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Anspruch auf Gutachten?
Hallo!
Folgendes:
Mir hat einer mein parkendes Möp angefahren, sodaß es umgefallen ist. Er hat sich auch gemeldet und ist bekannt. So, bei Abholung des Möps durch BMW schaute der BMW-Mann das möp an und meinte, daß er die Rechnung auf etwa 1200 Euro schätzt. Er hat auch gemeint, daß ein Gutachter den Schaden wegen der Versicherung des Unfallgegners beurteilen sollte.
So, nun möchte aber der Verursacher den Schaden ohne Versicherung regeln. Daher, um die Kosten niedrig zu halten, möchte er, daß ich von einem Gutachter absehe. Also Werkstatt richtet, er zahlt.
Auch ich will die Kosten ned unnötig in die Höhe treiben, will einfach nur, daß mei Möp wieder heil ist.
Nun meine Frage:
Können mir Nachteile entstehen, wenn ich keinen Gutachter einschalte?
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13 Antworten
Mein guter Rat: Lass dich besser nicht auf dieses Spiel ein.
Nutz deinen Direktanspruch gegenüber der Versicherung, der Verursacher hat die Möglichkeit, den Schaden an die Gesellschaft zurückzuzahlen, um den Vertrag wieder schadenfrei zu stellen.
Eine private Einigung in dieser Größenordnung geht fast immer schief. Mal angenommen, du verlässt dich auf seine Beteuerungen und lässt das Möp (Moped oder was??) reparieren. Der Auiftraggeber bist also du und die Werkstatt wird sich wegen der Rechnungsbegleichung natürlich an dich halten. Tja, wenn dann der Verursacher nicht zahlen möchte, hast du ein Problem. Natürlich kannst du auch zu diesem Zeitpunkt noch den Schaden der Versicherung melden, allerdings trägst du auch die Beweislast. Da der Schaden dann schon repariert ist, wird´s dünn.
Eine unverbindliche Aussage über 1200 Euro heißt ja auch nicht, dass der Rechnugnsbetrag auch 1200 Euro ist. Dann geht die Streiterei erstmal los...
Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, dass es sich hier um ein Moped handelt, kann es durchaus sein, dass Totalschaden eingetreten ist. Dann gibt´s ohnehin keine Reparatur sondern nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser wird vom SV festgestellt.
Danke schon mal für die Antwort.
Es handelt sich um das Motorrad in meiner Signatur. Sorry für die verwirrende Ausdrucksweise
Wenn ohne Versicherung, dann würde ich es so machen, daß der Reparaturauftrag im Namen des Verursachers aufgenommen wird (per Vollmacht oder Übernameerklärung seitens des Verursachers) und er somit auch gleich die Rechnung bekommt. Denn ich werde auf keinen Fall in Vorleistung treten!
Den Vorschlag, wie du beschrieben hast, daß er den Schaden der Vers. zurückzahlt, wollte er ned. Auch will er wahrscheinlcih aus dem Grund gleich zahlen, weil wenn es über die Versicherung geht, würde ein Gutachter den Schaden aufnehmen. Die Gutachterkosten müßte er dann ja seiner Versicherung auch erstatten, und eben diese kosten will er halt sparen. Der Gutachter wird bestimmt auch noch mit 2-300 Euro zu buche schlagen.
Moin,
die Frage ist ob deine Werkstatt auch alle Schäden gefunden hat. 1200 € sind bei einem Motorrad zwar schnell erreicht, aber wer garantiert dir, dass nicht der Rahmen, die Gabelbrücke, die Standrohre oder sonstige Teile (leicht) verzogen sind? Deshalb würde ich das Ganze sofort einem Gutachter präsentieren.
Schau mal hier rein, dort wurde dieses Thema schon einmal durchgesprochen:
Zitat:
unter anderen waren verkleidungshalter unter der verkleidung gerissen, eine felge hatte eine kleine beschädigung und das rückteil des cockpits war ebenfalls abgerissen. also: sehr genau schaun.
Wenn der Händler (bzw. Gutachter) nicht fit ist und das Ganze nur oberflächlich betrachtet hast du das Nachsehen. Deshalb würde ich mich auf diese "Ohne-Versicherung-Regeln"-Sache nicht einlassen - natürlich nur wenn es kein reiner Bagatellschaden ist. Aus Erfahrung weiss ich aber, dass Träger schnell abbrechen bzw. ein Standrohr schnell einen Schlag weg haben kann.
grüße
Servus Christian,
Einerseits sagst du, ich soll zum Gutachter, aber andererseits sagts du auch, wenn der mies is, dann bin i der Depp. Da hab i ja des gleiche Risiko, als wenn gleich die Werkstatt des macht, oder wie? *ratlosschau*
Zum sichtbaren Schaden:
Lenker verbogen,
rechter Schutzbügel (auf den Fotos noch nicht vorhanden) verkratzt
rechtes Spiegelgehäuse verkratzt
Hand- und Fußbremshebel verbogen
Fahrerfußraste rechts abgebrochen
Beifahrerfusraste zerkratzt
Blinkergehäuse hinten rechts defekt
Griffbügel vom Stuffbay rechts defekt
Eine Bagatelle wirds daher ned sein, wie auch scho die grobe Schätzung durch BMW zeigt.
Wenn die Versicherung den SV selbst beauftragt, ist es oftmals ein eigener, angestellter SV. Kosten dafür fallen praktisch nicht an. Außerdem würden Kosten, die die Versicherung "verursacht" ohnehin nicht Bestandteil des zurück zu erstattenden Betrages für den Verursacher sein.
Du kannst ja spaßeshalber mal deine Werkstatt fragen. Ich bezweifle stark, dass sie sich auf das von dir geschilderte Prozedere einlassen würden. Wenn die Versicherung eine Kostenübernahme erteilt, gibt´s keine Probleme. Anders sieht es als Privatperson aus. Aus diesem Grund verfahren Werkstätten in solch einem Fall so, dass das reparierte Fahrzeug erst dann rausgegeben wird, wenn die Zahlung erfolgt. Das könnte in diesem Fall kaum funktionieren. Den Ärger und das Risiko, auf dem Rechnungsbetrag sitzenzubleiben, läge nur bei der Werkstatt.
Servus,
entschuldige, hab mich da unverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass du auf einen fähigen Gutachter achten solltest.
Bei dem Schaden erübrigt sich meiner Meinung nach jede weitere Diskussion. Ich würde das Ganze direkt dem Gutachter vorführen - egal wie der Gegner reagiert. Wenn der Lenker schon nen Schlag weg hat können noch ganz andere Teile beschädigt sein...
Du kommst aus München? Auf die Schnelle hab ich diesen hier gefunden:
http://www.kues-muenchen.de/php/pub/main.php?db_id=303&lang_id=1
Über die Qualität kann ich nichts sagen, zumindest bietet dieser auch eine Rahmenvermessung für Motorräder. Das ist soweit ich weiss nicht immer gegeben.
grüße
Eine Fachwerkstatt ist immer ohne Mitwirkung eines SV in der Lage (Christian R.,Gutachter ist was anderes), einen Unfallschaden fachgerecht zu beseitigen.
Dazu braucht man keinen "fähigen Gutachter", wer ist so etwas und wo kann man ihn finden? Zugelassene Kfz-Sachverständige erstellen Gutachten und dokumentieren damit den Schadenumfang und erstellen inhaltlich auch die Schadenbeseitigungskalkulation.
Repariert, mit allen Konsequenzen was die Gewährleistung und die Haftungsproblematik betrifft, wird das Moped von der BMW Vertragswerkstatt.
Die von traumzauber vorgeschlagene Verfahrensweise ist auch akzeptabel.
Beukeod mit Bikergruß
BMW K 100 RS 16V + BMW R 1200 CL
auch wenn du einen SV deiner Wahl beauftragst, muß der Verursacher diese Kosten nicht an die Vers. zurückbezahlen, wenn er seine Prozente wieder haben will. Nach Tarifbestimmung 16 (zumindest bei meiner Vers., dürfte aber bei allen gleich sein) fallen diese Kosten nicht unter den SFR belastenden Betrag.
Anders ist, wenn er vielleicht seine Prämie nicht bezahlt hat und ihn seine Vers. daher (oder aus einem anderen Grund) in Regreß nehmen will, dann muß er komplett alle Aufwendungen zurückzahlen, auch die von deinem SV.
Danke Jungs (und Mädels??) für die Infos!
Wie traumzauber scho richtig angenommen hat, mag es die Werkstatt nicht, daß Rechnungsschuldner und Motorradeigentümer 2 verschiedene Personen sind.
Daher werde ich auf Herausgabe der Versicherungsdaten des Gegners pochen, damit BMW mit dem Versicherer direkt abrechnen kann.
Einen Gutachter von der Versicherung würde ich nicht akzeptieren. Entweder, da ich noch keine Erfahrung und Berührung mit dieser Berufssparte hatte, würde ich den nehmen, den mir BMW empfiehlt, oder ich würde ADAC fragen, oder dann doch selber einen suchen müssen.
Hinbringen zum Gutachter is eher schlecht, weil ich damit nicht mehr fahren kann. Das Motorrad steht schon bei BMW (Tommy-Wagner in Gräfelfing). Es müßte also der Gutachter zu BMW kommen, oder von diesem abgeholt werden.
Zitat:
Es schrieb hirsetier
Einen Gutachter von der Versicherung würde ich nicht akzeptieren.
Bedauerlicherweise ändert das nichts. Für die Richtigkeit des Gutachten unterschreibt der Kfz-Sachverständige dieses! Die gegnerische Versicherung kann u.U. dieses Gutachten beweisführend verwenden und dann darfst mit einem selbstbeauftragten Gutachten gegebenenfalls in ein Sachverständigenverfahren eintreten.
Guten Morgen,
auch wenn wir dieses Thema bereits ausführlich in anderen Beiträgen ausgelatscht haben:
Sollte die Versicherung selbst einen Gutachten beauftragen, kannst du ihnen das nicht verwehren. Natürlich hast du die freie SV-Wahl. Im besten Fall besichtigen eben zwei SV, kein Problem.
ja, danke, habs kapiert
Hier sind ganz unterschiedliche Problemkreise vorhanden.
Dein Unfallgegner möchte die Kosten gering halten und den Schaden selbst tragen.
Was in der Größenordnung 1.200 EUR kaum noch Sinn macht.
Du möchtest den Schaden vollständig in einer Fachwerkstatt regulieren, keinen Nachteil erleiden und dem Unfallgegener entgegenkommen.
Die Werkstatt möchte eine klare Reparaturvorgabe und keinen Stress mit der Rechnungsbegleichung.
Unerlässlich ist, dass der Unfallgegner die Unfallursache mit Hergang schriftlich einräumt.
So dann dessen schriftliches Einverständnis zur Übernahme der geplanten Reparaturmassnahmen und Kosten.
Vermerk:
Soweit bekannt, versteckte Schäden können nicht ausgeschlossen werden.
Ist ein Rahmenschaden unklar, so sollte dieser vorsorglich vermessen werden, gleiches gilt für die Gabelbrücke.
Schlussendlich:
Es spricht nichts dagegen einen Gutachter zu beauftragen und den Schaden über die gegnerische Versicherung abzuwickeln.
Der Unfallverursacher kann später den Schaden zurückkaufen und verliert so seinen Rabatt nicht.
Er zahlt nur die Reparaturkosten und ggf. den Nutzungsausfall (sofern Du diesen ansetzt).
Seine Versicherung trägt die Gutachterkosten (auch des von Dir bestellten Gutachters) ohne diese beim Rückkauf auf die "Rechnung" zusetzen.