.

Und klar, so ein Anhänger wird vom Wind umgestoßen.....:D

Ein Anhänger kann umkippen, wenn man zu schnell in die Kurve fährt oder wenn man der Schwerpunkt oben beim beladen ist oder wenn die Ladung nicht gesichert wird und im Kurvenbereich sich seitlich verlagert oder umkippt(Ladung). Klar wenn der Hänger leer ist und ein Megasturm aufzieht kann er auch umgestoßen werden, aber die Ausrede ist hier auch sehr nah dran.

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