Anspruch nach Unfall Lackieren.
Hallo Leute,
ich habe meinen kleinen S210 zur Klimareparatur zum Boschdienst gebracht.
Nun, ein Angestellter hat nach erfolgreicher Reparatur eine Probefahrt gemacht, und musste Prompt in eine Hecke ausweichen, weil angeblich jemand ihm die Vorfahrt genommen hat.
Schuldfrage sei angeblich geklärt, ich müsse mich um nichtts kümmern heisst es.
Ein Gutachter soll zum Lackierthermin angeblich kommen.
Betroffen ist die Motorhaube, Stoßstange, Fahrertür, Kotflügel.
Diese Sachen sollen nun neu lackiert werden.
Meine Angst ist, das man nacher starke Farbdifferenzen von neu zu alt sieht...kann man verlangen das die Beifahrerseite mitlackiert wird??
Ist es so, das ich als Halter des KFZ nichts damit zu habe?
Kommt mir seltsam alles vor, ich hoffe ihr könnt mich etwas aufklären.
KFZ S210 Bj,98 195.000 km Farbe Smaragtschwarzmetall.
Gruss
Gerald
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14 Antworten
hallo
aslo meiner hat die gleiche farbe, jedoch bj2002.
hatte vor einem monat einen wildunfall:
motorhaube, stoßstange und kotflügel links neu.
man sieht fast keinen unterschied (nur wenn mans weiß) zum alten lack und ich denke dass man durch eine politur auch die letzten differenzen wegbekommt.
mit einem gerät wird man allerdings die lackierung immer messen können.
Hallo Optron,
ich glaube nicht, daß Du einen Anspruch darauf hast, die ganze Seite lackiert zu bekommen.
Es ist nicht so, daß Du als Halter nichts mit der Instandsetzung zu tun hast. Es sei denn der Bosch-Dienst sagt:" wir bringen das wieder in Ornung" -und Du bist damit einverstanden.
Anderseits ist es so, daß Du ganz alleine entscheidest, wo Dein Fahrzeug repariert wird.
Ebenso kannst Du einen Gutachter Deiner Wahl hinzuziehen.
Diese Kosten hat auch der Bosch-Dienst zu tragen. Ebenso kannst Du einen RA beauftragen, der auch nicht von Dir bezahlt werden muß, solange der Tathergang unstrittig ist.
Daß man bei einem 10-jährigen Fahrzeug einen Unterschied zur neuen Lackierung sieht, ist doch meines erachtens normal.
Gerade bei smaragdschwarz (habe einen 220er CDI in dieser Farbe)sieht man bei einem Neuwagen nach 4 Wochen schon die Streifen der Waschanlage.
Gruß
Enrico
Ergänzung: Je nach Schadenumfang ist es vielleicht nicht gut dem Verursacher die Instandsetzung zu überlassen.
Du wirst vielleicht einen ausgebeulten und gespachtelten Wagen zurückbekommen, an dem Neuteile hätten verbaut werden müssen. -wenn Du es auf dem ganz normalen Weg abgewickelt hättest.
Sprich: er wird die billigste Möglichkeit suchen.
Andererseits hat er ja eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die Kosten übernimmt.
Gruß
Enrico
Ich würde darauf bestehen, dass die Reparatur von einem
Daimler AG- Betrieb fachmännisch ausgeführt wird.
Man weis ja nie, was unter dem Blech/Kunststoff noch alles kaputt ist.
Hi,
bei einem Lackierer der sein Handwerk versteht sieht man keinen Unterschied von alt zu neu.Sollte das trotzdem so sein würde ich das Reklamieren bis die Bude qualmt.
Gruß aus LE.
Bei mir wurde nach einem unverschuldeten Unfall vorne fast alles neu lackiert, Farbcode 744, es ist kein Unterschied zu sehen.
So sollte es bei einem professionellen Lackierbetrieb aussehen.
Alles andere ist nicht akzeptabel.
Danke für eure Antworten, so weiss ich wenigstens etwas Bescheid.
hey chef,
jede vernünftige werkstatt macht beim lackieren einen FArbangleich, dass heißt das die neue farbe der alten angeglichen wird.
Hatte bei meinem auch nen minimalen schaden der gelackjt wurde, das auto ist 10 jahre alt, man sieht keinen unterschied!!!
Ne vernünftige werkstatt macht das von alleine und da hast du auch anspruch drauf.
Mercedes macht es auf jeden fall, frag in deiner mal nach und bestehe darauf, denn immerhin ist es ja kein unfallwagen wenn der lack nur geschliffen wurde, wenn man dann aber farbdifferenzen sieht ist es schwer das gegenteil zu beweisen
hi
sowas nennt man einlackieren
wenn die Farbe nicht passt wird das anliegende Teil (sprich Kotflügel kaputt oder neuteil}}Tür vorne wird mit einlackiert)mitlackiert
....sollte die Versicherung mitzahlen zwecks Farbunterschied.
So kenn ich das aus 12 Jahren Lackierertätigkeit.
Gruß lausitzerMB320
Gemeinerweise altern Lacke unterschiedlich...
Selbst wenn der Farbton der Umgebung exakt angepasst wird und nach Fertigstellung die Neulckierung nicht zu erkennen ist, sieht man es nach ein paar Jahren.
Silber scheint dafür besonders anfällig zu sein.
Gruß M.
Mist.....
nun ist mir ein Missgeschick passiert.
Am 18.06 soll ja der Gutachter kommen, und danach die Lackierung in Angriff genommen werden.
Betroffen war ja auch die Stossstange.
Nun habe ich heute Morgen unbeabsichtigt die Kratzer an der Stossstange etwas verdeutlicht, indem ich mit meiner Stosstange meinte meine Hauswand streifen zu müssen.
Kann mir dieser Schaden nun zum Nachteil ausgelegt werden, wie zb. da müssen sie aber 150€ selber tragen, da ich die Stossstange ja nun selbst beschädigt habe ( sind nur Lackkratzer ).
Wenn die Stoßstange vorher sowieso schon defekt war und hätte lackiert werden müssen ist das aus meiner Sicht eigentlich egal. Ich würd einfach nix sagen und das Auto hin fahren
Jo, habe ich auch gemacht, es ist natürlich gesehen worden, aber es wurde nur gesagt, das es sich nun ja richtig lohnt .
Re: Anspruch nach Unfall Lackieren.
Zitat:
Original geschrieben von Optron
Meine Angst ist, das man nacher starke Farbdifferenzen von neu zu alt sieht...kann man verlangen das die Beifahrerseite mitlackiert wird??
Hallo,
ich bin selbst KFZ Lackierer...
Eine ordentliche Lackierei kann sehr gut einschätzen welche Farben passen und welche nicht. Sie wird daher von selbst die angrenzenden Teile beilackieren.
Gerade bei Versicherungsschäden wo die Marge entsprechend hoch ist, sollte das kein Thema ein.
Falls Du Bedenken deswegen hast, würde ich einfach verlangen das beilackiert wird, und sonst das Auto in eine andere Lackierei bringen.
VG Ralf