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Audi 80 vs. Golf 4 Totalschaden?!? Versicherungsfrage

Themenstarteram 24. September 2006 um 9:39

Hallo,

ich habe vorgestern einen Unfall gehabt, Unfallgegner ist mir rückwärts in die Frontstoßstange gefahren, Mein Auto hat gestanden(Motor aus). Schuldfrage wäre also geklärt.

Nun hab ich leider schon einige Gespräche mit der Versicherung des Unfallgegners geführt(Allianz).

Mein Auto ist 16 Jahre(Audi 80), vorne ist die GFK-Stoßstange gebrochen ein Querträger verzogen der Grill eingedrückt und die Motorhaube is ein wenig quer stehend und schließt nicht mehr.

Nun nachdem Unfall habe ich bei Allianz angerufen, dort sagte mir eine Dame das ich einfach zu Audi soll, einen Kostenvoranschlag machen lassen soll, und den dann bei Allianz abgeben soll.

Nun war ich bei Audi, der meinte es wäre ein Totalschaden, hat mal ganz kurz von außen draufgeguckt und meinte so locker um die 1200€. Dann hat er wo angerufen und den Händler einkaufspreis des Wagens erfragt, 500-800€...

Habe daraufhin bei der Versicherung angerufen und denen gesagt das es evtl. ein Totalschaden sei, was ich nun tun soll(war wohl ein Fehler)... Darauf hin hat mir der Typ erklärt das ich erstmal auf Post warten soll und dann kommt im falle eines Totalschadens sowieso ein Gutachter zu einsatz.

Nun meine Frage: "Das is nich einfach ein Audi 80 den man für 800€ kaufen könnte, es sind verschiedenste Verschönerungen und technische verbesserungen eingebaut." Ich wollte einfach mal wissen ob ich irgendwie an das Geld für die Reparaturkosten und nicht den Restwert des Wagens dran kommen könnte?!?

Und wie wird letzt endlich der genaue Wert des Wagens festgestellt?

Bin für jeden Tip dankbar!!

Vll. könnt man der Versciherung mit dem Argument kommen das sie mich ein Kostenvoranschlag machen lassen sollen und das einfach zahlen sollen weil sie das billiger kommt als ein Gutachter + den Restwert des Wagens? Wäre das denkbar?

Immerhin sparen sie dann nochmal 16% weil sie ja die MWST nicht mit auszahlen würden.

Was soll ich nur tun?!

Gruß C.

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22 Antworten
am 24. September 2006 um 10:00

Ohne Gutachten eines Kfz-Sachverständigen wird sich die Angelegenheit mit Sicherheit nicht klären lassen.

Beauftrage selbst einen Kfz-Sachverständigen mit der Besichtigung und Bewertung deines Fahrzeuges. Ob das Fahrzeug trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens noch reparaturwürdig ist, wird er dir sagen können.

Themenstarteram 24. September 2006 um 10:03

Hi, danke für deine Antwort.!

 

Werd ich dann wohl auch machen mit den Sachverständigen.

Falls die Versicherung dann jedoch das "Urteil" des Sachverständigen anfechten will und ein gegengutachten stellt, wäre es möglich ihnen mit einem Rechtsanwalt zu drohen? die Kosten müssen sie meines Wissen ja auch noch tragen. ?

Warum denn immer gleich drohen? :eek:

Bei der geschätzten Schadenshöhe steht es dir zu auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellen zu lassen.

Dann mach das einfach. Und wenn sich dann die Versicherung querstellt und das Gegengutachten erheblich vom Wert abweichen sollte kann man immer noch über weitere Schritte nachdenken.

Und im Gutachten wird auch ein realistischer Zeitwert ermittelt. "Technische Verbesserungen" sind je nach dem wie ausgeführt auch eher wertmindernde "Verbastelungen".

Gruß Meik

Themenstarteram 24. September 2006 um 11:51

Das bedeutet also das erstmal DER Gutachter den ich nehmen werde feststellt ob es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder nicht?

 

Gruß M.

Genau, im Gutachten stehen die Angaben zu Reperaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Danach entscheidet sich dann ob es wirklich ein Totalschaden ist oder ggf. noch bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes repariert wird. (Nur bei tatsächlich erfolgter Reperatur).

Ggf. lohnt es den Wagen von innen nochmal richtig schön sauberzumachen! In dem Alter geht der Wert sehr stark nach dem Zustand.

Gruß Meik

Themenstarteram 24. September 2006 um 12:35

Hallo,

danke für den Tipp mit saubermachen,... is alles schon erledigt die Dame hatte die Güte mir reinzudonnern als ich von ploieren und Saugen kam;)

Wie muss das Verhältniss zwischen Wiederbeschaffungswert und Reperaturkosten sein wenn ich auf eine Fiktive abrechnung bestehe!?

Gruß M.

Fiktiv kriegst du m.W. maximal Wiederbeschaffungs- abzüglich Restwert.

Gruß Meik

Themenstarteram 24. September 2006 um 13:26

Hi,

werd erstmal das gutachten abwarten.. muss mann eigentlich vor dem Gutachten angeben ob man den Wagen reparieren lassen will, oder kann man das später auch noch entscheiden?!

Gruß M.

1. wwww.unfallweb.de lesen

2. FAQ Versicherungen

3. Suchfunktion

Themenstarteram 24. September 2006 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

1. wwww.unfallweb.de lesen

2. FAQ Versicherungen

3. Suchfunktion

Wenn dich mein Beitrag stört ignorier ihn einfach.... Ansonsten kannst ja mal was sachliches sagen..

Gruß M.

@MatthiasPK, meine Güte, warum so giftig?

Immerhin gab es drei sachliche Tipps.

am 24. September 2006 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

1. wwww.unfallweb.de lesen

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3. Suchfunktion

Oder 4.

den staatlichen Ratgeber in meiner Signatur lesen!

Mfg

G.o.

Staatlich sollte man nicht Qualität und Bestens verwechseln!

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