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Audi A3 Leasing - Boni Prüfung

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 20:32

Hallo zusammen!

Ich würde mir gerne einen Audi A3 leasen.

Ich werde am 1. Sept. eine neue Stelle antreten und werde dort auch eine Fahrzeugpauschale für das Auto bekommen.

Jetzt meine Frage:

Da ich bis jetzt noch in der Ausbildung war, kann ich mein Ausbildungsgehalt nicht für die Boni Prüfung vorlegen!

Ist es möglich, dass ich meinen neuen Arbeitsvertrag vorlege, in dem die Fahrzeugpauschale festgeschrieben ist???

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14 Antworten

Das wird meiner Meinung nach nicht gehen. Da du ja auch sicher eine Probezeit haen wirst.

Ich denke da wird nur der Weg über einen Bürgen (z.B. deine Eltern) gehen.

Themenstarteram 19. Juni 2007 um 21:07

Mein Problem ist leider, dass ich diesen Wagen brauche um damit Geld zu verdienen :-)

Mein AG würde die Leasingkosten (ca. 500 €) übernehmen.

Ich müsste den Wagen aber auf meinen Name leasen...

Ich hoffe, dass die nette "Audi Bank" meinen AV als Boni Prüfung anerkennt!

am 20. Juni 2007 um 1:25

Moment...halt stop...irgendwas stimmt hier nicht!

Warum sollte Dein AG zwar die Leasingkosten übernehmen, aber nicht in seinem eigenen Namen? Macht keinen Sinn, weil das für ihn teurer wird!!!!

Wenn er die Kosten übernimmt, ohne das in seinem eigenen Namen zu tun, dann kann er das entweder nur aus seinem Nettoeinkommen nach Steuern (oder aus seiner Schwarzkasse :D?) tun. Oder er könnte Dir soviel mehr Gehalt geben, dass Du die 500 € netto mehr hast. Das wäre dann noch viel teurer für ihn, wegen der Sozialabgaben.

Wenn er in eigenem Namen least, sind die Leasingkosten für ihn steuerlich voll abzugsfähig.

Sehr merkwürdig das Ganze. Ich würd' da mal ein paar kritische Fragen so durch die Hintertür stellen, so dass Dein AG zunächst nicht merkst, worauf Du hinaus willst. Ansonsten solltest Du Dir überlegen den AG zu wechseln.

Oder ist das Ganze so eine Scheinselbstständigkeitsgeschichte?

Vorsicht!

Gruß

Stuby

Zitat:

Original geschrieben von Miwi123

Ich denke da wird nur der Weg über einen Bürgen (z.B. deine Eltern) gehen.

Machen auch nicht alle Eltern.

Stimmt, so wie du es schilderst kann es nicht funktionieren.

Wenn dir der AG 500€ zusätzlich zu deinem (Brutto-) Gehalt gibt damit du damit ein Auto least ist das NETTO deutlich weniger, nur so ca. 280€. Vorher abklären.

Außerdem was passiert, wenn du die Probezeit nicht überstehst? Dann hast du vermutlich die Karre an der Backe. Auch das würde ich vorher überprüfen.

Zur Not während der Probezeit erstmal ein Auto mieten oder ein günstiges kaufen. Am Ende der Probezeit kann man dann immernoch den schicken A3 leasen.

-Mousi

Themenstarteram 20. Juni 2007 um 12:58

Ich hab mich nochmal schlau gemacht!

Mein neuer AG stellt mir 490 Euro NETTO für ein Fahrzeug zur Verfügung.

Ich hätte aber auch die Möglichkeit einen älteren Wagen von der Firma zu bekommen, bei dem ich dann die bekannte 1% bezahlen müsste.

Mein Problem ist eigentlich nur, dass ich mir nicht sicher bin, ob Audi meinen neuen AV für die Boni-Prüfung verwenden kann... :-)

Ich würde den älteren Wagen von der Firma nehmen, alles andere wäre mir zu unsicher.

Ich würde den älteren Wagen nehmen bis Ende Probezeit und dann den Neuen leasen. Wenn die Bank tatsächlich einen Boni Check macht, dann kannst du natürlich nicht deinen AG dazu nehmen, da du das Auto ja privat leasen würdest.

Gruß

-Mousi

btw. hört sich wirklich irgendwie nach Schwarzgeldkasse an, gute Idee, sowas im Internet zu verbreiten ;-)

am 20. Juni 2007 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

btw. hört sich wirklich irgendwie nach Schwarzgeldkasse an, gute Idee, sowas im Internet zu verbreiten ;-)

sehr gute idee wirklich....

Schwarzgeldkasse? So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gehört. Der AG will vermutlich einfach nicht das Risiko tragen den Wagen auf dem Hof stehen zu haben, wenn FortMinor das Unternehmen verlässt. Ist übrigens eine gängige Art bei vielen , meist kleineren, Firmen das so zu machen. Die haben kein Risiko, müssen sich um nichts kümmern und sind wie gesagt den Wagen los wenn der AN das Unternehmen verlässt.

-Mousi

am 21. Juni 2007 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von mousi

Schwarzgeldkasse? So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gehört. Der AG will vermutlich einfach nicht das Risiko tragen den Wagen auf dem Hof stehen zu haben, wenn FortMinor das Unternehmen verlässt. Ist übrigens eine gängige Art bei vielen , meist kleineren, Firmen das so zu machen. Die haben kein Risiko, müssen sich um nichts kümmern und sind wie gesagt den Wagen los wenn der AN das Unternehmen verlässt.

-Mousi

dann würde mich mal interesieren wie dein ag eine solche transaktion verbuchen will.

wenn eine an ein auto beruflich benötigt und keinen dienstwagen hat wird üblicherweise per km abgerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

dann würde mich mal interesieren wie dein ag eine solche transaktion verbuchen will.

wenn eine an ein auto beruflich benötigt und keinen dienstwagen hat wird üblicherweise per km abgerechnet.

Genau so ist es!!! Und kein bisschen anders.

Und deswegen stinkt die Sache ganz gewaltig....oder der AG hat vom Wirtschaften keine Anhnung. Das würde ich aber mal nicht annehmen.

Insofern versucht dieser entweder.....

1.) Seine überlaufende schwarze Kasse zu entlehren....oder

2.) Seinen neuen AN gleich von vornherein zu übervorteilen.

Bei der Argumentation: Er braucht das Fahrzeug ja evtl. nicht mehr, falls der Arbeitsvertrag die Probezeit nicht übersteht....kommen mir fast die Tränen.

Solchen Schmarrn muss man sich als Arbeitnehmer in wirtschaftlich guten Zeiten wie diesen nicht anhören. Schon gar nicht, wenn man sich schon länger gegenseitig kennt.

Also:

Entweder Firmenwagen, oder km-Abrechnung oder Mietfahrzeug für den Zeitraum. Alles andere käme mir nicht in die Tüte.

Gruß

Stuby

am 30. Juni 2007 um 19:24

Leasing-Boni Prüfung

 

Also hier scheint, allein schon steuerlich etwas nicht zu stimmen. Ich möchte dem User nicht zu nahe treten, oder er hat da etwas nicht richtig verstanden.

Die Sache hat für mich ein "geschmäckle" wie der Schwabe sagt, und ich als AN würde mal das ältere Fahrzeug nehmen und die 1% Regelung.

Was ist denn nach der Probezeit, bei nicht Übernahme, wie einige geschrieben haben?

Dieses zwar verlockende Abgebot würde ich jedenfalls nicht annehmen, ich kenne jedenfalls solche Konstellationen bei denen dann aber der Leasingvertrag hängen geblieben ist, wenn die Arbeitsstelle nicht mehr zur Verfügung stand.

Gallier13

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