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Anordnung zum Aufbauseminar Rechtens mit Falschen Daten?

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:16

Hallo zusammen, das Thema gab es zwar schon oft, aber ich habe da eine kleine Frage zu was ich so noch nicht finden konnte.

Zur Sache.

Meiner Freundin ist am 28.03.14 über eine Rote Ampel gefahren und hat einen Bescheid bekommen. Derzeit hat sie noch 3 Monate Probezeit.

Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben weil sie meinte es wäre nur eine Notbremsung möglich gewesen.

Es kamm dann am 19.05.14 der Bußgeldbescheid in Höhe von 118,50 EURO und 1 Punkt. Begründung:

vorwerfbarer Rotlichtverstoss von 0,58 Sekunden an der Haltelinie.

Also haben wir das ganze Bezahlt.

Heute 14.10.2014 kam das Schreiben Anhörung vor Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Soweit ist klar das Schreiben kommt immer Später.

Aber jetzt das große Fragezeichen.

Die Tat war am 28.03.2014 mit Bußgeldbescheid vom 19.05.2014.

Laut Schreiben von heute zur Teilnahme des Aufbauseminar war die Tat am 28.02.2013, was nicht richtig ist.

Jetzt meine Frage: ich meine mal gehört zu haben das wenn die Daten in diesem Fall das Datum nicht koregt sind, das die Aufforderung hinfällig ist und nicht neu Angeordnet werden darf.

Sehe ich das richtig?

Oder gib es da noch ein Grund des Falschen Datums aus der Nummer raus zukommen?

Beste Antwort im Thema

Es ist eine Anhörung und noch kein Bescheid. Wichtig ist, was nachher im Bescheid steht. Und ich fürchte, das Aufbauseminar wird ihr nichts schaden, gerade im Gegenteil.

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Es ist eine Anhörung und noch kein Bescheid. Wichtig ist, was nachher im Bescheid steht. Und ich fürchte, das Aufbauseminar wird ihr nichts schaden, gerade im Gegenteil.

Du kannst für deine Freundin nix einlegen, auch keinen Einspruch... Und ein Bescheid, so er denn kommt, ist nicht deshalb schon unwirksam, weil irgendein Datum falsch ist.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:31:54 Uhr

Du kannst für deine Freundin nix einlegen, auch keinen Einspruch...

Naja, er kann bestimmt Gurken o.Ä. für sie einlegen! :D

Mit dem Einspruch und den anderen Dingen geb ich dir natürlich recht.

am 14. Oktober 2014 um 16:56

Auf jeden Fall an einen Anwalt damit, falls dich jemand aufgrund eines Formfehlers irgendwo raus hauen kann, dann ein Anwalt. Hier darf sowieso keine verbindliche Rechtsberatung gegeben werden, du wirst hier also im Zweifelsfall mehrere und ggf. falsche Antworten bekommen.

Seh ich auch so. Anwalt fragen, der aber ein paar € für die Beratung nehmen wird.

Falsches Datum ist vermutlich kein Formfehler, wird es auch nicht verhindern, dass sie zum Aufbauseminar muss.

Man kann die Behörde wegen des Datums informieren, dann schicken sie halt einen neuen Bescheid mit einem anderen Datum.

An der roten Ampel konnte sie nur mit einer Vollbremsung zum Stehen kommen? Warum hat sie das dann nicht gemacht? Kommt von rechts ein 80 Tonner ist sie tot. Rot ist rot und davor kommt Gelb! Es sei denn sie war zu schnell, auch dann muss sie im angemessener Weglänge an der Ampel zum Stehen kommen. Die Ausrede wird garnix helfen.

Bezahlen, zum Seminar gehen und als Erfahrung mit Hoffnung auf Besserung verbuchen :)

Das ist in Österreich gut, dort kommt zuerst grün, dann grünes Blinken, dann gelb und dann rot. Das mit dem grünen Blinken gefällt mir.

So hat man auch noch mehr Zeit für Notbremsungen ;).

Zitat:

@Ubben12 schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:16:29 Uhr:

Jetzt meine Frage: ich meine mal gehört zu haben das wenn die Daten in diesem Fall das Datum nicht koregt sind, das die Aufforderung hinfällig ist und nicht neu Angeordnet werden darf.

Sehe ich das richtig?

Oder gib es da noch ein Grund des Falschen Datums aus der Nummer raus zukommen?

Ich sag mal so. Deine Freundin setzt ein Schreiben auf, mit den Worten ätsch, datum falsch, ich geh nicht zum Seminar. Dann schreibt die Bußgeldstelle mit den Worten zurück, tja pech, rotlichtverstoß ist rotlichtverstoß. Schon stehst du, bzw deine Freundin dumm da. Selbst ein Anwalt wird in der Regel von der Bußgeldstelle abserviert, nur hat er die Erfahrung vor Gericht zu kämpfen.

Hat deine Freundin eine Rechtschutzversicherrung?

Zitat:

@Ubben12 schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:16:29 Uhr:

Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben weil sie meinte es wäre nur eine Notbremsung möglich gewesen.

Es nimmt in letzter Zeit aber auch überhand mit den Ampeln, die unvermittelt, auf rot stehend, aus dem Gebüsch heraus auf die Fahrbahn springen (speziell die Exemplare mit Rotlichtblitzer). :D

Gruß Metalhead

Die Ausrede ist leider echt n bißchen dämlich. Bei sowas würde ich einfach immer sagen ich hab es nicht gesehen, für mich war da noch gelb und punkt. Wenn sie sagt dass sie sich bewußt gegen eine Bremsung entschieden hat, ist das ja fast noch vorsätzlich geschehen, sowas ist immer gefährlich.

Ansonsten viel Glück mit dem "Formfehler", meiner Meinung nach sind solche Seminare kompletter Schwachsinn, und Zeitverschwendung für alle Beteiligten. Musste mit 15 auch mal dahin, weil ich mit der Karre von meinem Vater erwischt worden bin (konnte einfach nicht widerstehen :D ). Die Veranstaltung war ne reine Lachnummer, und der Fahrlehrer der das durchgezogen hat, war selber n Fall für die MPU.

Das Problem heutzutage ist, dass einige Autofahrer gelb als "ich darf ja noch fahren" interpretieren und dann halt auch mal über rot rüberbrettern. Hab in letzter Zeit sogar oft welche gesehen die bei rot drüber sind, da war die schon min. 2 Sekunden rot.

In der Fahrschule lernt man aber, dass gelb bedeutet: "ich muss jetzt bremsen". Würde man in Deutschland grünes blinken vor der Gelbphase einführen würde das auch nix bringen, da oben genanntes Denkschema sich nicht ändern würde.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 15. Oktober 2014 um 09:54:23 Uhr:

In der Fahrschule lernt man aber, dass gelb bedeutet: "ich muss jetzt bremsen".

ob man an einer von grün auf gelb umspringenden ampel bremsen muss bzw. sollte, oder einfach noch drüberfahren kann/darf - hängt mit der entfernung zur ampel und der gefahrenen geschwindigkeit zusammen!

die aussage, dass man bremsen MUSS - ist pauschal falsch! ;)

Zitat:

die aussage, dass man bremsen MUSS - ist pauschal falsch! ;)

Ok dann formulier ich das anders: für manche Leute ist gelb mit grün gleichzusetzen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:31:54 Uhr:

Du kannst für deine Freundin nix einlegen, auch keinen Einspruch... Und ein Bescheid, so er denn kommt, ist nicht deshalb schon unwirksam, weil irgendein Datum falsch ist.

Klar kann er, muss nur 'ne Vollmacht von seiner Freundin vorlegen. Macht vielleicht keinen Sinn, wenn er auch kein Fachmann (Rechtsanwalt), ist aber möglich.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 15. Oktober 2014 um 09:54:23 Uhr:

Das Problem heutzutage ist, dass einige Autofahrer gelb als "ich darf ja noch fahren" interpretieren und dann halt auch mal über rot rüberbrettern. Hab in letzter Zeit sogar oft welche gesehen die bei rot drüber sind, da war die schon min. 2 Sekunden rot.

In der Fahrschule lernt man aber, dass gelb bedeutet: "ich muss jetzt bremsen". Würde man in Deutschland grünes blinken vor der Gelbphase einführen würde das auch nix bringen, da oben genanntes Denkschema sich nicht ändern würde.

Das stimmt, und daher hab ich auch eine Null Toleranz Einstellung zu diesem Thema. Ich gehöre selbst zwar auch manchmal zu denen, die bei gelb noch Gas geben, aber dann ist es gerade gelb geworden und ich bin kurz vor der Ampel ohne Vordermann. Und wenn ich es mal nicht schaffen sollte, trag ich eben die Strafe ohne Gejammer.

Also ich bin weiß Gott kein Engel im Straßenverkehr, und der Lappen war auch schon mal für nen Monat weg, aber ein bisschen mehr "ich steh zu meinen Fehlern" stünde auch der oben genannten Dame gut zu Gesicht. :cool:

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