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Anzeige bzgl. Nötigung

Themenstarteram 26. November 2017 um 19:17

Hallo Motortalker,

aus reinem Interesse betrachten wir folgenden Fall.

Es gibt ein Auto und dieses Auto gehört Person A. Person A und Person B (Person B ist der Fahrer) sind im 1. Grad verwandt.

Person B fährt mit dem Auto von Köln nach Frankfurt. Zirka 2 Wochen später kommt eine Anzeige ins Haus geflattert. Person B, also der Fahrer, kann sich an keine Situation erinnern, wo er jemanden genötigt haben könnte. Der Brief sagt aus, das es einen zusätzlichen Zeugen zum Vorfall gibt. Person B hat keinen Zeugen.

Person A (Fahrzeughalter) soll sich in zwei Wochen zum Vorfall äußern. Person A weiß das Person B gefahren ist.

Was soll Person A machen? Der Gang zum Anwalt würde Person A mind. 150€ SB kosten, welche Person A sich gerne sparen würde.

Nur mal angenommen: Was ist, wenn man zB mit einer zweiten Person im Auto durch die Gegend fährt, schreibt irgendein Kennzeichen auf und geht mit der zweiten Person zur Polizei und sagt: Es ist etwas an Ort X passiert, er/sie hat mich genötigt. Das kann man doch theoretisch mit jedem Auto im Straßenverkehr machen. Dass das gelogen ist, muss erst einmal nachgewiesen werden.

Freundliche Grüße

 

 

Beste Antwort im Thema

ohne Akteneinsicht würde ich keine Aussagen machen. Die Fahrerermittlung ist die erste Verteidigungslinie. Die gibt man nicht so einfach auf. Mehr als "ich möchte mich zur Sache nicht äußern" würde man von mir nicht zu hören bekommen.

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Zitat:

@lenny1234 schrieb am 26. November 2017 um 20:17:39 Uhr:

Zirka 2 Wochen später kommt eine Anzeige ins Haus geflattert. Person B, also der Fahrer, kann sich an keine Situation erinnern, wo er jemanden genötigt haben könnte. Der Brief sagt aus, das es einen zusätzlichen Zeugen zum Vorfall gibt. Person B hat keinen Zeugen.

Person A (Fahrzeughalter) soll sich in zwei Wochen zum Vorfall äußern.

Für Person A besteht keine Verpflichtung, sich zu dem Vorfall zu äußern. Person A kann also in Ruhe die weitere Entwicklung abwarten.

Als Person A würde ich Person B informieren, und dann zum Vorfall angeben dass Person B dieses Fahrzeug überlassen wurde.

{{{person muß sich schon äußern, sonst beginnt die Justizmühle zu mahlen. Zum Vorfall genügt es, darzu legen er ist nicht gefahren. Bei 1. Verwandschaftsgrad ist es nicht zwingend vorgeschrieben sich zum Fahrer zu äußern. Es besteht immerhin noch die Beweislast des Klägers. Er geht natürlich eventuell die Anweisung ein Fahrtenbuch zu führen ein. Bei einem Erstvorwurf in einer solchen Sache eher unwahrscheinlich

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 26. November 2017 um 20:34:30 Uhr:

Als Person A würde ich Person B informieren, und dann zum Vorfall angeben dass Person B dieses Fahrzeug überlassen wurde.

Das ist ja wie beim Pokern die Karten offen zu halten.

 

Wenn die Anzeige berechtigt ist und B die Konsequenzen tragen will, dann kann man es so machen.

 

Falls aber jmd unberechtigt die Anzeige gestellt hat, würde ich mich trotz unschuldig so spät wie möglich als Fahrer outen. Wird niemand ermittelt verläuft es im Sande, ist zwar nicht richtig aber besser als sich im Rechtsstreit rumzuschlagen.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 26. November 2017 um 20:52:33 Uhr:

person muß sich schon äußern, sonst beginnt die Justizmühle zu mahlen.

Das ist doch nicht schlimm. Dann ist der Kläger erst einmal gezwungen, seinen Vorwurf zu konkretisieren.

Themenstarteram 27. November 2017 um 17:14

Person B kann sich an den Vorfall nicht erinnern.

Was würde passieren, wenn person B als Fahrer identifiziert wird und zum Vorfall aussagen muss.

Wird die Situation dem Angeklagten geschildert oder wird er erst gefrag, was dort passiert sein könnte? Wie wäre hier das sinnvollste Vorgehen?

Was wäre, wenn Person A aussagt, das sie keine Angaben zum Fahrer machen kann bzw. will. Was würde dann passieren?

ohne Akteneinsicht würde ich keine Aussagen machen. Die Fahrerermittlung ist die erste Verteidigungslinie. Die gibt man nicht so einfach auf. Mehr als "ich möchte mich zur Sache nicht äußern" würde man von mir nicht zu hören bekommen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. November 2017 um 18:36:24 Uhr:

ohne Akteneinsicht würde ich keine Aussagen machen. Die Fahrerermittlung ist die erste Verteidigungslinie. Die gibt man nicht so einfach auf. Mehr als "ich möchte mich zur Sache nicht äußern" würde man von mir nicht zu hören bekommen.

Genau so.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. November 2017 um 18:36:24 Uhr:

Mehr als "ich möchte mich zur Sache nicht äußern" würde man von mir nicht zu hören bekommen.

Von mir auch nicht.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 26. November 2017 um 20:34:30 Uhr:

Als Person A würde ich Person B informieren, und dann zum Vorfall angeben dass Person B dieses Fahrzeug überlassen wurde.

Warum das ?

Person A muß nichts machen um Sich und Andere zu belasten.

Es würde reichen, wenn Person A angibt von nichts zu wissen und auch nicht weiß wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist.

Fertig !

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