Anhängerkupplung Mervia Bj 2004
Hallo zusammen,
ich überlege mir gerade einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung zu kaufen. Zufällig habe ich bei Thule gelesen, daß dafür div. Anforderungen von der Anhängerkupplung zu erfüllen sind
-Stützlast mind. 75 kg
-D-Wert mind. 7,6 KN
-Kupplung darf nicht komplett aus Alu sein usw.
Ich bin nicht Erstbesitzer meines Merivas , die Anhängerkupplung lag ohne Beschreibung beim Reserverad.
Ich bin jetzt also etwas verunsichert, ob ich den Fahrradträger kaufen und aufbauen (bzw.draufbauen) kann.
Weiß jemand Rat?
Besten Dank
gerardgu
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24 Antworten
Die 75kg Stützlast ist Voraussetzung für die volle Ausnutzung der Ladekapazität.
Genau genommen, darfst du den Träger nicht benutzen, da die (mindestens 75kg Stützlast) ohne Einschränkungen gefordert sind. Letztendlich bist du aber selbst für die Ladung und für die Einhaltung der zul. Stützlast deines Autos verantwortlich
Da der Meriva nur 55kg zul. Stützlast hat, musst du die Zuladung der Anhängerkupplung entsprechend einschränken.
Der Fahrradträger selbst wiegt so ca 15kg, so dass du noch ca 40kg zuladen kannst.
3 normale Räder für Erwachsene sind dann normalerweise nicht mehr drin.
Momentan gibt es gerade einen Test von Fahrradträgern in der Zeitschrift Auto-Tests.
Der dort getestete Thule soll 16,4kg wiegen und 51kg Zuladung haben.
Mit dem Meriva dürftest du bei dem Träger aber nur 38,6kg zuladen.
gruß
navec
Hab gerade mal bei meiner Kupplung nachgesehen:
Das ist eine serienmässige Oris-Kupplung mit D=8,25 KN und Stützlast (S)= 60kg.
Die Angaben sind auf einem Aufkleber, der von unten, bei nicht montiertem Haken, gut zu erkennen ist.
Die Kupplung ist fast komplett aus Stahl.
Trotzdem gilt natürlich die zulässige Stützlast von 55kg, wie sie unter Punkt 13 in der Zulassungsbescheinigung steht.
Gleiches "Problem" habe ich auch. Ich möchte mir auch einen Fahrrad-Träger kaufen für die originale AHK.
Bin immer noch auf der Suche nach was Passendem..........
moin,
kann mir einer verraten ob man die Anhänezugvorichtung selber einbauen kann? oder was die kostet
Also selber einbauen geht schon, man sollte aber schon ein bissl handwerkliches Geschick haben, wenn ich mir die Einbauanleitungen von z.B. Rameder anschaue. Man muss ja auch den Kabelbaum sauber und ordentlich anschließen können.
Ich habe mir meine Original-AHK anbauen LASSEN. War mir sicherer Obwohl ich es mit Sicherheit auch selber hinbekommen hätte
Hallo! Ich habe mir letzte Woche eine abnehmbare AHK von Westfalia (60kg Stützlast) mit 13 poligen E-Satz von Jaeger eingebaut. Wer nicht gerade 2 linke Hände mit nur Daumen dran hat und etwas technisches Verständnis und gutes Werkzeug (z.B. Torx-Bits für die Innenverkleidungen) besitzt kann durchaus seine AHK auch selbst einbauen.
Die Einbauanleitung ist recht detailiert, aber zum Stoßfängerausbau schreibt Westfalia nichts.
Die Anleitung von Westfalia kann man sich bei Rameder runterziehen, ebenso die von Oris. Denn da ist der Stoßstangenausbau usw. gut erklärt.
Eine große Überwindung hat das Bohren der Befestigungslöcher und Kabeldurchführung (je ca. 25mm) gekostet.
Tut echt weh....
Aber mit einem guten Schälbohrer kein Problem.
Bei mir hat es incl. E-Satz ca. 5 Stunden (mit Pausen) gedauert. Bei dieser Gelegenheit hab ich mir auch noch einen Parkpilot von Cobra eingebaut.
Preis der AHK incl. E-Eatz und Versand 265,- .
55 kg !?...ist ja echt schwach, wo man doch oft von den "üblichen" 75 kg ausgehen kann.
Was mich dann aber auch wundert, wenn Opel selbst hier folgendes schreibt:
"..Anhängerzugvorrichtung, abnehmbar für Opel Meriva
Zuglast 1.000 kg, Stützlast 60 kg. Bei werksseitig eingebauter Anhängerzugvorrichtung oder bei Nachrüstung eines doppelten Gebläses: Zuglast 1.300 kg.
Katalognummer: 67 36 119
366,00 €*
..."
http://www.opel.de/service/accessories/pdm/content.act#content
Beim Nachfolger darf man wohl wie bei vielen weiteren kommenden Opel Modellen auf ein FlexFix-System hoffen...
Hallo flex-didi,
das einzige was von Opel zählt, sind die offiziellen Angaben in den Fahrzeugpapieren (u.a. auch die EG-Bescheinigung und die BA). Da steht beim Meriva bei mir überall eine maximale Stützlast von 55kg drin!
Wo schreibt Opel denn was von 60kg?
Das ist eindeutig die Beschreibung für die reine Nachrüst-Kupplung! Die Angabe von 1000kg, also eine Einschränkung, gehört überhaupt nicht in die Beschreibung der Kupplung. Für die reine Kupplung ist nur die Angabe der max. Anhängelast der Kupplung wichtig (also 1300kg).
Die Einschränkungen ergeben sich dann durch das Fahrzeug, an das die Kupplung angebaut wird.
Das kann die Abhängigkeit von bestimmten techn. Einrichtungen sein (z.B. Zusatzgebläse) oder einfach ein schwächerer Motor (der 1,4er darf auch mit dieser Kupplung keine 1300kg ziehen und ein Zusatzgebläse war für den niemals gefordert).
Die Geschichte mit dem Extra-Gebläse für 1300kg stand in den technischen Angaben für Opel-Deutschland, meines Wissens, nur beim alten 1,7CDTI (100PS, 5-Gang).
Bei den 6-Gang CDTI's steht da keine Einschränkung mehr drin. Demnach müssten die immer 1300kg max Zuglast haben.
In den technischen Daten von Opel stand aber schon immer viel Blödsinn drin (z.B. Dachlast von 100kg). Mit techn. Angaben steht die Verkaufs- und Werbeabteilung inkl. dem Opel-Info-Center auf Kriegsfuß. Diese Kupplungs-Beschreibung ist ein gutes Beispiel dafür.
Von daher würde ich mich strikt an die offiziellen Papiere halten.
Wenn die Angaben der Nachrüstkupplung (Stützlast und Anhängelast) "besser" sind als die Angaben zum Fahrzeug, zählt eh nur die Angabe der offiziellen Fahrzeugdaten.
gruß
navec
DA schreibt Opel das
Und da steht auch, wie bei der Angabe von flex-didi, nur die Beschreibung der Anhängerkupplung.
Die Geschichte mit dem Zusatzgebläse gilt tatsächlich nur für den alten 1,7CDTI-5-Gang mit 100PS. Bei dem stand das auch im Prospekt.
Auch unter meiner mitbestellten, "serienmäßigen" Kupplung steht 60kg Stützlast und 1300kg Anhängelast.
Die Zulässige Stützlast bei meinem Wagen ist trotzdem nur 55kg!
Und diese 55kg gelten für alle Merivas, auch wenn unter der Kupplung und in deren Beschreibung 100kg stehen würde.
1300kg dürfen nur der 1,8 (aber nur als Easytronic, sonst 1200kg), der 1,3 CDTI (aber nur bei 10%, sonst 1200kg) und die beiden 1,7CDTI's ziehen.
Der Rest (1,4 und 1,6) darf überhaupt keine 1300kg ziehen, auch wenn 1300kg oder mehr auf der Kupplung steht.
Hmm, dann frage ich mich, was die Angabe dann soll............
Wo finde ich denn die Stützlast vom Meriva ? Handbuch ?
Seite 15x oder 16x war das wohl hier in der online-Ausgabe....da steht 55 kg.
Freilich "navec", so ist es. Und mit dem "Kriegsfuss" wohl wahr....siehe auch CC...
Hallo Andy,
sieh doch mal im Fahrzeugschein (ZB Teil 1) unter Punkt 13 nach!
Dort steht die Stützlast (bei mir: 55).
Ob das nur bei einer serienmäßigen Kupplung dort eingetragen ist, weiß ich allerdings nicht.
@meriva-cosmo:"Hmm, dann frage ich mich, was die Angabe dann soll............ "
Auf meinen Reifen steht, dass sie einen Lastindex von 88 (bedeutet: 560kg Tragkraft)haben. Somit könnte ich jede Achse mit 2 x 560 = 1120kg belasten. Die maximale Achslast wird aber auch hier durch eine weiter einschränkende Angabe im ZB Teil 1 (Achslast) auf max 1065kg beschränkt, die dann auch letztendlich gilt.
Ist also so ähnlich, wie bei der Kupplung.
Ein Bekannter hat einen Mercedes Vaneo. Auf der Nachrüstkupplung steht 1500kg. Das gute Ding ("Ich war mal ein Gemüselaster...") darf aber nur 1000kg ziehen, wie es im Fahrzeugschein steht. Extrem enttäuschend, vor allem dann, wenn einem der Nachrüster vorher erzählt hat, dass man damit 1500kg ziehen darf und der (zu) große Wohnwagen schon vor der Tür steht.
Gruß
navec
Zitat:
Original geschrieben von navec
1300kg dürfen nur der 1,8 (aber nur als Easytronic, sonst 1200kg), der 1,3 CDTI (aber nur bei 10%, sonst 1200kg) und die beiden 1,7CDTI's ziehen.
Das Thema hat mich jetzt neugierig gemacht und sofort mal im Fahrzeugbrief, den hab ich noch, und in der Zulassungsbescheinigung I nachgesehen.
Habe die werkseitige, aber dort steht auch nur 1200 Kg gebremst und 675 Kg ungebemst, obwohl auch Easytronic.
Und bei der Stützlast ist überall nur ein Strich, sowohl bei beim alten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, als auch bei der neuen Zulasungsbescheinigung Teil I.
Allerdings steht im Brief auch der Zusatz:
Zu 27 gen: E1 00-1320 falls werkseitig montiert.
Was immer das auch heißt? 1320 Kg?
Und wo sieht man die Stützlast noch, wenn nirgends in den Papieren eingetragen?