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Audi A3 gekauft, jedoch hat er Mängel
Hallo ich bin neu hier,
ich habe mir vor 3 Wochen ein Audi A3 8L bj 2002 bei einem Händler gekauft,
und jetzt hab ich ein Problem und zwar hat er div. Mängel z.B.
- kühltemperatursensor defekt
- ABS defekt
- Motor bekommt nicht genug Luft
(- Landesone oder Drosselklappe vielleicht kaputt)
(- Kaltlaufregler ebenfalls vielleicht kaputt)
Meine Frage ist nun, kann ich von dem Kaufvertrag noch zurücktreten?
Gilt das schon zu den erheblichen Mängel oder zu den unerheblichen Mängel?
Danke schonmal im Voraus,
Mit freundlich Grüßen
Technology456
Beste Antwort im Thema
Bedenke dass Motor Talk kein Rechtsform ist. Die meisten hier haben nur gefährliches Halbwissen vom Hörensagen wie zum Beispiel die aller erste Antwort.
Wenn du nicht noch mehr falsch machen willst dann hole dir lieber fachkundige Hilfe
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21 Antworten
Beim Händler kannst Du Nacherfüllung (Behebung der Mängel) verlangen, wenn sie nicht im Kaufvertrag stehen. Erst wenn er daran mehrfach scheitert, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
okey, danke für die schnelle Antwort!
nur was mich halt wundert, wie ist der den so durch den TÜV gekommen? hab den mit neuem TÜV gekauft, wenn ABS und die Landesonde nicht geht/kaputt ist, bekommt man doch nie im leben TÜV oder irre ich mich da
Theoretisch hast Du Recht. Praktisch ...
Der "Händler" war bestimmt total seriös, oder? War bestimmt ein Schnäppchen, der A3.
Berichte bitte wie die Sache weiter geht!
mittlerweile ist da nichts mehr seriös, der A3 hat 2,8 gekostet..
im nachhinein denke ich mir nur wieso hab ich das getan?
Jetz bin ich dabei mit größter Chance mein Geld wieder zu bekommen
Bedenke dass Motor Talk kein Rechtsform ist. Die meisten hier haben nur gefährliches Halbwissen vom Hörensagen wie zum Beispiel die aller erste Antwort.
Wenn du nicht noch mehr falsch machen willst dann hole dir lieber fachkundige Hilfe
ja das ist mir bewusst, hab nur gedacht, vielleicht war jemand schonmal in so einer Situation.
Zitat:
@Technology456 schrieb am 6. Mai 2015 um 15:23:06 Uhr:
mittlerweile ist da nichts mehr seriös, der A3 hat 2,8 gekostet..
Das war auch eher ironisch gemeint. Was für eine Art von Händler war es denn?
Zitat:
im nachhinein denke ich mir nur wieso hab ich das getan?
Hinter ist man immer schlauer. Aus Fehlern lernt man. Hättest dich mal vorher hier erkundigt. Aber das nützt dir jetzt wenig.
Zitat:
Jetz bin ich dabei mit größter Chance mein Geld wieder zu bekommen
Was meinst Du mit "größter Chance"? Was hast Du bisher unternommen? Hast Du denn den Händler schon auf die Mängel aufmerksam gemacht? Wenn ja wie war seine Reaktion?
Zitat:
@bermuda.06 schrieb am 6. Mai 2015 um 15:41:52 Uhr:
Die meisten hier haben nur gefährliches Halbwissen vom Hörensagen wie zum Beispiel die aller erste Antwort.
Na dann stell die Aussage aus der ersten Antwort doch mal richtig, würde dem TE sicher helfen!
steht denn überhaupt der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag, oder wurde der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft? Bei letzterem sehe ich große Probleme, dass du irgendeine Chance auf Nacherfüllung oder Geld zurück hast...
Ich hab gestern den Händler angerufen, er ist sofort bei mir vorbei gekommen, und hat gemeint das er das Auto am Donnerstag abholt und den Fehler/Mangel beseitigen will, nur das kuriose war, er hat ein Auslese Gerät dabei gehabt, schließt es an, 3 sekunden später macht er die Motorhaube hoch und sagt der Motor bekommt schlecht bzw. wenig Luft.
Ist das normal wenn da steht ABS sensor vorne Links defekt, und Landesonde defekt? schließt man sofort daraus das der Motor schlecht Luft bekommt
Im Kaufvertrag steht er als Verkäufer "*ZENSIERT* - Autohandel, Adresse, Tel, Fax", also nicht im Kundenauftrag.
"§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."
Bedeutet die Hauptoptionen sind: Du kannst Nacherfüllung verlangen, Kaufpreis mindern oder den Vertrag wandeln. Wenn du dich einmal für die erste Option entschieden hast, dann musst du dem Händler aber 3 Versuche geben.
Grundsätzlich sollte man möglichst alles schriftlich festhalten, insbesondere dass der Wagen Mängel XY hat. Der beste Fall wäre, dass du den Vertrag komplett wandelst.
Wende dich am besten direkt an ein Rechtsforum, bevor du noch mehr falsch machst. Dort kennt man sich auch zu Genüge mit Autokaufverträgen aus.
Ich würde hier keiner Rechtsberatung trauen, noch nicht einmal meiner eigener
Ich geb ihm noch die Chance auf Nachbesserung, hab daraufhin ein Nachbesserungsschreiben aufgesetzt, mit allen Mängeln detailreich, und Auto details, innerhalb einer Frist von einer Woche.
Nun mach doch mal nicht gleich die Pferde scheu. Der Wagen ist 13 Jahre alt. Da kann das vorkommen. Ausserdem war der Händler doch auch schon gleich bei dir. Das ist wesentlich mehr als man erwarten konnte. Nun lass ihn erstmal die Mängel reparieren und schaue dann weiter. Es besteht noch genug Chance das du einen schönen Wagen gekauft hast.
Gruss Zyclon
werde ich machen.
Der Händler ist schon einmal ehrlicher als viele andere. Es besteht Hoffnung, dass er von den Mängeln wirklich nichts wusste.