- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Arglistige Täuschung beim Kauf? Gebrauchtwagen gerade einmal 4 Tage
Arglistige Täuschung beim Kauf? Gebrauchtwagen gerade einmal 4 Tage
Hallo,
ich bin noch neu hier und komme direkt mit einem riesigen Brocken.
Mein Partner hat am vergangenen Mittwoch einen gebrauchten Ford Focud C-Max 1.6 TDCI gekauft.
Von 2006 Erstzulassung, 108.000 km gefahren. Kaufpresi 4.300 €
Wir sind gerade eben eine Strecke von 50 km gefahren. Über Autobahn, maximal Tempo 110 km/h.
Am Ende der Autobahn ka kaum noch Leistung vom Wagen. 5. Gang, Gas durchgetreten und er schaffte 100 km/h.
Wir sind runter von der Autobahn, auf einmal stank es sehr. Der Motor find an zu qualmen. Bei erneutem Starten des Autos nach einiger Zeit des Wartens auf dem Standstreifen, sind wir noch 50 Meter weiter gefahren auf einen Parkplatz. Der Auspuff qualmte so extrem, dass man auf den beiden Spuren hinter uns nichts erkennen konnte.
Es kommen komische Geräusche beim Starten und Fahren. Der Turbo pfeifte schon vorher leicht, was aber öfters wohl vorkommt beim C-Max mit dem kleinsten Turbo.
Pannenhilfe vermutet nun Totalschaden des Motors.
Nach maximal 70-80 km Benutzung und gerade einmal 4 Tagen im Besitz kann man meiner Meinung nach nur von arglistiger Täuschung ausgehen und ist ein klarer Gewährleistungsfall(§475 Abs. 2 BGB), oder?
Sollen wir dem Händler dann die Möglichkeit zu Nachbesserung mit 14 Tagen Frist geben?
Erwarten uns dann Kosten? (Eventueller Austauschmotor mit geringerem Kilometerstand?)
Wie oft muss man ihm die Chance zur Nachbesserung geben um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können?
Der Händler ist laut meiner Einschätzung ein ziemlich gewitzter, der sich aus allem versucht rauszureden. Wie geht man da am besten vor? Hatte jemand so einen Fall auch schon?
Im Vertrag(ich habe ihn nicht gesehen, hat alles mein Partner gemacht) steht etwas von keine Garantie bei Getriebe oder Motorschaden.
Da es aber ja innerhalb der ersten 6 Monate ist, dürfte da doch die Gewährleistung greifen in dem Fall, oder?
Es ist das erste Auto meines Partners und er braucht eigentlich dringend wieder einen fahrbaren Untersatz(Neue Arbeitsstelle, die 50 km entfernt ist)
Dankeschön schonmal,
XIyang93
Beste Antwort im Thema
Warum muss man hier immer gleich Betrug unterstellen?
Das Auto fuhr ja schließlich die ersten 50km ganz normal. UND dann erst ging der Motor hopps. Das ist nun mal ganz großes Pech. Dafür kann auch der Händler nichts. So etwas kündigt sich nun mal nicht immer vorher an.
So weit ich das hier gelesen habe, wurde bisher überhaupt nicht mit dem Händler geredet nach dem Schaden. Stattdessen werden hier Vermutungen angestellt.... Betrug.... vorsätzlich... erstmal von anderer Werkstatt checken lassen...... Leute, so läuft das nicht ab.
Der erste Kontakt geht immer zuerst an der Händler. Der steht für den Schaden gerade. Ist doch ein glaskarer Gewährleistungsfall. Nur wenn der Händler das anders sehen sollte, dann kann man noch andere Geschütze auffahren. Aber das wissen wir bisher gar nicht, weil bisher überhaupt nicht kommuniziert wurde.
Ähnliche Themen
26 Antworten
Wenn beim Händler gekauft dann ist das sein Problem da ihr in den erstn 6Monaten die Gurke in stellen könnt und er muß sich kümmern es sei denn er kann beweisen das der Motor keinen Mangel vorher hatte! Hoffe nur er hat die Karre nicht im Kundenauftrag verkauft denn dann geht die streiterei los! Evtl. ne Rechtsschutz in der Hinterhand?
Turbolader ist kaputt und Zylinderkopfdichtung. Motor sieht katastrophal aus.
Wahrscheinlich der ganze Motor platt.
Das Auto hat der Händler von seinem Nachbarn gekauft und er hat meinem Partner gesagt, dass er ihn von sich aus verkauft, also kein Kundenauftrag.
Nein Nur Rechtsschutz über die Gewerkschaft , also Arbeitsrecht und so.
Da prüft mal den Kaufvertrag das da nix drin steht mit Kundenauftrag! Wenn er rum zaubert müsst ihr halt erstmal bluffen mit vorhandener Rechtsschutz!
Seltsam, um 19:03 vermutet man noch einen Motorschaden.
17 Minuten später gibt es bereits eine genaue Diagnose.
die sache ist ganz klar (und einfach).
lass von einem dritten vom fach den mangel feststellen und setze den verkäufer hiervon schriftlich in kenntnis.
wenn du meinst, dass das ein "gewitzter" ist, solltest Du darüber nachdenken auch gewitzt zu sein und über eine gerichtliche zustellung nachdenken (kostet 10€). sonst sagt der nachher noch er habe nichts bekommen. 10€ ggü. dem anscheinend doch erheblichen schaden ist denke ich vertretbar.
wahrscheinlich wird es auf eine rückabwicklung hinauslaufen. der schadne wird wohl nicht unter 4000€ zu beheben sein. bin aber nicht vom fach. aber turbo + motor platt = nicht günstig.
Zitat:
@Tempomat-Driver schrieb am 14. Juni 2015 um 19:30:25 Uhr:
Seltsam, um 19:03 vermutet man noch einen Motorschaden.
17 Minuten später gibt es bereits eine genaue Diagnose.
Das erste war eine Vermutung. Ich hatte kurz darauf eine Nachricht von meinem Partner bekommen, dass der Abschlepper unten genannte Sachen gefunden hat und vermutet. Genau Diagnose folgt dann noch morgen oder übermorgen in der Werkstatt.
Und wie sieht es aus mit Leihwagen oder ähnlichem? Kann man das vom Händler bis dahin verlangen?
Wir planen nun morgen die Werkstatt, auf dessen Parkplatz das Auto nun steht zu beauftragen den Wagen komplett zu checken. Wir wollen den Kilometerstand auslesen lassen und wenn möglich prüfen lassen ob es ein Unfallauto ist. Man traut ja nun dem Händler nun nicht mehr so.
Anschließend wollen wir zum Händler persönlich persönlich gehen. Wollen ihn über den Vorfall in Kenntninss setzten und mal schauen ob er kooperativer ist, als vermutet.
Ich habe ansonsten noch ein Schreiben in der Hand, mit dem er aufgefordert ist, laut BGB die Mängel zu beseitigen, mit Fristsetzung und so weiter.
Danach gehen wir weitere Schritte.
Danke an alle, die bisher beantwortet haben
Hi,
eine ev. Fehlersuche / Gebrauchtwagencheck bezahlst du aber erstmal selbst. Grundsätzlich musst du im Rahmen der Gewährleistung dem Händler das Recht der Nachbesserung zu seinen Kondition geben, sprich in welcher Werkstatt und wie nachgebessert wird.
Dein Schreiben mit Fristsetzung ist der richtige Weg und wie du schon sagst, kannst du je nach Reaktion ggf. weitere Schritte einleiten. Vorher würde ich keine andere Werkstatt mit irgendetwas beauftragen.
Es klingt jedoch alles nach einem steinigen Weg. Ich drück dir die Daumen und halte uns auf dem
Laufenden.
PS: Bei Gewährleistungsarbeiten hast du leider keinen Anspruch auf einen Miet-/ Leihwagen
VG
Jochen
Zitat:
@Xiyang93 schrieb am 14. Juni 2015 um 19:20:46 Uhr:
Das Auto hat der Händler von seinem Nachbarn gekauft und er hat meinem Partner gesagt, dass er ihn von sich aus verkauft, also kein Kundenauftrag.
Es ist egal, was der sagt. Wer steht im Kaufvertrag drin, sprich von wem habt ihr die Karre gekauft?
Steht da eine Firma drin oder ein Privatmensch?
Um überhaupt einen Anspruch auf Gewährleistung zu haben, muss dort der Händler im Kopf stehen.
Das ist der erste zu klärende Punkt.
Es steht der Autohändler drinnen. Der Vertragskopf ist auch vom Autohaus.
Zitat:
@sailor701 schrieb am 14. Juni 2015 um 20:40:40 Uhr:
Hi,
eine ev. Fehlersuche / Gebrauchtwagencheck bezahlst du aber erstmal selbst. Grundsätzlich musst du im Rahmen der Gewährleistung dem Händler das Recht der Nachbesserung zu seinen Kondition geben, sprich in welcher Werkstatt und wie nachgebessert wird.
Dein Schreiben mit Fristsetzung ist der richtige Weg und wie du schon sagst, kannst du je nach Reaktion ggf. weitere Schritte einleiten. Vorher würde ich keine andere Werkstatt mit irgendetwas beauftragen.
Es klingt jedoch alles nach einem steinigen Weg. Ich drück dir die Daumen und halte uns auf dem
Laufenden.
PS: Bei Gewährleistungsarbeiten hast du leider keinen Anspruch auf einen Miet-/ Leihwagen
VG
Jochen
Dankeschön für die ausführliche Antwort.
Das mit dem fehlenden Anspruch auf Mietwagen/Leihwagen wusste ich bereits. Das ist nun auch nicht das Problem, das haben wir anders gelöst.
Naja den Check würden wir auch aus eigener Tasche zahlen, das ist mir lieber es unabhängig gecheckt zu haben, als dass die ausgesuchte Werkstatt des Händlers da falsche Tatsachen vorspielt.
Ich habe mich nun etwas eingelesen in das Thema. Die Gewährleistung ist auf jeden Fall gegeben, egal was im Vertrag steht(abgesehen von Privat and Privat Verkauf, aber das ist hier ja nicht der Fall)
Es stellt sich mir nur die Frage ob Kosten im Wert von um die 4000 € auch einem Kaufpreis von 4300 € in Relation stehen. Und ob man bei einem Motorschaden nicht sogar direkt auch Rückgaberecht plädieren kann in dem Härtefall.
Ob man dem Verkäufer anbieten kann, dass wir das Auto zurück geben, er nen Austauschmotor einbaut und es weiterverkauft? Dürfte doch für beide Seiten am unkompliziertesten sein, oder?
Ok, das ist schon mal richtig gut für dich.
Du musst dem Händler am Ende ein Recht auf Nachbesserung geben. Manche Stimmen sagen nur einmal, die Mehrheit aber zweimal (und zu letzterem würde ich klar raten). Also Anschreiben, Frist setzen und abwarten.
Alles andere kannst du natürlich tun, aber jegliche Werkstattchecks etc. werden erst einmal auf deine Kosten gehen.
Ein Mietwagen ist über die Gewährleistung auch nicht abgedeckt.
P.S.:
Optimaler (auch wenn immer noch das alles Umstände ohne Ende bedeutet), weil sehr schneller Kompromiss, wäre einfach das Auto zurück und Geld zurück. Ein Recht darauf existiert aber nicht.
Ok, wir werden morgen der Werkstatt Bescheid geben, dass wir da das Auto unberührt stehen lassen. Fährt ja auch nicht mehr.
Dem Händler sagen wir später Bescheid. Wir schlagen ihm vor, dass wir den KAuf rückgängig machen. Das wäre das Einfachste für alle. Er kann es ausbessern und das Auto wieder verkaufen. Mit nem Austauschmotor mit niedrigem Kilometerstand, dürfte das ja kein Problem sein.
Wenn er dazu nicht bereit ist, habe ich immernoch schriftlich, dass wir eine Nachbesserung der Mängel verlangen mit Frist. Steht alles drin, habe mich an die Vorlage des ADAC gehalten.
Habe zusätzlich noch einige Paragraphen im BGB gewälzt. Er wird vielleicht mit dem Abschnitt im Vertrag kommen, wo er sich auf Motor und Getriebeschäden bezieht. Aber um das zu umgehen hätte er Privta oder per Kundenauftrag verkaufen sollen, oder gewerblich/export. Zumindest so wie ich es verstanden habe.
Mündlich wurde ja zugesichert, dass alles ok ist. Zeuge ist vorhanden. Das online Inserat ist mittlerweile von der Seite genommen worden. Habe die Leute der Website angeschrieben ob sie uns das Inserat zuschicken.
Darin steht der einwandtfreie Zustand, TÜV könne verlängert werden, unfallfrei,...
Mal dumm gefragt, habt ihr vor dem losfahren mal den Oelmesstab gezogen?
Das habe ich mich auch die ganze Zeit gefragt.