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Astra F Caravan 1996 blau abwracken

Hallo zusammen,

ich möchte meine Astra F Caravan verschrotten (Umweltprämie).

Fragen:

Kann ich dafür zur Zeit noch Geld vom Schrotthändler bekommen?

Lohnen sich Vergleiche zwischen Schrotthändlern?

Was darf entnommen, abgebaut werden?

Was lohnt sich, abzubauen?

Hat jemand Erfahrungen in letzter Zeit gemacht?

Danke für eure Hilfe.

 

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18 Antworten

....???

keine Kommentare?

oder ist die Frage nicht online?

am 8. August 2009 um 14:48

Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Das Thema wurde oft genug durch gekaut und da hat bestimmt keiner mehr bock drauf

In aller kürze:

Geld bekommst du keins, wahrscheinlich wirst du eher noch zahlen müssen.

Vergleichen lohnt um zu erfahren wer weniger verlangt.

Abbauen darfst du alles, für die Prämie zählt nur die Karosse. Allerdings könnten die Schrottis u.u. Aufpreis verlangen weil nix mehr zum verwerten dran ist.

Es soll aber auch Schrottis geben, bei denen das Auto "komplett" abgegeben werden muss.

Du kannst zwar alles abbauen, musst das "alte" dann aber wieder anbauen, so dass es komplett aussieht ...

 

Eventuell meldet sich ja der alex_astragt mal dazu ... bei seinem Schrotthändler ist es so, wenn ich das richtig verstanden hab.

am 9. August 2009 um 0:06

Laut Gesetzgeber muss das GANZE auto abgegeben werden. Der ein oder andere Schrotthändler nimt auch den wagen an wenn er rollbar ist. Einfach mal nachfragen.

 

P.s: Alex könnte erst Morgen was dazu sagen weil er in Gillenfeld ist

am 9. August 2009 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Laut Gesetzgeber muss das GANZE auto abgegeben werden. Der ein oder andere Schrotthändler nimt auch den wagen an wenn er rollbar ist. Einfach mal nachfragen.

 

P.s: Alex könnte erst Morgen was dazu sagen weil er in Gillenfeld ist

laut gesetztgeber reicht die nackte restkarosse siehe link

siehe punkt 4.2

nur um so weniger im auto ist desto mehr wird der schrotti verlangen, das gild auch für den allgemeinzustand

am 9. August 2009 um 12:16

Für mich steht ja jetzt nicht ob der geschlachtet werden darf oder nicht. Und ich bin mir ziemlich sicher das mal im laufe des jahres das geändert wurde und das auto komplett sein muss.

am 9. August 2009 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

Für mich steht ja jetzt nicht ob der geschlachtet werden darf oder nicht. Und ich bin mir ziemlich sicher das mal im laufe des jahres das geändert wurde und das auto komplett sein muss.

ordnungsgemäse verwertung:

nicht in den hausmüll sondern wiederverwerten oder nach stoffen trennen und dem recycling zuführen

und dann

definier mir mal den bergiff restkarosse in die schredderanlge:confused::confused:

komisch der link ist von heute, allso wenn da was geändert wurde würde es da als erstes stehen

am 9. August 2009 um 13:01

4.1 Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie

Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur

Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als

Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in

den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird.

 

Heißt für mich der muss der Straßenverkehrsordnung endsprechen. Und das ist nur ein Komplettes auto

am 9. August 2009 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von sidt328

4.1 Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie

Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur

Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als

Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in

den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird.

 

Heißt für mich der muss der Straßenverkehrsordnung endsprechen. Und das ist nur ein Komplettes auto

das heist es darf bei dir keiner ein ausgebranntes, durch einen unfall total zersörtes und ein fahrzeug ohne tüv abwracken.

 

es gild für pkw`s die als solche mal zugelassen waren und das bestätigt immer noch der brief.

dadurch ändert es auch nichts ob es noch vollständig ist oder nicht

am 9. August 2009 um 13:23

wie gesagt ich würde erst mit dem Schrotti reden. ;)

 

Weil wenn der sagt nö nur ganz hat man nämlich ein Problem.

Äußerlich komplett ...

 

Innen kannste diverse Teile ausbauen, die nicht relevant für eine Zulassung sind.

 

Beim Caravan beispielsweise problemlos die Rückbank, dieses Abdeckteil vom Kofferraum, Türverkleidungen sind meines Wissens nach nicht nötig für ne Zulassung, die Plastikverkleidungen, theoretisch kannste auch die Klimaanlage ausbauen.

 

Es gibt also ne Menge, was raus kann ... nur ob der Schrott dann noch einen Nutzen darin sieht, ist die andere Frage.

das auto muss zulassungsfähig abgegeben werden...

 

dem einen schrott is es egal, da er dann wenier arbeit hat, wenn die karre komplet nackt is, andere wie meiner is zufrieden, wenn er die nackte karosse mit diversen rausgetrennten blechen bekommt, solange er das typenschild hat, andere wollen ein komplettes auto und berechnen die abgebauten teile.

 

schlicht und ergreifend, frag den schrott zu dem du den wagen geben willst. Händler nehmen den wagen aber normla auch an...

Zitat:

Original geschrieben von S4ckr4tt3

... andere wie meiner is zufrieden, wenn er die nackte karosse mit diversen rausgetrennten blechen bekommt, solange er das typenschild ...

Also könntest du einfach das Schild rausflexen, und das Auto dann sozusagen bei dir aufm Hof stehen lassen, um dich metallmäßig dran zu bedienen ?

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