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Arglistige Täuschung

Mercedes S-Klasse W221
Themenstarteram 24. Juli 2022 um 10:45

Guten Tag, ich habe mal eine Frage, die viele Mercedes Fahrer betreffen könnte.

Ich habe am Dienstag einen W221, S500 232tkm, Bj2007 gekauft von privat.

Angeblich der Wagen vom Schwiegervater usw…

Auf dem Weg nach Hause kam dann eine Fehlermeldung nach der anderen.

Airmatic, Parktronic, Abstandsrgeltempomat. Klimaanlage, Massagesitze ohne Funktion. Ich habe ihn angeschrieben, „natürlich“ war er sich keine schuld bewusst. Am nächsten Tag festgestellt das die Keylessgo nur an den hinteren Türen funktioniert. Nochmal eine Fahrt in Waschanlage leuchtet die MKL. In der Werkstatt auslesen lassen, Nockenwellen Position unplausibel. Also ketten gelängt und Kettenräder platt. Und das alles nach einem Tag und 350km später.

Meine Frage jetzt zu diesem Vorfall.

 

Natürlich wurde der Kaufvertrag von privat abgewickelt unter Ausschluss der Gewährleistung und Rückkauf.

 

Aber niemanden kann mir doch erzählen das er von all diesen Mängeln nichts gewusst hat?

 

Ich habe die Fehlermeldungen fortlaufend dokumentiert und mit km Angaben abfotografiert.

 

Montag gehts zum Anwalt, aber wie groß sind meine Chancen auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages?

 

Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht mit einem Kauf dieser Art?

 

Danke für eure Antworten.

 

74 Antworten

Also hast du den Wagen nicht vor dem Kauf eingehend geprüft, probegefahren und ggf. in der Werkstatt checken und auslesen lassen?

Wenn nicht würde ich sagen, selbst schuld und Pech gehabt.

Der ganze Komfortkram könnte auch einfach an schlapper Batterie liegen.

Themenstarteram 24. Juli 2022 um 13:23

Probefahrt wurde natürlich durchgeführt, aber da kannst du ja nicht alle Funktionen durchführen und testen. Probefahrt hört man eher seltsame Geräusche und poltern der Achse, Anzug vom Motor, Schaltvorgänge und der gleichen ab. Und wenn vor dem Treffpunkt der Fehlerspeicher gelöscht wurde, kommst auch nicht weiter.

Ich würde mir da einen Anwalt nehmen (vor alle. bei dem Umfang an Mängeln … die Dir zum Teil aber auch schon hätten bei einer Probefahrt auffallen hätten sollen), hier gibt es nur Laientips die Dir auch nicht weiterhelfen weil in der Regel die Fälle ja nicht miteinander vergleichbar sind

 

https://www.autokauf.org/auto-privat-verkaufen-haftungsausschluss/

Da würde ich mir aber vorher eine Kostenzusage der Rechtschutzversicherung holen, ansonsten könnte es sein, dass man schlechtem Geld noch gutes hinterher wirft.

Arglistige Täuschung muss man nachweisen. Da reicht es nicht zu sagen, es wäre ungewöhnlich, dass nach Kauf soviele Mängel auftreten.

Und Airmatic hoch runterfahren, Massage, Klima (gerade bei dem Wetter) sollten auf jedenfall Pflicht bei so einem alternden Luxusauto sein. Und wenn da keine Fehler angezeigt wurden und alles funktionierte, dann wird es schwierig.

Wobei ich da bis auf die MKL immer noch auf Spannungsversorgung oder Masseproblem für nicht unwahrscheinlich halte. Der W221 hat doch m.W. nach noch so eine Stützbatterie, die gerne mal vernachlässigt wird.

Das wird rechtlich ganz, ganz schwierig um nicht zu sagen unmöglich. Wenn der Verkäufer Privatperson ist und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, was er als Privatmann kann und drarf.

Dann noch 15 Jahre altes Auto und 232 Tkm gelaufen. (bei diesen Parametern geht die Rechtssprechung tendenziell davon aus, dass alles möglich ist)

Kaufvertrag kann man checken... aber dann, wenn Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist (s. o.)... Da schaut man in die Röhre!

Vielleicht findet sich im Kaufvertrag noch das beliebte Wort Bastelfahrzeug o. ä. Dann ist es definitiv ganz aus.

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Prüfe doch die Batterie, die kann schon von jetzt auf gleich defekt gehen.

Schon komisch das du jetzt das Auto auslesen kannst, aber nicht vor dem Kauf.

@chaoskrieger Wenn du keine einschlägige Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dir den Gang zum RA sparen und das Geld lieber in die Reparatur des Wagens stecken. Das System Opa, Oma, Schwiegermutter, Schwiegervater, Cousin, hat Masche und wird gerne genommen.

Wie maxtester sagt, lade oder tausche die Batterie, wenn du Glück hast erledigen sich mache Fehler, die auf Grund von Unterspannung kommen wieder.

Themenstarteram 24. Juli 2022 um 21:43

Werd ich morgen mal messen, was die noch drauf hat.

Werde morgen auch mit meinem Anwalt Absprache halten, was der dazu sagt. Nachweisen kann man die gelängt Kette oder die ausgelutschten Zahnräder ja schon, die werden ja wohl nicht bei mir auf der Heimfahrt passiert sein!!!

Ich kenne mich mit der Stardiagnose nicht aus. Ob Mann da die Km-stände und Löschungen der Fehlerspeicher auslesen kann. Wann zum bsp die letzte Löschung war oder sowas…

Ansonsten mit der Versicherung klären, und einen Gutachter beauftragen der den Schaden schätzt. Ich muss jetzt halt schauen, das ich das beste draus mache

Moin,

bitte bedenke das der Wagen 15 Jahre alt ist und ueber 200.000km gelaufen ist.

Ich weiss nicht ob dies den ganzen Aufwand mit Anwalt und der gleichen wett macht.

Als erstes wuerde ich tatsaechlich erst mal die Batterie pruefen, und womoeglich tauschen.

LG Werner

@chaoskrieger gekauft wie gesehen von privater Hand bedeutet Ausschluss jeder Haftung seitens des Verkäufers. Ein privater Verkäufer ist nicht verpflichtet irgendwelche Fehlerspeicher auszulesen und dem Käufer zur Kenntnis zu geben. Das einzige was der Verkäufer „versichern“ muss, ist, dass „es seiner Kenntnis nach kein Unfallwagen ist“. Bei einem Wagen mit 230.000 km wird man IMMER eine Kettenlängung messen, die Frage ist, ob sie die Toleranzen überschreitet. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, spar dir den Rechtsanwalt. Das kostet nur Geld für nichts. Ein Gutachter freut sich über deinen Auftrag und wird dir eine Rechnung schicken, für die du eine neue Kette mit Kettenrad bei einem Schrauber schon fast bezahlen kannst.

Die einzige Option die ich sehe, wäre den Verkäufer ganz freundlich zu bitten, ohne Vorwürfe und Drohungen, den Wagen zurückzunehmen, mit der „Begründung“, dass du dich mit dem Projekt finanziell überfordert hast. Vielleicht hast du ja Glück.

Genau so und nicht anders. Man kommt in diesem Fall nur mit gut zureden und auf ein Stückchen Moral des Verkäufers hoffen weiter.

Vor Gericht ist so ein Wagen ein fahrendes Verschleißteil. Bei 230.000 wäre sogar ein gewerblicher Verkäufer fast raus.

Sollte es vor Gericht gehen beauftragt das Gericht einen Gutachter. Ein eigenes Gutachten im Vorfeld bringt nichts.

Vor Gericht muss der Privatverkäufer (Laie!!!) nur glaubhaft darstellen können, dass er von den Fehlern nichts wusste und ist raus. Bis dahin ist das Auto ein Beweismittel und darf nicht verändert werden. Alles leider schon erlebt.

Es ist nicht verboten, einen Wagen mit diversen Defekten zu verkaufen. Wenn Du diese nicht vor dem Kauf entdeckst, dann hast Du Pech gehabt. Vermutlich hast Du nicht gefragt ob der Wagen Defekte hat und der Verkäufer hat auch nicht gesagt, dass der Wagen keine Defekte hat. Lass Dich mal vom Anwalt aufklären, was überhaupt möglich ist.

Was hat die Ruine denn gekostet?

Eine 15 Jahre alte S-Klasse mit 230' km kann nur eine Ruine sein, es seie denn der Vorbesitzer hat zumindest gewaltig Geld hereingesteckt oder eine quasi "Teilrestauration" vorgenommen. Dann kostet der Wagen aber richtig Geld!!! Sagen wir mindestens 30' bis 50' in so einen Wagen stecken. Wer das tut verkauft den nicht für TEUR 15 oder TEUR 20.

Ich schreibe hier immer wieder, dass eine billige S-Klasse nicht geht. Früher hieß es bei Rolls Royce: Wer ihn sich neu nicht leisten kann, kann ihn sich gebraucht auch nicht leisten.

Das würde ich bei einer S-Klasse nicht ganz so sehen aber 1/2 Neupreis (Anschaffung mit Reparaturen) ist schnell fällig.

Aber viele wollen den fahren und können ihn nur als " Schlurre " fahren. Klapper hier, zischen da, da das kaputt und für eine richtige (Voll-)Kasko reicht es auch nicht. Richtige Vollkasko deshalb, weil selbst eine "normale" Vollkasko zu wenig ist, wenn man (oder der Vorbesitzer) in den Wagen richtig Geld reingesteckt hat. Da bekommt man im Schadensfall nur den (Schwacke-)Listenpreis x ersetzt für y Jahre alte Auto. Richtig den Wiederbeschaffung und Wiederherstellungwert dokumentieren, entsprechend versichern und dafür auch die Prämie bezahlen.

Demnächst wird meine erste Frage hier lauten, wenn einer ankommt - Ich will mir eine S-Klasse W 140, W 221 [zum W 220 mag ich mich nicht mehr äußern], W 222 kaufen:

"Willst Du den als Schlurre fahren oder willst Du den richtig als S-Klasse fahren?"

Viele Grüße

Jörg H. und Blau Bär

Hallo Jörg H. und Blau Bär,

ich hatte mit meinem W220 (01/2002) S500 bisher immer Glueck.

Obwohl ich taeglich mit dem Auto unterwegs bin, hat er mich bisher nicht im Stich gelassen; was wahrscheinlich an der guten Pflege und Wartung liegt.

Natuerlich muss man manchmal in die Tasche greifen und was am Auto machen bzw. machen lassen, ansonsten geht es einem so wie dem TE.

Ich habe den Wagen nun schon fast 5 Jahre in meinem Besitz (Japan Import) und hatte ihn mit 88.000km im September 2017 von einem Importeur fuer 13.500 Dirham gekauft; das sind heute umgerechnet ca. 3.600 Euro.

Beim damaligen Kurs waren es gerade mal 3.200 Euro; ein wahres Schnaeppchen also.

LG Werner

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