- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 6
- Ansprechpartner/Kontakt für Wandlung in WOB
Ansprechpartner/Kontakt für Wandlung in WOB
Hallo, hat jemand eine Adresse bzw. den richtigen Ansprechpartner für eine Wandlung in WOB?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von solberg
Hallo, hat jemand eine Adresse bzw. den richtigen Ansprechpartner für eine Wandlung in WOB?
.
Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist der
Verkäufer (Händler) zuständig !
E.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von solberg
Hallo, hat jemand eine Adresse bzw. den richtigen Ansprechpartner für eine Wandlung in WOB?
.
Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist der
Verkäufer (Händler) zuständig !
E.
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist der
Verkäufer (Händler) zuständig !
Was mich hier mal grundsätzlich interessieren würde ist, wie das ist, wenn man die Für die Wandlung relevanten Mängel bei einem anderem VW-Vertragshändler erfolglos reparieren hat lassen. Das wäre dann ja i.d.R. bei einem Kauf über Vermittler der Fall, wo der Händler, mit dem man den Vertrag hat mehrere hundert km weit weg sein kann.
Ich meine hier auch öfters gelesen zu haben, dass VW der Wandlung zustimmen muss, auch wenn juristisch der Händler bei dem man gekauft hat der erste Ansprechpartner ist.
In meinem Fall ist mein Händler kurz nach Auslieferung meines Fahrzeuges in die Insolvenz gegangen.
Kann ich in diesem Fall eine Wandlung direkt über den Hersteller durchführen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
Moin!
ich weiß ja nicht, wie das bei Privatkunden ist, aber bei uns als Firmenkunde kommt sowohl die Auftragsbestätigung als auch die Rechnung direkt von der Volkswagen AG, zwar über den ausführenden Händler, aber eben ausgestellt vom Hersteller.
Der Händler ist dabei nur Absatzmittler, Vertragspartner ist aber die Volkswagen AG. Sollte bei Privatkunden aber genauso sein.
Insoweit ist es ja auch die Volkswagen AG, die in der Gewährleistungspflicht ist und im Falle eines Falles die Rückabwicklung gewähren muss, auch hier ist der ausführende Händler von Zustimmung oder Ablehnung des Herstellers abhängig.
Von daher ist die Insolvenz des Händlers da kein Problem.
Gruß
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von carlos_1
Kann ich in diesem Fall eine Wandlung direkt über den Hersteller durchführen?
Nein, wie oben schon gesagt: Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Der Hersteller hat rein formal damit nichts zu tun. (Kann natürlich sein, dass er in diesem Fall aus Kulanz irgendein Angebot macht.)
@Holsteiner72: Bei Privatkunden dürfte es generell so sein, dass die Kaufverträge mit den Händlern vor Ort geschlossen werden, nicht mit der Volkswagen AG. Bei mir war es so.
Moin!
Zitat:
Nein, wie oben schon gesagt: Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Der Hersteller hat rein formal damit nichts zu tun. (Kann natürlich sein, dass er in diesem Fall aus Kulanz irgendein Angebot macht.)
@Holsteiner72: Bei Privatkunden dürfte es generell so sein, dass die Kaufverträge mit den Händlern vor Ort geschlossen werden, nicht mit der Volkswagen AG. Bei mir war es so.
diese Auffassung teile ich nicht.
Zwei Indizien, die für meine Ansicht sprechen:
- beim Händler wird nur eine verbindliche Bestellung unterschrieben, der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zustande, und diese wird von der Volkswagen AG erstellt und nicht vom Händler
- bei Garantiefällen ist es auch so, dass der Händler zwar die Garantiearbeiten ausführt, aber erst nach Genehmigung durch den Hersteller, und er bekommt diese Aufwendungen dann auch erstattet. Das muss dann ja auch nicht der verkaufende Händler sein, das kann jeder Händler sein. Nun sind Garantie und Gewährleistung zwar rechtlich zwei unterschiedliche Dinge, liegen hier aber recht nah beieinander und das zeigt, dass es eben der Hersteller ist, der in der Gewährleistungspflicht ist und nicht der Händler.
Und die Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufgrund von Mängeln ist ja nichts weiteres als die Ultima Ratio der Gewährleistungspflicht.
Man muss sich denke ich gedanklich davon verabschieden, dass der Händler der Verkäufer ist, mit dem man einen Vertrag schliesst. Man hat zwar nur mit diesem Händler zu tun, aber dieser tritt letztlich nur als Absatzmittler auf.
Gruß
Stefan
Hi, weswegen willst du deinen Golf VI wandeln?
bin auch dabei meinen GOlf zu wandeln. Bisher dauert es schon über 3 Monate. Gut das ich nen 2. Wagen hab, den GOlf TSI lass ich auf der Straße verrotten.
Hab VW WOB unter 0800-volkswagen angerufen weil es einen unverschämtheit ist das einige Mängel auch beim 4. Nachbesserungsversuch noch nicht behoben wurden. VW Wob meinte das die sich da nicht einmischen können weil alles über Anwälte läuft.
Wasfür einen Golf fährst du?
Bei gewerblichen Kauf oder Kauf mit Sonderrabatten kommt die Rechnung direkt von VW.Der Händler bekommt nur eine Vermittlungsgebühr.Auftragsbestätigung kommt von VW.
Bei Privatkunden kommen die Rechnung und Auftragsbestätigung kommt vom Händler
Demnach müsste bei Privatkunden der Händler,bei gewerblichen und Kunden mit Sonderrabatten VW Ansprechpartner sein
Was ist denn bei dir kaputt, Berlinboi?
Zitat:
Original geschrieben von GTI-Holdi
Was ist denn bei dir kaputt, Berlinboi?
der Verbrauch liegt bei 10,2 l statt 6,2l, die scheiben beschlagen ständig - auch bei eingeschalteter Klima, die Klima stinkt und die Einparkhilfe übersieht Gegenstände die bis 50cm hoch sind!
Seit dem tollen Sorftware-Update, das für eine konstante DRehzahl im Stand sorgt, haben die Fahrleistungen stark nachgelassen und der Verbrauch extrem zugenommen
Oha, das hört sich ja super an... Welche Motorisierung hast du?
So einen hohen Verbrauch hat noch nichtmal mein alter Hobel... Aber da steckt man ja nicht drin...
hab den 1.4 tsi mit 122ps. Wenn du 200 mit dem Wagen fährst oder schneller kannst du zusehen wie der Tank leer wird.
Vor dem Software-Update klang er wie ein Alfa und jetzt wie ein Mercedes. Das Update kann man nicht mehr rückgängig machen. Ansonsten klappert der Wagen im Innenraum und knistert, der Motor erreicht selbst nach 20km fahrt nicht die Betriebstemperatur und im Innenraum wird es nie warm... fahr seit Monaten mit meinem 2. Wagen. Der Golf springt jetzt auch nicht mehr an weil die Batterie leer ist.
Ich werd NIE WIEDER einen VW kaufen!
Zitat:
Nein, wie oben schon gesagt: Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Der Hersteller hat rein formal damit nichts zu tun. (Kann natürlich sein, dass er in diesem Fall aus Kulanz irgendein Angebot macht.)
@Holsteiner72: Bei Privatkunden dürfte es generell so sein, dass die Kaufverträge mit den Händlern vor Ort geschlossen werden, nicht mit der Volkswagen AG. Bei mir war es so.</blockquote>
diese Auffassung teile ich nicht.
Man muss sich denke ich gedanklich davon verabschieden, dass der Händler der Verkäufer ist, mit dem man einen Vertrag schliesst. Man hat zwar nur mit diesem Händler zu tun, aber dieser tritt letztlich nur als Absatzmittler auf.
Gruß
Stefan
Vertragspartner ist das Autohaus. Mit diesem wurde der Kaufvertrag ausgehandelt und mit diesem erfolgt auch die Abwicklung des Vertrages (Abnahme, Kaufpreiszahlung, ggfs. Sachmängelhftung und auch Rückabwicklung). Einschaltung des Werkes erfolgt durch Händler, um sich abzusichern. Dies ist allein Sache des Händlers, weshalb er auch keine Details über seine Absprache mit dem Werk dem Käufer mitteilt.
O.
Oh man!! Das ist hart!! Ich glaube, den Astra werde ich doch behalten, der hat mich noch nie im Stich gelassen und ist immer sofort angesprungen.(Toi,toi,toi) Verbrauch ist bei vernünftiger Fahrweise nicht höher als 7 Liter. Tolles Teil, auch wenn der 17 ist!!!
Kann ja wohl nicht wahr sein, dass VW da solche Probleme hat.
Wir bzw. meine Eltern fahren seit Jahr und Tag VW, und hatten noch nie Probleme mit einem davon! (Bis auf Klappergeräusche im VW Touran im Armaturenbrett).