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Arbeitszeitgesetz für Selbstständige

Themenstarteram 25. Januar 2012 um 13:13

Das habe ich gestern dazu gefunden:

Klick Klick

was meint Ihr (Selbstständige) dazu? Das Thema kursiert in der EU ja schon länger. Mal sehen was bei Raus kommt.

Andreas

Beste Antwort im Thema

Die Arbeitszeit umfasst dagegen nicht die allgemeinen administrativen Tätigkeiten, Bereitschaftszeiten sowie Zeiten als Beifahrer.

Die Bundesregierung folgt damit der EU-Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben.

Man sollte es schon etwas genauer lesen - versuchen zu verstehen ohne gleich zu meckern. Es geht um Selbstständige die zur "Fahrzeitregelung" eben noch ihren Bürokram machen können ( Administrative Tätigkeit). Und wenn ein Land oder Bundestagsabgeorneter am Arbeitsplatz (Büro oder Parlament) wegen müdigkeit einpennt und mit dem Kopf auf die Tischplatte knallt ist es mir wurscht. Wenn einer am LKW bei 85 einpennt habe ich da ne andere Meinung.

Die Regelung für Angestellte wird ja nicht geändert.

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Absoluter Schwachsinn jemanden vorzuschreiben wie lange er arbeiten darf. 

Der Gesetzentwurf ist wohl eine Reaktion auf die enorm hohe Scheinselbstständigkeitsquote im Fuhrgewerbe.

am 25. Januar 2012 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Absoluter Schwachsinn jemanden vorzuschreiben wie lange er arbeiten darf. 

Es kann ja nicht angehen das ein selbstfahrender Kraftfahrer für die Firma X länger arbeiten darf als ein dort angestellter Fahrer.

Das ganze Gesetz ist Schwachsinn und wir Fahrer sind die einzigen die man ganz einfach darauf kontrollieren kann.Auf jeder Grossbaustelle wird 14-16 Std gearbeitet.Da schreit kein Mensch.Die Monteure wollen das auch so die kommen eh nur am Wochenende oder sogar noch seltener heim die wollen in der Zeit wo sie weg sind möglichst viele Stunden machen.Wir Fahrer haben die Sozialvorschriften und gut ist.Und einem Selbstständigen vorschreiben zu wollen wie lange er arbeiten darf ist ja wohl absolut hinterfotzig.

Gehen die Damen und Herren Politiker denn auch alle schön nach 8 Std nach Hause ???? Egal ob Landtag Bundestag oder Eu Abgeordneter.

am 25. Januar 2012 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Das ganze Gesetz ist Schwachsinn und wir Fahrer sind die einzigen die man ganz einfach darauf kontrollieren kann.Auf jeder Grossbaustelle wird 14-16 Std gearbeitet.

Ja jeweils 8-9 Std im Schichtbetrieb

Dann habe ich was falsch gemacht und viele meiner Bekannten machen das immer noch so.Warum geht man denn auf Montage um Kohle zu verdienen und das geht nun mal nur über die Stunden.

Als nächstes bekommen wir noch vorgeschrieben wie lange wie oft und wieviel Pfund wir am Tag kacken dürfen. 

am 25. Januar 2012 um 16:34

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Dann habe ich was falsch gemacht und viele meiner Bekannten machen das immer noch so.Warum geht man denn auf Montage um Kohle zu verdienen und das geht nun mal nur über die Stunden.

Als nächstes bekommen wir noch vorgeschrieben wie lange wie oft und wieviel Pfund wir am Tag kacken dürfen. 

Ja viele auf Montage  arbeiten dann von Montags- bis Donnerstags und fahren Donnerstagabend nach Hause, in der Zeit machen die dann die Std für Freitags mit.

Wobei auch das nicht erlaubt ist denn diese berufsgruppe darf sogar imgegensatz zu uns nur 8 Std arbeiten nur ist das eben fast nicht zu kontrollieren da werden die Stundenzettel eben passend friesiert und gut ist und bei einer Kontrolle Tagsüber wird eben behauptet man habe gerade erst angefangen nur der doofe Fahrer dem kann man alles ganz einfach nachweisen.Ganz ehrlich Ich halte mich peinlichst an die Sozialvorschriften aber das Arbeitzeitgesetz geht mir absolut am Arsch vorbei (obwohl ich auch diese einhalte)Das habe ich in meiner letzten Kontrolle dem BAGler auch gesagt der schaute mich etwas verdutzt an grinste dann aber nur.Sollte ich mal wegen eines verstossen gegen das Arbeitszeitgesetz Probleme bekommen verklage ich sämtliche Abgeordeten denn die machen im Schnit 60-80 Std je Woche (Aussage unseres MdB)

am 25. Januar 2012 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Wobei auch das nicht erlaubt ist denn diese berufsgruppe darf sogar imgegensatz zu uns nur 8 Std arbeiten nur ist das eben fast nicht zu kontrollieren da werden die Stundenzettel eben passend friesiert und gut ist und bei einer Kontrolle Tagsüber wird eben behauptet man habe gerade erst angefangen nur der doofe Fahrer dem kann man alles ganz einfach nachweisen.Ganz ehrlich Ich halte mich peinlichst an die Sozialvorschriften aber das Arbeitzeitgesetz geht mir absolut am Arsch vorbei (obwohl ich auch diese einhalte)Das habe ich in meiner letzten Kontrolle dem BAGler auch gesagt der schaute mich etwas verdutzt an grinste dann aber nur.Sollte ich mal wegen eines verstossen gegen das Arbeitszeitgesetz Probleme bekommen verklage ich sämtliche Abgeordeten denn die machen im Schnit 60-80 Std je Woche (Aussage unseres MdB)

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

 

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

 

Bundestagsbgeordnete unterliegen aber nicht dem Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer.

Sollen aber mit gutem beispiel voran gehen die sogenannten Volksvertreter.

Ironiemodus ein : Wir gründen jetzt bei uns in der Fa. ein Mitarbeiter Parlament dann bekommen wir auch anstelle von Lohn Diäten und dürfen arbeiten so lange wir wollen" :)) Ironiemodus aus 

Die Arbeitszeit umfasst dagegen nicht die allgemeinen administrativen Tätigkeiten, Bereitschaftszeiten sowie Zeiten als Beifahrer.

Die Bundesregierung folgt damit der EU-Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben.

Man sollte es schon etwas genauer lesen - versuchen zu verstehen ohne gleich zu meckern. Es geht um Selbstständige die zur "Fahrzeitregelung" eben noch ihren Bürokram machen können ( Administrative Tätigkeit). Und wenn ein Land oder Bundestagsabgeorneter am Arbeitsplatz (Büro oder Parlament) wegen müdigkeit einpennt und mit dem Kopf auf die Tischplatte knallt ist es mir wurscht. Wenn einer am LKW bei 85 einpennt habe ich da ne andere Meinung.

Die Regelung für Angestellte wird ja nicht geändert.

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