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Anrecht auf einen freien Fahrzeugparkplatz?

Themenstarteram 30. März 2009 um 12:27

Evtl. ist der Threadtitel unklar, sorry-hier kurz die Frage:

Ich stand gerade mit Frau und neugeborenem Kind auf einem Supermarktparkplatz, einer Freundin meiner Frau sollte unsere "Neue" vorgeführt werden. Damit wir mit dem Kind nicht auf dem Fahrstreifen stehen müssen, standen wir auf einem freien Parkplatz.

Eine Autofahrerin will in den benachtbarten Backshop und möchte den dem Backshop nächstgelegenen Parkplatz "belegen", auf dem wir stehen.

Wir sind dann weggegangen, denn sie hat uns mit ihrem Auto dort ungeduldig weggedrängt, d.h. halb auf den Parkplatz gefahren als wir dort noch standen.

Die Frage die sich mir stellt:

Hat ein Autofahrer überhaupt ein "Anrecht" auf einen als solchen ausgezeichneten Parkplatz, wenn dort "nur" Fußgänger stehen?

Zumal der Supermarkt-Parkplatz insgesamt nur halb belegt war, d.h. dutzende Parkplätze waren frei, es war speziell der dem Backshop nächstgelegene Parkplatz den die Autofahrerin unbedingt haben wollte um nicht 2,5 m weiter laufen zu müssen (der Parkplatz neben uns, der daneben und die nächsten 10 Parkplätze daneben waren ebenso frei)!

Ich habe mich sehr geärgert, zumal ich selbst Fußgängern und insbesondere solchen mit Kindern und Kinderwagen gegenüber immer eine Extraportion Rücksicht an den Tag lege...

Beste Antwort im Thema

Eine Gegenfrage: Muss man denn als Fußgänger unbedingt den freien Parkplatz blockieren? Man hätte sich ja auch 2m weiter hinstellen können und die ganze Konfliktsituation wäre nicht entstanden.

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Eine Gegenfrage: Muss man denn als Fußgänger unbedingt den freien Parkplatz blockieren? Man hätte sich ja auch 2m weiter hinstellen können und die ganze Konfliktsituation wäre nicht entstanden.

Ein PARKPLATZ ist, wie der Name schon sagt, ein PARKPLATZ und keine Versammlungsstätte. Ansonsten hat Ping Pong Paul schon alles gesagt.

Hhhhmmm, anrecht auf einen Parkplatz? Ich kann's mir kaum vorstellen. Ich vermute es ging eher um das typische Autofahrer Problem. "Ich hab Recht und DU NICHT!" Damit meine ich nicht Dich oder Deine Familie, sondern die Back-Parkerin.

Wie hat sie denn daraufhingewiesen, dass sie da hin will? Gab es vielleicht einen Grund, warum sie evtl. nicht sonderlich gut gehen kann?

Sie hätte ja freundlich fragen können, ob sie da hin darf. Es scheint sie wollte aus "Prinzip" sich die zwei Meter gehen sparen.

Aber so?.....

PS: Ich hatte mal auf Vox gesehen, dass ein blockieren von Parkplätzen nicht erlaubt ist (also freihalten für jemanden anderes, der noch nicht da ist). Wer zuerst da ist, parkt zuerst. Bzw. wer zuerst anzeigt, dass er da rein will.

am 30. März 2009 um 12:47

Geht es hier um einen speziell ausgeschilderten Mutter + Kind Parkplatz oder einen ganz normalen Parkplatz?

Themenstarteram 30. März 2009 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Eine Gegenfrage: Muss man denn als Fußgänger unbedingt den freien Parkplatz blockieren? Man hätte sich ja auch 2m weiter hinstellen können und die ganze Konfliktsituation wäre nicht entstanden.

Wie gesagt, dann hätte ich auf dem Fahrweg gestanden, diesen verengt und dabei mein Kind gefährdet.

Was hättest DU getan?:confused:

 

(Naja, ehrlich gesagt: wir sind dann ein paar Parkplätze weiter gegangen, die waren, wie gesagt, alle frei...)

Trotzdem habe ich mich geärgert, dass sie dort auf den Parkplatz fahren muss, wo ich mit dem Kinderwagen stehe...)

Themenstarteram 30. März 2009 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Geht es hier um einen speziell ausgeschilderten Mutter + Kind Parkplatz oder einen ganz normalen Parkplatz?

Es ging um einen ganz normalen Parkplatz vor einer Supermarkt-Drogerie-Friseur-Backshop-Kombination.

Besonders als "Mutter-Kind-Parkplätze" ausgezeichnete Parkplätze gibt es dort nicht. Im Prinzip ist das eine Fläche 1/2 Fußballfeld, mit einigen Blumenbeeten dazwischen, gepflastert und Stellflächen durch gestrichelte Linien aus helleren Pflastersteinen markiert, auch ohne spezielle Fußgängerwege (ein kleiner Dorf-Parkplatz eben).

Mich interessiert vor allem, ob die (übrigens recht junge und durchaus bewegliche Frau) ein Anrecht auf diesen Parkplatz hatte, uns also überhaupt dort wegdrängen durfte. Ich ärgere mich über mich, dass ich dort weggegangen bin. Ich hätte stehen bleiben müssen, aber meine Frau und ihre Freundin sind ganz schnell weggegangen, einige Parkplätze weiter. Dann hätte ich dort trotzig wie ein kleiner Junge der glaubt im Recht zu sein alleine gestanden. Frauen sind halt doch meistens die vernünftigeren Wesen:rolleyes:

Ganz einfach, das große Treffen da abhalten wo keiner gestört wird. Frage mich nur, wie deine Reaktion gewesen wäre, wenn das umgekehrt passiert wäre...... Allerdings ist " wegdrängen " in diesem Falle auch nicht gestattet. Offenbar sind da die richtigen aufeinander getroffen. :D

Themenstarteram 30. März 2009 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ganz einfach, das große Treffen da abhalten wo keiner gestört wird. Frage mich nur, wie deine Reaktion gewesen wäre, wenn das umgekehrt passiert wäre......

Grundsätzlich stimme ich dir da zu, aber wie geschildert gibt es dort keinen Fußgängerbereich.

Wenn ich im Auto gesessen hätte?

Dann kannst Du drauf wetten, dass ich ganz unaufgeregt 2m weiter geparkt hätte (und das habe ich auch schon häufig dort so getan. Wie gesagt, Dorfparkplatz...).

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Offenbar sind da die richtigen aufeinander getroffen.

Naja, es ist ja nicht zu einer Konfrontation gekommen. Ich habe mich lediglich darüber geärgert, von einem Autofahrer dort weggedrängt zu werden, wo ich mit Frau, neugeborenem Kind und einer Bekannten stehe, weil diese auf ihr Recht(?) pocht um 2,5m weniger zu fuß gehen zu müssen.

Die Frage ist bloß: Ist es ihr Recht, oder nicht?

am 30. März 2009 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Geht es hier um einen speziell ausgeschilderten Mutter + Kind Parkplatz oder einen ganz normalen Parkplatz?

Das tut überhaupt nichts zur Sache !

 

1. §12 Abs. 5 besagt klar :

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

Im Klartext: Wenn dort eine Parklücke nicht durch ein KFZ belegt ist und sich auch keiner anschickt dort vor der "Back-Tante" hinein zu fahren, dann hat sie sehr wohl das Recht genau diesen Parkplatz zu nutzen, den der TE unrechtmäßig blockiert.

Ob nun aber wirklich ein Sinn darin besteht, da ja daneben auch noch andere Parkplätze frei gewesen sein sollen, lassen wir mal dahingestellt....

 

2. Mutter&Kind-Parkplätze gibt es nicht:

Da ein Jurist aus Bayern sich durch den Schriftzug "Mutter & Kind-Parkplatz" auf einem Supermarktparkplatz diskriminiert fühlte und gegen die Supermarktkette klagte - und auch gewann ! ! !

Denn 1994 wurde das "Gesetz zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern" geschaffen- welches eine Diskriminierung jeglichen Geschlechts unterbindet.

Dies war hier eindeutig der Fall und der Jurist bekam sogar Schmerzensgeld zugesprochen :D

Seit dem heißen diese Parkplätze "Eltern & Kind-Parkplätze" - wogegen nun aber auch schon ein Prozess läuft, weil sich eine "Tante" diskriminiert fühlte, dort nicht mit ihrem Neffen parken zu dürfen.....

 

Juristisch gesehen besteht aber keinerlei Anrecht bestimmter Personengruppen auf einen (aktuell noch) "Eltern & Kind-Parklatz". Diese gibt es laut StVO nicht und sind ein reiner freundlich gemeinter Servive der entsprechenden Grundstückseigentümer oder Pächter....

Original geschrieben von bauklo

Zitat:

Mich interessiert vor allem, ob die (übrigens recht junge und durchaus bewegliche Frau) ein Anrecht auf diesen Parkplatz hatte, uns also überhaupt dort wegdrängen durfte. Ich ärgere mich über mich, dass ich dort weggegangen bin. Ich hätte stehen bleiben müssen, aber meine Frau und ihre Freundin sind ganz schnell weggegangen, einige Parkplätze weiter. Dann hätte ich dort trotzig wie ein kleiner Junge der glaubt im Recht zu sein alleine gestanden. Frauen sind halt doch meistens die vernünftigeren Wesen:rolleyes:

Auf Parkplätzen parkt man Autos, keine Kinderwagen oder Menschen. Allein die Frage, ob ein Autofahrer Anrecht auf Nutzung eines öffentlichen, freien Parkplatzes hat, find ich ziemlich dämlich. Ob die Autofahrerin jung und beweglich ist tut mal garnichts zur Sache, genausowenig ob die "blockierenden" Passanten ein kleines Kind dabei haben. Wenn man als Passant so beweglich ist, dass man einen Parkplatz blockieren kann, dann ist man auch beweglich genug, sich einen Platz zu suchen, an dem man nicht im Weg rumsteht.

Außer den Parkplätzen war weit und breit nirgends Platz, man hätte sich mitten auf die Straße stellen müssen, ist klar ... Mir kommen echt die Tränen, was unterstehen sich diese bösen Autofahrer nur.

Zitat:

2. Mutter&Kind-Parkplätze gibt es nicht:Da ein Jurist aus Bayern sich durch den Schriftzug "Mutter & Kind-Parkplatz" auf einem Supermarktparkplatz diskriminiert fühlte und gegen die Supermarktkette klagte - und auch gewann ! ! !

Denn 1994 wurde das "Gesetz zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern" geschaffen- welches eine Diskriminierung jeglichen Geschlechts unterbindet.

Dies war hier eindeutig der Fall und der Jurist bekam sogar Schmerzensgeld zugesprochen :D

Seit dem heißen diese Parkplätze "Eltern & Kind-Parkplätze" - wogegen nun aber auch schon ein Prozess läuft, weil sich eine "Tante" diskriminiert fühlte, dort nicht mit ihrem Neffen parken zu dürfen.....

 

Juristisch gesehen besteht aber keinerlei Anrecht bestimmter Personengruppen auf einen (aktuell noch) "Eltern & Kind-Parklatz". Diese gibt es laut StVO nicht und sind ein reiner freundlich gemeinter Servive der entsprechenden Grundstückseigentümer oder Pächter....

... auf denen ich nicht parke wenn was anderes frei ist. wenn nix anderes frei is stell ich mich da auch drauf. soviel zur gleichstellung ... eieiei

 

in parkhäusern find ichs ja ok, aber nicht auf supermarktplätzen frisör etc.

 

generell hab ich ein "recht" drauf einen parkplatz zu nutzen trotz das da personen stehen.. oder parken die da auch? *grübel*

 

aber allein des friedens willen, bzw. um unnötigenärger zu machen park ich eben dann wo es frei is...

am 30. März 2009 um 14:20

Hallo,

wer einen Fahrer bewußt daran hindert, einen freien Parkplatz zu benutzen, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.

Grüße von N.N.

am 30. März 2009 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von nn6591

Hallo,

 

wer einen Fahrer bewußt daran hindert, einen freien Parkplatz zu benutzen, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.

 

Grüße von N.N.

Ja und nein !

In dem er dort nur steht, begeht er noch keinerlei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Selbst wenn er - trotz Aufforderung eines Verkehrsteilnehmers durch Hupe oder Lichthupe - den Platz nicht frei gibt und unbekümmert dort stehen bleibt, ist es immer noch eine Ordnungswidrigkeit.

Erst wenn er reagiert und dem Fahrzeugführer eindeutig klar macht, dass er den Parkplatz nicht für ihn räumen wird begeht er den Straftatbestand einer Nötigung !

Denn für eine Nötigung muss ihm der Vorsatz nachgewisen werden ! ! !

 

Dafür bekommt er dann auch mächtig Ärger - sofern der Autofahrer genügend glaubwürdige Zeugen bringt...

Zitat:

Original geschrieben von bauklo

 

Wie gesagt, dann hätte ich auf dem Fahrweg gestanden, diesen verengt und dabei mein Kind gefährdet.

Was hättest DU getan?:confused:

Zitat:

Original geschrieben von bauklo

Zumal der Supermarkt-Parkplatz insgesamt nur halb belegt war, d.h. dutzende Parkplätze waren frei

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