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Anwalt ja oder nein. Geblitzt auf Autobahn
Hi Leute,
Wurde auf der A 61 Richtung Hockenheim/Karlsruhe Nachts geblitzt. Was mir bisschen aufstösst ist folgendes. Kenne mich in dieser Gegend nicht aus. War auf dem Heimweg nach 1 Uhr Nachts. Autobahn war ziemlich leer, logisch. 130 Gebotsschild, tempomat auf 130 eingestellt. Offensichtlich habe ich ein! Schild übersehen was mir erlaubt sei- Nachts fast alleine auf der Autobahn das ich den Fokus auf der Strasse hatte.
Klick hats gemacht. 29 km/h nach Toleranzabzug zu schnell. 1 punkt, 118,5€. Hatte gedacht das irgenndwas geblitzt wurde und nicht ich, weil das erste Gebotsschild nach Blitzer wieder 130 ist.
Leider war dem nicht so...., ich wurde geblitzt. Habe auf Formfehler gehofft, aber scheint alles korrekt soweit. Dann kommt der Nette- erhöht mein vergehen nochmals um paar Euro. Fahrer war ja eindeutig ich. Sozusagen Erziehungsgeld... Wo ich mir denke, sehr nett das Sie sich so bemüht haben mich klar ausfindig zu machen aber die früheren Vergehen nicht immer ich am Steuer sass, sondern jemand anderes, ich diese aber immer bezahlt habe weil allesnur im Geldbereich/keine Punkte waren. Wären Diejenigen noch listiger würden diese dort eine 80er Zone machen. Dann machen die Mal Kasse und die Strassen werden leerer.
Kotzt schon en bisschen an.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sh0cK schrieb am 9. April 2019 um 04:42:01 Uhr:
130 Gebotsschild, tempomat auf 130 eingestellt. Offensichtlich habe ich ein! Schild übersehen was mir erlaubt sei- Nachts fast alleine auf der Autobahn das ich den Fokus auf der Strasse hatte.
Was ist denn ein "130 Gebotsschild"? Wenn du eins der Schilder mit rotem Rand meinst, so handelt es sich um Verbotsschilder, nämlich um das Verbot, schneller als die angezeigte Geschwindigkeit zu fahren.
Und nein, es ist dir nicht erlaubt, Schilder zu übersehen. Man darf von einem Fahrzeugführer durchaus erwarten, dass er die Schilder zur Kenntnis nimmt. Du redest dir hier leider nur dein eigenes Fehlverhalten schön.
Zitat:
Wo ich mir denke, sehr nett das Sie sich so bemüht haben mich klar ausfindig zu machen aber die früheren Vergehen nicht immer ich am Steuer sass, sondern jemand anderes, ich diese aber immer bezahlt habe weil allesnur im Geldbereich/keine Punkte waren.
Soll man dir jetzt positiv anrechnen, dass du in der Vergangenheit die Strafen für andere übernommen hast? Du bekommst jetzt die Quittung für dein Verhalten in der Vergangenheit.
Es wäre für dich selbst ausgesprochen hilfreich, wenn du nicht auf "die da" schimpfen würdest sondern dein eigenes Verhalten mal kritisch hinterfragen würdest.
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59 Antworten
Woher weißt du, dass es nur ein Schild war?
Was soll das. Du warst zu schnell und nun zahle.
Wenn hier Jeder einen Tread aufmachen würde der zu schnell unterwegs war
gäbe es hier nichts anderes.
Ist doch der alte Klassiker.
Kommt eine plötzliche Temporeduzierung (gefährliche Kurve, Bushaltestelle im nirgendwo, auf der autobahn...gibt viele Möglichkeiten), ist die Chance danach einen Blitzer "anzutreffen" stark erhöht.
Ob das nun fair und sinnvoll ist, oder manchmal einfach nur Abzocke, ist egal: so sind die Regeln im Strassenverkehr.
Schluck die Pille, passe dein Tempo in Zukunft besser an und weiter geht's.
Es ist ja kein Fahrverbot.
Na klar, ab zum Anwalt - schließlich will der auch leben. Aber nur mit RS-Versicherung, denn die Erfolgsaussichten sind meistens ziemlich schlecht.
Und beim nächsten Verkehrsverstoß mit deinem Fahrzeug "opfere" dich nicht, wenn du nicht der Fahrer warst.
Zitat:
@Sh0cK schrieb am 9. April 2019 um 04:42:01 Uhr:
Offensichtlich habe ich ein! Schild übersehen was mir erlaubt sei-
Nein, ist nicht erlaubt.
Zitat:
@Sh0cK schrieb am 9. April 2019 um 04:42:01 Uhr:
130 Gebotsschild, tempomat auf 130 eingestellt. Offensichtlich habe ich ein! Schild übersehen was mir erlaubt sei- Nachts fast alleine auf der Autobahn das ich den Fokus auf der Strasse hatte.
Was ist denn ein "130 Gebotsschild"? Wenn du eins der Schilder mit rotem Rand meinst, so handelt es sich um Verbotsschilder, nämlich um das Verbot, schneller als die angezeigte Geschwindigkeit zu fahren.
Und nein, es ist dir nicht erlaubt, Schilder zu übersehen. Man darf von einem Fahrzeugführer durchaus erwarten, dass er die Schilder zur Kenntnis nimmt. Du redest dir hier leider nur dein eigenes Fehlverhalten schön.
Zitat:
Wo ich mir denke, sehr nett das Sie sich so bemüht haben mich klar ausfindig zu machen aber die früheren Vergehen nicht immer ich am Steuer sass, sondern jemand anderes, ich diese aber immer bezahlt habe weil allesnur im Geldbereich/keine Punkte waren.
Soll man dir jetzt positiv anrechnen, dass du in der Vergangenheit die Strafen für andere übernommen hast? Du bekommst jetzt die Quittung für dein Verhalten in der Vergangenheit.
Es wäre für dich selbst ausgesprochen hilfreich, wenn du nicht auf "die da" schimpfen würdest sondern dein eigenes Verhalten mal kritisch hinterfragen würdest.
Zitat:
@Sh0cK schrieb am 9. April 2019 um 04:42:01 Uhr:
Wo ich mir denke, sehr nett das Sie sich so bemüht haben mich klar ausfindig zu machen aber die früheren Vergehen nicht immer ich am Steuer sass, sondern jemand anderes, ich diese aber immer bezahlt habe weil allesnur im Geldbereich/keine Punkte waren. ..
Vergehen im "nicht Punktebereich" werden doch, meiner Meinung nach, gar nicht gespeichert. Wieso sollte man diese dann heranziehen?
Bei uns steht sogar beim ersten Schreiben mit drauf, das sofern direkt bezahlt wird, sie den Fahrer gar nicht ermitteln, Hauptsache Geld wird bezahlt. Gilt natürlich nur für Ordnungswidrigkeiten ohne Punkte.
Zum anderen, Pech gehabt, man sollte nicht nur auf die Straße starren, sondern auch eventuelle Schilder rechts und links beachten, ist es dafür zu dunkel, einfach langsamer fahren oder mit den folgen leben.
In den Fall kann ich auch nur sagen "Anwalt nein" und bezahlen. Ich meine hier ist doch alles ganz normal gelaufen. Du warst zu schnell und wurdest geblitzt. Gerade wenn nicht viel Verkehr ist, stellen Schilder eine Besonderheit für die Augen dar und sind eigentlich nicht zu übersehen. Manchmal ist eins zugewachsen oder so verdreckt dass man es nicht sieht, aber meistens stehen ja auf beiden Seiten der Fahrbahn Schilder.
Lange Rede kurzer Sinn, in diesem Fall würde ich auch sagen, da gibt's nix zu tippen. Zahlen und gut sein lassen. Solange es kein Fahrverbot ist geht's ja noch.
Wie setzen sich die 118,5 Euro zusammen? 80 Euro Regelsatz würde bedeuten 38,50 Bearbeitungsgebür, das wäre 10 Euro mehr als normal. Oder ist das vielleicht der zweite Bußgeldbescheid nach (erfolglosem) Einspruch?
Ansonsten: Ein Tempolimitschild zu übersehen ist leider keine gültig Entschuldigung für zu schnelles Fahren. Eher im Gegenteil, die Bußgelder gelten ja grundsätzlich erst mal für fahrlässige Tempoüberschreitungen, ein Schild zu übersehen ist also mithin der "typische" Fall (während beim bewußten, absichtlichen Zu-Schnell-Fahren die Buße auch mal verdoppelt werden kann, sofern der Vorsatz eindeutig nachweisbar ist.)
Anwalt? Kann man machen, lohnt sich aber ohne RSV wohl eher nicht, außer vielleicht man hat schon gefährlich viele Punkte, man ist noch in der Probezeit, oder es droht Fahrverbot, weil man in den letzten 12 Monaten schon mal mit >25 km/h zu viel geblitzt worden ist.
Stockdunkel, mitten in der Nacht, lange Strecke schon unterwegs mit 130 Tempomat, plötzlich 100, dann wieder 130.
Ganz tolle Situation.
Den TE hier zu verurteilen empfinde ich als vermessen - gebe mir in der Situation eine Wahrscheinlichkeit von 80% das ich da auch durchgerauscht wäre, wenn nur ein 100er-Schild dagewesen wäre.
Man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.
auf der Autobahn sind Tempolimits immer beidseitig aufgestellt, oft auch mit einem Trichter. Kann man übersehen, aber kann man auch beachten.
Kai, sicher. Nur hier war wohl kein Trichter.
Einmal aufs Navi oder Radio geschaut und schon hat man es übersehen. Wenn dann kein zweites Schild kommt, wars das.
An den TE - bezahlen, einmal ärgern und gut is. Verständnis von mir hast Du auf jeden Fall, auch weil Du Dich - Deiner Aussage glaubend - am TL 130 vorbildlich verhalten hast.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 9. April 2019 um 14:31:07 Uhr:
Stockdunkel, mitten in der Nacht, lange Strecke schon unterwegs mit 130 Tempomat, plötzlich 100, dann wieder 130.
Ganz tolle Situation.
Den TE hier zu verurteilen empfinde ich als vermessen - gebe mir in der Situation eine Wahrscheinlichkeit von 80% das ich da auch durchgerauscht wäre, wenn nur ein 100er-Schild dagewesen wäre.
Man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Verurteile ihn absolut nicht. Hätte mir auch passieren können, wenn mich die Blitzer App nicht warnen würde. Aber dann zahl ich halt.
Woher wissen wir bzw. der TE, dass es nur ein Schild war? Evtl. waren es auch mehrere, die er übersehen hat.