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Anhängersteckdose bei HU

Themenstarteram 8. November 2013 um 22:55

Hallo Forum,

ich habe eine Frage, für die ich bitte nicht gleich den Kopf abgerissen zu bekommen: Wenn meine Anhängersteckdose komplett tot ist, ist das dann auch nur ein geringer Mangel bei der HU? Mir ist klar, das eine ausgefallene Lampe erstmal nur ein geringer Mangel ist, ich stelle mir aber die Frage, ob das auch so ist, wenn der (theoretische) Anhänger komplett düster bleibt.

Und wenn direkt jemand die Antwort hat, muss sich auch niemand weiter über die blöde Frage aufregen.. ;) (Und zu meiner Verteidigung: Ich habe durchaus g**gle und SuFu befragt, bin aber nicht schlauer geworden.)

Vielen Dank schonmal für sachdienliche Hinweise!

Beste Antwort im Thema

Hallo Jup,

sicher ist das so nicht. Wurde bei mir vor einiger Zeit mal geprüft. Warum??

Keine Ahnung.

Mir ging es eher um was anderes:

Wenn schon eine AHK vorhanden, dann sollte sie auch (elektrisch) funktionieren.

Ob TÜV hin oder her prüft, ist dabei egal.

Wenn die AHK vom TE nicht benötigt wird, dann abbauen und fertig.

Dann erübrigt sich die Diskussion bezüglich TÜV. :D

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Hallo GaGaGonzo,

ich kann mich nicht daran erinnern, das jemals die Steckdose bei einer HU geprüft worden wäre. Die letzten 3 Hu´s waren jedoch immer gleichzeitig mit dem Anhänger.

Wenn durch Zufall der Prüfstecker eingestöpselt werden sollte, muss diese natürlich auch funzen, sonst kannst wiederkommen.

Gruß

Themenstarteram 8. November 2013 um 23:08

Heißt erheblicher Mangel, heißt Wiedervorführung?

Jeder erhbliche mangel bedeut einen erneuten Besuch. Eine defekte Birne zählt da schon dazu.

Themenstarteram 8. November 2013 um 23:24

Moment, auf dem letzten HU-Wisch (vom Vorbesitzer) steht: Nebelschlussleuchte(n) ohne Funktion und Prüfplakette zugeteilt... Eine einzelne kaputte Birne ist dann wohl kaum ein erheblicher Mangel der zur Wiedervorführung führt...

Ein defektes Leuchtmittel ist auch kein erheblicher Mangel.

Sonst bräuchte es ja gar nicht erst diese Einstufung, wenn selbst sowas eine Wiedervorführung nötig machen würde.

Themenstarteram 8. November 2013 um 23:29

Und was ist dann also mit der toten AH-Steckdose?

Das wird auch ein Mangel sein(es gibt nur noch Mangel oder kein Mangel). Alles was ein Mangel ist, wird mit einer Wiedervorführung "bestraft".

Es gibt ja neue Mängelkataloge, da ist es genau geregelt. Versuch doch mal danach zu googlen.

Themenstarteram 8. November 2013 um 23:53

§29 Abs. 3 Satz 3 StVZO lautet: "Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."

Edit:

Und unter Nr. 3.1.4 - 3.1.4.2 der Anlage VIII heißt es: "Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2 [...] geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,"

Edit2:

Genau das ist ja mein Problem, dass ich weder den Mängelkatalog, noch diesen ominösen einheitlichen Mängelbaum finde... Dass es weiterhin die Unterteilung in Geringe Mängel, Erhebliche Mängel und VerkehrsUnsicher gibt, findet man gleich beim dritten Treffer (Dekra) bei der Suche nach "einheitlicher Mangelbaum"...

Der von @Provaider zitierte sog. neue Mängelkatalog ist nicht neu, sondern die Einstufung eines Mangels wird seit kurzem (Juni oder Juli) von einem Computerprogramm vorgenommen - und das unterliegt strengeren (und vor allem starren!) Kriterien als vormals die Kreuzchen, die der Prüfer per Hand eintragen konnte.

Das Ergebnis der Untersuchung fasst der Computer zusammen - nicht der Prüfer.

So ein funktionsloses Leuchtmittel kann dann schon mal ein k.o.-Kriterium sein... - oder willst du wegen eines negativen Prüfergebnisses mit deiner StVZO unterm Arm vor Gericht ziehen?

 

Grüsse,    motorina.

Themenstarteram 9. November 2013 um 0:30

Nein, ich will nicht vor Gericht ziehen, ich will nur die Plakette. Der Einfachheit halber wollte ich eigentlich nicht auf mein konkretes Problem eingehen, aber gut:

Zur Zeit ist die Anhängersteckdose nicht angeschlossen, damit meine Nebelschlussleuchten funktionieren, denn wenn die AH-Steckdose angeschlossen ist, funktionieren die Nebelschlussleuchten nicht, da wohl ein Modul der Anhängersteckdosenelektrik fälschlicherweise "denkt", es sei ein Anhänger angeschlossen. Das heißt im Umkehrschluss, dass ich nur entweder funktionierende Nebelschlussleuchten ODER eine funktionierende AH-Steckdose habe. Wenn es stimmt, was die Werkstatt sagt, dann müsste ich ansonsten das Modul erneuern, welches aber nur im Gesamt-Package des E-Satzes erhältlich ist. Das Geld würde ich mir gerne sparen, da ich fast nie mit Anhänger fahre, und wenn kann ich auch eben die 2 Stecker umstecken...

Dann probier´s einfach so - mit der funktionierenden NSL (nach dem Motto: "Probieren geht über Studieren" ;)).

Wie schon gepostet: Die AHK-Steckdose wird nur sehr selten geprüft. Bei meinen Fahrzeugen war´s nur beim Lkw der Fall (obligatorisch), beim Sprinter ein einziges Mal, bei den anderen Pkw nie (in den letzten 25 Jahren).

Themenstarteram 9. November 2013 um 1:15

Okay, jetzt habe ich in einem anderen Thread einen Link zum Mängelkatalog gefunden. Demnach ist es also ein erheblicher Mangel, wenn keine NSL leuchtet... Zur AH-Steckdose finde ich da nichts gesondert, aber vermutlich ist davon auszugehen, dass für die AH-Leuchten  dasselbe gilt, wie für die entsprechenden Leuchten am Fahrzeug selbst? Dann müsste formal also beides funktionieren für die Plakette? Ist meine Logik da richtig?

Dann versuche ich also erstmal mein Glück mit der funktionierenden NSL und toter AHSD...

versuch doch dieses Modul mit einem zusätzlichen Kabel an die NSl zu überbrücken, ich denke der Prüfer wird kaum nachschauen ob die NSL ausgeht wenn ein Hänger dran ist.

Nur ein Gedankenspiel: Wenn die Steckdose geprüft würde, hieße das ja, dass es eine genormte und in irgendeiner Vorschrift niedergeschriebene Belegung der Pins gibt. Sonst kann der Prüfer ja nix prüfen. Gibt es solche vorgeschriebene Belegungen beim Privat-Pkw?

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