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Anhörungsbogen erhalten - Formfehler ?
Moin,
ich bin geblitzt worden und habe heute einen Anhörungsbogen bekommen. Ich hab jetzt mal bisschen google befragt und dort heißt es, der Anhörungsbogen muss folgende Eckdaten beinhalten:
Es gibt ein paar Punkte, die ein Bogen enthalten muss, um rechtskräftig zu sein. Es gibt beim Anhörungsbogen allerdings kein Muster, das dieser befolgen muss, um seine Gültigkeit zu erlangen. Folgende Eckdaten muss der Bogen aber enthalten:
-Konkreter Tatvorwurf inklusive genauer Orts– und Zeitangabe
-Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog 2016, falls bereits bekannt (evtl. auch Punkte in Flensburg)
-Angabe von Zeugen
-Beweismittel
( quelle: http://www.bussgeldbescheideinspruch.com/anhoerungsbogen/ )
Bei meinem Bogen fehlt der 2. Punkt, also die Angabe zur Höhe des Bußgeldes. Lohnt es sich jetzt zum Anwalt zu gehen und Einspruch einzulegen ?
Beste Antwort im Thema
Gutes Benehmen ist natürlich nicht jedem gegeben. Trotzdem viel Erfolg, auch bei der Fortbildung.
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86 Antworten
Der Anhörungsbogen hat auch noch gar keine Rechtskraft. In diesem sollst ja eben angeben, ob du selbst oder wer anders gefahren ist. Und natürlich, ob man das Genannte überhaupt getan hat. Eret danach wird der Bescheid mit den Kosten zugesendet. Falls du einen anderen Fahrer genannt hast, geht der Bescheid natürlich an Diesen.
Aber überall im Internet steht welche angaben der ANHÖRUNGSBOGEN erhalten muss, und überall steht das selbe:
Die schriftliche Anhörung im Bußgeldverfahren fasst zunächst alle im Rahmen des Verstoßes bedeutsamen Fakten zusammen. Dazu gehören z. B. in der Regel:
der zur Last gelegte Tatbestand (Vorwurf)
Ort der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit
Zeitpunkt der Deliktes
Höhe des anstehenden Bußgeldes
Namen der Zeugen (in der Regel: Polizeibeamte)
eventuell Beweismittel (z. B. Blitzerfoto bei Geschwindigkeitsüberschreitung)
(quelle: https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid/anhoerungsbogen.html )
und bei mir wird eben das zu erwartende Bußgeld nicht erwähnt.
Noch eine Anmerkung: Auf dem Bogen steht hinter den ganzen Paragraphen Kram bloß: 11.3.4 BKat
Was wohl der Artikel im Bußgeldkatalog ist. Soll man erwarten das ich den auwendig kenne ?
In einem Anhörungsbogen muss kein Bußgeld angegeben werden da es ja nur eine Anhörung ist um die Identität des Fahrers festzustellen. Die Bußgeldhöhe orientiert sich dann ja unter Anderem am Sündenregister des Beschuldigten.
Sicher kannst Du Einspruch/Wiederspruch einlegen was wiedersinnig wäre da ein Anhörungsbogen kein Bußgeldbescheid ist gegen Den eine solche Maßnahme möglich wäre. Ein Anwalt wird das sicher machen wenn Du willst. Seine Tippse setzt einen sinnlosen Brief auf und einen Zweiten mit einer dreistelligen Summe an dich, die Rechnung. Und bei der Bußgeldstelle landet der Brief am Schwarzen Brett, als Witz des Tages.
Füll des Wisch ordnungsgemäss aus und schick Ihn zurück. Wenn Du verzögern willst kannst DU ein aussagekräftiges Bild anfordern wenn kein Bild oder ein Schlechtes dabei ist aber das ist auch Alles. Ansonsten läuft die Ermittlung auch ohne deine Hilfe weiter, als Erstes werden Sie dein Passbild mit dem Beweisfoto abgleichen.
Übrigens findet man mit Google auch viel Mist.
Wende dich lieber an Portale wo auch Fachleute beteiligt sind, zb das Verkehrsportal. Da sind Anwälte, Polizisten oder auch die lieben Menschen die solche Briefe verschicken. Die wissen was drinstehen muss.
Auf der verlinkten Seite steht "z. B. in der Regel"
Darauf möchtest Du Dich verlassen?
Naja, ein Geheimpapier ist die BKatVO nicht.
Bei einem Anwalt zumindest eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, kann sinnvoll sein (max. 190,- € + MwSt). Wenn Du in einem Automobilclub bist, dann geht das evtl. sogar kostenlos über den Club. Ansonsten wäre eine Rechtsschutzversicherung schon sinnvoll.
Hab jetzt die Rechtsberatung vom ADAC angeschrieben. Brauche keine "Laienberatung" , also hier kann zu.
Zitat:
@DuffMcKagan schrieb am 30. Juli 2016 um 16:41:31 Uhr:
Noch eine Anmerkung: Auf dem Bogen steht hinter den ganzen Paragraphen Kram bloß: 11.3.4 BKat
Was wohl der Artikel im Bußgeldkatalog ist. Soll man erwarten das ich den auwendig kenne ?
Hallo TE
Man(n) muss nicht alles wissen, nur wissen wo nachschauen.
Tante Googl giob auch darüber Auskunft
erst das 11.3.4 BKat
dann findest du das
http://www.kba.de/.../geschwindigkeiten_pkw_motorrad.html
Ja super, das Bußgeld hab ich schon rausgefunden bevor ich 11.3.4 googlen musste, es geht ja um den "Formfehler"
Gutes Benehmen ist natürlich nicht jedem gegeben. Trotzdem viel Erfolg, auch bei der Fortbildung.
Tja, so ist es meistens wenn man nicht das zu hören bekommt was man hören will.
Schon lustig. Zum googlen was ein Anhörungsbogen enthalten muss reichen deine Internetkentnisse? Aber beim passenden Teil im Bußgeldkatalog bist du plötzlich ein hilfloser Rentner der nur die Tageszeitung liest?
Immer dasselbe mit den Halbstarken. Bleifuß geben und rumsingen wenn man erwischt wird.
Eins musst mir noch erklären: Gegen was möchtest eigentlich in Widerspruch gehen, wenn noch gar kein Bussgeld genannt wird ?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Juli 2016 um 16:57:54 Uhr:
Schon lustig. Zum googlen was ein Anhörungsbogen enthalten muss reichen deine Internetkentnisse? Aber beim passenden Teil im Bußgeldkatalog bist du plötzlich ein hilfloser Rentner der nur die Tageszeitung liest?
Immer dasselbe mit den Halbstarken. Bleifuß geben und rumsingen wenn man erwischt wird.
Schon lustig. Zum dumme Sprüche klopfen reicht es den Thread zu überfliegen, aber wenn es darum geht den Thread richtig zu lesen bist du plötzlich ein hilfloser Rentner der nur die Tageszeitung liest?
Nochmal zu mitschreiben: Es geht nicht darum ob ich weiß wieviel Bußgeld ich zahlen muss, sondern es geht darum ob mir rechtswirksam mitgeteilt wird wieviel Bußgeld ich zu erwarten habe und ob der Scheiß bogen überhaupt mehr wert ist als eine Rolle Klopapier.