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Anhörung zur Führung eines Fahrtenbuches

Themenstarteram 5. Juni 2013 um 21:02

Kann man als Fahrzeughalter die Verwaltungsgebühr nach § 31a StVZO (die laut http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html 21,50 bis 200,00 EUR beträgt) vermeiden, falls man das einizge derzeit zugelassene Fahrzeug dauerhaft auf jemand anders ummeldet?

Mal angenommen die Anhörung zur Fahrtenbuchführung ist ergangen, aber die Auflage selbst noch nicht erfolgt.

Beste Antwort im Thema

Schon... aber ein Fahrtenbuch kommt nur in Frage wenn der Täter nicht ermittelt werden kann und ihr dagegen Arbeitet.

Da zahle ich lieber die ca 120€ und den Punkt als das ich ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führe... ne ne...

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Nein, weil es dann für das umgemeldete Fahrzeug erlassen wird. So doof sind die ja auch nicht in der Zulassungsstelle...

Ist sowas nicht Personenbezogen?

Wilfried

am 6. Juni 2013 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von konitime

Ist sowas nicht Personenbezogen?

Wilfried

Ja, ist es!

Da ist mal wieder einer zu faul zum Schreiben:D Vor der Androhung eines Fahrtenbuchs muss ja etwas geschehen sein, was der TE wohlweisslich verschweigt;) Auf Ideen kommen die Leut':p

am 6. Juni 2013 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Da ist mal wieder einer zu faul zum Schreiben:D Vor der Androhung eines Fahrtenbuchs muss ja etwas geschehen sein, was der TE wohlweisslich verschweigt;) Auf Ideen kommen die Leut':p

Verschweigen würd ich so nicht behaupten.

Was da letztlich passiert ist, dass es um eine Fahrtenbuch-Androhung geht, ist ja irrelevant eigentlich.

Der TE will ja "nur" wissen, ob und wie er das nun folgende Verfahren beeinflussen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Data[GW]

 

Mal angenommen die Anhörung zur Fahrtenbuchführung ist ergangen, aber die Auflage selbst noch nicht erfolgt.

...habe ich ja noch nie gehört, dass es eine "Anhörung zur Fahrtenbuchführung" geben soll. Verwechselst du da nicht etwas? War es möglicherweise die Anhörung zur begangenen Owi mit der Androhung der Fahrtenbuchauflage?

N.T.

 

 

warum? auflage bekommen, nicht eingehalten, anschiss bekommen. bzw fahrtenbuch nicht richtig geführt.

ich musste auch schon mein fahrtenbuch vorzeigen auf dem amt (fahrzeugbezogen), frag mich aber net wie sich die "einladung" genannt hat.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

warum? auflage bekommen, nicht eingehalten, anschiss bekommen. bzw fahrtenbuch nicht richtig geführt.

ich musste auch schon mein fahrtenbuch vorzeigen auf dem amt (fahrzeugbezogen), frag mich aber net wie sich die "einladung" genannt hat.

....lies doch mal den Eingangspost. Der TE hat ja noch gar keine Fahrtenbuchauflage, kann es also auch nicht vorzeigen. Er hat angeblich eine "Anhörung zur Fahrtenbuchauflage" erhalten, wovon ich aber noch nie etwas gehört habe das es so etwas gibt.

N.T.

am 6. Juni 2013 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von Data[GW]

Mal angenommen die Anhörung zur Fahrtenbuchführung ist ergangen, aber die Auflage selbst noch nicht erfolgt.

Dann kannst du ggf deine Gebühr in der Höhe beeinflussen, jedoch nicht ganz ausschließen.

Es ist ja bereits ein Verwaltungsvorgang eröffnet wurden und in diesem werden die Gebühren und Auslagen auf dich als Halter umgelegt / dir in Rechnung gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Data[GW]

... 

Mal angenommen ...

...

;);)

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Data[GW]

Mal angenommen die Anhörung zur Fahrtenbuchführung ist ergangen, aber die Auflage selbst noch nicht erfolgt.

Dann kannst du ggf deine Gebühr in der Höhe beeinflussen, jedoch nicht ganz ausschließen.

Es ist ja bereits ein Verwaltungsvorgang eröffnet wurden und in diesem werden die Gebühren und Auslagen auf dich als Halter umgelegt / dir in Rechnung gestellt.

Die Frage ist nur, ob es mehr oder weniger wird. Die können einem wohl auch für künftig anzumeldende Fahrzeuge die Auflage machen. Vorstellbar ist, dass es mehr kostet, sie wollen ja niemanden ungestraft davon kommen lassen, insbesondere weil das gleich als Provokation verstanden wird.

Es war eine 53 km/h Fahrt in der 30er Zone am 3. Januar, davor und danach nichts. Die Anhörung vor der Auflage ist nach meinem Wissensstand Pflicht.

Schon... aber ein Fahrtenbuch kommt nur in Frage wenn der Täter nicht ermittelt werden kann und ihr dagegen Arbeitet.

Da zahle ich lieber die ca 120€ und den Punkt als das ich ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führe... ne ne...

am 22. Februar 2015 um 16:24

Wie lange muss Man ein Fahrtenbuch mit führen???

Steht ein Beitrag über deinem ... :D

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