Anhängerkupplung nachrüsten
Hallo,
ich möchte mir ein Octavia III Combi kaufen. Er ist ca. ein halbes Jahr alt. Es fehlt leider eine Anhängerkupplung für unsere Fahrräder. Bei Skoda Deutschland war ich und die sagten das wahrscheinlich ein neuer Kühler rein muss. Warum? Brauche doch nur eine Anhängerkupplung. Was kostet so was?
Oder geht es wo anders günstiger?
Vielen Dank im voraus.
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21 Antworten
Bei meinem RS (5e,2014) hat das Nachrüsten einer original AHK abnehmbar, letztes Jahr, 1000 € gekostet.
Nix neuer Kühler und so
Wenn du nur einen Fahrradträger transportieren möchtest und keinen Anhänger ziehen willst, brauchst du wohl auch keinen anderen Wasserkühler.
Wenn du z. B. einen Anhänger oder Wohnwagen mit 1200 Kg im Gebirge ziehen würde wäre es schon ratsam.
Größeren Kühler oder verstärkten Lüfter brauchst du zum Fahrradtransport nicht.
Hab mir meine bei ATU für 700€ einbauen lassen.
Freie Werkstätten machen es evtl. sogar noch günstiger.
Danke an alle für die schnellen Antworten.
Servus!
Wie schon geschrieben hängts davon ab was du transportieren oder ziehen willst. Ich vermute dementsprechend auch spez. Rückfahr-Kamera oder Trailer Assist kein Thema für dich, oder? Das wird nämlich grad im "Nachbarthread" thematisiert und ist nicht einfach bzw. nicht nachrüstbar etc....
Im Fall des Falles, wenn das doch Kriterium sein sollte, dann würde ich eher geduldig auf ein passendes Angebot mit AHK warten und nicht nachrüsten.... Vor allem, wenn du die Kupplung dann hast, dann willst ev. doch mal einen Hänger ziehen und dann gehen ev. doch Kühlprobleme oder Ach hätt dich doch den Trailer Assist blaaa Themen los, das wäre mir zu heikel .... Persönliche Geschmackssache und natürlich Deine Entscheidung, wollt ich nur zu bedenken geben!
Cheers, Jochen!
Skoda: sie brauchen einen anderen Kühler
Ich: Nö! Will nur Fahrräder transportieren.
Skoda: Achso. Dann kann der drin bleiben.
Ich (6 Monate später): wieso hab ich einen Motorschaden? Hab doch nur einen Anhänger gezogen? Geht das nicht? Hab doch extra bei Skoda nachrüsten lassen! Jetzt will ich Kulanz!!!
Zitat:
@matcher1.6 schrieb am 21. April 2019 um 10:22:15 Uhr:
Skoda: sie brauchen einen anderen Kühler
Ich: Nö! Will nur Fahrräder transportieren.
Skoda: Achso. Dann kann der drin bleiben.
Ich (6 Monate später): wieso hab ich einen Motorschaden? Hab doch nur einen Anhänger gezogen? Geht das nicht? Hab doch extra bei Skoda nachrüsten lassen! Jetzt will ich Kulanz!!!
Der Kühler wird nicht getauscht. Wenn etwas getauscht wird dann ist es der Lüfter.
Ob das notwendig ist hängt von der Größe des verbauten Lüfters ab.
Kann man durch eine Anfrage bei Skoda ganz einfach klären.
Für den Fahrradtransport oder einen 750kg Anhänger sicher nicht.
Ich glaube nicht dass ein potenzieller zukünftiger Käufer jemals mitbekommen würde, dass die Nachrüstung nicht komplett gemacht wurde und würde Anhänger ziehen. Was dann...
Pech für den Käufer wenn er sich nicht erkundigt.
Bei Gebrauchtwagen kann man nie sicher sein was früher gebastelt wurde.
Den Lüfter sieht man aber mit einem Blick unter die Haube.
Tandemlüfter oder nicht ist eigentlich gut zu erkennen.
Bevor ich einen Wohnwagen oder ein Boot anhänge muss ich mir halt auch als Gebrauchtwagenkäufer vorher mal Gedanken machen.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 21. April 2019 um 17:17:10 Uhr:
Pech für den Käufer wenn er sich nicht erkundigt.
Bei Gebrauchtwagen kann man nie sicher sein was früher gebastelt wurde.
Den Lüfter sieht man aber mit einem Blick unter die Haube.
Tandemlüfter oder nicht ist eigentlich gut zu erkennen.
Bevor ich einen Wohnwagen oder ein Boot anhänge muss ich mir halt auch als Gebrauchtwagenkäufer vorher mal Gedanken machen.
Das sehe ich etwas anders:
Wenn der Wagen eine Anhängelast eingetragen hat und die AHK eine Eintragung in der ZB1 besitzt oder eine ABE für dieses Fz, in der keine entsprechenden Vermerke/Zusätze stehen, muss das Fz für die angegebene Anhängelast geeignet sein.
Wenn der Verkäufer die Umrüstung veranlasst hat und die ihm bekannte Einschränkung dem Käufer nicht mitteilt, ist das für mich schon eher eine Täuschung.
Zitat:
Das sehe ich etwas anders:
Wenn der Wagen eine Anhängelast eingetragen hat und die AHK eine Eintragung in der ZB1 besitzt oder eine ABE für dieses Fz, in der keine entsprechenden Vermerke/Zusätze stehen, muss das Fz für die angegebene Anhängelast geeignet sein.
Wenn der Verkäufer die Umrüstung veranlasst hat und die ihm bekannte Einschränkung dem Käufer nicht mitteilt, ist das für mich schon eher eine Täuschung.
Die Anhängelast ist immer eingetragen und die Anhängerkupplung muss eine ABE haben sonst darf sie gar nicht angebaut werden.
Ob der Verkäufer bei der Nachrüstung einer Kupplung weiß dass er einen verstärkten Lüfter nachrüsten muss ist eher fraglich. Frag mal in drei Werkstätten und hör dir die Antworten der "Experten" an.
Das Wissen des Verkäufers wäre für eine arglistige Täuschung aber Voraussetzung und dürfte kaum zu beweisen sein wenn er Privatverkäufer, also Laie, ist.
Ich habe wegen meinem 2,0 TDI vor allem wegen dem Preis der Nachrüstung in zwei Skoda Werkstätten nachgefragt. Der Tenor war: Na ja Lüfter kann man verstärken wenn sie an die Grenze der Anhängelast gehen wollen und öfter im Gebirge fahren, sonst ist es nicht notwendig.
Aha, jetzt soll ich also für viel Geld einen Lüfter tauschen lassen den ich nicht brauche, aber vielleicht eventuell unter Umständen ein Käufer in 7-8 Jahren?
Ist wohl nicht dein Ernst oder? Bei der Inzahlungnahme meines letzten Octavia hat sich kein Händler für den Lüfter interessiert und dr hatte auch eine nachgerüstete AHK.
Na ja vielleicht fühlt sich in Afrika tatsächlich mal einer arglistig getäuscht wenn er das Auto mit AHK und ohne Tropenausrüstung kauft und ihm die Mühle bei 40 Grad mit Anhänger sauer wird.
Sollte es in der abe drin stehen ist es zwingend notwendig zu wechseln, ansonsten erlischt die abe!
ABE war eigentlich gestern heute genügt die EG-Typgenehmigung EC94/20.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist damit nicht mehr nötig. Das Mitführen der Einbauanleitung genügt.
Oder hast du noch eine ABE für deine AHK?
Der Lüfter ist dabei ohne jede Bedeutung. Ist eigentlich auch logisch da er sicherheitstechnisch nicht von Bedeutung ist.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 21. April 2019 um 22:56:21 Uhr:
ABE war eigentlich gestern heute genügt die EG-Typgenehmigung EC94/20.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist damit nicht mehr nötig. Das Mitführen der Einbauanleitung genügt.
Oder hast du noch eine ABE für deine AHK?
Der Lüfter ist dabei ohne jede Bedeutung. Ist eigentlich auch logisch da er sicherheitstechnisch nicht von Bedeutung ist.
dann müsste Skoda während der Garantiezeit ja die Garantie für den Motor übernehmen, wenn eine AHK mit Typgenehmigung nachgerüstet wird und von der Werkstatt alles korrekt (eventuell also, mangels Info von Skoda, ohne stärkere Kühlung) ausgeführt wurde.
Von Opel kenne ich das daher anders:
Mein ehemaliger Meriva durfte (so weit ich mich erinnern kann...) mit werkseitiger AHK 1300kg ziehen und mit nachgerüsteter AHK nur 1000kg und das stand in jedem Fall sogar unter den techn. Daten im Prospekt und ich meine auch im Fz-Schein.