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Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht rechtens?

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 20:38

Mir ist da heute was ganz blödes passiert, ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.

Ich konnte keinerlei Schäden an der Mauer feststellen, allerdings sprang mein clio nicht mehr an.

Ich habe den Besitzer (Mauer gehört zu einem Kloster in Privatbesitz) verständigt und ihm gezeigt das ich vor die Mauer gerollt bin. Der hat die Sache angeguckt und kam zum gleichen Entschluß das kein Schaden entstanden sei und man hier keine Anzeige machen müßte.

Ich mußte dann allerdings dringend zur Arbeit und habe meine Mutter und meinen Bruder verständigt, meine Mutter hat mich dann schnell abgeholt und zur Arbeit gefahren und sollte dann anschließend mit meinem Bruder den Wagen zur nächsten Werkstatt abschleppen.

Das war eine Sache von vielleicht 60 Minuten, jedoch als meine Mutter und mein Bruder wieder vor Ort waren, stand dort die Polizei. Die ließen wohl überhaupt nicht mit sich reden und nun soll ich wegen "Verkehrunfallflucht" angezeigt werden?

Ist das überhaupt rechtens? Schließlich habe ich ja dem (theoretisch) Geschädigten den Unfall angezeigt und wir hatten uns bereits geeinigt.

Wenn ich nun tatsächlich eine Anzeige erhalte mit was für einem Bußgeld muß ich rechnen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90

... ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.

...

Hat mit einer möglichen Unfallflucht nichts zu tun, wird auch keine sein, wenn es so war, wie du schreibst, aber du scheinst die Ursache nicht wirklich zu kennen, oder? "Aquaplaning" und "mit maximal mit 10km/h" in eine Mauer rollen passt nicht zusammen (außer, du hast Slicks). Vermute, du warst in einer Kurve zu schnell und bist rausgerutscht. Kann passieren, aber man sollte das Kind beim Namen nennen, damit einem das nicht wieder passiert.

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Mit der Aussage des Besitzers sollte das eingestellt werden.

Stand die Mauer denn direkt am Straßenrand oder sind auf dem Weg bis an die Mauer eventuell noch Schäden entstanden?

Warum hast du außer deiner Mutter und deinem Bruder nicht auch die Polizei über die Sache informiert?

am 2. Januar 2012 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Warum hast du außer deiner Mutter und deinem Bruder nicht auch die Polizei über die Sache informiert?

----------------------------------------------------------

@Drahke,

Weil das mit etwas Pech bei den netten Leuten gleich mal 35Euro kostet, egal ob es bewegliche oder feste Gegenstände sind und man nen Unfall verursacht hat ;)

Aber mit Einigung und Klärung des Besitzers sollte dies im Normalfall als erledigt gelten.

Am besten, Du läßt Dir dieses nochmal schriftlich von Ihm geben lassen (insofern Er zustimmt) und bei der Polizei vorzeigen bzw abgeben.

Was anderes ist es allerdings, wenn Du auf dem Weg von der Strasse zur Mauer noch irgendwas anderes beschädigt hast, was der Stadt oder dem Land gehört ;)

Das wissen wir hier ja net??

 

Gruß Roger

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Warum hast du außer deiner Mutter und deinem Bruder nicht auch die Polizei über die Sache informiert?

Weil ich den theoretisch Geschädigten ja informiert hatte und dieser keine Anzeige erstatten wollte.

Betriebstoffe sind auch nicht ausgelaufen und überhaupt waren keinen sonstigen erkennbaren Sachbeschädigungen vorhanden. Von daher dachte ich wir schleppen den Wagen ab und gut ist.

Mein Wagen wies ja auch außer einer kleinen Delle keine optische Beschädigung auf. Die Mistkarre sprang nur nicht mehr an.

Die Polizei hat hat wohl auch nicht wegen den nicht vorhanden Schäden rumgemeckert, sondern sich lediglich wegen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort aufgeregt, wie man mir berichtete, da war ich ja nicht dabei.

 

Aber es soll wohl eindeutig eine Anzeige wegen Verkehrunfallflucht erstattet werden und das ist doch wenn ich richtig liege ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit, oder?

Mit falsch Parken ist da wohl nichts zu machen?

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

@Drahke,

Weil das mit etwas Pech bei den netten Leuten gleich mal 35Euro kostet, egal ob es bewegliche oder feste Gegenstände sind und man nen Unfall verursacht hat ;)

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist eher gering einzustufen, wenn keine Schäden festzustellen sind. Man spart sich aber auf jeden Fall den Ärger, den die TE jetzt am Hals hat.

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90

Aber es soll wohl eindeutig eine Anzeige wegen Verkehrunfallflucht erstattet werden und das ist doch wenn ich richtig liege ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit, oder?

Korrekt, das ist ein Straftatbestand.

Und es ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt wird und nicht auf Antrag (z.B. des Geschädigten). Hier kann nur die Staatsanwaltschaft eine Einstellung (z.B. wegen Geringfügigkeit) verfügen.

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90

... ich bin irgendwie durch aquaplaning mit meinen alten Clio von der Straße abgekommen und dann frontal in eine Mauer gerollt. Allerdings vielleicht mit maximal mit 10km/h.

...

Hat mit einer möglichen Unfallflucht nichts zu tun, wird auch keine sein, wenn es so war, wie du schreibst, aber du scheinst die Ursache nicht wirklich zu kennen, oder? "Aquaplaning" und "mit maximal mit 10km/h" in eine Mauer rollen passt nicht zusammen (außer, du hast Slicks). Vermute, du warst in einer Kurve zu schnell und bist rausgerutscht. Kann passieren, aber man sollte das Kind beim Namen nennen, damit einem das nicht wieder passiert.

am 2. Januar 2012 um 20:59

Hach Leute. Nichts wird so heiß gegessen, wie es auf den Tisch kommt.

Da wird demnächst Post kommen. Auf den Fragebogen antwortet man, erläutert alles entsprechend udn erwähnt den entsprechenden Zeugen.

Vielleicht gab es einen Schaden, vielleicht auch nicht. Ganz offensichtlich ist jedoch, dass zwei Personen unabhängig voneinander keinen Schaden feststellen konnten. Eine Mauer ist ja auch keine Front- oder Heckschürze, die eventuelle Shcäden nur verdeckt. Man kann wohl davon ausgehen, dass man eventuelle Schäden an einer Mauer auch ganz offensichtlich sehen kann.

Die Polizei sollte froh sein, dass sie dann nicht gerufen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Und es ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt wird

korrekt.

Die Polizeibeamten haben den Wagen an der Mauer (wohl etwas eigentümlich) 'geparkt' gesehen. Stellen bei genauer Betrachtung fest, dass es einen Unfall gab (Auto Kontackt zur Mauer, Beschädigung am Auto) und der Fahrer 'geflüchtet' ist.

Also wird gleich eine Anzeige aufgenommen.

Der Staatsanwalt entscheidet dann weiter (nicht die Polizeibeamten).

D.h. Du bekommst irgendwann eine Einladung zur nächsten Polizeidienststelle. Dort kannst DU dann Aussage machen (mit oder ohne Anwalt). Hat Du den Namen des Besitzers im Kopf? Den als Zeugen angeben. Ihr habt Euch ja geeinigt, bzw. die Personalien ausgetauscht.

Sollte der SA jetzt der Meinung sein, es handelt sich um Unfallflucht, dann geht die Sache vor Gericht. Wenn nicht, wird die Sache eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Die Polizei sollte froh sein, dass sie dann nicht gerufen wurde.

Es geht doch hier nicht darum, die Polizei (an den Ort des Geschehens) zu rufen, sondern lediglich um eine entsprechende Information selbiger. Da sagt man dann am Telefon sinnvollerweise direkt, daß man bereits mit dem Besitzer gesprochen und sich entsprechend geeinigt hat.

am 2. Januar 2012 um 21:02

Das ist zufälligerweise net in Bayern passiert, oder???

Dort sind se ja auf alles scharf und bestrafen jede Kleinigkeit voll.

Anders wissen sie ja schon gar net mehr, ihren Freistaat zu finanzieren :D:D:D

Habe das mehrmals schon dort selber live erlebt ;)

Wie gesagt, im Normalfall sollte das dann eigentlich eingestellt werden, was aber evtl auch wieder mit Kosten und Zeit verbunden ist.

 

Gruß Roger

Zitat:

Original geschrieben von Babsi90

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Warum hast du außer deiner Mutter und deinem Bruder nicht auch die Polizei über die Sache informiert?

Weil ich den theoretisch Geschädigten ja informiert hatte und dieser keine Anzeige erstatten wollte.

Betriebstoffe sind auch nicht ausgelaufen und überhaupt waren keinen sonstigen erkennbaren Sachbeschädigungen vorhanden. Von daher dachte ich wir schleppen den Wagen ab und gut ist.

Mein Wagen wies ja auch außer einer kleinen Delle keine optische Beschädigung auf. Die Mistkarre sprang nur nicht mehr an.

Die Polizei hat hat wohl auch nicht wegen den nicht vorhanden Schäden rumgemeckert, sondern sich lediglich wegen dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort aufgeregt, wie man mir berichtete, da war ich ja nicht dabei.

 

Aber es soll wohl eindeutig eine Anzeige wegen Verkehrunfallflucht erstattet werden und das ist doch wenn ich richtig liege ein Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit, oder?

Mit falsch Parken ist da wohl nichts zu machen?

War es jetzt der Geschädigte oder war es nur theoretisch der Geschädigte? Hast du dich mit dem Geschädigten geeinigt, hast du dich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Du hast dann also alles getan, um nicht nach § 142 StGB verdonnert zu werden. Sinn und Zweck dieses Paragraphen ist primär noch, sicherzustellen, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt.

Also wenn´s so war wie du schreibst, hast du nichts zu befürchten.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Das ist zufälligerweise net in Bayern passiert, oder???

Woraus schließt du das? Klöster gibt es auch in anderen Bundesländern.

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Wie gesagt, im Normalfall sollte das dann eigentlich eingestellt werden, was aber evtl auch wieder mit Kosten und Zeit verbunden ist.

Wenn es so geschehen ist wie vom TE behauptet, dann wird das ganz sicher eingestellt werden. Evtl. gibt es ein Busgeld wegen 'nicht angepasster Geschwindigkeit', Aquaplaning hin oder her.

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