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Anhängerstabilisierung im Schein eingetragen?
Moin!
Ich bin grad dabei den letzten unserer Anhänger mit ner 100er Plakette zu versehen.
Wer sich mit dem Thema auskennt:
Ich benötige Faktor 1,2. Diesen Berechnungsfaktor bekomme ich, wenn ich entweder dieses Anhängerstabilisierungsprogramm habe, oder sowas wie die AL-KO AKS3004.
So, nun zum eigentlichen Problem, mein Bock hat die AHK nachgerüstet. Folglich ist das ohnehin nicht im Schein eingetragen. Der W212 von meinem Vater hat den Mist ab Werk drin - steht aber auch nicht im Schein.
Tja, kommt man nun in eine Kontrolle, hat man die A.-Karte da man ja erstmal dem lieben Herren in Grün/Blau erklären muss, das Faktor 1,2 Zutrifft und nicht nur 1,1 - dieses 0,1 ist tatsächlich auschlaggebend, macht nämlich das entscheidende bissl aus.
Hat das irgendwer mit AHK von euch drin stehen?
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67 Antworten
Hallo,
ich kenne das nur so, dass der Anhänger eine Stabilisierungseinrichtung (Antischlingerkupplung) haben muss.
Gruß Axel
Nochmal ich:
Habe die 1,2-Ausnahme gerade gefunden. Lass Dir einfach vom Händler bescheinigen, dass der Passat mit der AHK-Stabilisierung ausgestattet ist, das sollte dann reichen. Oder nimm den Prospekt mit, da steht es ja auch drin.
Bei mir im Schein steht: .... mit erhöhtem Faktor für 100km/h geeignet."
Gruß Axel
Hm, ich schreib glaube ich mal WOB an. Auch wenn die mich wie üblich schlachten werden.
ist die Stabilisierung beim Passat automatisch mit drin, wenn man eine AHK ab Werk hat? Oder muss man das als extra ordern?
Ab Werk automatisch drin, korrekt.
Hallo,
nicht nur automatisch drin, sondern auch in den Papieren eingetragen!
Hm, die in WOB haben wohl auch die Mail erhalten: Absender Herr B. - alle Mann weg, in Deckung... Der Praktikant sitzt da jetzt alleine im CR Center und tippt da irgendeinen Käse zusammen... Mal sehen, was da, wann als Antwort kommt.
Kann mir schonmal jemand die Formulierung der Stabilisierung geben? - nur für den Fall, das ich improviesieren muss... ohne die Hilfe aus WOB...
Was steht denn dann in den Papieren drin?
Hab ja auch ne Anängerkupplung ab Werk, allerdings steht da nichts weiter dabei (abgesehen von der Anhängelast).
Allerdings haben die (Autohaus hat die Anmeldung übernommen) auch den Partikelfilter vergessen gehabt...
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Hm, die in WOB haben wohl auch die Mail erhalten: Absender Herr B. - alle Mann weg, in Deckung... Der Praktikant sitzt da jetzt alleine im CR Center und tippt da irgendeinen Käse zusammen... Mal sehen, was da, wann als Antwort kommt.
Kann mir schonmal jemand die Formulierung der Stabilisierung geben? - nur für den Fall, das ich improviesieren muss... ohne die Hilfe aus WOB...
Bei mir steht drin im FZGschein u Brief: F.1/F.2 :+15 u 7.2/8.2:+40b.Anhängebetrieb*0.1:1400 bis 8% Steigung*zul.Gew.d.Zuges max.3300kg*Fahrzeug ist mit ANH.Kupplung weksseitig verbaut und M.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst.f.Anh.Betr.f.Tempo. 100km/h gem.3.Aend.Vo.z.9.Ausn.Vo.z.STVO
bis auf die Gewichtsangaben, steht bei mir dasgleiche in den Papieren
schaut mal auf den anhang
ist für nen 125kw tdi von 11/06 mit ahk ab werk...
cu
cg
Cool, vielen Dank dafür.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Cool, vielen Dank dafür.
büddeschööööön, NP
(wenn nur alles so einfach wäre...)
;-)
OK, dann mal den Händler anschreiben.
Hab jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Es wurde vergessen einzutragen
2. Stabilisierung ist nicht vorhanden, da ich ne abnehmbare Anhängerkupplung hab (wobei es die ja anders werksseitig verbaut meines Wissens nach nicht gibt), ich nur 140 PS hab oder der noch Modelljahr 2006 ist (01/2006).
Bei mir heißts nur:
ZU 18-20:L.BIS 4870,H.BIS 1537 I.ZU G:BIS 1813*ZU F.1/
F.2:+35 U.ZU 7.1-8.3:H.+65 B.ANH-BETR.*ZU O.1:2000 BIS
8% STEIG.*WW.AHK LT.EGTG/ABE*STUFE PM5,AB 05.01.2006*