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Asthma und Motorradführerschein

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 15:51

Hallo zusammen,

heute habe ich mich für die Führerscheinprüfung anmelden wollen und dabei versehentlich zugegeben, dass ich Asthmatiker bin. Nun muss ich ein Attest vorlegen und es besteht das Risiko, dass mir der Führerschein versagt wird. Mein Asthma ist "belastungs-Asthma" und kein allergisches Asthma.

Was muss in dem Attest stehen, damit keine weiteren Gutachten gefordert werden und ich auch keine Auflagen bekomme.

Besten Dank!!!

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Lass Dich von den Büro-Miezen nicht verunsichern :D

 

Ärztliches Attest

 

 

Herr XYZ ist aus ärztlicher Sicht physisch und psychisch uneingeschränkt tauglich, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

 

 

Dr.med Null-Ahnung

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am 15. Juni 2012 um 16:29

Hä?!? Wer will denn ein Attest sehen?

Ich hab auch Asthma, seit ich denken kann (das dürften so ca. 27 Jahre sein). Und von mir hat noch niemand ein Attest wegen dem Asthma verlangt! :confused:

Wo soll denn das Risiko bestehen? Ein Anfall kommt ja nicht aus heiterem Himmel, den spürt man ja schon früher. Da hat man noch alle Zeit der Welt, das Fahrzeug in der nächsten Seitenstraße abzustellen.

am 15. Juni 2012 um 16:29

Edit: Doppelpost

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 17:29

sehe ich genauso, nur leider bin ich aus eigener Blödheit jetzt in diese missliche Lage gekommen weil ich mich verplappert habe. Aber es gibt ja zum Glück Verwaltungsvorschriften, die genau vorschreiben wie der Beamte in welchem Fall zu entscheiden hat. Deshalb erhoffe ich mir, dass mit der richtigen Formulierung ich meinen Hals noch aus der Schlinge ziehen kann.

Was nutzt es dir, den "Hals aus der schlinge" zu ziehn, wenn du beim Motorradfahren so eine Anfall bekommen kannst??? Motorradfahren kann durchaus anstregend sein. Sicherlich eine Frage des Fahrers. Das kann aber der Verwaltungsfritze nicht ausschliessen ob oder ob nicht... Ich hoffe du kannst diese Sicht auch verstehen.

Was im Attest stehen muss? Den schreibst du ja nicht. Da musst du zu einem Arzt gehen...

am 15. Juni 2012 um 18:19

Soweit ich weiss bekommt man bei Belastungsasthma keine Anfälle, von daher sollte es zu keinen Problemen kommen.

Einfach beim Hausarzt so einen Zettel holen und alles wird gut.

Ganz cool bleiben, zum Hausarzt gehen und sich so einen Zettel ausstellen lassen. Belastungsasthma ist kein Hinderungsgrund für Moppedfahren. 

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 20:03

als ich bei der zweiten Sachbearbeiterin war hatte sie mich gefragt, welche art von Asthma ich habe. Laut Sachbearbeiterin ist allergisches Asthma rechtlich unproblematisch, während Belastungsasthma dazu führen kann dass die Fahrerlaubnis versagt wird. Das Attest schreibe ich zwar nicht selber aber ich kann den Arzt bitten bestimmte Formulierungen zu wählen.

wörtlich soll ich folgendes abliefern:

"Ärtliches Attest/ Arztbrief bezüglich Asthmaerkrankung hinsichtlich Art der Erkrankung, Auftreten, Medikation, evtl. Einschränkung der Fahreignung"

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am 15. Juni 2012 um 20:49

Moment mal...

 

Gibt es denn nicht im Vorweg der Prüfungsbewilligung nicht so nen Zirkus wie ärztliche Untersuchung, Sehtest, Reaktion usw?

 

Wenn ja... versteh ich da was nicht.

 

Allerdings vermute ich da auch eine gewisse Überempfindlichkeit, weil ja erst kürzlich ein Gerichtverfahren gegeneinen wissentlich "Anfälligen" Epeleptiker durch die Medien ging, der in HH in eine Menschengruppe gerast ist...

am 15. Juni 2012 um 21:01

Hallo glockmeister,

die ärztliche Überprüfung erfolgt in einem solchen Falle nach den Bestimmungen der FeV, in diesem Falle nach § 11 FeV in Verbindung mit Anlage 4.

Wenn Du die Ziffer 1. der Vorbemerkung in der Anlage 4 durchliest, kannst Du erkennen, dass wörtlich die Erkrankung Asthma nicht in den Regelkatalog aufgenommen wurde und demzufolge kein Versagungsgrund für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist.

Alleine schon aus diesem Grund solltest Du der Angelegenheit gelassen entgegen sehen.

 

Gruß.

 

 

 

 

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 22:14

danke für die Links. Ich würde Anlage 4 zu §11 Vorbemerkung 1 so interpretieren, dass die seltenen oder kurzzeitig auftretenden Erkrankungen auch dann Eine nicht-eignung bewirken können, obwohl nicht explizit in der Liste aufehührt. (?)

twindance, hast Du schon mal ein vergleichbare attest vorgelegt oder kennst einen Fall? Was mich verunsichert ist der Satz in meinem Schreiben

"Attest dient zur Entscheidung ob weiter fahrerlaubnisrelevante Maßnahmen einer Begutachtung durch einen Verkehrsmediziner erforderlich sind." (original wortlaut)

ich möchte vermeiden, dass ein Gutachten gefordert wird. Wenn ein Attest wie von die Vorgeschlagen tatsächlich ausreicht, wäre das natürlich sehr elegant.

am 15. Juni 2012 um 23:15

Nicht jeder muss alles können. Wer körperliche Einschränkungen hat, sollte diese akzeptieren und nicht schön reden. Wenn es stimmt, dass Belastungsasthma ein Hinderungsgrund für das Führen eines Motorrades ist, sollte man es auch sein lassen. Immerhin geht es ja nicht nur um Dich, sondern auch um andere Verkehrsteilnehmer, die Du ggf. gefährden könntest.

Gruß k2

am 16. Juni 2012 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von glockmeister

danke für die Links. Ich würde Anlage 4 zu §11 Vorbemerkung 1 so interpretieren, dass die seltenen oder kurzzeitig auftretenden Erkrankungen auch dann Eine nicht-eignung bewirken können, obwohl nicht explizit in der Liste aufehührt. (?).

Das wäre dann schon eine im wahrsten Sinne des Wortes gelungene Fehlinterpretation.;)

Soweit ich aus dieser Formulierung rauslesen kann, hat diese ja eben den Sinn, dass solche kurzeitigen Erkrankungen eben nicht als Hinderungsgrund aufgeführt werden.

Im übrigen gilt das, was twindance schon dazu erklärt hat in bezug auf die ärztliche Schweigepflicht.

Inwieweit jetzt dieses Asthma tatsächlich bei Dir zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führt, wirst Du wahrscheinlich selbst am besten merken können.

Das kann u.U. ja auch von der "Tagesform" abhängig sein...so wie das bei dem ein oder anderen auch schon mal der Fall ist.

Wenn ich mich z.B. wegen eines grippalen Infekts oder Rückenbeschwerden nicht fit genug fühle, dann setze ich mich halt in dieser Zeit nicht auf´s Motorrad oder in den Pkw.

Bei solchen kurzzeitigen Erkrankungen, die die Leistungsfähigkeit als Fahrzeugführer starkt beeinträchtigen, dann trotzdem zu fahren, wäre aus meiner Sicht schon leichtsinnig.

Aber wie gesagt..entscheiden muss das jeder für sich selbst.

 

Gruß.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von glockmeister

danke für die Links. Ich würde Anlage 4 zu §11 Vorbemerkung 1 so interpretieren, dass die seltenen oder kurzzeitig auftretenden Erkrankungen auch dann Eine nicht-eignung bewirken können, obwohl nicht explizit in der Liste aufehührt. (?)

 

twindance, hast Du schon mal ein vergleichbare attest vorgelegt oder kennst einen Fall? Was mich verunsichert ist der Satz in meinem Schreiben

"Attest dient zur Entscheidung ob weiter fahrerlaubnisrelevante Maßnahmen einer Begutachtung durch einen Verkehrsmediziner erforderlich sind." (original wortlaut)

 

ich möchte vermeiden, dass ein Gutachten gefordert wird. Wenn ein Attest wie von die Vorgeschlagen tatsächlich ausreicht, wäre das natürlich sehr elegant.

Nein, ich hab so ein Attest noch nicht vorgelegt - ich stelle sie aus :D.

 

Daher sag ich Dir - interpretiere nichts in irgendwelche Aussagen hinein, besorg Dir so einen Wisch von Deinem Hausarzt und der Käse ist gegessen. Diagnosen gehen niemanden etwas an und haben darin auch nichts verloren!

Und noch ein Satz zu Deiner Leistungsfähigkeit wegen des Belastungsasthmas - es ist KEIN Hinderungsgrund für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Denn Du fährst ja Dein KFZ, ergo werden derartige Anfälle nicht auftreten. Selbst insulinpflichtige Diabetiker und Epileptiker, Patienten unter Morphintherapie oder Patienten mit relevanten internistischen Erkrankungen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen am Straßenverkehr teilnehmen,  also mach Dich ganz locker.

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