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Anspruch auf Reinigung der Piezo-Elemente beim 170 PS-PD - wie durchsetzen ?

Themenstarteram 6. Februar 2010 um 13:14

Hallo Zusammen,

jetzt hat es offenbar auch mich getroffen: Mein 125kw TDI Variant Baujahr 03/2008, leider noch ohne CR-Motor, ist von der abrufbaren Leistung offenbar stark von der Papierform entfernt.

Das Fahrzeug fahre ich seit 2 Monaten, Laufleistung 63000 Km, mit DSG.

Zuvor hatte ich einen 103kw Passat Variant TDI, allerdings mit Schaltgetriebe. Leistungsmaßig

bemerke ich keinen Unterschied, das DSG kann doch nicht soviel Leistung "fressen" !

Das Fahrzeug wird überwiegend auf Langstrecken bewegt und hin und wieder auch an der Leistungsgrenze. Mein Arbeitskollege mit einem 150PS Zafira Diesel fährt mir davon, mit vermeintlich weniger Leistung und sicherlich größerem cw-Wert.

Mich würde mal interessieren, mit welchem "Abwimmel"-Verhalten seitens des VAG-Händlers zu rechnen ist. Gibt's da Erfahrungen? Auf welcher Seite liegt die Beweislast ?

Sollten im schlimmsten Fall die Kosten für die Ultraschallreinigung der Piezoelemente von mir übernommen werden müssen, mit wieviel hunderten Von Euro darf ich rechnen ?

im voraus vielen Dank für jeden Hinweis !

Beste Antwort im Thema

Abwimmelverhalten? Dein Fahrzeug ist von 03/2008....also Garantie bis 03/2010 oder? Wer wie was was sollte Dich da abwimmeln?

Beweislast? Eine ordentliche Diagnose des :) sollte eine Diskussion über Beweislasten überflüssig machen. Mal abgesehen davon das ein Händler da mit Dir wohl kaum drüber diskutieren wird, ist schliesslich seine Kohle.

Piezo Pumpe Düse Elemente reinigen umfasst....

250 ZE für PD Elemente a+e (umfasst Zylinderkopfdeckel a+e, Zahnriemenschutz a+e und Kipphebelachse a+e)

20 ZE fürs Reinigen der PD Elemente

---------

270 ZE bei nem Stundenverrechnungssatz von roundabout 85€ (Händlerverschieden) ~ 230€

 

~ 230€ Arbeitslohn

~ 200€ Material ( PD Elemente Dichtsatz 4x, Zylinderkopfhaubendichtung, Schrauben für Kipphebelwelle und Elemente sowie Reinigungsflüssigkeit)

 

Rechne pie mal daumen mit 430€

 

Gruss

Steffen

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Abwimmelverhalten? Dein Fahrzeug ist von 03/2008....also Garantie bis 03/2010 oder? Wer wie was was sollte Dich da abwimmeln?

Beweislast? Eine ordentliche Diagnose des :) sollte eine Diskussion über Beweislasten überflüssig machen. Mal abgesehen davon das ein Händler da mit Dir wohl kaum drüber diskutieren wird, ist schliesslich seine Kohle.

Piezo Pumpe Düse Elemente reinigen umfasst....

250 ZE für PD Elemente a+e (umfasst Zylinderkopfdeckel a+e, Zahnriemenschutz a+e und Kipphebelachse a+e)

20 ZE fürs Reinigen der PD Elemente

---------

270 ZE bei nem Stundenverrechnungssatz von roundabout 85€ (Händlerverschieden) ~ 230€

 

~ 230€ Arbeitslohn

~ 200€ Material ( PD Elemente Dichtsatz 4x, Zylinderkopfhaubendichtung, Schrauben für Kipphebelwelle und Elemente sowie Reinigungsflüssigkeit)

 

Rechne pie mal daumen mit 430€

 

Gruss

Steffen

am 8. Februar 2010 um 20:58

hallo,

habe neulich das thema auch beim freundlichen angesprochen. habe nen 2007er modell, baujahr noch 2006. meiner stottert ab-und-an ab 3000 umdrehungen.

der :-) meinte, das ich das komplett selber zahlen müsste, da keine garantie ect. und außerdem werde im internet und anderen medien FALSCH über das thema berichtet. VW zahlt da seiner meinung nach nichts!!!! so der VAG in KArlsruhe!

würde mich jetzt auch interessieren wie hier vorzugehen ist, dann man seine ultraschallreinigung durch vw bezahlt bekommt um wieder mal 3500 umdrehungen fahren zu können.

mir wurde noch gesagt, das erstmal fehlerspeicher ausgelesen wird, aber da steht darüber ja sowieso nichts drin! vermutlich werden sie mir erstmal nen lustmassenmesser, turbolader ect andrehen wollen. bin ich mal gespannt.

Na das leidige Thema wieder :-)

Also es besteht laut meinen Freundlichen kein Anspruch auf die Reinigung der PD Elemente auf Kulanz....

hab bei meinen MJ 2007 3c es vor einem Monat machen lassen, habe es aber über die Gebrauchtwagen Garantie machen lassen.

Es gibt einfach keine Handhabe gegenüber den Händlern, das die Reinigung der Piezo Elemente auf Kulanz geschieht.

Aber solange du Garantie hast....dürfte es bei weitem kein Problem darstellen.

Zum Thema Leistung: Nach der Reinigung sind spielerisch 220 drin (mehr konnt ich nocht nicht testen da ich Winterbereifung habe bis 210 kmh), Motor läuft ruhiger.

Grüsse aus Stralsund

Anspruch auf Kulanz besteht generell nicht. Kulanz ist eine FREIWILLIGE Leistung, die auch nicht einklagbar ist.

Was noch helfen KANN ist eine Kontqaktaufnahme über die Kundenbetreuungshotline von VW.

Der TE ist noch innerhalb der Garantie und offenbar innerhalb von 2 Monaten nach Kauf (?). Hier sollte - falls tatsächlich Minderleistung festgestellt wird - die Haftung bei Sachmängeln greifen. Der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand. Aufgrund der bekannten Thematik und der Tatsache, dass es keine dauernde Abhilfe gibt würde ich versuchen eine Wandlung durchzusetzen. Dafür wirds wohl am Besten 'nen Anwalt und eine RSV brauchen - vor allem wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt.

Es wäre interessant zu wissen, ob in der Rep. Historie dieses Thema bereits behandelt wurde, dann hätte der Händler den Wagen wissentlich mit diesem Mangel verkauft. (Meine Meinung).

Hallo TE,

ganz einfach einen RA nehmen und klagen.

Der berät dich dann schon, wie die Rechtslage ist.

Soweit ich das beurteilen kann bist du im Recht.

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo

Hallo TE,

ganz einfach einen RA nehmen und klagen.

Der berät dich dann schon, wie die Rechtslage ist.

Soweit ich das beurteilen kann bist du im Recht.

Grüße VC

So ein Schmarrn.

Wie wäre es denn, erstmal mit dem Händler selber zu reden ?

RA kommt in der Kette immer erst ganz weit hinten...

Zitat:

Original geschrieben von kaburs

Zitat:

Original geschrieben von vectracarlo

Hallo TE,

 

ganz einfach einen RA nehmen und klagen.

Der berät dich dann schon, wie die Rechtslage ist.

Soweit ich das beurteilen kann bist du im Recht.

 

Grüße VC

So ein Schmarrn.

Wie wäre es denn, erstmal mit dem Händler selber zu reden ?

RA kommt in der Kette immer erst ganz weit hinten...

vollkommen richtig...mit RA drohen bringt meistens garnichts. vorallen tun es soviele, daß das sowieso keiner mehr ernst nimmt...gibt nur miese stimmung zwischen händler/werstatt udn dem kunden...und man erreicht noch weniger.

 

wie sagt man: hunde die bellen, beissen nicht!

Hallo Leute,

was heißt hier "So ein Schmarrn" ?

Natürlich beauftragt man erst dann einen RA wenn der Händler seinen Pflichten nicht nachkommen will, nach mehrfachen freundlichen Gesprächen.

Als ich noch VW gefahren habe, war dies leider einmal so.

Der wollte mich veerarschen und hat dann vom Richter eine volle Breitseite bekommen. Alles ganz normal.

Im übrigen habe ich seltsamerweise viele VW Händler kennenlernen müssen die nur an meinem Besten interessiert waren: An meiner Kohle!!

Das die dafür auch saubere korrekte Arbeit abliefern sollten:

Falsch gedacht!!

Also, immer mal halblang mit den starken Sprüchen....

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

Zitat:

Original geschrieben von kaburs

 

So ein Schmarrn.

Wie wäre es denn, erstmal mit dem Händler selber zu reden ?

RA kommt in der Kette immer erst ganz weit hinten...

vollkommen richtig...mit RA drohen bringt meistens garnichts. vorallen tun es soviele, daß das sowieso keiner mehr ernst nimmt...gibt nur miese stimmung zwischen händler/werstatt udn dem kunden...und man erreicht noch weniger.

wie sagt man: hunde die bellen, beissen nicht!

Hallo,

wenn du bellst und nicht beißt ist das dein Problem, ich belle nicht, ich beiße sofort, wenn mich einer verarschen will...

:-)

Grüße VC

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

Zitat:

Original geschrieben von kaburs

 

So ein Schmarrn.

Wie wäre es denn, erstmal mit dem Händler selber zu reden ?

RA kommt in der Kette immer erst ganz weit hinten...

vollkommen richtig...mit RA drohen bringt meistens garnichts. vorallen tun es soviele, daß das sowieso keiner mehr ernst nimmt...gibt nur miese stimmung zwischen händler/werstatt udn dem kunden...und man erreicht noch weniger.

wie sagt man: hunde die bellen, beissen nicht!

Es wurde ja geraten, einen RA zu nehmen, nicht damit zu drohen. Wenn eine RSV vorhanden ist, ist dies kein Fehler, da der Händler den Wagen sicherlich nicht freiwillig zurücknehmen wird und wenn dann nicht unbedingt zu den für den Käufer günstigen Konditionen. Zudem kann einem der Rechtsanwalt - noch bevor der Händler überhaupt von ihm was mitbekommt eine entsprechende Beratung über die Rechtslage, die Chancen usw. mitgeben, so dass man für ein Gespräch mit dem Händler entsprechend vorbereitet ist und nicht alles glaubt oder glauben muss, was einem dieser versucht weiss zu machen.

Dass es beim 170PS PDE - sofern er betroffen ist - keine bleibende Abhilfe für das Problem der zurückgehenden Leistung durch verkokte PDEs gibt dürfte sich rumgesprochen haben.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6

 

vollkommen richtig...mit RA drohen bringt meistens garnichts. vorallen tun es soviele, daß das sowieso keiner mehr ernst nimmt...gibt nur miese stimmung zwischen händler/werstatt udn dem kunden...und man erreicht noch weniger.

wie sagt man: hunde die bellen, beissen nicht!

Es wurde ja geraten, einen RA zu nehmen, nicht damit zu drohen. Wenn eine RSV vorhanden ist, ist dies kein Fehler, da der Händler den Wagen sicherlich nicht freiwillig zurücknehmen wird und wenn dann nicht unbedingt zu den für den Käufer günstigen Konditionen. Zudem kann einem der Rechtsanwalt - noch bevor der Händler überhaupt von ihm was mitbekommt eine entsprechende Beratung über die Rechtslage, die Chancen usw. mitgeben, so dass man für ein Gespräch mit dem Händler entsprechend vorbereitet ist und nicht alles glaubt oder glauben muss, was einem dieser versucht weiss zu machen.

Dass es beim 170PS PDE - sofern er betroffen ist - keine bleibende Abhilfe für das Problem der zurückgehenden Leistung durch verkokte PDEs gibt dürfte sich rumgesprochen haben.

Hallo,

perfekt formuliert, genau so siehts aus.

Ich wünsche dem TE auf jeden Fall gutes Gelingen.

Grüße VC

Hallo,

wie würde ich jetzt reagieren, wenn das bei mir aufteten würde:

Ich würde zuerst mit dem Händler reden. Wenn tatsächlich ein Leistungsverlust nachweisbar wäre, dann gäbe es für mich nur diese Vorgehensweise, wenn ich das Auto über die Garantiezeit hinaus fahren würde: Von VW eine Zusage einfordern, in der die kostenfreie Reinigung der PD-Elemente auch nach Ablauf der Garantie bestätigt wird. Wenn VW das nicht macht, dann würde ich sofort wandeln.

Ich z.B. fahre zwar nur den 140er, aber auch mit den Piezo-Elementen, mit denen es ja auch ab und zu Probleme gibt. Da ich das Auto aber nach Ablauf der Anschlußgarantie zurückgebe, interessiert es mich eigentlich nicht, ob es noch Probleme gibt oder nicht.

Gruß Axel

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 12:01

Zunächst mal vielen Dank für die Reaktionen,

ich war in den letzten Tagen wieder fast 2000km auf deutschen Autobahnen unterwegs

und habe noch folgende Erfahrung gemacht: Der sechste Gang des DSG präsentiert sich bei

mir mit Schongang-Charakter. Auf gerader Strecke (fast ohne Wind) ist bei meinem

Drehzahlmesser bei ca. 3900 U/min Schluß, nicht wegen irgendeiner Drehzahlbegrenzung -

mehr ist einfach nicht. Nur bei starkem Gefälle gehts schon mal bis 4100 U/min.

Ich hoffe, dies nicht der Standard beim 170PS TDI Variant.

By the way: Bei diesen Tests durfte ich mir mal wieder die Rücklichter eines 140 PS TDI

Golf-V-Varaints zeigen lassen

Um mit besseren Argumenten beim VAG-Händler aufzukreuzen, würde ich das Auto am

liebsten auf einen Leistungsprüfstand stellen lassen, um dann mit entsprechend zertifizierten

Messergebnissen überzeugen zu können.

Hat dies schon mal jemand gemacht ?

Zitat:

Original geschrieben von Risotto

....

Um mit besseren Argumenten beim VAG-Händler aufzukreuzen, würde ich das Auto am

liebsten auf einen Leistungsprüfstand stellen lassen, um dann mit entsprechend zertifizierten

Messergebnissen überzeugen zu können.

Hat dies schon mal jemand gemacht ?

Das haben schon einpaar gemacht, die Leistung war immer im Toleranzbereich, die Höchstgeschwindigkeit wurde aber trotzdem nie erreicht. Du kannst im Prinzip nur in diese Richtung gehen: Nichterreichen der zugesicherten Eigenschaften, also der Höchstgeschwindigkeit. Wie groß hier die Abweichung sein darf, kann ich aber nicht sagen.

Gruß Axel

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