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Arbeitsroller Totalschaden - Wer muss bezahlen?

Themenstarteram 23. April 2013 um 19:55

Hallo ;)

ich habe ein Problem.

Ich arbeite in einem Lieferservice, in dem wir mit Rollern ausliefern.

Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern nach der Lieferung fuhr ich natürlich wieder zum Betrieb. Als ich die Straße entlang fuhr kam mir ein Auto aus unbeleuchteter Straße entgegen ( ohne Licht und mit hoher Geschwindigkeit in einer 30er Zone) als Fahrer versucht man natürlich erst mal auszuweichen. Beim ausweichen bin ich in ein Graben ca. 70 cm tief mit Vorderrad runter geflogen.

Natürlich im Dunklem kein Nummernschild vom Auto gesehen. Und schob mein Roller zu unserer Firma.

Bei der Werkstatt (Private 2 Mann Werkstatt) stellte sich fest:

- Vordergabel gebrochen

- Ramen um ca. 4,3 cm verbogen

Nach der Aussage dieser Werkstatt:

- Roller TOTALSCHADEN

- Kein Grund diesen Roller zu unserer Firma zu Fahren

- Roller bleibt bei denen, dafür bekommt mein Chef eine Gutschrift über 50,- € (also kein anruf garnichts sondern einfahc schon 50 € gutgeschrieben bei anderer Reparatur von anderem ROller)

 

Nach unserem Vertrag ist es abgeregelt dass wir eine Selbstbeteiligung von bis zu 500 € haben.

Doch es liegt KEINE Rechnung der Werkstatt und KEIN Brief der Versicherung, wo steht dass sie es nicht zahlen, vor.

 

Zu mir:

18 Jahre, Schüller und angestellt bei der Firma als 450,- € Basis an.

Die Selbstbeteiligung kann ich natürlich nicht Zahlen da ich keine ganze 450€ verdiene sondern nur höchstens 300 - 350 € monatlich und auf dieses Geld sehr stark angewiesen.

Meine Frage: MUSS ich diese 500 € zahlen oder kann man es irgendwie rechtlich zur Freistellung bringen?

Bin jetzt ratlos und hoffe über jede Hilfe & Tipp hier.

Im voraus ein Danke an alle die mir dabei helfen könnten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern ...

0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz.

Fällt er mit 18 Jahren denn überhaupt noch darunter, so als Volljähriger ?

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Der Roller wurde dir als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.

Du musst außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wenig (Haftungsbeschränkung) bis garnichts (unverschuldet) zahlen, würde ich sagen.

Warum auch?

Natürlich versuchen Chefs immer wieder so die Angestellten abzuzocken.

Stichwort: Arbeitnehmerhaftung

Da wohl weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorliegen und ein Anderer die Schuld dafür trägt sollte dein Chef lieber mal die Füße still halten.

Wurde das Ganze schon der Polizei gemeldet?

Wegen der Fahrerflucht des anderen Verkehrsteilnehmers.

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern ...

0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz. Evtl. unterlässt der Arbeitgeber alle Versuche den Schaden bei dir einzutreiben wenn er dieses Wort hört.

Evtl. auch beim Thema Sittenwidrigkeit des Vertrages.

Ansonsten: Arbeitsvertrag dort Frist- und formgerecht kündigen, und sofern versucht wird die Forderung bei dir einzutreiben und / oder mit ausstehenden Lohnzahlungen zu verrechnen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

Eines Tages müsste ich ca. nachts um 00:00 ausliefern ...

0:00 Uhr ? Stichwort Jugendarbeitsschutzgesetz.

Fällt er mit 18 Jahren denn überhaupt noch darunter, so als Volljähriger ?

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

...und ein Anderer die Schuld dafür trägt...

behauptet der te, doch kann er dies beweisen?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

...und ein Anderer die Schuld dafür trägt...

behauptet der te, doch kann er dies beweisen?

"Da wohl....." hast du vergessen zu kopieren

Daher die Frage nach der Anzeige bei der Polizei, als 2Rad-Fahrer kennt man solche Situationen wo ein Auto "auftaucht" und abhaut leider öfter als man denkt.

Zitat:

Original geschrieben von EugenKast

Nach unserem Vertrag ist es abgeregelt dass wir eine Selbstbeteiligung von bis zu 500 € haben.

Doch es liegt KEINE Rechnung der Werkstatt und KEIN Brief der Versicherung, wo steht dass sie es nicht zahlen, vor.

bei einem totalschaden liegt auch keine rechnung vor. was den auch?

diese sb klausel hast du in jedem arbeitsvertrag. ich hab auch 1500€ sb auf dem firmenwagen. jedoch schau dir deinen arbeitsvertrag oder übernahme vertrag des rollers mal genauer an. in vielen fällen steht da was von "vorsätzlichem verschulden" drinne.

hast du den die polizei verständigt? wen nein siehts ggf schlecht aus. den schon aus eigenem interesse würde ich hier eine anzeigen machen. auch wens nix bringt.

nehms mir jetzt net krumm, aber "erzählen" kann man viel. wir hatten hier auch schon einen aussendienstler der "einem geisterfahrer ausweichen müssen hat" und dabei seinen 4 wochen alten karren in die leitplanken gesetzt hat. er hat weder die polizei geholt noch sonst was sondern ist einfach weiter gefahren. der hat dann seine sb selbst abdrücken müssen, da diese geschichte doch seeeeehr weit hergeholt war und in diesem falle sogar noch fraglicher war da er ja "angeblich" eine leitplanke beschädigt hat und dieses ja auch melden müssen hätte. die vermutung in diesem falle war das er einfach eingepennt ist und deshalb ne leitplanke abgeräumt hat. wiegesagt ich will dir hier nichts unterstellen, aber es gibt meistens immer 2 versionen.

Versteh die Welt nicht mehr, das sich heute jeder aus jeglicher Verantwortung stehlen will, wenn mal was ist.

Gehst du eben einen Monat arbeiten und schwupps hast du 450€, und 50€ zwackst du vom Kindergeld ab. Zur Not kann man auch einen Monat von Brot und Wasser leben, der Rest ist mir egal. ;)

Tach,

warum wird dem TE nicht einfach seine Schilderung geglaubt? Nein, hier wird wieder wild rumspekuliert, dass sich jemand vor seiner Verantwortung "drücken" will.

Es ist in fast jedem Fred das Selbe wenn solche oder ähnliche Fragen gestellt werden, schade.

Salve,

remarque (der noch an das Gute im Menschen glaubt)

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Tach,

warum wird dem TE nicht einfach seine Schilderung geglaubt? Nein, hier wird wieder wild rumspekuliert, dass sich jemand vor seiner Verantwortung "drücken" will.

weil es weitere fragen gibt. warum zieht man bei einem unfall mit fahrerflucht nicht die polizei hinzu? diese frage wurde ja noch nicht beantwortet.

Weil die meisten Menschen nach einem Unfall nicht rational handeln (wäre eine Möglichkeit).

das mag durchaus vorkommen. fakt ist aber das es gewisse zeifel zulässt. oder bist du da anderer meinung?

Bis zur entgültigen Klärung im Zweifel für den Angeklagten. Die Frage ist natürlich, ob wir das Ende der Party erleben.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Versteh die Welt nicht mehr, das sich heute jeder aus jeglicher Verantwortung stehlen will, wenn mal was ist.

Gehst du eben einen Monat arbeiten und schwupps hast du 450€, und 50€ zwackst du vom Kindergeld ab. Zur Not kann man auch einen Monat von Brot und Wasser leben, der Rest ist mir egal. ;)

Wie schön, dass Dir nie so etwas passieren könnte. Es ist halt nicht jeder mit dem goldenen Löffel geboren und kann Andere fahren lassen.

Er ist 18. Er hat noch keine Anzeige erstattet. Nicht jeder ist mit 30 Jahren Erfahrungen im Straßenverkehr gesegnet und man kann auch mal so was nicht 100% vernünftig gemacht haben (Stichwort irrationale Handlung). Und ja, solche Arschlöcher gibt es, die einfach abhauen und sich einen Spaß draus machen, weil so ein Roller ja eh nicht teuer ist und da nie was dran passiert. So deren Meinung.

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass sich jemand aus der Verantwortung stehlen will, wenn er einfach nur fragt. Mann, er ist 18.

Anstatt sich zu freuen, dass er für sein Geld arbeiten geht (da gibt's ja genug Gegenbeispiele mit Karrierestart Hartz 4), sonnen sich hier lieber die Dauernörgler und Besserwisser. :rolleyes:

cheerio

@ där Kapitän

Mein Ironiedetektor hat bei dem hier ;) von GOLFIWOLFI angeschlagen - Deiner nicht?

Gruß vom bösen Dieter

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