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Themenstarteram 21. April 2005 um 14:10

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Bin dabei mir einen Gebrauchtwagen zu kaufen, soweit auch schon alles geklärt, nur noch eine Frage:

Der Verkäufer will den Wagen nächsten Montag abmelden, wie läuft das ab wenn ich den wagen wieder anmelden möchte?

Ich habe nämlich vor den Wagen dann am Montag oder dienstag zu kaufen.

muss ich dann mit seinem nummernschild solange fahren oder wie geht das?

vielen dank schonmal im voraus,

mfg

fllx

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21 Antworten

also wenn der Verküfer den abgemeldet hat und du dann zu ihm kommst zum Autoabholen, brauchst entweder ne rote Nummer oder nen Anhänger zum Transportieren.

Denn, wenn der Verkäufer den Wagen abmeldet, dann werden die TÜV Plaketten entstempelt und somit is der Wagen nicht mehr zugelassen und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

Wenn du den kaufst, dann mußt du mit Fahrzeugbrief und -schein, Ausweis, Doppelkarte und Nummernschildern zur Zulassungsstelle. Dort meldest du den Wagen wieder an.

Frag einfach mal dort nach, oder schau auf denen Ihrer Internetseite.

 

Frage: Bleibt der Wagen im gleichen Zulassungsgebiet, also zb innerhalb eines Bestimmten Landkreises? Dann wärs evtl besser mit dem Verkäufer zur Zulassungsstelle zu gehen und den Wagen einfach umzumelden. Is auf jedenfall billiger was die Gebühren betrifft.

Hallo ,

wenn der Wagen abgemeldet ist sind ja auch keine Kennzeichen mehr vorhanden.

Du gehst mit den Papieren zum Strassenverkehrsamt und meldest den Wagen neu an.

Benötigt wird : Kfz. Brief , HU/AU Bescheinigung , Personalausweis/Reisepaß , Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) , Abmeldebestätigung

Gruß

capri

stimmt, HU/AU Bescheinigung und Abmeldebestätigung hab ich vergessen, sorry ;)

Die alten Nummerschilder brauchst halt, wenn des KFZ im gleichen Kreis bleibt, dann mußt kein neues machen lassen.

Ist der Wagen abgemeldet , ist der Fahrzeugschein nicht mehr vorhanden , deshalb die Abmeldebestätigung.Und die Kennzeichen werden bestimmt nicht aufbewahrt , somit sind also Neue fällig.

Gruß

capri

Du könntest mit dem alten, ungestempelten Kennzeichen im selben und einem angrenzenden Zulassungsbezirk auch direkt zur Zulassungsstelle fahren.

Zitat:

§ 23 ABs. 4 S.7 Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;

Voraussetzung für die Fahrt:

Altes Kennzeichen

Für die Zulassung:

Versicherugnsbestätigungskarte

Brief, TÜV und ASU

Personalausweis.

War aber nicht die Frage.Wagen wird abgemeldet und hat somit auch keine Kennzeichen mehr.

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Ist der Wagen abgemeldet , ist der Fahrzeugschein nicht mehr vorhanden , deshalb die Abmeldebestätigung.Und die Kennzeichen werden bestimmt nicht aufbewahrt , somit sind also Neue fällig.

Gruß

capri

Die Abmeldebestätigung wird nicht benötigt. Die ist eher als Nachweis für den Verkäufer gedacht.

Und wie hirsetier sagt: Ggf. kann das Fahrzeug mit den gleichen Kennzeichen wieder angemeldet werden. Spart Kosten, deswegen würde ich die schon nicht wegwerfen.

Falls möglich würde ich mich mit dem Verkäufer darauf einigen, dass der das Fahrzeug vorher nicht stilllegt. Ggf. mit dem zusammen zur Zulassungsstelle fahren, dann hat er die Gewissheit, dass der Zulassungs-mäßig aus dem Schneider ist und der Wagen braucht überhaupt nicht stillgelegt zu sein.

Funktioniert natürlich alles nur so schön einfach, wenn das Fahrzeug in der Nähe ist. Sonst wird alleine schon die Überführung komplizierter.

Da der Wagen noch nicht abgemeldet ist (sondern erst am Montag abgemeldet wird), kann man mit meinem Tipp durchaus etwas anfangen.

Beide fahren zusammen zur Zulassungsstelle.

1.) Sofern möglich wird direkt umgemeldet.

2.) Andernfalls kann dort die Übergabe erfolgen und der Käufer

a) fährt dann zur Anmeldung in den angrenzenden Bezirk.

b) fährt dann direkt mit dem entstempelten Kennzeichen zu sich nach Hause (sofern gleicher oder angrenzender Zulassungsbezirk).

Mal erwähnt weil ofensichtlich vielen unbekannt.

Man kann sein Kfz auch mit Kennzeichen übergeben.

Man sollte dann ein Übergabeprotokoll nebst je einer Mitteilung an Versicherung und die Zulassungsbehörde fertigen.

Personalien des Käufers anhand des PA festhalten.

Das ganze sofort per FAX an Versicherung und Amt versenden.

Damit gehen Unfälle nicht mehr zu Lasten des SFR des Verkäufers.

Zitat:

Original geschrieben von ytna

Die Abmeldebestätigung wird nicht benötigt.

Beim Strassenverkehrsamt Wesel schon.Entweder Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung.

War bisher jedenfalls so.

Gruß

capri

@madcruiser

Schon Okay :p

Beide Varianten sind natürlich praktischer.

Gruß

capri

Themenstarteram 21. April 2005 um 18:18

also erstmal danke für die hilfe von euch :)

es ist leider so, dass der jenige dem der wagen gehört im landkreis wohnt und ich in der stadt, ist also hier bei uns leider nicht ein und die selbe zulassungsstelle, sondern 2 verschiedene.

ich hatte mir das eigentlich auch so gedacht, dass ich mit dem verkäufer zusammendahin fahre und den wagen einfach ummelde. also alte kennzeichen ab, neu dran, und fertig is ;)

nur wie soll das gehen mit unterschiedlichen zulassungsstellen. dann brauch ich doch irgendwie rote nummer, um den wagen von dem verkäufer zur zulassungsstelle zu fahren, oder? und ich bekomm diese roten nummer doch nich denke ich....?

 

mfg

fllx

Kurzkennzeichen

http://www.motor-talk.de/t565765/f13/s/thread.html

oder erst Papiere abholen , dann zur Zulassungsstelle , Auto anmelden , Schilder prägen lassen , zurück zum Auto , Schilder montieren , nach Hause fahren :)

Gruß

capri

Wie oben aufgeführt.

Ihr fahrt zusammen zur Abmeldung.

Ab da greift Dein Versicherungschutz sofern Du mit dem alten, entstempelten Kennzeichen unverzüglich und direkt zur Zulassungsstelle des angrenzenden Zulassungsbezirkes fährst und den Wagen anmeldest.

Weitere Voraussetzungen siehe oben.

Das wird Dir Deine Versicherung auch am Freitag noch so schriftlich bestätigen.

Das blöde is halt, daß der Wagen vom Landkreis in die Stadt wechselt.

Soweit ich weiß, ist es in München so, daß die Stadt 2 Buchstaben hat (z.b. M-FG 2569) und der Landkreis einen ( M-K 2569). Daher werden auf jedenfall neu Nummernschilder nötig sein.

In München kenn ich nur, daß man sich (im Stadtgebiet) von den 4 Ziffern "befreien" kann um z.b. nur 2 Ziffern zu haben. Kostet aber dann wieder extra.

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