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Anhängerverleih parkt an Hauptstraße

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 13:58

In unserer Stadt gibt es einen grossen PKW Anhängerverleih mit Betriebsgelände für vielleicht 15 Anhänger. Weiter stehen an der grossen Hauptstr. und im nebenliegenden Wohngebiet( einige Hochhäuser) weitere geschätzt 100 PKW Anhänger. Mit der grossen Planenwerbung eben sehr auffällig.

Gesetzlich - angemeldet und alle 14 Tage umparken ist wohl alles in Ordnung.

Auch wenn es blöd klingt, kommt mir das nicht in Ordnung vor.

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63 Antworten

das temporäre Abstellen von Anhängern im Straßenverkehr fällt unter den üblichen Gemeingebrauch. Das ist nicht zu beanstanden. Wenn es aber so ist, dass von 100 Anhängern zur gewerblichen Vermietung 85 immer auf der Straße stehen, dann ist das eine unerlaubte Sondernutzung öffentlicher Straßen und vom Gemeingebrauch nicht mehr gedeckt. Dafür interessiert sich dann das Ordnungsamt.

am 27. Januar 2021 um 15:31

Vielleicht kann man nach §29 übermässige Strassenbenutzung etwas machen (auch wenn es keine "Veranstaltung" ist) bzw. gewerbliche Nutzung des Strassenraums auch wenn die Anhänger an sich für den Strassenverkehr zugelassen sind. Eine solche Nutzung wird z.B. auch bei den vagabundierenden Mietscootern/fahrrädern vorgebracht.

Ordnungsamt ansprechen, die Tatsache, dass dort grossflächig Planenwerbung drauf ist kann helfen:

"Das OVG Münster (Beschluss vom 30.06.2009 - 11 A 2393/06 ) hat entschieden:

1. Nach den Umständen des Einzelfalles kann auch ein kurzfristig abgestelltes Fahrzeug (hier: Werbeanhänger) eine Sondernutzung darstellen, wenn der Vorgang des Abstellens nicht überwiegend zum Verkehr, sondern zu Werbezwecken geschieht, auch wenn die Zwei-Wochen-Frist des § 12 Abs. 3b Satz 1 StVO für das straßenverkehrsrechtlich zulässige Parken eines Kraftfahrzeuganhängers ohne Zugfahrzeug nicht überschritten wird."

Das ist aber eine Einzelfallentscheidung. Wenn die Dinger immer fahren muss sich das Ordnungsamt aus dem Fenster lehnen und es auf einen Rechtsgang ankommen lassen. Wenn die Parksituation angespannt ist, sollten sie aber ein Interesse daran haben. Ausserdem bezweifele ich, dass es denen gelingt wirklich alle Anhänger immer alls 14 Tage umzusetzen.

Ich würde hier ebenfalls das Ordnungsamt informieren wegen gewerblicher Nutzung von öffentlichem Parkraum.

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 16:44

Komisch ist eben diese extreme Auffälligkeit. Nicht übertrieben: Du fährst bald Kilometer die Strasse von der Autobahn ins Zentrum und siehst links und rechts nur die Anhänger-Werbung.

Dort gibt es auch viele gewerbliche Anlieger; kann mir nicht vorstellen, dass denen das so am Arsch vorbeigeht.

 

Hier bei mir stehen ganze Straßenzüge mit zugelassenen Autos, Anhängern und LKW's von Sixt, Enterprise, Europcar & Co. Die Stadt macht da gar nix. Ist wohl so zulässig

am 28. Januar 2021 um 7:59

Nur weil die Stadt nix macht heisst das noch lange nicht, dass es zulässig ist. Oder das die Stadt nichts dagegen machen könnte. Es ist wohl eine Grauzone - will die Stadt das Gewerbe haben, macht sie nichts, will sie den Parkraum für die Anwohner erhalten, wird sie aktiv. Das hängt auch sehr davon ab, wo es ist. In einerm reinen Gewerbegebiet ist es weniger ein Problem als in einem Wohnviertel. Notfalls kann man (im Wohngebiet) darauf hinwirken, dass Anwohnerparken eingeführt wird. Ist aber auch nicht wirklich schön... .

am 28. Januar 2021 um 8:41

...was ihr nur alle habt... wenn man -egal wo- davon schreibt, dass es wünschenwert wäre, die Zulassung eines Fahrzeugs an den Nachweis einen vorhandenen Stellplatzes (auf Privatgrund) zu binden. Außerdem überall ein generelles Parkverbot einzuführen und nur noch quasi als Ausnahme zuzulassen, dass Fahrzeuge, die sich nicht an ihrem Heimststandort befinden auf der Straße geparkt werden dürfen.

Dann ist das Gemecker groß... man würde ja schließlich Kfz-Steuern bezahlen und hätte damit ein Recht auf der Straß zu parken... ähm, -und da bin ich wieder bei dem Thread hier- dieser Vermieter / gewerbliche Nutzer / etc. zahlt ebenso seine Steuern und hat damit, wie jeder andere auch das Recht seine Fahrzeuge auf der Straße abzustellen.

Eine Sondernutzung ala Werbeanhänger ist erst gegeben, wenn der Anhänger / das Fahrzeug so aufgebaut / umgebaut ist, dass der eigentliche Zweck... der Transport von irgendwelchen Sachen nicht mehr gegeben ist. Damit ist ein ganz nomaler Anhänger mit Planenaufbau -auch mit Werbeaufdruck- meilenweit weg von einer Sondernutzung.

Ich hatte da vor Jahren selbst schon einmal beim Ordnungsamt einer Stadt angefragt, weil eine Hauptdurchgangsstraße mit solchen Anhängern (selbst ein Auto bzw. Trabbi war da bei) zugestellt wurde. Hintergrund, diese Strecke wurde von uns täglich mitm LKW befahren und der seitliche Parkstreifen wäre eigentlich perfekt gewesen, damit man da auch mal einen 16,5m langen Sattelzug abstellen kann, um da für ne vorgeschriebene 45Minuten Pause anzuhalten und in den anliegenden Gaststätten was essen zu gehen... leider wurden die eigentlich vorhandenen Parklücken durch Werbeanhänger so zugestellt, dass da kein Sattelzug mehr reinpaßte.

gast356,

du hast natürlich Recht.

Es kommt aber tatsächlich darauf an, wo es ist und wie die Gegebenheiten sind.

Bei uns im Ort gab es dieses Problem auch mal.

Ging auch um Anhänger, ganz normal mit Planenaufbau, standen die weit verstreut überall rum. Oft wurden die aber gern auch mal "vergessen", dann standen die natürlich länger wie 14 Tage an einem Platz. Im Gewerbegebiet wurde das nicht so eng gesehen, in Wohnvierteln allerdings schon, und das auch zu Recht, wie ich finde.

Natürlich zahlt auch der Steuern.

Aber die Anwohner hatten sich reihenweise beschwert, und die grün-weißen haben aufgepasst. So gab es Knöllchen für die, die länger wie 14 Tage standen.

Aber auch der Aufsteller hat dann besser aufgepasst.

Daraufhin haben die grün-weißen aber auch wieder reagiert.

Ein Anhänger, der nach 14 Tagen nur "mal eben" 30m verrückt wurde, fiel dann eben auf, und so gab es dann richtig Stress. Mit Anzeigen und Gegenanzeigen.

Was daraus am Ende wurde, weiß ich nicht, und war auch nicht mehr relevant.

Der Anhängerbetreiber ist eine Stadt weiter gezogen, da bekam er einen größeren Platz zu mieten. Das Problem war dann hier erledigt.

Gruß Jörg.

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Jan. 2021 um 09:41:12 Uhr:

...was ihr nur alle habt... wenn man -egal wo- davon schreibt, dass es wünschenwert wäre, die Zulassung eines Fahrzeugs an den Nachweis einen vorhandenen Stellplatzes (auf Privatgrund) zu binden. Außerdem überall ein generelles Parkverbot einzuführen und nur noch quasi als Ausnahme zuzulassen, dass Fahrzeuge, die sich nicht an ihrem Heimststandort befinden auf der Straße geparkt werden dürfen.

Dann ist das Gemecker groß... man würde ja schließlich Kfz-Steuern bezahlen und hätte damit ein Recht auf der Straß zu parken...

Alle anderen die keinen Privaten Parkplatz haben ? Fahrzeug wegnehmen oder erst garnicht zulassen ?

 

Egoistisch, selbstverliebt und schön blöde !!!

@gast356: Was für eine Antwort gab es? Ich vermute, dass dem fragenden Bürger der absolute Unwille der Behörde entgegen sprang.:D

am 28. Januar 2021 um 14:18

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Januar 2021 um 09:41:12 Uhr:

 

Eine Sondernutzung ala Werbeanhänger ist erst gegeben, wenn der Anhänger / das Fahrzeug so aufgebaut / umgebaut ist, dass der eigentliche Zweck... der Transport von irgendwelchen Sachen nicht mehr gegeben ist. Damit ist ein ganz nomaler Anhänger mit Planenaufbau -auch mit Werbeaufdruck- meilenweit weg von einer Sondernutzung.

Zumindest der Anhänger mit dem Aufsteller ist aber meilenweit davon entfernt, etwas anderem als Werbezwecken zu dienen.

Ausserdem ging es beim TE darum, dass eine enorme (ca. 115) Anzahl Anhänger von einer Vermiet-Firma dort stehen. Nicht bunt gewürfelt (selbstgenutzte) einzelne Anhänger verschiedener Firmen wie in deinem Beispiel.

am 28. Januar 2021 um 14:36

Zitat:

@ktown schrieb am 28. Januar 2021 um 14:54:05 Uhr:

@gast356: Was für eine Antwort gab es? Ich vermute, dass dem fragenden Bürger der absolute Unwille der Behörde entgegen sprang.:D

Nö, die Anwort war, dass man seitens der Behörde schon so einiges versucht hat... dass das aber dann immer in so einer Art "Katz & Maus Spiel" geendet hat und sich das Problem mit den Anhängern nur in Seitenstraßen und andere Bereiche der Stadt verlagert hat.

Die Mail finde ich leider nicht mehr... ist schon zu lange her und mich interessierts auch schon seit Jahren nicht mehr, aber so wie ich damals zwischen den Zeilen der Antwortmail gelesen hab ging das so in Richtung "hilflos, frustriert".

@Amen ...aber trotzdem zahlt der Halter so lange die Anhänger angemeldet (und auch ne gültige HU haben) brav seine Steuer & Versicherung und macht nichts anderes was jeder andere auch machen könnte.

Mit Anhängern gehts ja noch, da man hier den Halter mit dieser "14 Tage-Regelung" noch auf Trab halten kann.

Wenn aus den Anhängern Autos werden wird schwieriger... oder wie ich das hier in der Gegend in einer benachbarten Ortschaft seit ungefähr einem Jahr beobachte, da steht an der Hauptstraße vor einem bestimmten Haus permanent nicht nur ein Anhänger (Bootstrailer)... sondern ein komplettes Gespann also Auto + Anhänger... damit ist nach meinem Informationsstand diese "14 Tage Regelung" auch hinfällig.

Das Problem ist doch leicht zu lösen. Das Parken wird zeitlich begrenzt - vielleicht sogar kostenpflichtig - und schon sind die Hänger weg. Ich glaube aber, dass der TE mit dieser Lösung auch nicht einverstanden wäre.

am 28. Januar 2021 um 14:47

...das hab ich mal einem an den Kopf geworfen, dem es nicht gepaßt hat, dass wir unsere Sattelzüge auf der Straße vor seiner Firma geparkt haben.

Wir sollten dort frei halten, dass seine Lieferanten mit LKWs und die Angestellten dort parken können und wenn sich nichts ändert wird er dafür sorgen, dass ein Parkverbot kommt... ich hab ihm nur geraten, er möge sich überlegen was er macht, denn dann parkt da überhaupt keiner mehr... und ich werde da persönlich öfter mal durchfahren und ggf. Bilder für entsprechende Anzeigen machen - daraufhin isser kleinlaut abgetrollt.

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