ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Ankaufbedingungen Händler

Ankaufbedingungen Händler

Themenstarteram 11. August 2018 um 16:49

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei einen Neuwagen bei Mercedes zu bestellen. Im Zuge dessen möchte ich mein derzeitiges Auto in Zahlung geben.

In den Ankaufbedingungen des Händlers steht:

"Verschiebt sich der Liefertermin um mehr als 4 Wochen, so hat der Käufer die Möglichkeit den Ankaufpreis neu zu verhandeln."

Eine solche Klausel kenne ich bisher nicht. Bei Audi, VW oder Peugeot hatte ich eine solche Klauses nicht im Ankaufvertrag.

Mir macht die Klauses ein wenig Bauchschmerzen, da sie meiner Meinung nach für mich ein unkalkulierbares Risiko birgt. Verschiebt sich der Liefertermin nach hinten, will der Händler neu verhandeln. Im Worst Case verschiebt sich die Lieferung um 2 Monate und er will einige Tausend Euro weniger bezahlen.

Ich verstehe ja das der Händler sich absicher will, schließlich ist das Auto dann auch weniger Wert. Aber dann alles neu zu verhandeln steht für mich in keinem Verhältnis. Wer weiß schon, auf welchen Preis er das Auto dann drücken will. Außerdem habe ich dann keinerlei Druckmittel mehr, schließlich habe ich verbindlich bestellt.

Darüber hinaus ist das meines Erachtens nach eine einseitige Benachteilung, denn kommt das Auto früher, kann ich den Preis ja auch nicht neu verhandeln.

Da derzeit alle Hersteller massive Probleme mit der Auslieferung haben aufgrund der WLTP Zertifizierung und geringen Verfügbarkeit von Partikelfiltern ist eine Verzögerung auch durchaus wahrscheinlich.

Wie seht ihr das? Bin ich zu pessimistisch? Kenn ihr solche Klauseln?

Danke für eure Meinugen!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. August 2018 um 12:35

Für alle die es interessiert:

 

Falls sich der Neuwagen deutlich verzögern sollte, kauft der Händler meinen Wagen zum vereinbarten Preis zum jetzt geplanten unverbindlichen Liefertermin an und ich bekomme für die Übergangszeit ein Auto vom Händler bis zur Auslieferung zur Verfügung gestellt.

 

Damit kann ich sehr gut leben!

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Nunja, neu verhandeln ist ja keine Einbahnstraße. Gefällt dir der neue Preis nicht, kannst du ihn ja auch anderweitig verkaufen.

Ich würde sagen es kommt auch drauf an, was du verkaufst. Die Schrottmühle, man dir einen erhöhten Ankaufswert als "indirekten Rabatt" gegeben hat, wird wohl kaum nachberhandelt. Entspricht der Wagen und der Ankaufswert tatsächlich der Realität und befinden wir uns im Höherpreisigen Segment, vielleicht ein Golf für 12k€, kann es schon sein, dass der Wert nach 4 Monaten deutlich geringer ausfällt.

Meine Meinung: du hast das Auto noch, also trägst du auch das Risiko.

Da steht quasi ein "kann".

Man stelle sich vor, aus irgendeinem Grund würde die Auslieferung 6 Monate verzögert - also der genannte Liefertermin würde sich verschieben. Was ist denn dann mit deinem Wagen? 10Tkm mehr gelaufen, weniger Marktwert, etc. ... dann muss der Händler wohl neu verhandeln.

Aber ich denke nicht, dass der Händler wegen einer Woche neu verhandelt.

Was sagt denn der Händöer dazu? Schon gefragt?

Themenstarteram 11. August 2018 um 19:08

Hab den Kaufvertrag und den Ankaufvertrag heute per E-Mail erhalten. Als ich ihn gelesen hatte war meine Verkäuferin nicht mehr vor Ort. Habe ihr eine kurze E-Mail geschrieben mit der Bitte um Rückruf. Wird dann sicher am Montag erfolgen.

Und wie gesagt, ich kann den Händler verstehen. Bei einer krassen Verzögerung kann er natürlich nicht mehr den Preis zahlen, aber 4 Wochen sind nun mal nicht so lange. Wenn man sich aktuell anschaut was in Sachen WLTP und Partikelfilter passiert, sind 4 Wochen nichts. Viele Mercedes Kunden haben Schreiben erhalten, dass sich die Auslieferung um bis zu 12 Wochen verzögert. Der Kunde kann da gar nichts für, hat aber ggf. das Problem mit dem Händler.

Wir sprechen übrigens über einen dann etwas mehr als 3 Jahre alten Audi TT, der durchaus noch einiges an Wert hat.

Ich finds schwierig, verstehe den Händler aber auch. Hoffe wir finden da eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Möchte halt verhindern, dass es statt Januar (lt. Vertrag unverbindlicher Liefertermin) vielleicht Anfang März wird und wir dann endlose Diskussionen und Streitigkeiten haben. Ganz abgesehe davon, dass ein eventuell geringer Ankaufbetrag ja von mir durch Bargeld ausgeglichen werden muss :)

Zitat:

@User64 schrieb am 11. Aug. 2018 um 21:8:57 Uhr:

der durchaus noch einiges an Wert hat.

Welcher durch 2 Monate mehr oder weniger also deutlich variieren mag. Ein alter Astra F mit 300tkm wäre das gleiche wert. Egal ob jetzt 25 Jahre, oder 25 Jahre und 3 Monate alt ;)

 

Die Sache ist halt die: du hast eine unverbindliche Bestellung bzw. einen unverbindlichen Liefertermin. Es steht dir frei, jederzeit einen verbindlichen Liefertermin zu vereinbaren. Oder didir unpassende Formulierung einfach durchzustreichen und zu hoffen, dass es nicht bemerkt wird.

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. August 2018 um 22:32:14 Uhr:

Oder didir unpassende Formulierung einfach durchzustreichen und zu hoffen, dass es nicht bemerkt wird.

Das wäre die sinnvollste Option.

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 11. August 2018 um 19:24:52 Uhr:

Man stelle sich vor, aus irgendeinem Grund würde die Auslieferung 6 Monate verzögert - also der genannte Liefertermin würde sich verschieben. Was ist denn dann mit deinem Wagen? 10Tkm mehr gelaufen, weniger Marktwert, etc. ... dann muss der Händler wohl neu verhandeln.

...

nun ...

... wenn der Händler (bzw. die 'Neuwagen-Verkäuferseite' = Gesamtheit aus Hersteller, Vertriebsorganisation und Autohaus/örtlicher Niederlassung) damit ein Problem hat, dann ist es dessen Sache, den Liefertermin einfach einzuhalten ;)

Oder ist der TE = der Neuwagenkäufer für die Einhaltung des Liefertermins verantwortlich??????????

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. Aug. 2018 um 09:10:49 Uhr:

Oder ist der TE = der Neuwagenkäufer für die Einhaltung des Liefertermins verantwortlich??????????

Inwiefern leitest du denn die "Verbindlichkeit" (=Liefertermin einhalten), aus einem unverbindlichen Liefertermin ab?

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. August 2018 um 22:32:14 Uhr:

 

(...) Oder dir unpassende Formulierung einfach durchzustreichen und zu hoffen, dass es nicht bemerkt wird.

Das ist die dümmste Idee überhaupt. Du kaufst einen Neuwagen und willst damit vielleicht auch nochmal zum Händler zwecks Inspektion, Garantiesachen oder Kulanz. Da macht es sich nicht ganz schlecht, wenn man den nicht verärgert und über den Tisch zieht. Denn du hast den Wagen gekauft und brauchst eventuell für Kulanz bei irgendwelchen Sachen den Freundlichen, der aber dich nicht unbedingt.

am 12. August 2018 um 12:42

Ich finde eher der ankäufer will hier jemand über den tisch ziehen. Wenn mir der händler ein preis nennt zusammen mit der unverbindlichen lieferzeit kann es nicht das problem des käufers sein. Was ist wenn sich der lieferzeit verzögert am auto ist dann noch tüv, kundendienst, bremsen fällig werden und als krönung soll er dann noch einem preisabschlag in kauf nehmen...

Themenstarteram 12. August 2018 um 12:52

Da der Passus ein Teild er "Ergänzungsvereinbarung zum Kaufvertrag" ist, in der auch Rabatt, Zusatzleistungen, etc. vereinbart sind, kommt Streichen nicht in Frage. Denn damit ist er gesamte Vertrag ungültig.

Ich spreche am Montag mal mit dem Händler über meine Bedenken, mal schauen was sie sagen.

Zitat:

@User64 schrieb am 12. August 2018 um 14:52:26 Uhr:

Da der Passus ein Teild er "Ergänzungsvereinbarung zum Kaufvertrag" ist, in der auch Rabatt, Zusatzleistungen, etc. vereinbart sind, kommt Streichen nicht in Frage. Denn damit ist er gesamte Vertrag ungültig.

Woraus leitest du die Ungültigkeit in diesem Fall ab? :confused:

In Deutschland haben wir Vertragsfreiheit und wenn der Passus in beiden Ausfertigungen der Ergänzungsvereinbarung gestrichen wird und anschließend die Unterschriften von Käufer und Verkäufer auf den beiden Ausfertigungen getätigt werden, sehe ich hier keinen Grund, warum der Vertrag dann ungültig sein sollte.

Themenstarteram 12. August 2018 um 18:38

Streichen funktioniert ja nur in beiderseitigem Einvernehmen. Deswegen muss die Sache in Ruhe besprochen werden und genau das mache ich im Verlauf der Woche auch. Wollte hier halt mal hören ob solche Klauseln vielleicht üblich oder bekannt sind. Bei meinen letzten drei Neuwagen mit Inzahlungnahme gab es sowas jedenfalls nicht.

Themenstarteram 13. August 2018 um 12:35

Für alle die es interessiert:

 

Falls sich der Neuwagen deutlich verzögern sollte, kauft der Händler meinen Wagen zum vereinbarten Preis zum jetzt geplanten unverbindlichen Liefertermin an und ich bekomme für die Übergangszeit ein Auto vom Händler bis zur Auslieferung zur Verfügung gestellt.

 

Damit kann ich sehr gut leben!

Was denn nun? Laut Sven210779 will dich der Händler doch über den Tisch ziehen?

Verwirrte Grüße :D :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Ankaufbedingungen Händler