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Anzahl Vorbesitzer ist falsch
Hallo,
kürzlich kaufte ich mir einen VW Golf 4 Bj. 2003 - bei einem Händler.
Das Angebot lautete auf 1. Hand ( also ein Vorbesitzer ) .... nun stellte sich heraus, dass der Vorbesitzer den Wagen bereits 2009 weiterverkauft hatte. In der "alten" Zulassungsbescheinigung steht nur der erste Besitzer und in der neuen, die mir bei Anmeldung ausgehändigt wurde stehe ich als 2. Besitzer drin.... irgendwas stimmt doch da nicht.
Wie kann ich mich gegenüber dem Verkäufer in Position bringen, um ggf. einen Preisnachlass zu erlangen?
Kennt sich jemand damit aus?
Danke
Beste Antwort im Thema
Schon mal dran gedacht, dass der Wagen abgemeldet verkauft wurde und bis zu DEINEM Kauf ebenso abgemeldet herumstand? Oder immer weiter durchgereicht wurde? Die Kiste kann 20 Vorbesitzer gehabt haben... Und vielleicht hat das ja auch seinen Grund...
Schau doch einfach mal, ob beim letzten Service 2009 der km-Stand dokumentiert wurde (ggf. in der Werkstatt nachfragen) und vergleich das mit dem aktuellen. Vielleicht löst sich ja dann das eine oder andere Fragezeichen in Luft auf.
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16 Antworten
in der neuen stehen nur zwei Halter drin - wie viele es dazwischen waren, weißt Du nicht. In der neuen sollte aber der Vorbesitzer sein und den könntest Du fragen, von wem er den Wagen gekauft hat. Wenn es ein Halter mehr ist wäre mir das bei einem 11 Jahre alten Wagen egal. Wenn es allerdings viele Halter sind, würde ich das schon kritischer sehen. Wobei man dann immer noch die Frage stellen muss, ob die Zahl der Halter Vertragsbestandteil geworden ist.
Was steht genau über die Anzahl der Vorbesitzer in deinem Kaufvertrag drin? Angebote enthalten immer recht kleingedruckt, dass sie ohne Gewähr sind.
Moin ADSCHRODE,
wenn in deinem Kaufvertrag steht dass das Fahrzeug nur einen Vorbesitzer hatte, sich aber herausstellt das diese Angabe nicht stimmt so ist das in meinen Augen Betrug.
Frage bei dem Vorbesitzer nach wo er das Fahrzeug gekauft hat dann wirst du sehen was stimmt. Wenn er dann noch eine Anschrift vom Händler oder Vorbesitzer hat gleich da noch nachfragen.
Dann kannst du deinen Händler zur Rede stellen was er zu dieser Angelegenheit zu sagen hat und evtl. handeln.
Hatte ähnlichen Fall mit „das Fahrzeug ist Unfallfrei“. Ich fand Glassplitter unter den Fußmatten. Keine Ahnung woher das kommt, wir wissen nur von Schrammen an der Tür die aber ja wieder lackiert wurden. Nachfrage beim Vorbesitzer, kein Unfall. Der Händler aber müsste es wissen, er kennt die Vorbesitzer.!?
Ich fragte abermals nach und sagte das ich das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter untersuchen lassen werde. ………………………Daraufhin meinte der Händler er würde das Fahrzeug wieder zum Kaufpreis zurücknehmen.
Ich hatte Glück und fand am selben Tag ein viel besseres und einwandfreies Fahrzeug von einem Händler in der Nähe.
Gruß Claus
Danke für die schnellen und zahlrreichen Antworten!
Leider steht nichts dazu im KV - aber das Internet Angebot sowie das Verkaufsschild am Auto lautete: 1.Hand
@checker001 hecker001: das ist ja die Krux, der Vorbesitzer hat den Wagen bereits 2009 weiterverkauft, sagt er, das passt auch zu den Eintragungen im Service-Heft 2003 - 2009 alle Services in Salzgitter- dann erst wieder zwei Eintragungen in 2013 in Hannover. Der besitzer von 2009-2013 taucht nicht auf.
Dein Fall ist ja Klasse.... dass man immer ersr drohen muss....
Hi,
vielleicht ist der 1. Besitzer auch einfach umgezogen
Da nix im Vertrag steht wird es erst mal schwierig. Inwieweit das Internetangebot bestandteil des Vertrages geworden ist,ist fraglich. Händler schreiben meist auch dazu "unter Vorbehalt" oder ähnliches.
Wenn die 1.Hd. eine zugesicherte Eigenschaft aus dem Kaufvertrag wäre steht müßte der Verkäufer nachbessern. Geht natürlich nicht also Preisnachlass oder Rückabwicklung.
Der Preisnachlaß dürfte aber minimal sein. Bei Bj. 2003 ist der Wertunterschied zwischen 1. und 2. Hand minimal.
Hast du probleme mit dem Wagen so das eine Rückabwicklung für dich in Frage kommt?
Wenn der Wagen soweit gut ist macht es fast keinen Sinn sich wegen des zusätzlichen Halters (wenn es wirklich nur 1 zusätzlicher ist) Aufzuregen. Wichtig ist der Zustand des Wagens. Ob der nun 1,2 oder 3 Besitzer hat spielt dabei keine Rolle.
Selbst bei einem Widerverkauf durch dich düfte es bei einem dann weit sehr weit über 10 Jahre alten Auto keine große Rolle spielen ob nun 2. oder 3. Hd.
GRuß Tobias
Solang die Services gemacht wurden und der Wagen in gutem Zustand ist, was interessieren einen überhaupt die Anzahl der Vorbesitzer?
Meintest du mit "Vorbesitzer von 2009" den Typen, der dir das Auto jetzt verkauft hat? Oder gab es einen Erstbesitzer bis 2009, dann den "Mysteriösen", und dann den, von dem du gekauft hast von 2013-2014?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Oktober 2014 um 13:53:23 Uhr:
in der neuen stehen nur zwei Halter drin - wie viele es dazwischen waren, weißt Du nicht.
Die Antwort ist nur dahingehend richtig, dass nur zwei Halter namentlich in der Zulassungsbescheinigung Teil II drinnen stehen.
Die Anzahl der Halter insgesamt steht aber unter "B (1)", Anzahl der Vorhalter.
Und genau hier sieht man wieviele Vorbesitzer es gab.
Zitat:
@checker001 schrieb am 20. Oktober 2014 um 14:30:15 Uhr:
wenn in deinem Kaufvertrag steht dass das Fahrzeug nur einen Vorbesitzer hatte, sich aber herausstellt das diese Angabe nicht stimmt so ist das in meinen Augen Betrug.
Betrug ist es immer dann, wenn man es absichtlich macht. Bei der Anzahl der Vorbesitzer fehlerhafte Angaben zu machen lohnt sich bei diesem Wagen nicht wirklich.
Einfach ein klärendes Wort mit dem Händler finden, vielleicht gibts ein Satz Scheibenwischer oder ähnliches.
Schon mal dran gedacht, dass der Wagen abgemeldet verkauft wurde und bis zu DEINEM Kauf ebenso abgemeldet herumstand? Oder immer weiter durchgereicht wurde? Die Kiste kann 20 Vorbesitzer gehabt haben... Und vielleicht hat das ja auch seinen Grund...
Schau doch einfach mal, ob beim letzten Service 2009 der km-Stand dokumentiert wurde (ggf. in der Werkstatt nachfragen) und vergleich das mit dem aktuellen. Vielleicht löst sich ja dann das eine oder andere Fragezeichen in Luft auf.
Warum vergewisserst du dich nicht vorher? Wegen einem Halter mehr würde ich nicht groß Theater machen. Wenn dir das Fahrzeug gefällt dann hab doch freude damit. Schlimmer fände ich einen verschwiegenen Unfallschaden.
Zunaechst nochmal Vielen Dank fuer eure Antworten.....
ALSO: Die im Brief eingetragene Erstbseitzerin hat das Auto immer schoen regelmäßig gewartet. Bis 2009 km Stand ca. 55tkm.
Der naechste Service ist sus Maerz 2013 bei 105tkm und dann nochmals im November 2013 bei 115tkm
Ein Telefonat ergab, dass sie den Wagen 2009 verkauft hat.... also fehlen Angaben zu der Zeit von 2009-2013.
Der Grund der Recherche ist eigentlich Neugierde.
Der Wagen ist fuer sein Alter in sehr gutem Zustand.
Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass entweder die gesamte Fahrertuer, oder wenigstens die Scheibe getauscht wurde. Alle Scheiben sind aus 2003 waehrend die Scheibe Fahrertuer aus 2000 ist.
Das erklaert u.U. auch die Fehler mit der Beleuchtung/Lichtsummer/Anzeige Tuer offen ...
Das sind alles Sachen die ich bis ca.15.00 heute wusste....
Gluecklicherweise ist im Serviceheft bei der letzten Inspektion einr Rechnungsnummer angegeben...
Also rief uch vorhin bei den Boschdienst an und habe mal lieb gefragt, ob man mal gucken kann, wer die letzte Inspektion hat machen lassen... und tatatataaa:
Der Herr heisst mit Nachnamen exakt so, wie die Erstbesitzerin.... jetzt stellt sich mir aber die Frage: Waeum sagt die, sie haette den Wagen 2009 bereits verkauft. Und erwaehnt nicht, dass ( Vermutung ) der Sohnemann den Wagen weiter gefahren hat?
Weil man den Wagen als Mutter auch an den Sohn verkaufen kann....oder den geschiedenen Ehemann, oder an sonst wer weiß wen.
Ist das so ein Problem?
Zitat:
@ADSCHROE schrieb am 20. Oktober 2014 um 13:46:47 Uhr:
Wie kann ich mich gegenüber dem Verkäufer in Position bringen, um ggf. einen Preisnachlass zu erlangen?
Bei einem 4er Golf?
Völlig egal, ob der einen oder fünf Vorbesitzer hatte, bei dem Fahrzeugalter macht das keinen preislichen Unterschied mehr.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 21. Oktober 2014 um 05:20:15 Uhr:
Weil man den Wagen als Mutter auch an den Sohn verkaufen kann....oder den geschiedenen Ehemann, oder an sonst wer weiß wen.
Ist das so ein Problem?
Das erwähnte ich schon mal an anderer Stelle, man sollte bei Vorbesitzern zwischen "de jure", also rechtlich einwandfrei vollzogenen Eigentumswechseln und "de facto" unterscheiden. Bei de jure fällt alles darunter, also auch wo z.B. der Wagen innerhalb der der Familie weitergegeben wird, bisherige Firmenwagen in Privat übergehen oder Fz zwischen Ehepartnern hin- und her gehen (Erhalt des Versicherungsrabattes falls die Familie nur ein Fz besitzt, Erhalt eines Firmenwagens, etc.). Das steht eben auch im Brief. De facto heißt das aber zuweilen, daß auch nach dem juristischen Eigentümerwechsel die gleiche Person weiter damit fährt und den Wagen wartet.