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Arglistige Täuschung Beschuldigung.privater Autoverkauf

Themenstarteram 15. Juli 2013 um 22:45

Hallo motor-talker,

ich bitte um euren Rat.

Nach einem Autoverkauf werde der Verkäufer beschuldigt arglistig getäuscht zu haben.

Der Wagen läuft nur auf 3 Zylinder. Er hat es nicht beim Verkauf angegeben, weil er es nicht wusste.

Angegeben wurde ein Fehler an dem Tankentlüftungsventil, weshalb auch die gelbe Motorleuchte an war. Deswegen lief auch der Motor im Leerlauf bei ca 600 U/Min. Der Käufer behauptet, dass der Verkäufer wusste

über den Zylinder schaden. Beweis: SMS mit Aussage des Verkäufers, dass er schon die Zündkerzen, Zündkabel und die Zündspule vor kurzem getauscht hat( wegen dem Tankentlüftungsventilproblem).

Außerdem war der Käufer nicht allein beim Kauf.

Hat der Verkäufer eine Chance zu gewinnen, falls es zum Gericht kommt?

Oder sollte er auf das Angebot des Käufers angehen und mit ihm die Reparaturkosten teilen.

Um kurzfristige Reaktion wäre ich sehr dankbar:)

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6 Antworten
am 16. Juli 2013 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von Vito83

Hallo motor-talker,

ich bitte um euren Rat.

 

Hat der Verkäufer eine Chance zu gewinnen, falls es zum Gericht kommt?

Oder sollte er auf das Angebot des Käufers angehen und mit ihm die Reparaturkosten teilen.

Um kurzfristige Reaktion wäre ich sehr dankbar:)

Wie sollen wir hier das aus der Ferne zuverlässig beantworten? Wir kennen jetzt nur diese eine Schilderung eines Beteiligten(?), zudem noch recht dürftig, außerdem verlangst du hier so eine Art Rechtshilfe oder Rechtsgutachten von juristischen Laien zu einem ganz speziellen Fall, sowas geht nicht.

Setze dich mit einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. Vertragsrecht in Verbindung und besprich mit dem deinen Fall, das ist der einzig gute Rat, den man hier geben kann, alles andere ist Kaffeesatzleserei, der eine wird dies raten, der andere genau das Gegenteil.

Grüße

Udo

WAS steht den im kaufvertrag? ich vermute mal nix....das is dann ein riesen fehler!

Gab es nicht vor kurzem die gleiche oder eine ganz ähnliche Anfrage, die ebnso anonymisiert war wie diese und dann mangels Substanz im Sand verlief? Rechtsberatung werden die Rechtsanwälte, die sich in diesem Forum bewegen, nicht erteilen und Laienmeinungen oder Halbwissen bringt Dir nichts. Übrigens: auch ein Rechtsanwalt kann nur aufgrund der von Dir geschilderten Fakten und vorgelegten Dokumente Rat erteilen, mit Deiner Anfrage kommst du da nicht wirklich weit.

 

Schönen Gruss

vom Fred

am 17. Juli 2013 um 9:49

Das Problem bei Anfragen solcher Art, auch wenn weitaus mehr Angaben gemacht wurden als in diesem Fall, ist doch immer, dass man grundsätzlich nur die eine Seite hört, der Kontrahent weiß meistens nichts davon, dass hier "sein Fall" besprochen wird, kann sich also hier nicht zu Wort melden und den Sachverhalt aus seiner Sicht der Dinge schildern.

In einem anderen Forum (kein Auto-Forum) trat aber mal genau dieser Fall ein, nachdem dort jemand den Fall geschildert hatte, waren alle Beantworter voll auf seiner Seite, als dann aber der Kontrahent dort auch mitpostete und den ganzen Sachverhalt mal aus seiner Sichtweise schilderte, kippte die Stimmung ganz plötzlich ins Gegenteil um, der erste Poster hatte nämlich ganz wichtige Einzelheiten nicht erwähnt, andere Dinge falsch dargestellt usw.

Von daher hege ich die Vermutung, dass alle Schilderungen der Ereignisse, die zu einer Auseinandersetzung führen, niemals den objektiven Sachverhalt darlegen, es dürfte meistens unbewusst eine persönlich gefärbte Sichtweise geschildert werden, so dass die Ratgebenden am Ende eine falsche Empfehlung geben, was dem Ratsuchenden dann auch nicht wirklich hilft.

 

Grüße

Udo

alter therd soryy

alter thread sorry

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