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Audi A3 2.0 tdi Jahreswagen leasen hilfe!
Hallo Leute,
Will mich von meinem geliebten Golf 2 trennen und hab mich entschieden den genialen A3 2.0 tdi (egal ob sportsback oder nicht) zu leasen.
Nun zu meinen Fragen was das normale leasen (bei Neuwagen) kostet weiß ich aber wieviel kann ich sparen wenn ich nun einen Jahreswagen leasen möchte?
Fällt hier die Anzahlung weg oder was wird billiger?
Will das Ding als Geschäftswagen laufen lassen!
Sind die Jahreswagen sehr verheizt obwohl sie nicht mal ein Jahr alt sind?
Denn Sportsback gibts wohl noch nicht als Jahreswagen oder?
Wie siehts mit Garantie aus?
Wieviel kostet das Auto ca Versicherung (Vollkasko 30%) ?
Wollte als Ausstattung: Ambition+Klimaautomatik+ CD Radio Concert!
Danke im voraus
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8 Antworten
Die Leasingrate und die Anzahlung richten sich einzig und allein nach dem Gesamtpreis des Autos, völlig egal ob gebraucht oder neu (wobei einige Hersteller beim Leasen eines NEUfahrzeugs ein wenig subventionieren..). Die Höhe der Anzahlung kannst Du weitgehend selbst bestimmen - je niedriger jedoch die Anzahlung, desto höher muss Deine Bonität sein, weil der LEasinggeber natürlich die evtl. Ausfälle so gering wie möglich halten möchte. Wenn Du noch nie ein Auto geleast hast, wird es -auch je nachdem wie lange Deine Firma schon besteht und wie groß sie ist- evtl. schwierig eine 0%-Anzahlung zu bekommen.
greetz, Kringel
Re: Audi A3 2.0 tdi Jahreswagen leasen hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von Golf2_heizer
Nun zu meinen Fragen was das normale leasen (bei Neuwagen) kostet weiß ich aber wieviel kann ich sparen wenn ich nun einen Jahreswagen leasen möchte?
Fällt hier die Anzahlung weg oder was wird billiger?
Will das Ding als Geschäftswagen laufen lassen!
Sind die Jahreswagen sehr verheizt obwohl sie nicht mal ein Jahr alt sind?
Denn Sportsback gibts wohl noch nicht als Jahreswagen oder?
Wie siehts mit Garantie aus?
Wieviel kostet das Auto ca Versicherung (Vollkasko 30%) ?
Wollte als Ausstattung: Ambition+Klimaautomatik+ CD Radio Concert!
Danke im voraus
Bei Privatleasing fällt immer eine Anzahlung an. Normalerweise ab 10%.
Als Geschäftsleasing auch ohne möglich.
Wenn Du einen hohen Unsatz machst, kann eine hohe monatliche Leasingrate günstiger sein.
Wenn Du aber z.B. in diesen Jahr sehr viel Steuern zahlen musst und Du einiges auf der hohen kannte hast, würde ich lieber eine hohe Anzahlung leisten. Diese kannst Du noch IN VOLLER HÖHE im selben Geschäftsjahr ansetzten.
Willst Du ein Fahrtenbuch führen? Wenn Nein, musst Du 1% des Neuwagenlistenpreises zahlen!
Da bringt Dir ein Jahreswagen garnix!
Bestell Dir lieber den Wagen neu!
Sportback als Jahreswagen? Wohl kaum!
Die höhe der Versicherung richtet sich auch nach der Motorleistung. Du kannst übrigends auf vielen Seiten der Versicherer prüfen lassen was es kostet.
Man kann die Anzahlung eines geschäftl. Leasingwagens nur dann in voller Höhe ansetzen, wenn man Gewinnermittlung nach EÜ-Rechnung macht, also dementsprechend wenig Umsatz/Gewinn. Ansonsten für Unternehmen mit doppelter Buchführung / bilanzierende Unternehmen gilt, dass ein aktiver Rechnungaabgrenzungsposten gebildet werden muss, der über die Laufzeit des LEasingvertrages abgeschrieben wird.
Re: Re: Audi A3 2.0 tdi Jahreswagen leasen hilfe!
s.o.
Zitat:
Original geschrieben von kringel
Man kann die Anzahlung eines geschäftl. Leasingwagens nur dann in voller Höhe ansetzen, wenn man Gewinnermittlung nach EÜ-Rechnung macht, also dementsprechend wenig Umsatz/Gewinn. Ansonsten für Unternehmen mit doppelter Buchführung / bilanzierende Unternehmen gilt, dass ein aktiver Rechnungaabgrenzungsposten gebildet werden muss, der über die Laufzeit des LEasingvertrages abgeschrieben wird.
Hallo,
wie sieht es denn mit einem normalem einzelhandels Geschäft aus, wenn es diesem Betrieb recht gut geht?
Ich überlege mir ein Wagen auf die Firma zukaufen, oder zu Leasen, wenn ich nun eine Anzahlung leiste, kann ich die von der Vorsteuer und die Raten geltend machen? Wovon hängen 50% bzw. 100% Vorsteuerabzugsfähigkeit ab?
Ich danke für deine mühe im Vorraus!
Gruß
Re: Re: Audi A3 2.0 tdi Jahreswagen leasen hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von chardonnay
Wenn Du einen hohen Unsatz machst, kann eine hohe monatliche Leasingrate günstiger sein.
Wenn Du aber z.B. in diesen Jahr sehr viel Steuern zahlen musst und Du einiges auf der hohen kannte hast, würde ich lieber eine hohe Anzahlung leisten. Diese kannst Du noch IN VOLLER HÖHE im selben Geschäftsjahr ansetzten.
Was ein hoher Umsatz mit hohen monatlichen Raten zu tun hat, ist mir irgendwie schleierhaft. Immerhin werden in der BRD die Ertragsteuern vom Gewinn und nicht vom Umsatz festgesetzt.
In der Anzahlungsgeschichte verweise ich mal auf KRINGEL. Perfekt erläutert. Ist anscheinend auch vom Fach ?!? :-)
Zitat:
Original geschrieben von chardonnay
Willst Du ein Fahrtenbuch führen? Wenn Nein, musst Du 1% des Neuwagenlistenpreises zahlen!
Man muss nicht 1% des Neuwagenpreises zahlen sondern 1% des Listenpreises zum Zeitpunkt der ersten Zulassung zzgl. Zubehör zzgl. USt VERSTEUERN. Ist ja wohl ein entscheidender Unterschied, oder?
Zitat:
Original geschrieben von chardonnay
Die höhe der Versicherung richtet sich auch nach der Motorleistung. Du kannst übrigends auf vielen Seiten der Versicherer prüfen lassen was es kostet.
Keine Versicherung richtet sich mehr ausschließlich nach der Motorleistung. JEDES Fahrzeug wird nach der Anzahlung und dem Umfang der Gesamtschäden des Vorjahres in verschiedene Haftpflicht- oder Teilkaskoklassen eingeteilt. Die Motorleistung ist da überhaupt nicht entscheidend!
Beispiel:
Golf 4 1,9 TDI 130 PS VVD SF 14 -> ca. 55,00 Euro montalich
Golf 5 2,0 TDI 140 PS VVS SF 14 -> ca. 55,00 Euro monatlich.
oder:
Porsche 911 3,2 Carrera aus 1984 mit 231 PS -> trotz schlechtem Schadensfreiheitsrabatt nur
Euro 240,00 pro Jahr in der Haftpflicht!
So, dass musste mal gesagt werden. Manchmal wird es etwas viel mit dem "Halbwissen".
MfG
A.
Zitat:
Original geschrieben von 330ciA
Hallo,
wie sieht es denn mit einem normalem einzelhandels Geschäft aus, wenn es diesem Betrieb recht gut geht?
Ich überlege mir ein Wagen auf die Firma zukaufen, oder zu Leasen, wenn ich nun eine Anzahlung leiste, kann ich die von der Vorsteuer und die Raten geltend machen? Wovon hängen 50% bzw. 100% Vorsteuerabzugsfähigkeit ab?
Ich danke für deine mühe im Vorraus!
Gruß
Von der ertragsteuerlichen Seite sind Kauf und Leasing unterschiedlich zu behandeln. Beim Kauf kann die Abschreibung, Zinsen und laufenden Kosten bei der Bilanz/Gewinnermittlung berücksichtigt werden.
Da das Fahrzeug beim Leasing nur GEMIETET wird, fällt die Abschreibung somit weg. Dafür können die Leasingraten als Aufwand geltend gemacht werden. Die laufenden Kosten bleiben natürlich auch weiterhin Aufwand.
Der VORSTEUERABZUG ist bei Anschaffung/Leasing ab 01.01.2004 immer in voller Höhe gegeben.
Die alte Regelung (nur 50% Vorsteuer auf Anschaffung oder Leasing und laufende Kosten, dafür keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch) hat der EuGH kassiert.
Es kursieren z.Zt. eine Menge Meldungen, die sich mit den verschiedenen Übergangsregelungen beschäftigen. Würde ich aber nix drauf gegen, da das alles nur die Vergangenheit betrifft (also Zeitraum VOR 2003)
Kurz: Bei Anschaffung (oder Leasing) ist der Vorsteuerabzug ab 2004 GRUNDSÄTZLICH wieder zu 100% gegeben. Weitere Feinheiten und Finessen lasse ich jetzt mal aussen vor. Deswegen schreibe ich ja auch "grundsätzlich" :-)
MfG
A.
Vielen Dank nochmals A. !
Gruß