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Anrechnung Altreparaturen bei Hagelschaden
Hallo zusammen,
ich habe einen Audi S8 BJ. 1999 mit 300tkm und Vollausstattung. Letztes Jahr hatte ich mehrere große Reparaturen (Getriebe, Lenkgetriebe, Autogasanlage, Kat, etc.) zusammen über 13.000€ ...nach über 200.000 km die ersten großen Reparaturen, und daher für mich "vertretbar".
Nun ist das Fahrzeug leider einem Hagelschaden zum Opfer gefallen (kaputte Heckscheibe, Rücklicht, Rückspiegel + fast ausnahmslos alle Blechteile verdellt, an einigen Stellen ist der Lack abgesplittert, etc..).
Der Gutachtertermin steht bevor.
Daher nun meine Frage: Können die Reparaturen vor dem Hagelschaden beim Gutachten berücksichtigt werden? Bzw. wirken diese wertsteigernd damit sich eine Reparatur noch rechnet (möchte schließlich noch ein paar Jahre mit dem Auto Spaß haben...) ?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße
Andreas
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18 Antworten
Hallo,
unbedingt die entsprechenden Nachweise den Gutachter über die Reparaturmaßnahmen in Kopie mitgeben.
Allerdings stelle ich mir als Otto-Normalverbraucher schon ein wenig die Frage, wie man so viel Geld für Reparaturen in ein altes Auto stecken kann!?
Natürlich muss er das berücksichtigen, ohne Belege hast Du da aber keine Chance.
Gruß
fordfuchs
Wir hatten vor vielen Jahren einen vergleichbaren Fall in der Familie (Fahrzeug gehörte mir, wurde aber vom Nachwuchs genutzt und der Totalschaden ereignete sich fernab).
Die gerade zuvor durchgeführten wertsteigernden Reparaturen und Nachrüstungen (z. B. Kat) hatte der Gutachter "übersehen".
Er zeigte aber Reue und hat das Gutachten angepasst (natürlich nicht die investierten Kosten draufgeschlagen, sondern den Marktwert vor dem Schaden entsprechend höher angesetzt). Lief aber alles eh über einen Anwalt, weil auch Personenschaden.
Also nach meinem Verständnis sind Reparaturen werterhaltend und nicht wertsteigernd. Von daher wüsste ich nicht was man da anrechnen sollte?
Und es sollte bekannt sein, dass ich kein Versicherungs-Freund bin.
Kommt ja selten vor, aber da muss ich dem Elchsucher Recht geben.
Die aufgezeigten Reparaturen sind nicht wertsteigernd, sondern werterhaltend.
Angenommen ein 99 er A4 mit guter Ausstattung in komplett verkehrstüchtigem Zustand ist z.B. 3000 EUR wert, dann wäre er eben mit defektem Kat, Getriebeschaden und kaputter Lenkung nur noch 300 Eur wert.
Allenfalls die Gasanlage könnte wertsteigernd sein.
Hallo,
Versuch macht klug, also unbedingt alle Reparaturrechnungen dem Gutachter aushändigen.
Hier liegt sicherlich ein Sonderfall vor, allerdings würde ich nicht erwarten, daß die Investitionen in vollem Umfang einfließen.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Also nach meinem Verständnis sind Reparaturen werterhaltend und nicht wertsteigernd. Von daher wüsste ich nicht was man da anrechnen sollte?
Ist es denn nicht so, dass ein Fahrzeug mit - sagen wir mal - 200.000 km auf dem Tacho mit Tauschmotor und -getriebe sowie überholter Bremsanlage einen höheren Wert hat als mit klackernder Kurbelwelle, hakelndem Getriebe und Bremsscheiben auf dem letzten Mikrometer?
Elchsucher hat schon recht, mit dem was er meint.
Es gibt halt eine Schwacke Liste, in der ein Auto mit dem Zeitwert bemessen wird.
Dabei geht man davon aus, dass dieses Auto immer nach Serviceplan gepflegt wurde.
Wenn also alle Reparaturen ordnungsgemäßg gemacht wurden, dann hat das Fahrzeug den normalen Zeitwert. Aber auch keinen höheren.
Schlechter kann der natürlich bei schlechter Pflege werden.
Aber nur weil man in ein 14 Jahre altes Auto mit 300 TKM noch 13 TEUR reinsteckt, so wird das Fahrzeug trotzdem nicht noch mehr Wert, als was Schwacke sagt.
Gut, es ist ein S8 und ich habe keine Ahnung, welchen Zeitwert die Teile haben.
Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll war, in so ein altes Auto 13 TEUR zu stecken.
Wenn das trotzdem jemand macht, so ist es der Versicherung egal. Die zahlt immer nur bis zum Zeitwert.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Aber nur weil man in ein 14 Jahre altes Auto mit 300 TKM noch 13 TEUR reinsteckt, so wird das Fahrzeug trotzdem nicht noch mehr Wert, als was Schwacke sagt.
Aber vielleicht einiges weniger ohne eine solche Investition?
Ich nehme an, ein SV schaut nicht nur Schwacke an, sondern auch das Auto.
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich in meinem Beispiel die beispielhaften Maßnahmen real wertsteigernd auswirken (natürlich nicht so, dass sie die Investition wettmachen).
Ob 13.000 EUR hier eine sinnvolle Investition waren, ist ja eine andere Frage, die leicht zu beantworten ist (außer von Liebhabern des Objekts - findet man aber nicht immer).
Ich denke, beim Zeitwert gibt es sicherlich eine gewisse Bandbreite, da liegt eine verottete Kiste, die demnächst TÜV-fällig ist am unteren Ende und das hier vorliegende Fahrzeug vermutlich am oberen Ende.
Der Unterschied zwischen den beiden wird aber nur einen Bruchteil der hier genannten 13000€ ausmachen.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ich nehme an, ein SV schaut nicht nur Schwacke an, sondern auch das Auto.
Da geh ich auch von aus. Nur wird es eben so ablaufen, dass er in die Liste schaut, und da steht 5000,- €. Jetzt schaut er auf das Auto.
Fall 1: Motor platt, Getriebe platt, Kupplung durch, usw. Also 5000,- minus 4000,- € weil alles kaputt. Wert also noch 1000,- €
Fall 2: Motor neu, Getriebe top, Kupplung neu, usw. Also 5000,- € minus 0,- € weil alles funktioniert. Wert also noch 5000,- €
Somit ist das Auto aus Fall 2 zwar mehr wert als die Rostlaube aus Fall 1, aber er wird nie mehr wert sein, als ein anderes Auto bei dem auch alles funktioniert, der Motor aber z.B. schon 10 Jahre alt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Kommt ja selten vor, aber da muss ich dem Elchsucher Recht geben.
Keine Angst, im nächsten Thread könnte es schon wieder ganz anders ablaufen
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Elchsucher hat schon recht, mit dem was er meint.
Es gibt halt eine Schwacke Liste, in der ein Auto mit dem Zeitwert bemessen wird.
In die "Schwacke- Liste" haben Sachverständige (auch die der Versicherung) vor 10 Jahren mal geschaut.....
Heute macht man das doch etwas realistischer und Marktbezogener.
Es wird auch nicht der Zeitwert ermittelt, weder in KH noch in Kasko, dass ist nämlich der sogenannte Händlereinkaufswert, sondern der Wiederbeschaffungswert, dass nennst sich auch Händlerverkaufswert.
und wie genau wird der ermittelt?
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
und wie genau wird der ermittelt?
zum Beispiel unter Zuhilfenahme der Gebrauchtfahrzeugbörsen im Internet unter Berücksichtigung (realistischer) Handelspannen und Fahrzeugbewertungsprogrammen, welche auch in den Autohäusen zur Ermittlung der Händler EK und VK- Preise verwendet werden (z.B. Silver DAT).