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Anleitung Tempomat Einbau

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 21. Januar 2013 um 11:36

Hallöle,

ich wilder mal im VW Bereich =)

hat jemand eine Anleitung für einen Tempomat einbau?

Das Teil: 1K0 054 690 B

ist wohl das richtige für ein 2009er 2.0 TDI

Aber da das Lenkrad raus muss wär mir ne Anleitung doch ganz recht.

VCDS hab ich. Codieren wär nicht das Problem.

180+Mwst für den Einbau finde ich einfach unangemessen.

Danke schööö =)

Beste Antwort im Thema

Da würd ich lieber die 180€ bezahlen, als illegal am Airbag rum zu pfuschen.

Mir wäre auch das Risiko zu hoch das es mir beim ein oder Ausbau das Genick zerreißt wenn das Teil losgeht... Oder das der bei nem Unfall nicht aufgeht....

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Zitat:

Original geschrieben von Loucie

Hallöle,

ich wilder mal im VW Bereich =)

hat jemand eine Anleitung für einen Tempomat einbau?

Das Teil: 1K0 054 690 B

ist wohl das richtige für ein 2009er 2.0 TDI

Aber da das Lenkrad raus muss wär mir ne Anleitung doch ganz recht.

VCDS hab ich. Codieren wär nicht das Problem.

180+Mwst für den Einbau finde ich einfach unangemessen.

Danke schööö =)

Am einfachsten kaufst Du Dir aus dem Delius-Klasing Verlag die Nr. 148 "So wird´s gemacht" .

Da sind Airbagausbau und Lenkraddemontage detailliert beschrieben.

viel Erfolg beim Basteln

Kapt

Da würd ich lieber die 180€ bezahlen, als illegal am Airbag rum zu pfuschen.

Mir wäre auch das Risiko zu hoch das es mir beim ein oder Ausbau das Genick zerreißt wenn das Teil losgeht... Oder das der bei nem Unfall nicht aufgeht....

Das ist sowieso Werkstattarbeit. Der rechtliche Hintergrund sieht hier folgendermaßen aus:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 21:34

Rechtlich mag das stimmen. Aber wie so vieles ebenfalls Illegal ist würde ich maximal den Sicherheitsaspekt gelten lassen.

Wenn ich 500m weiter in ne freie Werkstatt gehe und sage: was letzte Preis...

dann baun die mir das auch ein. Ein Airbag ist auch kein Hexenwerk weil er heutzutage ein geschlossenes Bauteil ist.

AM Airbag basteln ist sicher keine gute Idee.

Aber das Bauteil "Airbag" ist beim Golf 5 (und vermutlich auch woanders) nur "geklippst" mit einem Verbindungsstecker.

Bei jedem Zündung einschalten wird die "Kommunikation" mit dem Airbag geprüft. Sollte man also nicht in der Lage sein einen Stecker da reinzustecken wo er nur reinpasst wird die Airbagleuchte melden das kein Kontakt da ist...

nun denn... Ich hab Preise recherchiert und die schwanken eben extrem. Es wird zb für das Codieren 30Min Arbeitszeit veranschlagt.

Ebenso sind laut "Vorgabe" Einbau auch 30Min für Batterie abklemmen und warten das sich die Kondensatoren entleeren (safety first)

enthalten. 90Euro Std für Batterieabklemmen und 6x auf den Tester OK klicken geht mir halt gegen den Strich.

Werde weiter probieren eine Werkstatt zu finden die vielleicht den "Hardware" Umbau ohne Codieren macht. (Ich reiß mich nicht um den Ein/Umbau (vor allem bei den Temperaturen)) Inkl Einbau wären besagte 160/180 Akzeptabel.

Es werden aber 260+ Mwst aufgerufen :(

Kennt jemand vielleicht ne Werkstatt im Raum Frankfurt-Darmstadt die das macht?

 

Egler hat es schon angedeutet.

Grundsätzlich mag gelten, "Wo kein Kläger, da kein Richter!".

Prüfe einfach, ob Airbags Bestandteil der Betriebserlaubnis sind.

Wenn du zu dem Ergebnis kommst, daß dem so ist und du keine Bestätigung eines "Gewerblichen mit Airbag-Zertifizierung" hast, fährst du ein Auto mit erloschener Betriebserlaubnis - selbst wenn nach Eigenumbau alles funktioniert, wie es soll.

Das hat weitreichende Folgen, z.B.:

Zulassung (-)

Versicherung (-)

auch wenn es auf dem Papier scheinbar anders aussieht.

Fraglich bliebt, ob man (s)einer Versicherung eine solche Steilvorlage geben sollte.

Insofern könnten die Werkstattkosten inkl. Bescheinigung als absichernde Maßnahme betrachtet werden, die dich im Ernstfall u.a. vor schlagartig eintretender Insolvenz schützt.

Es ginge danach nicht mehr um die Relation:

Werkstattpreis/realer Arbeitsaufwand.

Letztere treibt einem oft genug die Tränen in die Augen.

Das soll natürlich jede/r für sich selbst abwägen.

Man kann auch den Teufel an die Wand malen ;)

Mein Kommentar zum Thema: was jemand tut liegt in seiner eigenen Verantwortung - worüber er aber in einem öffentlichen Forum spricht ist wieder etwas anderes. Und damit sind Airbag-Themen hier tabu, egal was der Einzelne darüber denken mag.

vg, Johannes

Du, keiner hat was gegen Basteleien. :)

Über die mögliche Konsequenzenseite sollte man sich dennoch klar sein.

Nichts muß passieren, alles kann passieren ...

Ab einer "bestimmten" Schadenshöhe sind Sachbearbeiter/innen bei Versicherungen sehr, sehr dankbar für solche oder ähnliche Basteleien.

Die Fahrzeughistorie wird abgefragt und mit der Ausstattung lt. Gutachten abgeglichen.

Gut für den VN, wenn z.B. die BE seines KFZ nicht erloschen ist.

Erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen nicht unwesentlich.

am 22. Januar 2013 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von P990i

Ab einer "bestimmten" Schadenshöhe sind Sachbearbeiter/innen bei Versicherungen sehr, sehr dankbar für solche oder ähnliche Basteleien.

Die Fahrzeughistorie wird abgefragt und mit der Ausstattung lt. Gutachten abgeglichen.

Und was soll der Sachbearbeiter der Versicherung daraus schließen?

Der Wagen kann ja auch ganz Offiziell in einer Freien Werkstatt aufgerüstet worden sein.

Dann taucht da auch nichts in der Fahrzeughistorie auf und der Wagen hat trotzdem eine Betriebserlaubnis.

Also aus der Fahrzeughistorie zu schließen, ob der Wagen noch BE hat finde ich extrem fragwürdig und anfechtbar.

Der einzige, der sowas kann ist ein Sachverständiger.

Und wenn Originalteile verwendet wurden wird es auch für den Schwer zu Beweisen, dass das selber gebastelt wurde (so eine Rechnung kann ja mal "Abhanden" kommen).

 

Olli, lies doch bitte genau, was ich im Thread dazu geschrieben habe.

Von jeder Werkstatt mit berechtigtem Mitarbeiter bekommst du im Fall einer Airbagwerkelei eben jene Bescheinigung, die deine BE erhält.

Selbst wenn derartige Belege abhanden gekommen sein sollten, können sie innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist der Werkstatt immer wieder nachgefertigt werden. Wenigstens 10 Jahre.

Selbst die Versicherungssachbearbeiter/innen der Kategorie "durchschnittllich trainierte Schimpansen" sind in der Lage Fahrzeughistorie mit Gutachten abzugleichen und können den Arbeitsumfang von Nachrüstungen abfragen sowie den VN ach einer Bescheinigung routinemäßig fragen.

Das geben i.d.R bereits die internen Regularien ab bestimmten Schadenshöhen vor.

Du kannst den Faden weiterspinnen und Insolvenz der Werkstatt mit Untergang der Belege oder abgebrannt mit Vernichtung aller Unterlagen ins Spiel bringen, das führt in der Sache, um die es geht, nur nicht wirklich weiter.

Themenstarteram 22. Januar 2013 um 13:26

Es wird immer gern angeführt das ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" der Untergang sei.

Das ist aber mitnichten so. Denn es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall/Schaden und erloschener Betriebserlaubnis stehen.

wegen LED Kennzeichenleuchten wird man keine Probleme bekommen wenn man in einen Tanklaster geknallt ist und der sich im See versenkt hat.

mit selbstgebauten Bremsen bei einem entsprechend schweren Unfall mit Sicherheit.

Danke für Rat und tat, ich schau mal weiter ;)

am 22. Januar 2013 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von P990i

Olli, lies doch bitte genau, was ich im Thread dazu geschrieben habe.

Von jeder Werkstatt mit berechtigtem Mitarbeiter bekommst du im Fall einer Airbagwerkelei eben jene Bescheinigung, die deine BE erhält.

Ok, hör ich zum ersten mal.

Ich kenne Fälle, wo die Werkstatt eine Bescheinigung bei Airbag deaktivierung austellen muss.

Aber dass das Grundsätzlich bei Airbagarbeiten der Fall ist?

Mir erschließt sich auch nicht der Sinn des Ganzen.

Ich gehe ja in eine Werkstatt, weil ich davon ausgehe mein Fahrzeug in geschulte Hände zu geben. Da erwarte ich ja auch keine Bescheinigung, wenn die Bremsen getauscht wurden, was sicherheitstechnisch noch viel bedenklicher ist als ein Airbag, wenn man nicht weiß, was man tut.

 

 

Olli, wie du selbst in deinem vorherigen Posting zutreffend ausgeführt hattest, kann die Rechnung der (freien) Werkstatt diese Bescheinigung sein. Die von dir genannte Variante wird den Regelfall darstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Loucie

Es wird immer gern angeführt das ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" der Untergang sei.

Das ist aber mitnichten so. Denn es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall/Schaden und erloschener Betriebserlaubnis stehen.

wegen LED Kennzeichenleuchten wird man keine Probleme bekommen wenn man in einen Tanklaster geknallt ist und der sich im See versenkt hat.

mit selbstgebauten Bremsen bei einem entsprechend schweren Unfall mit Sicherheit.

Danke für Rat und tat, ich schau mal weiter ;)

Ganz so einfach ist es nicht, weil ein KFZ ohne BE nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf. Ist egal, weil du es so verstanden hast, wie es gemeint war.

Mehr als eine Anmerkung sollte es nicht sein, weil jeder seines Glückes Schmied ist, sich m.E. jedoch nicht wegen 200 € unglücklicher machen soll, als unbedingt nötig.

Zitat:

Original geschrieben von Loucie

...wegen LED Kennzeichenleuchten wird man keine Probleme bekommen wenn man in einen Tanklaster geknallt ist und der sich im See versenkt hat.

Ist das frommes Wunschdenken oder kannst du dafür Belege vorweisen?

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