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Anhörung im Bußgeldverfahren
Hallo,
ich bin leider kurz nach einem Überholvorgang geblitzt worden. Es waren 70km/h erlaubt und ich bin 95km/h gefahren, da ein Unbegrenztschild kurz vor mir lag, habe ich nach dem Überholen nicht abgebremst (was man ja auch nicht machen sollte wenn man wieder einscherrt) und dann hab ich auch schon rotes Licht gesehen... (versteckt im Wald, ohne Vorwarnung ((
Naja auf jeden Fall war das im November und jetzt habe ich vor ein Paar Tagen den Anhörungsbrief zugesandt bekommen, der in 4 TAGEN ja eigentlich verjährt ist...
Kann man da noch irgendwas machen? Also irgendwie 4 Tage hinauszögern oder so?
Beste Antwort im Thema
du warst aber doch zu schnell wo ist da die Geldmacherei?
25Kmh zuviel sind eben 25 Kmh zuviel - auch schon beim überholen
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42 Antworten
Nein.
Bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens hat grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht.
Die Vorwarnung war die 70-Beschilderung.
Und selbst wenn der Anhörungsbogen bei der Post verlorgengegangen wäre, hätte das nichts geändert.
Na super, sich hier im Forum anmelden, um Rechtsberatung zu bekommen. Aber genau, wie man die StVO beachten sollte, sollte man die Forenregeln beachten. Und nach denen ist Rechtsberatung hier nicht erlaubt.
Wo sieht Du hier eine Rechtsberatung?
Als Moderator sehe ich hier keinen Verstoß gegen die NUB wegen Rechtsberatung.
Bitte beachten - wer sich von einem Thema genervt fühlt, sollte ihm fernbleiben, statt seinen Unmut kundzutun und der Diskussion einen unangenehmen Verlauf zu geben.
twindance
Hallo
Vielen lieben Dank für die Antworten
@Rocket 2 : ich möchte keine Rechtberatung, hier sind doch auch gar keine Anwälte.
Das ist nur mein erster Blitzer und da wollte ich einfach mal Erfahrungen austauschen.
ich habe da noch eine Frage:
Auf diesem Anhörungsbogen steht ja auf der Rückseite:
"4. angaben zur Sache:
ich gebe den Verstoß zu
ich gebe den Verstoß nicht zu, weil..."
ich empfinde den blitzer als reine Geldmache und möchte mir das eigentlich ungern gefallen lassen,
aber wenn ich jetzt "ich gebe den Verstoß nicht zu, weil" ankreuze hat, dass dann gleich ein gerichtliches verfahren nach sich? oder lesen die sich das durch und entscheiden dann, ob sie meine argumentation überzeugend finden? das ist ja dann eigentlich noch kein einspruch oder?
Hat das jemand mal angekreuzt und hat erfahrungen damit gesammelt?
du warst aber doch zu schnell wo ist da die Geldmacherei?
25Kmh zuviel sind eben 25 Kmh zuviel - auch schon beim überholen
Zitat:
Original geschrieben von wusi99
...oder lesen die sich das durch und entscheiden dann, ob sie meine argumentation überzeugend finden?
Wie möchtest du denn da konkret argumentieren (hinsichtlich des Verstoßes, denn nur darum geht es bei diesem Punkt)?
naja ich sehe es schon als geldmacherei, wenn man sich in den büschen versteckt und kurz vor nem Unbegrenztschild blitzt. Dann am Besten noch langsame autos da lang fahren lassen, die man überholen könnte/würde...
aber darum geht es nicht und ich will auch nicht jammern
ich möchte nur wissen, ob ich, wenn ich " ich gebe den verstoß nicht zu, weil" ankreuze, gleich in nem gerichtsverfahren lande oder ob das einfach nur eine möglichkeit ist sich zu verteidigen.
wenn ich das ankreuzen würde, heißt dass dann dass ich es nicht war, also den verstoß nicht zugebe oder dass ich den Verstoß nicht einsehe?
hat das denn jemand mal angekreuzt?
Zitat:
Original geschrieben von wusi99
wenn ich das ankreuzen würde, heißt dass dann dass ich es nicht war, also den verstoß nicht zugebe...
Ja, genau das bringst du da mit deinem Kreuzchen zum Ausdruck.
Wo ist das Problem...außer das du dich abgezockt fühlst dich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten zu wollen/müssen.... vermutlich hast du auch noch einen Verkerhsteilnehmer überholt, der sich eben an die Begrenzung gehalten hat....das ist dann Pech.
Sicher ist es grenzwertig wenn kurz vor dem Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt wird aber es ist eben eine Begrenzung.....
Hatte ich letztens auch....glaube die A 72...lange Strecke nur 80 mit festen Blitzern.....letzter Tunnel..alles links von mir drückt aufs Gas....in paar 100 Metern das Aufhebeschild und eben genau da steht ein Opel auf dem Seitenstreifen hinter der langgezogenen Kurve und das Blitzlichtgewitter startet....hätte mich anpieseln können vor lachen...als obs auf die 500 Meter noch angekommen wäre...... da waren die alle solange Tapfer und haben schön an den bekannten festen Blitzern abgebremst und dann stellen die noch nen mobilen dazu...sowas aber auch...reine abzocke
Zahle...lerne daraus...und rege doch nicht auf.....hilft eh nix
Zitat:
Original geschrieben von wusi99
naja ich sehe es schon als geldmacherei, wenn man sich in den büschen versteckt und kurz vor nem Unbegrenztschild blitzt.
Diese Meinung steht dir natürlich zu, aber auch diese Art der Einnahme-Generierung ist nicht verwerflich.
Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung wird übrigens exakt am Aufhebungsschild rechtswirksam.