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Arglistige Täuschung beim Privatkauf? - Downpipe ohne Zulassung!
Hallo zusammen,
erst mal möchte ich mich sehr gerne bei euch vorstellen.
Mein Name ist Salvo, bin 23 Jahre alt und wohne im Raum Stuttgart.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe mir vor ca. 2 Monaten einen Golf 5 GTI DSG von privat gekauft.
An dem Fahrzeug wurde die komplette Abgasanlage verändert, es wurde ein 200 Zeller Kat (Downpipe) mit einer Ulter Anlage verbaut. Beim Kauf hab ich natürlich den Verkäufer gefragt, ob das alles auch so eingetragen ist und dieser meinte, das es für beides eine ABE gibt. Da ich mich nicht so damit auskenne, habe ich mir das alles zeigen lassen. Die ABE für die Ulter Anlage hatte er auch gleich parat. Er hat mir jedoch zu 100% garantiert, dass es dafür eine gibt und er mir diese auch schnellstmöglich per Post zuschickt. Nach ca. 1 Woche habe ich auch schon ein Gutachten vom Verkäufer bekommen. In dem Gutachten steht etwas von "Supersport Schalldämpferanlage". Ich kenne mich zwar nicht so aus aber da steht nichts von 200 Zellen Kat drin also wird das wohl nicht das Richtige sein?!
Daraufhin habe ich den Verkäufer nochmals telefonisch kontaktiert. Er meinte, es sei die richtige ABE und ich solle die Nummern abgleichen. Er habe seine Vertragspflicht mit dem Erhalt des Gutachtens erfüllt, meinte er.
Letzte Woche habe ich, um mir den Kat mal genauer anzuschauen und die Nummern abzugleichen, das Auto auf eine Bühne gefahren.
Fazit: Auf dem Kat steht keine Nummer! Meine Befürchtung ist jetzt, dass ich Illegal unterwegs bin. Zudem muss ich im Juli zum TÜV.
Frage: Kann ich den Kaufvertrag anfechten, weil ich i.d.F. arglistig getäuscht wurde? Wurde der Vertrag vom Verkäufer gar nicht erfüllt?
Sorry für den langen Text und danke schon mal für eure Unterstützung!
Gruß Salvo
Beste Antwort im Thema
Oder du sparst dir die ganze Zeit und den Aufwand, kaufst bei Ebay Kleinanzeigen ne originale Downpipe für 70-80€, baust die an nem schönen Samstag ein, verkaufst die andere an den nächsten Kevin, dem ne Abnahme egal ist, hakst die ganze Geschichte ab und hast Spaß an deinem Auto ...
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31 Antworten
Wurde im Kaufvertrag schriftlich vermerkt, welches Zubehör verbaut ist und dass dieses TÜV-konform ist?
Gruß
Der Chaosmanager
Danke erst mal für die schnelle Antwort.
Im Kaufvertrag wurde lediglich bei Zubehör eingetragen, dass das Gutachten der Downpipe per Post zugeschickt wird.
Gruß
Die Zusicherung des Verkäufers, dass alle An- und Umbauten TÜV-konform sind, wäre hilfreich gewesen.
Ansonsten würde ich empfehlen, beim Hersteller der Anlage nachzufragen, ob das Gutachten zu der verbauten Anlage passt.
Gruß
Der Chaosmanager
Ist der Kaufvertrag also in diesem Fall nicht anfechtbar?
Auf der Downpipe steht leider kein Hersteller. Daher weiß ich leider nicht wo ich mir die Infos zu dem Gutachten holen kann.
Gruß
Zitat:
@Salvo794 schrieb am 15. März 2017 um 13:43:01 Uhr:
Ist der Kaufvertrag also in diesem Fall nicht anfechtbar?
Das kann ohne Kenntnis des Vertrags niemand exakt sagen ...
Zitat:
Auf der Downpipe steht leider kein Hersteller. Daher weiß ich leider nicht wo ich mir die Infos zu dem Gutachten holen kann.
Der Verkäufer müsste doch sicher in der Lage sein, Dir eine Kopie der Rechnung zu übermitteln (Empfehlung: Nicht mit dem Verkäufer auf Konfrontation gehen in diesem Stadium!).
Und im Gutachten steht doch der Name dessen, auf den das Gutachten ausgestellt ist - entweder der Hersteller oder der Importeur.
Gruß
Der Chaosmanager
Da dir der Verkäufer zugesichert hat, das Gutachten für die downpipe zuzusenden, muss er das auch tun. Evtl ist ja das, was er dir geschickt hat, das richtige.
Ich an deiner Stelle würde mal zum TÜV fahren und die mal fragen, ob das denn so ok ist. Sollte es nicht so sein, hat er den Vertrag noch nicht erfüllt.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 15. März 2017 um 14:25:12 Uhr:
Zitat:
@Salvo794 schrieb am 15. März 2017 um 13:43:01 Uhr:
Ist der Kaufvertrag also in diesem Fall nicht anfechtbar?
Das kann ohne Kenntnis des Vertrags niemand exakt sagen ...
Das stimmt natürlich, aber solange es ein Standardvertrag ist, und nichts dazu ergänzt wurde, muss das Fahrzeug bei Übergabe natürlich eine Betriebserlaubnis haben.
Hat es die nicht ist es klar ein Mangel.
Und solange die Auspuffanlage so nicht zugelelassen ist hat das Auto eben keine Betriebserlaubnis.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. März 2017 um 14:38:03 Uhr:
Und solange die Auspuffanlage so nicht zugelelassen ist hat das Auto eben keine Betriebserlaubnis.
Das ist absolut richtig, aber da ich weder den Kaufvertrag noch das Gutachten kenne (zumal der TE einmal von einer ABE schreibt und ein anderes Mal von einem Gutachten), kann ich nicht beurteilen, ob das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hat oder nicht. Deshalb halte ich mich mit einer Wertung bewusst zurück. Es gibt genügend Kaffeesatzleser hier im Forum, die das besser wissen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Das stimmt. Das mit der ABE und dem Gutachten habe ich versehentlich verwechselt, sorry. Also er hat mir gesagt es gibt eine ABE, bekommen habe ich ein Gutachten und im Vertrag steht auch Gutachten. Mein Fehler.
Ich hab mal ein Bild von dem Gutachten angehängt. Da steht ganz deutlich etwas von "Schalldämpferanlage" und nichts von Katalysator.
Ich hab mir das mit den TÜV auch schon überlegt nur ist meine Angst eben das der Prüfer mir dann die Plakette runter reißt oder so.
Ich hänge zudem noch ein Bild vom Kaufvertrag an also eine Vorlage davon.
Danke und Grüße
Moin,
Das wird der Prüfer nicht machen. Weil er das im Moment gar nicht darf, da gar keine akute Gefahr vom Auto ausgeht. Zudem kommst du zu ihm und willst das Problem ja geklärt haben, dann sind die Jungs normalerweise pflegeleicht und hilfsbereit. Wenn du dich nicht traust - besuch eine Werkstatt, die auch TÜV Abnahmen macht. Die wird dir voraussichtlich auch helfen können.
Bevor du njcht weißt was Sache ist, ist es schwer das zu bewerten.
LG Kester
Das Gutachten betrifft die Schalldämpfer und nicht den Katalysator. Zudem ist das Gutachten aus Österreich; damit wirst du von einem deutschen Prüfer wahrscheinlich gleich vom Hof gejagt.
Prüfe, ob der Original-Katalysator noch verbaut ist; eigentlich müsste der ja eine VAG-Teilenummer haben. Der Kat kann eine ABE haben, aber dazu müsste man den Hersteller kennen.
So ganz ohne Kennung kannst du nur wieder zurück rüsten lassen, aber Teilenummern sind häufiger nur schwer zu erkennen.
..wie Kester schreibt.
die legen nix still, sondern guggen nur und wenn mann ganz nett fragt,
dann sind die Leuds auch sehr nett.
Btw. Du kannst auch zur DEKRA od. GTÜ fahren.
Die einzige Möglichkeit, schnell "klarheit" zu bekommen, ob die Anlage STVO konform ist.
Btw. mit dem Gutachten kann mann die Anlage eintragen lassen, bzw. muss mann.
Ist halt keine ABE.
Wie gesagt, am besten bei einem Prüfer vorfahren..
Grüße
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Ich werde morgen früh mal direkt zum TÜV fahren und das ganze mal prüfen lassen. Werde mich dann morgen nochmal melden.
Grüße
Das Gutachten ist in Deutschland nix wert ... es ist aus Österreich und somit hier in DE völlig nutzlos