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Arbeitsscheinwerfer am Anhänger
Hallo Forum.
Ich habe einen Tandemhänger mit 2,5 Tonnen Gesamtgewicht.
An der Rückseite wurden Zusatzscheinwerfer angebracht. Diese dienen eigentlich der besseren Sicht beom rückwärts fahren im Dunkeln. Man kann diese Scheinwerfer auch manuell per Schalter anschalten.
Mein Problem ist nun, dass beim rückwärtsfahre die Rückfahrbeleuchtung nicht funktioniert sondern nur die Zusatzveleichtung. Also die zusatzbeleichtung übernimmt den Dienst der weißen Rückfahrlichter.
Wie verhält sich das mit dem TÜV? Müssen die am Hauptscheinwerfer trotzdem funktionieren oder reichen die zusatzlichter aus ?
Danke für die Antwort
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7 Antworten
Wenn das Arbeitsscheinwerfer sind sind die sowieso nicht als RFL zugelassen. Die Frage ist, ob der Prüfer das merkt.
Ansonsten gilt: was dran ist muss auch funktionieren.
Lt. gesetzlicher Regelung darfst Du in dieser Fzg-Kategorie eh nur 2 Rückfahrleuchten haben. Wenn die aber manuell schaltbar sind, sind es keine Rückfahrleuchten.
Oder leuchten diese bei Rückwärtsfahrt UND manuell geschaltet?
Sind die Leuchtmittel im Rücklicht i.o.?
Oder gar rausgenommen oder abgeschaltet?
Einfach nachschauen - auch in die Verteilerdose blicken. So schwierig ist es an einem Anhänger nicht…
Gruß Didi
Ich kann nicht sagen was da gemacht wurde.
Ich weiß, dass das so gebaut worden ist, dass auf dem Schalter für die arbeitsleuchten Strom ankommt wenn der Rest aus ist. Dazu hat derjenige irgendwas am Stecker umgebaut.
Auf jeden Fall funktionieren nun die Rfl nicht mehr sondern die zusatzlichter gehen an wenn ich den Rückwärtsgang einlege . Laut Bastler ist das für den TÜV kein Problem. Ich sehe das anders
Ist bei mir am Anhänger genauso. 2 Zusatzscheinwerfer (Hella Valuefit mit Prüfzeichen als Rückfahrscheinwerfer), funktionieren ganz normal als Rückfahrscheinwerfer und lassen sich manuell Zuschalten um die als Arbeitsscheinwerfer zu nutzen. Solange die mit Prüfzeichen sind und während der Fahrt alles korrekt funktioniert ist das für den TÜV kein Thema. 2 zulässige Rückfahrscheinwerfer dürfen dran sein, wenn also 2 Zusatzscheinwerfer vorhanden sind darf in den normalen Rückleuchten kein Leuchtmittel mehr sein bzw. die Leuchte nicht mehr angeschlossen sein.
Du darfst dem TÜV halt nicht erzählen, was du da gebastelt hast.
Formal ist die Schaltung nämlich unzulässig