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Arglistige Täuschung oder gekauft wie gesehen?
Hallo und guten Tag,
ich bin gerade neu in diesem Forum und entschuldige mich im Vorraus, falls es dieses Thema schon gibt, da ich leider nicht weiß wie ich es sonst beschreiben könnte, mein Problem.
Es geht darum, ich habe mir vor gut 2 Wochen einen Golf 4 von privat gekauft.
Im Kaufvertrag steht, "gekauft wie gesehen" unter dem Punkt sonstige Vereinbarungen steht, das die Kupplung bald erneuert werden muss.
Jetzt war ich gerade bei meiner Werkstatt "des Vertrauens" und hab ihn mal durchchecken lassen, nur um auf Nummer sicher zu gehen, weil er im Moment einige Probleme aufweist, wie ruckeln und komische Geräusche beim Gas geben.
Der Chef der Werkstatt, sagte mir nun, das ich das Getriebe, die Kupplung, Einspritzdüse und die Drosselklappe erneuern lassen muss und würde da bei ca. 1000€ liegen, wenn ich Gebrauchtteile verbauen lassen würde.
Außerdem sagte er mir, das das Problem mit dem Getriebe schon länger bekannt sein muss, weil das Getriebe nicht so in 14 Tagen kaputt gehen kann.
Meine Frage daher, kann ich rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, wenn der Schaden vorher bekannt gewesen sein muss, jedoch im Vertrag "gekauft wie gesehen" steht, weil er mir den Mängel mit dem Getriebe verheimlicht hat oder bleibe ich nun auf den Kosten der Reperatur sitzen? ...
Ich danke im Vorraus ..
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
Beste Antwort im Thema
Was für ein Kaufvertrag wurde gemacht? Prinzipiell beinhalten alle gebräuchlichen Verträge (von privat zu privat) den Ausschluß der Sachmängehaftung.
Bei der Formulierung "argliste Täuschung...das MUSS VORHER SCHON GEWESEN SEIN" geht mir immer ein Messer in der Tasche auf...einen Wagen für die paar Euronen gekauft, Probefahrt absolviert, gekauft und jetzt den Köttel in der Hose.
Nimms mir nicht übel TE, aber ich würde das als Lehrgeld abstempeln und demnächst VOOOOOR einem Kauf eine Werkstatt/Prüfstelle aufsuchen.
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14 Antworten
Da hilft nur der Anwalt!
Bzw. die Rechtsschutzversicherung.
Weisst Du doch auch selbst!
Hallo marcel258,
herzlich Willkommen hier auf Motor - Talk.
Gekauft wie gesehen ist heute nichts wert, nicht einmal ein Ausschluss der Sachmängelhaftung. Von daher hast du schon mal einen Pluspunkt auf deiner Seite.
Arglistige Täuschung ist aber ein anderes Kaliber, dies müsstest du nachweisen.
Dennoch sehe ich Chancen, etwas zu holen. Also ab zum Anwalt, alleine wird das nix.
Gruß
Mal ne Frage ... was hast du für den Golf bezahlt welches Baujahr und wieviel km hat er denn schon auf der Uhr ?
Jetzt mal angenommen zu hättest eh nur 1000 Euro für das Ding gezahlt und der Verkäufer hat die Probleme auf die verschlissene Kupplung zurückgeführt dann hat er dich zum einen nicht getäuscht und zum anderen Frage ich mich ob die Probleme bei der Probefahrt nicht aufgefallen sind ????
Wenn das Getriebe dermaßen im Eimer ist und deine Werkstatt meint das hätte man schon länger merken müssen dann hätte es doch auch bei der Probefahrt auffallen müssen.
Je nach dem würde ich ggf erst mal mit dem Verkäufer reden .... ich finde es ein Übel der Neuzeit dass alle erst mal mit dem Anwalt aufschlagen wollen (der zieht auch nur Kohle aus der Sache).
Kannst dem Verkäufer ja ggf z.b anbieten das Auto zurückzunehmen gegen eine Nutzungsgebühr für die zwei Wochen.
hmmm
Hi,
hab zwar da keine Ahnung was Autokauf betrifft aber kann mir nicht vorstellen dass das stimmt. Dann kann ja keiner mehr privat ein älteres Fahrzeug verkaufen denn irgendwas findet dann jeder Werkstatt, auch wenn es vorher nicht bekannt war. Und eine Werkstatt sagt halt muss ausgetauscht werden und die andere Werkstatt ist da anderer Ansicht.
Wäre ja genauso als wenn bei EBay jeder alles zurück geben könnte was ja auch nicht geht. Aber lasse mich da gerne eines besseren belehren dass solche Kaufvertragsklauseln keine Wirksamkeit haben.
Weiss auch nicht wie der Thread Teilnehmer zu der Aussage kommt, denn habe eben mal im Jura Forum nach gesehen und da steht was ganz anderes :
Grundsätzlich ist Klausel "gekauft wie gesehen" wirksam. Bei einem Verkauf unter Privaten muss der dahinterstehende Wille der Parteien ermittelt werden. Nach Ansicht des BGH schränkt die Klausel "gekauft wie gesehen" den Gewährleistungsausschluss nicht ein und erfasst also entgegen des Wortlauts auch nicht sichtbare Mängel (BGH Urteil vom 6. 7. 2005 - VIII ZR 136/ 04 ).
Selbstverständlich kann sich der Verkäufer auf einen solchen Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB
Und die Juristisch bewanderten, was ist jetzt richtig ?
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Gekauft wie gesehen ist heute nichts wert, nicht einmal ein Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Gruß
Guten Abend,
Erstmal danke für die zahlreichen und schnellen Antworten .
Zu logangun:
Bezahlt habe ich 1.700 € was recht günstig war, meiner Meinung nach für einen golf 4.
Baujahr ist 1999 und Kilometerstand zum kaufzeitpunkt ca. 169.000km.
Ich habe mich heute echt bekloppt gemacht, weil ich halt die Meldung bekommen habe, das es das Getriebe ist.
Habe jedoch gerade von einer bekannten einen Anruf bekommen, die einen kfz-Meister kennt der bei VW arbeitet.
Der meinte es kann auch nur an der Kupplung liegen und guckt sich das auto die tage an und dann mal das beste hoffen!
Mit freundlichen grüßen.
Zitat:
Original geschrieben von marcel258
Jetzt war ich gerade bei meiner Werkstatt "des Vertrauens" und hab ihn mal durchchecken lassen, nur um auf Nummer sicher zu gehen, weil er im Moment einige Probleme aufweist, wie ruckeln und komische Geräusche beim Gas geben.
Der Chef der Werkstatt, sagte mir nun, das ich das Getriebe, die Kupplung, Einspritzdüse und die Drosselklappe erneuern lassen muss und würde da bei ca. 1000€ liegen, wenn ich Gebrauchtteile verbauen lassen würde.
Außerdem sagte er mir, das das Problem mit dem Getriebe schon länger bekannt sein muss, weil das Getriebe nicht so in 14 Tagen kaputt gehen kann.
Hatte der Wagen denn das Ruckeln und die Geräusche beim Gasgeben schon beim Kauf, bzw. der ja hoffentlich stattgefundenen Probefahrt? Auch ein Problem mit dem Getriebe bleibt ja üblicherweise bei einer Probefahrt nicht verborgen. Nur hakeliges Schalten z.B. würde ich nicht unbedingt dazuzählen. Wenn sich sowas nun als Defekt entpuppt ist es natürlich ärgerlich.
Zitat:
Meine Frage daher, kann ich rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, wenn der Schaden vorher bekannt gewesen sein muss, jedoch im Vertrag "gekauft wie gesehen" steht, weil er mir den Mängel mit dem Getriebe verheimlicht hat oder bleibe ich nun auf den Kosten der Reperatur sitzen? ...
Bei einem über 10 Jahre alten Auto mit üblicherweise schon 6-stelligem Kilometerstand fällt es meiner Ansicht nach schwer, da auf arglistige Täuschung zu gehen, denn zumindest das Ruckeln und Probleme mit dem Getriebe hätten vor dem Kauf auffallen können/sollen. Wenn das Ruckeln nur sporadisch auftritt, wie z.B. beim alten A3 meines Sohnes, wird´s schon schwierig. Auf die bald kommende Kupplung hat der Verkäufer Dich ja hingewiesen und es sogar im Vertrag vermerkt. Da hätte er auch auf Unwissenheit spielen können, wenn die Kupplung nicht schon beim Fahren durchrutscht. Hast Du den Wagen vor dem Kauf nicht prüfen lassen oder einen Kundigen mitgenommen?
Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
Zitat:
Hatte der Wagen denn das Ruckeln und die Geräusche beim Gasgeben schon beim Kauf, bzw. der ja hoffentlich stattgefundenen Probefahrt? Auch ein Problem mit dem Getriebe bleibt ja üblicherweise bei einer Probefahrt nicht verborgen. Nur hakeliges Schalten z.B. würde ich nicht unbedingt dazuzählen. Wenn sich sowas nun als Defekt entpuppt ist es natürlich ärgerlich.
Natürlich habe ich eine Probefahrt gemacht, da war das ruckeln aber nicht so extrem wie es jetzt angefangen hat.
Aber die Werkstatt meinte, es müsse trotzdem schon vorher bekannt gewesen sein, das dies ein Getriebeschaden sein könnte.
Aber wie gesagt, ich bringe den Wagen morgen zu einem VW-Meister und er guckt sich de Wagen mal an, bevor ich 1000 € in ein Getriebe investiere, sagt er auch, soll ich erstmal die Kupplung machen, da es möglicherweise von der Kupplung kommen kann. Dann brauch ich rechtlich ja nicht vorgehen weil ich davon ja wusste.
Gruß
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
Aber die Werkstatt meinte, es müsse trotzdem schon vorher bekannt gewesen sein, das dies ein Getriebeschaden sein könnte.
Gruß
Marcel
Würdest Du Deine Werkstatt bitten, die Aussage, dass ein Getriebe nicht innerhalb von 14 Tagen kaputt gehen kann, unbedingt notariell, für alle Zeiten festgehalten, beurkunden zu lassen?
Danke!
Hi,
beim Privatverkauf kann die Sachmängehaftung ausgeschlossen werden.
Ob die Formulierung "gekauft wie gesehen" dafür außreicht müßte man klären lassen im allgemeinen denke ich aber schon. Somit ist der Verkäufer aus jeder Haftung raus,selbst dann wenn ein Getriebeschaden vorliegt.
Einzige Ausnahme ist eben eine Arglistige Täusche diese liegt nur vor wenn der Käufer von dem defekt wußte und es dir absichtlich verschwiegen hat. Wenn der Verkäufer Laie ist kann der auch vor Gericht glaubhaft machen das er von dem schweren defekt nicht wußte,du müßtest ihm beweisen das er es wußte was in der praxis nicht machbar ist.
Einzig wenn du rausfinden würdest das er von einer Werkstatt bereits eine Information darüber erhalten hat wäre im beweisbar das er davon wußte. Auch schwierig bis unmöglich.
Von daher kann ich dir keine großen Hoffnungen machen.
Gebrauchtwagenkauf ist halt immer ein bißchen Risiko,wenn man noch dazu ein typisches Sorgenkind wie einen frühen 1,4er Golf IV kauft.
Gruß Tobias
Was für ein Kaufvertrag wurde gemacht? Prinzipiell beinhalten alle gebräuchlichen Verträge (von privat zu privat) den Ausschluß der Sachmängehaftung.
Bei der Formulierung "argliste Täuschung...das MUSS VORHER SCHON GEWESEN SEIN" geht mir immer ein Messer in der Tasche auf...einen Wagen für die paar Euronen gekauft, Probefahrt absolviert, gekauft und jetzt den Köttel in der Hose.
Nimms mir nicht übel TE, aber ich würde das als Lehrgeld abstempeln und demnächst VOOOOOR einem Kauf eine Werkstatt/Prüfstelle aufsuchen.
Zumal der Verkäufer ja sogar darauf hingewiesen hat, dass Mängel (im weitensten Sinne im Bereich der Schaltung) vorliegen.
Hätte er jetzt mit "mängelfrei, alles tip-top" geworben, wäre die Sache (vielleicht) anders, aber so wurde ja bewusst ein Fahrzeug mit Mängeln gekauft.
Ein 1.700-EURO-Auto ist halt immer ein Risiko, das sehen auch Gerichte so
Guten Abend,
dann bedanke ich mich erstmal für die zahlreichen Antworten .
Ich warte erstmal ab, was mein bekannter morgen sagt. Vielleicht sagt er ja, das es wirklich nur die Kupplung ist.
Miz freundlichen grüßen
...und, was hat er gesagt?